Beschreibung
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen wählen alle fünf Jahre sechs luxemburgische Vertreter/innen, die ins Europäische Parlament entsendet werden. In Luxemburg fanden die Europawahlen am 9. Juni 2024 statt. Wahlberechtigt waren alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen bestand Wahlpflicht.
Die Teilnahme an den Europawahlen steht allen luxemburgischen Staatsangehörigen offen, die automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sobald sie die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, sowie allen anderen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, die in Luxemburg wohnhaft sind und sich in das Wählerverzeichnis für Europawahlen eingetragen haben.
Entschuldigung bei der Staatsanwaltschaft
Für alle in einem Wählerverzeichnis eingetragenen Personen besteht Wahlpflicht.
Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl teilnehmen können, müssen der Staatsanwaltschaft des für ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Bezirksgerichts die Gründe für ihre Nichtteilnahme mitteilen. Wenn die Staatsanwaltschaft die für die Nichtteilnahme vorgebrachten Entschuldigungen als begründet anerkennt, wird keine Strafverfolgung eingeleitet.
Von der Wahlpflicht ausgenommen sind:
- Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahlen in einer anderen Gemeinde wohnhaft sind als jener, in der sie zur Wahl aufgerufen wurden
- Wahlberechtigte, die das 75. Lebensjahr vollendet haben
- Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden
- Personen, die ihr Wahlrecht wegen eines Vergehens verloren haben
Auszufüllende(s) Formular(e)
Über ein Online-Formular
Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung
- Nicht-authentifizierter Modus
- Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
- Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
- per Post oder
- per E-Mail (Scan)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Europawahlen
Kann ich mich dauerhaft für die Briefwahl anmelden?
Nein, es ist nicht möglich, sich dauerhaft für die Briefwahl anzumelden. Die Briefwahl muss bei jeder Wahl aufs Neue beantragt werden.
Kann ich mich als nicht in Luxemburg wohnhafte/r luxemburgische/r Staatsbürger/in dauerhaft für die Briefwahl bei den Parlamentswahlen und/oder Europawahlen anmelden?
Nein, es ist nicht möglich, sich dauerhaft für die Briefwahl anzumelden. Die Briefwahl muss bei jeder Wahl aufs Neue beantragt werden.
Kann ich auch aus dem Ausland per Briefwahl wählen?
Ja. Die Beantragung der Briefwahl hat in diesem Fall spätestens 40 Tage vor dem Wahltermin zu erfolgen.
Was soll ich tun, wenn die Frist für die Beantragung der Briefwahl bereits abgelaufen ist und ich am Wahltag verhindert bin?
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, müssen Sie der Staatsanwaltschaft die Gründe für Ihre Nichtteilnahme mitteilen. Das betreffende Formular steht 12 Wochen vor der Wahl auf dieser Website bereit.
Was soll ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Die Stimmabgabe ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Begeben Sie sich am Wahltag einfach mit einem gültigen Ausweis in Ihr Wahllokal.
Bilanz der eingetragenen Wähler/innen
Da die Frist für die Einschreibung in die Wählerlisten am Mittwoch, den 15. Mai 2024 um 23:59 Uhr abgelaufen ist, zieht die Stadt nun eine Bilanz der für die Wahlen eingetragenen Wähler/innen:
- 29 405 Wahlbenachrichtigungen versandt
- 5883 Wähler/innen entschieden sich für die Briefwahl
- darunter 870 Wähler/innen, die den Versand des Stimmzettels an eine Adresse im Ausland beantragt haben
- darunter 334 luxemburgische Wähler/innen, die nicht im Großherzogtum Luxemburg leben
Hauptstaatsangehörigkeit |
Anzahl der Eintragungen |
---|---|
Luxemburg | 29 599 |
Deutschland |
641 |
Österreich |
30 |
Belgien |
490 |
Bulgarien |
60 |
Zypern |
2 |
Kroatien |
19 |
Dänemark |
67 |
Spanien |
210 |
Estland |
9 |
Finnland |
30 |
Frankreich |
1 644 |
Großbritannien |
156 |
Griechenland |
97 |
Ungarn |
34 |
Irland |
82 |
Italien |
694 |
Lettland |
8 |
Litauen |
23 |
Malta |
5 |
Niederlande |
82 |
Polen |
70 |
Portugal |
1017 |
Rumänien |
84 |
Tschechische Republik |
41 |
Slowakei |
24 |
Slowenien |
22 |
Schweden |
48 |
INSGESAMT |
5689 |