Wer kann wählen?

Jede in das Wählerverzeichnis eingetragene Person ist verpflichtet, am Wahltag zu wählen. Personen im Alter von über 75 Jahren sind von der Wahlpflicht befreit.


Luxemburgische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, sind nicht zur Wahlteilnahme verpflichtet. Sie können jedoch per Briefwahl an den Parlamentswahlen, Europawahlen und nationalen Referenden teilnehmen.

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis im Großherzogtum Luxemburg erfolgt

  • in der letzten Wohnsitzgemeinde; andernfalls
  • in der Geburtsgemeinde; andernfalls
  • in der Stadt Luxemburg

An welchen Wahlen kann ich teilnehmen?

  • Die Teilnahme an den Kommunalwahlen steht allen luxemburgischen Staatsangehörigen offen, die automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sobald sie die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, sowie allen nichtluxemburgischen Personen, die sich in das Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen eingetragen haben.
  • Die Teilnahme an den Europawahlen steht allen luxemburgischen Staatsangehörigen offen, die automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sobald sie die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, sowie allen anderen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, die in Luxemburg wohnhaft sind und sich in das Wählerverzeichnis für Europawahlen eingetragen haben.
  • Die Teilnahme an den Parlamentswahlen steht allen Personen mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft offen.

Wo kann man wählen?

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium schickt allen im Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen spätestens fünf Tage vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung mit Informationen zum Wahldatum und den Wahlzeiten sowie zum Wahllokal zu.

Jede wahlberechtigte Person kann einen Antrag zur Briefwahl stellen.