Meldung eines Todesfalls
Fristen
Der Tod einer Person muss grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden im Standesamt der Gemeinde des Todesorts angezeigt werden.
WER KANN DIE TODESANZEIGE VORNEHMEN?
Angezeigt werden kann ein Sterbefall durch:
- das von der Familie beauftragte Bestattungsunternehmen
- einen Familienangehörigen der verstorbenen Person
- jede andere Person
Vorzulegende Dokumente
Die Person, die den Sterbefall beim Standesamt anzeigt, muss folgende Unterlagen vorlegen:
- den Totenschein, Blätter A, B und C - Bescheinigung über die Todesursache
- wenn möglich das Familienstammbuch der verstorbenen Person, ihre Heiratsurkunde oder, falls unverheiratet, die Geburtsurkunde, Ausweispapiere der verstorbenen Person und gegebenenfalls der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners
- die Einsargungsbescheinigung, wenn die verstorbene Person in einer anderen Gemeinde oder in einem der Beneluxstaaten beigesetzt werden soll
Bei einer Einäscherung: die Einsargungsbescheinigung sowie die ärztliche Bescheinigung, dass weder Anzeichen noch Indizien für einen gewaltsamen Tod vorliegen; Die schriftliche Erklärung der verstorbenen Person, wenn diese zu Lebzeiten die Einäscherung gewünscht hat, anderenfalls ein schriftlicher Antrag der oder des nächsten Verwandten.
Musterunterlagen
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