Beschreibung


Der letzte Konzessionär dieses Grabs, das 2018 wieder der Stadt Luxemburg zufiel, war die Familie Mathias Schaaf und Marie-Anne Gengler aus Ettelbrück. Die ehemalige Bauernfamilie hatte 1879 ihr Geschäft für Stoffe, Vorhänge und Haushaltswäsche von der Route de Diekirch in Ettelbrück an die Ecke Rue de la Reine/Rue du Fossé in Luxemburg verlegt, die sich in unmittelbarer Nähe zur Place Guillaume II befindet.Darüber hinaus eröffnete Mathias Schaaf-Gengler mit aus London und Paris importierten Waren ein Konfektionsgeschäft für Damen- und Herrenmode in Luxemburg. Als eine der ersten Händlerfamilien, die sich auf die Ausübung nur eines Berufs spezialisierte, zählte die Familie Schaaf-Gengler auch zu den Pionieren bei der industriellen Fertigung von Artikeln. Das Festpreisangebot wurde je nach Saison angepasst. Im Laden wurden Berufskleidung, Schürzen, Kleidung für feierliche Anlässe und Mäntel zum Verkauf angeboten. 1889 übergab Mathias Schaaf das Geschäft an seinen Sohn Edmond.

Dessen Schwester, Marie Schaaf, hatte Jules Salentiny (1854–1931) geheiratet, der neben seinen zahlreichen Funktionen – ehrenamtlicher Leiter der Wasser- und Forstverwaltung (Administration des Eaux et Forêts) seit 1923, Mitglied des Großherzoglichen Instituts und des Hohen Forstrats (Conseil Supérieur Forestier) – auch Träger des Ordens der Eichenkrone (Offizier) war und ebenfalls im Familiengrab bestattet ist. Jules Salentiny hatte seine Karriere 1879 als Förster-Assistent begonnen und stieg dann zuerst zum allgemeinen Forstwart in Mersch auf (1894), bevor er 1909 zum Forstinspektor und schließlich zum Leiter der Wasser- und Forstverwaltung in Luxemburg befördert wurde. Mit seiner Forstpolitik zielte er stets darauf ab, die staatlichen Forstflächen zu erweitern. Der Sohn von Jules Salentiny (1894–1962) und Marie Schaaf (1859–1941), der ebenfalls den Namen Jules Salentiny trug, leistete 1919 den Eid als zugelassener Rechtsanwalt (Avocat à la Cour).

1921 legte er auch die Notariatsprüfung erfolgreich ab. Ab 1922 war er zuerst als Ersatzrichter am Friedensgericht und danach als Richter am Bezirksgericht von Diekirch sowie am Bezirksgericht von Luxemburg tätig. In weiterer Folge arbeitete Jules Salentiny als Untersuchungsrichter, bevor er 1935 zum Richter am Obersten Gerichtshof ernannt wurde. Den krönenden Abschluss seiner Karriere bildete das Amt des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs.1926 hatte sich Salentiny zum Thema der vorehelichen ärztlichen Bescheinigung aus rechtlicher und sozialer Sicht geäußert und hatte durch seinen für die damalige Zeit kühnen Standpunkt für Aufruhr gesorgt: „Es kann nicht genug betont werden, dass die Ausübung der Prostitution – einmal abgesehen von der Frage der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung – lediglich das Recht darstellt, frei über seinen Körper und seine Person zu verfügen, und dass die Prostitution aufgrund dessen im Sinne des Strafgesetzbuchs nicht als Delikt einzustufen ist, weshalb auch die Strafverfolgung nicht gerechtfertigt ist.“ (Regelung des ältesten Gewerbes, in D’Lëtzebuerger Land 12.03.1965)