Analytischer Bericht
Live-Übertragung der Sitzung
Installation von Betonblöcken, Sicherheitsvorkehrungen
FRAGE VON CATHY FAYOT
Aufgrund der Welle von tödlichen Attentaten, die mitten unter uns verübt wurden und bei denen Fahrzeuge in Menschenmengen gelenkt wurden, um möglichst viele Personen zu töten, machen sich die Bürger/innen Sorgen um die Sicherheit auf den öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt.
Daher hat die Stadt den Standort der Schueberfouer mit mehr als einhundert Betonblöcken gesichert, um zu verhindern, dass Lkws dort hineinfahren können. Auf eine Frage der Zeitung „Luxemburger Wort“ (26./27. August 2017), welche die Meinung vertritt, diese Maßnahmen seien nicht wirksam, haben Sie angegeben, die Stadt plane, im Rahmen von Erneuerungsarbeiten der Infrastruktureinrichtungen zum Schutz der Fußgängerzone im Stadtzentrum fest im Boden verankerte Barrieren zu errichten.
Aufgrund Ihrer Ankündigung möchte ich nun folgende Fragen stellen:
- Ist das Aufstellen von Betonblöcken bei der Schueberfouer das Resultat weitergehender Überlegungen zur Sicherheit an diesem Standort, an dem sich Tag für Tag Tausende Personen aufhalten?
- Und weiterhin: Sind Sie der Ansicht, dass das Stadtzentrum dringend geschützt werden muss?
- Liegt schon ein konkretes Projekt für die Errichtung der genannten Barrieren vor, in dem auch die Termine für Arbeitsbeginn und -fertigstellung, die Lage der einzelnen zu errichtenden Barrieren und auch die Modalitäten für die geplante Zufahrt zum Stadtzentrum durch Anwohner/innen, Gewerbetreibende sowie für Taxis, Rettungswägen und Lieferverkehr festgelegt ist?
- Wurde oder wird ein solches Projekt in Zusammenarbeit mit der Polizei ausgearbeitet?
- Und ganz allgemein, können Sie den Gemeinderat über die angekündigte Erneuerung der Infrastrukturen im Stadtzentrum informieren, in deren Rahmen die Barrieren errichtet werden sollen? Hierbei wäre es von besonderem Interesse, mehr über den geplanten Ablauf zu erfahren (Beginn und Abschluss der Arbeiten, oder deren Umfang – ist etwa geplant, den bestehenden Plattenbelag in der Fußgängerzone zu ersetzen?), insbesondere, weil bekannt ist, dass die Fußgängerzone bis zum Boulevard Royal ausgedehnt werden soll?
ANTWORT VON LYDIE POLFER
Die Bürgermeisterin antwortet, die anlässlich der Schueberfouer und des Chrëschtmaart getroffenen Sicherheitsmaßnahmen seien in enger Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen worden. Gemäß Beschluss soll eine bestimmte Anzahl von Betonblöcken so aufgestellt werden, dass die Bereiche geschützt sind, jedoch weiterhin die Zufahrt für Lieferanten und Notfall- und Rettungsdienste möglich ist.
Das Projekt zur Installation von verankerten Pollern wird derzeit in Zusammenarbeit mit der Polizei ausgearbeitet. Abhängig von dem zu sichernden Standort werden die Poller unterschiedliche Größen haben. Eine wichtige, noch zu klärende Frage ist, wie diese Poller rund um die Uhr durch Überwachungskameras gesichert werden können, um jederzeit bei Bedarf die Zufahrt zum Fußgängerbereich der Schueberfouer bzw. dem Chrëschtmaart zu ermöglichen.
Sobald das Projekt im Detail ausgearbeitet ist, wird vor Beginn der Bauarbeiten die beratende Kommission damit befasst werden. Derartige Poller sind die beste Lösung zur Vereinbarung von Sicherheit und flexibler Zufahrt zu den Standorten.
Verkehrs- und Parkprobleme in der Rue Pierre d‘Aspelt
FRAGE VON CATHY FAYOT
Die Rue Pierre d‘Aspelt wird unter der Woche besonders stark von Fahrzeugen frequentiert, mit denen Kinder zu einer dort gelegenen sonderpädagogischen Bildungseinrichtung gebracht bzw. von dort wieder abgeholt werden. Da es sich bei der Rue Pierre d‘Aspelt um eine Sackgasse handelt, müssen die Autos am Ende der Straße wenden, wo sich ein speziell dafür vorgesehener Bereich befindet. Es kommt jedoch vor, dass es Minibussen aufgrund von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen nicht möglich ist, hier zu wenden, und sie sich zu gefährlichen Manövern gezwungen sehen.
- Ist der Service Circulation (Dienststelle Verkehr) über diese Situation informiert? Welche Maßnahmen hat er zur Abhilfe geplant?
ANTWORT VON PATRICK GOLDSCHMIDT
Der Schöffe Goldschmidt antwortet, in der Rue Pierre d‘Aspelt sei im Bereich zwischen Boulevard Joseph II und dem Eingang zum Stadtpark zu beiden Seiten des Eingangs über eine Länge von 15 Metern das Parken verboten. Im unmittelbaren Umfeld der sonderpädagogischen Bildungseinrichtung sind zwei Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität eingerichtet und entsprechend gekennzeichnet.
Das Parkverbot entlang der genannten Strecke von 15 Metern erfüllt eben gerade den Zweck, es den Minibussen, die die sonderpädagogische Bildungseinrichtung anfahren, zu ermöglichen, dort zu wenden. Die Mitarbeiter/innen des Service Parking (Dienststelle Parkflächen) führen regelmäßig Kontrollen durch und benachrichtigen die großherzogliche Polizei, sobald schärfere Maßnahmen erforderlich sind.
Autoverkehr in Eicherfeld
FRAGE VON CATHY FAYOT
In Eicherfeld befinden sich bewohnte Wohnhäuser und einige Gartenbau-Unternehmen. Gemäß dem am Beginn der Rue Eicherfeld angebrachten Schild darf diese nur von Anwohnerinnen und Anwohnern befahren werden. Die Straße wird jedoch auch von den Kunden der genannten Unternehmen genutzt, mit dem Ergebnis, dass der hierdurch resultierende Autoverkehr die Anwohner/innen stört, zumal diese hier insbesondere die Ruhe in der Natur suchen. Eines der in Eicherfeld niedergelassenen Unternehmen schränkt allerdings die Dienstleistungen für Kunden unter der Woche stark ein, ein anderes fordert seine Kunden auf seiner Website auf, mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln anzufahren.
In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Frage stellen:
- Ist der Autoverkehr in Eicherfeld tatsächlich auf ein Minimum reduziert? Werden Kontrollen durchgeführt, um zu prüfen, ob die geltenden Vorschriften eingehalten werden?
ANTWORT VON PATRICK GOLDSCHMIDT
Der Schöffe Goldschmidt antwortet, in der fraglichen Straße gelte ein Fahrverbot in beiden Richtungen, außer für Anrainer/innen und Lieferungen und dass die großherzogliche Polizei regelmäßig Kontrollen durchführe.
Überschwemmungsrisiko und entsprechende Präventionsmaßnahmen
FRAGE VON FRANÇOIS BENOY
Aufgrund der starken Schnee- und Regenfälle an diesem Sonntag, den 10. Dezember, und Montag, den 11. Dezember, kam es an mehreren Stellen des Landes zu Überschwemmungen. An der Messstation Pfaffenthal/Alzette wurde gestern (11.12.) um 13:30 Uhr ein Rekord-Wasserpegel von 233,9 cm gemessen, womit folglich die Hochwassermarke (Cote de vigilance) überschritten wurde (Quelle: www.inondations.lu). Das Ableiten dieser „extremen“, vor allem auf die Klimaveränderung zurückzuführenden Niederschläge wird immer komplexer, vor allem im Stadtgebiet, wo der Boden großflächiger versiegelt ist.
- Ich zitiere: „Durch die Wiederherstellung der Feuchtgebiete können die Wasserläufe aus ihrem Bett austreten und bei Hochwasser die Schwemmebene überschwemmen. Diese Wiederaktivierung der natürlichen Rückhaltekapazität der Schwemmebene ermöglicht eine Kappung und zeitliche Streuung von Hochwassern, was die flussabwärts gelegenen Gebiete gegen Überschwemmungen schützt“ (Quelle: AGE) – Wie weit sind die Projekte der Stadt zur Renaturierung der Wasserläufe im Stadtgebiet gediehen?
- Das rasche Ansteigen der Alzette in Pfaffenthal bestätigt die Dringlichkeit der Durchführung des Renaturierungsprojekts der Petruss, d. h. der Umsetzung einer ersten Strecke bis 2021 und der vollständigen Renaturierung bis 2026, wie im Rahmen der Debatten über die Schöffenratserklärung bestätigt. Mit welchen Wasserzuflüssen für die Alzette ist infolge der Renaturierung der Petruss bei schweren Schnee- oder Regenfällen zu rechnen?
- Ist eine Renaturierung des Teilabschnittes zwischen dem bereits renaturierten Bach in Zessingen und der Petruss, sowie der Alzette im Norden der Stadt vorgesehen? Wie weit ist die Planung vorangeschritten?
- Welche anderen Präventionsmaßnahmen sind vorgesehen, um die Überschwemmungsgefahr und die Bodenversiegelung beispielsweise im Rahmen der Planung neuer Wohnviertel zu senken? Ich möchte daran erinnern, dass das Regenwasser vom Kirchberg ebenfalls Richtung Pfaffenthal abgeleitet wird, wobei dieses Stadtviertel gerade ein besonders starkes Wachstum erlebt.
ANTWORT VON SIMONE BEISSEL
Die Schöffin Beissel antwortet, eine Machbarkeitsstudie zur Renaturierung der Petruss sei durchgeführt worden und eine Begehung vor Ort habe stattgefunden. Das Vorprojekt wird im Juni, das endgültige Projekt im Dezember 2018 vorgestellt. Der Beginn der Arbeiten ist für 2019 vorgesehen und Fachleute haben bestätigt, dass die Renaturierung der Petruss sich kaum auf die Überschwemmungen auswirkt.
Im Rahmen des Projekts „Porte de Hollerich“ ist auch die Renaturierung des Merlerbachs und des Zessingerbachs vorgesehen. Auch im Rahmen des PAP „Im Gründchen“ ist die Renaturierung des Zessingerbachs vorgesehen.
Darüber hinaus ist ein staatliches Projekt für die Alzette geplant, und die Place Dargent wird nach der Errichtung eines Rückhaltebeckens nicht mehr überschwemmt. Probleme mit Überschwemmungen durch die Alzette stellen sich derzeit noch in Beggen und in Dommeldingen. Sobald die Ergebnisse der nationalen Studie vorliegen, wird ein konkretes Projekt ausgearbeitet. Es ist der Bau von vier Rückhaltebecken vorgesehen: in Kalchesbrück, im Bereich der Rue Probst, der Rue Siweburen und an der Place de l’Europe. Wir versuchen, den Rückfluss bestmöglich in den Griff zu bekommen und die schlecht ausgeführten Anschlüsse zu reparieren. Und schließlich hat sich die Einführung der Versiegelungstaxe positiv auf eine Eingrenzung der Bodenversiegelung ausgewirkt.
Feuerwerk und Knallkörper in der Silvesternacht
FRAGE VON FRANÇOIS BENOY
Ich habe den Eindruck, dass in unserer Stadt Jahr für Jahr mehr Feuerwerke und Knallkörper in der Silvesternacht gezündet werden. Lärmbelästigungen für Mensch und Tier, ein erhöhtes Unfallrisiko, ein Klima der Unsicherheit sowie Umwelt- und Luftverschmutzungen sind die Folge.
Die Website der Stadt Luxemburg informiert nicht über die einschlägigen Modalitäten. In den Zeitungen zirkulieren widersprüchliche Informationen zu diesem Thema. Laut „Le Quotidien“ hat die Hauptstadt „angekündigt, private Feuerwerke rund um Mitternacht zu tolerieren“. „L'essentiel“ spricht hingegen davon, dass die Allgemeine Polizeiverordnung (Règlement général de police) strikt angewendet werde.
- Welche Bestimmungen bestehen in Bezug auf das Abschießen von Feuerwerkskörpern und Böllern in der Silvesternacht?
- Wie werden die Bürger/innen über diese Bestimmungen informiert?
- Wie steht der Schöffenrat zu einem Feuerwerksverbot, wie es etwa die Gemeinden Esch-sur-Alzette, Düdelingen, Petingen, Bettemburg, Lorentzweiler und Berdorf erlassen haben?
- Wie viele Notrufe, Störungen und Zwischenfälle aufgrund von Feuerwerkskörpern und Böllern wurden von den Rettungsdiensten gemeldet?
- Welchen Umfang haben die Arbeiten zur Reinigung der Straßen und öffentlichen Plätze am Neujahrstag? Mussten zusätzliche Reinigungsteams eingesetzt werden?
ANTWORT VON LYDIE POLFER
Die Bürgermeisterin antwortet, Artikel 33 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt sehe insbesondere vor, dass Feuerwerke auf öffentlichen Verkehrswegen ohne Genehmigung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters verboten seien. Tatsächlich sei keine einzige Genehmigung beantragt worden. Der Feuerwehr- und Rettungsdienst hatte nur einen einzigen Zwischenfall in der Silvesternacht 2017/2018 zu vermelden: Eine Mülltonne hatte Feuer gefangen, Schäden gab es keine.
Die Stadtbevölkerung scheint sich in dieser Angelegenheit vernünftig zu verhalten, insbesondere sind keine Störungen durch Feuerwerkskörper bekannt, die von privaten Grundstücken abgeschossen wurden.
Umzug der Grundschule der International School Michel Lucius auf den Limpertsberg
FRAGE VON SAM TANSON
In verschiedenen Zeitungsberichten von heute wird erklärt, dass die vom Lycée Vauban nicht mehr genutzten Räumlichkeiten ab kommendem Jahr durch die Grundschule der International School Michel Lucius genutzt werden. Der Auszug aus diesen Räumlichkeiten war Bestandteil eines Konzepts zur Verkehrsberuhigung auf dem Limpertsberg und wurde von den Bewohnern des Stadtviertels begrüßt. Ich möchte daher dem Schöffenrat die folgenden Fragen stellen:
- Ist das Schöffenkollegium zu der geplanten Verlegung der Grundschulklassen der International School Michel Lucius auf den Limpertsberg befragt worden und hat es hierzu eine Genehmigung erteilt?
- Warum bleiben die Klassen nicht in den von der Stadt Luxemburg in der Rue Charles IV zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten?
- Wurde bereits ein Mobilitätsplan erarbeitet, in dem die Beförderung der Schüler/innen in Sammeltransporten berücksichtigt ist, zumal diese aus unterschiedlichen Richtungen anfahren und aus Altersgründen noch nicht allein öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, die nicht eigens für den Transport von Schülern vorgesehen sind. Falls nicht: Wird ein solcher Plan erarbeitet werden?
- Welcher Zweckbestimmung sollen die Modulbauten der Rue Charles IV zugeführt werden?
ANTWORT VON LYDIE POLFER
Die Bürgermeisterin antwortet, im Mai 2017 habe die Stadt ein Abkommen mit dem Ministerium unterzeichnet, wonach die Modulbauten in der Rue Charles IV für die Dauer eines Jahres genutzt werden können und anschließend auf Staatskosten entfernt würden. Der Staat hat ein Jahr lang die Mietkosten getragen, während die Stadt die Modulbauten von der Firma Aloa gemietet hat.
In einem Schreiben vom 21. März 2017 wurde der Schöffenrat darüber informiert, dass es zu Verzögerungen bei den Arbeiten zur Fertigstellung des Lycée Français kommen werde und der Staat die Modulbauten in der Rue Charles IV für die Dauer eines Jahres nutzen wolle.Das Ministerium stellte in Aussicht, dass die 300 Schüler/innen danach in den Räumlichkeiten des Lycée Vauban untergebracht würden, in dem zuvor 1100 Schüler/innen untergebracht waren. Das Ministerium wollte die Modulbauten in der Rue Charles IV außerdem für das Lycée Technique pour Professions de Santé mieten, was der Schöffenrat jedoch ablehnte, da er befürchtete, dass sich hierdurch das Verkehrsaufkommen in diesem Wohnviertel erhöhen würde.
as die englische Schule angeht, wurde festgehalten, dass die Eltern die Kinder auf dem Parkplatz vor dem Friedhof Merl aus dem Auto aussteigen lassen. Es gab keine Beschwerden wegen Nichteinhaltung dieser Anordnung. Im Übrigen haben kürzlich mehrere Minister ihre Absicht bestätigt, einige auf dem Limpertsberg angesiedelte Gymnasien zur Beruhigung der Verkehrslage in andere Stadtviertel zu verlegen. Die Stadt wertet es als positiv, dass die betreffenden Grundstücke anschließend für die Umsetzung von Wohnungsbauprojekten genutzt werden können.ANTWORT VON PATRICK GOLDSCHMIDT
Der Schöffe Goldschmidt ergänzt zu diesem Thema, dass der Service Circulation (Dienststelle Verkehr) in engem Kontakt mit dem Ministerium stehe, um innerhalb der kommenden Monate einen Mobilitätsplan zu erstellen.