Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Nuits blanches in den Rives de Clausen und in den Gaststätten in der Rue de la Tour Jacob

FRAGE VON DAVID WAGNER

Viele Anwohner/innen des Stadtviertels Clausen sind aufgrund des Nachtlebens in den Bars und Cafés, insbesondere in den „Rives de Clausen“ sowie in der Rue de la Tour Jacob, einer Lärmbelastung ausgesetzt.

Für die Silvesternacht sowie für den Vorabend des Nationalfeiertags können die betreffenden Gaststätten eine Genehmigung für eine Nuit blanche bis 6:00 Uhr morgens beantragen.

Es soll hier nicht die Genehmigung an sich in Frage gestellt werden, sondern es geht darum, dass den Anwohnern versichert worden sein soll, dass die Gaststätten dafür Sorge zu tragen hätten, ab 3:00 Uhr morgens die Türen und Fenster geschlossen zu halten, um die Lärmbelastung zu verringern.

Manche der Gaststätten sollen sich allerdings nicht an diese Vereinbarung gehalten haben.
Deshalb möchte ich folgende Fragen an Sie richten:

  • Können Sie bestätigen, dass sich manche Gaststätten nicht an diese Abmachung gehalten haben?
  • Wenn ja: Ist es beabsichtigt, die Gaststätten erneut daran zu erinnern, dass sie ab 3:00 Uhr morgens Türen und Fenster geschlossen halten müssen, sowie die Sicherheitskräfte damit zu beauftragen, Kontrollen durchzuführen?

ANTWORT VON LYDIE POLFER

Die Bürgermeisterin antwortet, dass die geltenden Vorschriften vorsehen, dass der Bürgermeister Nuits blanches bis 3:00 Uhr morgens oder zu besonderen Anlässen wie beispielsweise am Vorabend des Nationalfeiertages oder an Silvester bis 6:00 Uhr morgens bewilligen kann.

Was die Rue de la Tour Jacob betrifft, so ist es mit dem Inkrafttreten des neuen allgemeinen Bebauungsplans (PAG) zu Änderungen gekommen. Ein Teil dieser Straße, welche bisher im Secteur protégé des vallées de la Pétrusse et de l'Alzette et du promontoire du Rham (Schutzgebiet des Petruss- und Alzette-Tals sowie des Rham-Plateaus) gelegen war, wurde wegen den in diesem Gebiet angesiedelten Restaurants nun als zone mixte (Mischgebiet) eingestuft.

Infolge dieser Neueinstufung können diese Gaststätten bei besonderen Anlässen eine Genehmigung für Nuits blanches bis 6:00 Uhr morgens beantragen. Mit der erteilten Genehmigung verpflichten sich die Lokalinhaber u. a. dafür Sorge zu tragen, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird. Die Ordnungskräfte führen regelmäßig Kontrollen durch und Verstöße werden geahndet.

In jüngster Vergangenheit wurden keine besonderen Vorfälle gemeldet. Die Vorschriften gelten für alle Lokale.

Nutzung der Erdgeschosse von Gebäuden im Stadtzentrum

FRAGE VON CLAUDINE KONSBRUCK

Die Stadt Luxemburg hat genaue Vorschriften für die Nutzung von Mietflächen festgelegt, die sich im Erdgeschoss von Gebäuden im Stadtzentrum befinden.

So ist beispielsweise in Artikel D.3. 1.1. betreffend die zone mixte urbaine (MIX-u) des schriftlichen Teils des PAP „Quartier existant“ (PAP QE), Secteur protégé de la Vielle Ville (Geschützte Zone der Altstadt), vorgesehen, dass die für das Erdgeschoss eines Gebäudes bestehende Flächennutzung – handwerkliche Tätigkeit, Geschäftstätigkeit, Erbringung von Dienstleistungen, Restaurant oder Gaststätte – aufrecht erhalten bzw. durch eine Tätigkeit ersetzt werden muss, die diesen Kategorien entspricht.

In den Straßen der Altstadt sind allerdings vermehrt Büros von politischen Parteien oder Immobilienagenturen zu sehen.

  • Entspricht diese Nutzung den Vorschriften des PAG und des PAP QE? 

ANTWORT VON LYDIE POLFER

Die Bürgermeisterin antwortet, dass sich die Police des bâtisses (Bauaufsicht) infolge einer Ortsbesichtigung und des Fernsehbeitrags des Problems angenommen hat.

  • Gemäß Artikel D3.1.1., Abs. 1 des schriftlichen Teils des PAP „Quartier existant“ (PAP QE) muss die für das Erdgeschoss eines Gebäudes bestehende Flächennutzung – handwerkliche Tätigkeit, Geschäftstätigkeit, Erbringung von Dienstleistungen, Restaurant oder Gaststätte – aufrecht erhalten bzw. durch eine Tätigkeit ersetzt werden, die diesen Kategorien entspricht.
  • Artikel 57.2. der Verordnung über Baumaßnahmen (Règlement sur les bâtisses) hält fest, dass bei jeder Veränderung der Flächennutzung ein entsprechender Genehmigungsantrag gestellt werden muss.

Im Erdgeschoss des Gebäudes in der Rue de la Boucherie Nr. 8 befand sich zuvor ein Schmuckladen. Die jetzige Nutzung der Räumlichkeiten entspricht den oben angeführten Kriterien allerdings nicht. In einem Schreiben vom 19. März hat die Stadt Luxemburg den Eigentümer des Gebäudes – es handelt sich um eine société anonyme (SA) – auf die Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen hingewiesen und darum gebeten, diese in Zukunft einzuhalten und dementsprechend einen ordnungsgemäßen Antrag einzureichen. Eine Antwort auf das Schreiben ist bisher nicht eingetroffen.

Was die Niederlassung von Immobilienagenturen betrifft, so dürfen sich innerhalb des Gebiets, das durch die Rue Notre-Dame, die Rue Aldringen, die Rue des Bains, die Rue Willy Goergen und die Rue du Fossé begrenzt wird, keine zusätzlichen Immobilienagenturen oder Bankfilialen niederlassen. Das Gebäude in der Rue de la Boucherie Nr. 8 liegt jedoch nicht in diesem Gebiet. Im ehemaligen Flächennutzungsplan, dem sogenannten Joly-Plan, waren die Bestimmungen weniger streng, sodass sich beispielsweise in dem Gebäude in der Rue du Marché-aux-Herbes Nr. 7 (früher Maison Gilly) ein Informationsbüro des Europäischen Parlaments niederlassen konnte.

Unterbringung der Grundschule der Internationalen Schule Michel Lucius auf dem Limpertsberg

FRAGE VON CLAUDINE KONSBRUCK

Die englischsprachige Grundschule der Internationalen Schule Michel Lucius, die mit Beginn des Schuljahres 2017 in Betrieb genommen wurde und in der 280 Schüler/innen unterrichtet werden, ist derzeit in dem in Modulbauweise errichteten Gebäude in der Rue Charles IV in Belair untergebracht.
Bereits nach Ostern wird die Schule in die Räumlichkeiten des Lycée Vauban auf dem Limpertsberg umziehen.

Diese Entscheidung läuft den Anstrengungen der Stadt zuwider, den Verkehr im Stadtviertel Limpertsberg zu verringern und zu diesem Zweck einige Schulen aus diesem Wohnviertel zu verlegen.

  • Ist die Stadt Luxemburg in dieses Projekt eingebunden?
  • Wurden Vorkehrungen für einen gemeinsamen Transport der Kinder getroffen und ein Mobilitätsplan festgelegt, um zu vermeiden, dass hunderte von Eltern ihre Kinder jeden Tag zur Schule bringen?
  • Wie lange soll diese Schule vorläufig in den Räumlichkeiten des Lycée Vauban untergebracht werden?

ANTWORT VON PATRICK GOLDSCHMIDT

Der Schöffe Patrick Goldschmidt antwortet, dass der Schöffenrat dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend die Genehmigung erteilt hatte, die englischsprachige Grundschule der Internationalen Schule Michel Lucius in einem in Modulbauweise errichteten Gebäude in der Rue Charles IV in Belair einzurichten.

Der Umzug an einen anderen Standort war für Sommer 2018 vorgesehen. Bis ein definitiver Standort gefunden ist, sollen die Klassen nun in das leer stehende Gebäude im Stadtteil Limpertsberg umziehen. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten ist weniger kostspielig als eine fortgesetzte Nutzung der Gebäude in Modulbauweise.

Im Januar 2018 hat die Verwaltung für öffentliche Bauten (Administration des Bâtiments publics) Bedarf angemeldet, um das genannte Modulgebäude für andere Zwecke nutzen zu können und hat gebeten, dieses hierfür früher als geplant freizugeben. Deshalb wurde die Entscheidung getroffen, den Umzug auf Ostern vorzuverlegen. Da der Service Circulation (Dienststelle Verkehr) nicht über diese Änderung informiert war, konnte er sich noch nicht mit diesem Thema befassen und noch kein Verkehrskonzept ausarbeiten.
Aufgrund der großen Anzahl von Kindern, die von ihren Eltern mit dem PKW zur Schule gebracht werden, ist die Einführung einer Stelle zum kurzzeitigen Halten schwierig. Der Service Circulation arbeitet jedoch an der Erstellung eines der Situation angemessenen Konzeptes.