Laubsammlung
Die Stadt Luxemburg beginnt in der Regel nach der Schueberfouer mit der Laubsammlung. Das Laub wird an 15 verschiedenen Punkten im Stadtgebiet gesammelt und einmal wöchentlich zum SIDOR - einem der drei interkommunalen Interessenverbände im Großherzogtum, die für die Abfallverwaltung zuständig sind - transportiert.
Von Oktober bis Dezember 2017 wurden insgesamt 411,64 Tonnen Laub gesammelt.
Öffentliche Verkehrswege, Gehwege und Plätze
In der Abteilung für Reinigung des Service Hygiène (Dienststelle Hygiene) arbeiten 45–55 Angestellte, die im Herbst das Laub aufsammeln:
- Während der Werktage sind sieben Kehrteams mit je vier bis fünf Personen und einem Kehrmaschinenfahrer in den Stadtteilen unterwegs.
- Zusätzlich zu diesen Teams sind Gruppen von jeweils drei Personen damit befasst, das Laub auf den Schulgeländen aufzusammeln.
Städtische Parks und öffentliche Grünflächen
Die für die Pflege und Instandhaltung zuständigen Teams des Service Parcs (Dienststelle Parkanlagen) übernehmen die Laubsammlung in den verschiedenen Stadtteilen.
Schneeräumung / Streuen von Salz
Der in Zusammenarbeit mit dem Service Hygiène und dem Service Parcs geleistete Winterdienst wird vom Service Voirie (Dienststelle Straßen) koordiniert. Im Bedarfsfall werden sie vom Service Cimetière (Dienststelle Friedhöfe), vom Service Sports (Dienststelle Sport), vom Service Canalisation (Dienststelle Kanalisation) und vom Service Circulation (Dienststelle Verkehr) unterstützt.
Der Schneeräumungsplan wird vor Winterbeginn erstellt, damit die Teams vom 1.11. bis zum 31.3. je nach Bedarf einsatzbereit sind.
Ungefähr 360 Personen gewährleisten Tag für Tag und rund um die Uhr die Schneeräumung und das Streuen von Salz auf öffentlichen Straßen und Plätzen, an Bushaltestellen, auf Radwegen und auf den Wegen in Parkanlagen usw. Die Schneeräumung erfolgt mit Hilfe von Traktoren, Spezialgeräten oder Teams, die zu Fuß im Einsatz sind. Für diese Arbeiten stehen insgesamt 40 Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung, darunter Streumaschinen mit Schneepflug und Traktoren aller Größe.
Für den Winter 2018/2019 wurde ein Salzvorrat von 4400 Tonnen vorgesehen.
Bürgerpflichten
Auch die Einwohner/innen und im Stadtgebiet ansässige Unternehmen haben Pflichten, denen sie bei Glatteis und Schneefall nachkommen müssen. Artikel 15 der Allgemeinen Polizeiverordnung (Règlement général de police) vom 26. März 2001 in der geänderten Fassung vom 23. November 2015 besagt Folgendes (nur der französische Text ist rechtsverbindlich):
- Alle sind angehalten, die Gehwege und Wasserrinnen vor ihrem Gebäude oder Grundstück sauber zu halten, diese ausreichend zu räumen und/oder entsprechende Mittel in ausreichender Menge zu streuen, damit Unfälle verhindert werden können.
- Bewohnen oder nutzen mehrere Parteien das betreffende Gebäude, so verteilen sich die Pflichten auf alle, es sei denn, diese wurden per Vereinbarung auf eine der Parteien oder auf eine dritte Person übertragen.
- Ist kein Gehweg vorhanden, so gelten diese Pflichten für einen ein Meter breiten Streifen entlang der Gebäude.
Bei Frost ist es verboten, Wasser auf Gehwege, an den Straßenrand oder auf andere Teile der öffentlichen Straße zu gießen.