Zugang zur Kultur
Mit dem Ziel, allen Menschen Kultur zugänglich zu machen, unterzeichneten die Stadt Luxemburg und die Vereinigung Cultur’all im Jahr 2010 eine Vereinbarung, im Rahmen derer die Partnerorganisationen einen Beitrag zum Projekt „Kulturpass“ leisten. Der Kulturpass, der Personen in prekären Lebensverhältnissen den Zugang zur Kultur ermöglichen soll, wurde am 17. Oktober 2009 – dem Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut – offiziell eingeführt.
Der persönliche Kulturpass
Der Kulturpass ist ein persönliches Dokument, das auf den Namen des Inhabers/der Inhaberin lautet, und wird auf Antrag kostenlos für Personen bzw. Familien ausgestellt, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden. Er ist zwei Jahre lang gültig und berechtigt zum kostenlosem Eintritt in die Museen der Stadt sowie zum Kauf von Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen von Partnerorganisationen zum Preis von 1,50 € pro Person und Veranstaltung (im Rahmen der zur Verfügung gestellten Plätze).
Für wen:
- Personen (Erwachsene und Kinder) oder Haushalte, die die Kriterien für den Erhalt der Teuerungszulage (AVC) und/oder der Energieprämie des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) erfüllen
- Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben (DPI)
- Personen, die vorübergehenden Schutz genießen (BPT)
- Personen, die eine Beihilfe für Haushalte mit geringem Einkommen des Centre psycho-social et d'accompagnement scolaire (CePAS) erhalten
- Studierende, die einen „hardship fund“ oder „food vouchers“ der Universität Luxemburg erhalten
- internationale Freiwillige und Au-Pairs in prekären Situationen im Rahmen der Programme des Nationalen Jugendwerks (SNJ)
- Personen, die das Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH) erhalten
Der Kulturpass für Vereinigungen
Ein Gemeinschaftspass kann für soziale gemeinnützige Vereinigungen ausgestellt werden, die sich für die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung einsetzen und in den zugehörigen Bereichen, etwa Fehlen einer Berufsbildung, Vereinsamung, finanzielle Probleme und schwierige Wohnsituation, tätig sind.
Für den Gemeinschaftspass für Vereinigungen gelten dieselben allgemeinen Bedingungen wie für den persönlichen Kulturpass, und zwar unabhängig davon, ob deren Nutzer/innen bereits über einen persönlichen Kulturpass verfügen.
Die besonderen Bedingungen, welche auf den Gemeinschaftspass Anwendung finden können, werden auf Einzelfallbasis und im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der Kultureinrichtung und dem Sozialpartner festgelegt (maximale Anzahl der Personen pro Gruppe, Preis, Öffnungszeiten, Reservierungen usw.). Der Gemeinschaftspass für Vereinigungen muss von der zuständigen Gruppenleiteung bei jeder Veranstaltung an der Kasse vorgezeigt werden.
Informationen und Beantragung
Ausgabestellen auf dem Stadtgebiet
- Luxembourgticket
Rond-Point Schuman
L-2525 Luxembourg - neimënster
28, rue Münster
L-2160 Luxembourg - Cultur’all asbl, Banannefabrik
12, rue du Puits
L-2355 Luxembourg - Theater Federatioun, Banannefabrik
12, rue du Puits
L-2355 Luxembourg