Isolierung von Wänden, Dächern und Bodenplatten sowie Austausch von Fenstern und Balkontüren

Dieser Zuschuss kann nur für Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Wohnungen) beantragt werden, die sich auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg befinden.

Zuschüsse für die energetische Sanierung im Zuge von Renovierungsarbeiten können für folgende Arbeiten gewährt werden:

  • Außendämmung der Fassade
  • Innendämmung von Wänden
  • Dämmung von an das Erdreich oder unbeheizte Bereiche angrenzenden Wänden
  • Dämmung von Schräg- oder Flachdächern
  • Dämmung einer an einen unbeheizten Bereich angrenzenden Decke
  • Dämmung der an einen unbeheizten Bereich, das Erdreich oder den Außenbereich angrenzenden Bodenplatte
  • Austausch von Fenstern und Terrassen- bzw. Balkontüren

In folgenden Fällen wird der Zuschuss nicht gewährt:

  • Installationen von gebrauchten Geräten
  • wenn die Arbeiten/Investitionen nicht vom Staat gefördert wurden
  • wenn die Arbeiten/Investitionen zwar vom Staat gefördert wurden, der ministerielle Beschluss, der die Höhe der staatlichen finanziellen Beihilfe bescheinigt, aber vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung (1.12.2022) gefasst wurde

Höhe des Zuschusses

Die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Staat bewilligten finanziellen Beihilfe.

Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses

Der Zuschussantrag ist spätestens sechs Monate nach Erhalt des ministeriellen Beschlusses, der die Höhe der vom Staat gewährten finanziellen Beihilfe bescheinigt, zusammen mit den erforderlichen Belegen einzureichen.

Dem Antrag beizufügende Unterlagen

  • ministerieller Beschluss, der eine detaillierte Aufstellung der vom Staat gewährten finanziellen Beihilfe enthält
  • Bescheinigung der Bankverbindung (RIB)

Kontakt

E-Mail-Adresse: subsidesclimat@vdl.lu

Vorschriften der Bauaufsicht

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