Einbau einer Regenwassersammelanlage

Dieser Zuschuss kann nur für Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Wohnungen) beantragt werden, die sich auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg befinden.

In folgenden Fällen wird der Zuschuss nicht gewährt:

  • Installationen von gebrauchten Geräten
  • wenn die Arbeiten und Investitionen nicht vom Staat gefördert werden
  • wenn die Arbeiten und Investitionen zwar vom Staat gefördert werden, der ministerielle Beschluss, der die Höhe der staatlichen finanziellen Beihilfe bescheinigt, aber vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung (1.12.2022) gefasst wurde

Höhe des Zuschusses

Die Stadt gewährt pro Immobilie einen Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Staat bewilligten finanziellen Beihilfe.

Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses

Der Zuschussantrag ist spätestens sechs Monate nach Erhalt des ministeriellen Beschlusses, der die Höhe der vom Staat gewährten finanziellen Beihilfe bescheinigt, zusammen mit den erforderlichen Belegen einzureichen.

Dem Antrag beizufügende Unterlagen

  • ministerieller Beschluss, der eine detaillierte Aufstellung der vom Staat gewährten finanziellen Beihilfe enthält
  • Bescheinigung der Bankverbindung (RIB)

Kontakt

E-Mail-Adresse: subsidesclimat@vdl.lu

Anlegung eines Gründachs

Dieser Zuschuss kann nur für Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Wohnungen) beantragt werden, die sich auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg befinden.

Das Gründach ist nach den Regeln der Technik von Fachleuten anzulegen und muss wie folgt aufgebaut sein:

  • Dachabdichtung
  • Wurzelschutzbahn, falls die Dachabdichtung nicht wurzelfest ist
  • Drainagebahn
  • Speicherschicht
  • Filterschicht
  • mind. 8 cm dicke Substratschicht
  • Schubsicherung (bei Bedarf)
  • Vegetationsschicht

Wird die Dachbegrünung auf einem beheizten Baukörper angelegt, ist eine mindestens 18 cm dicke Wärmedämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,035 W/(mK) vorzusehen.

In folgenden Fällen wird der Zuschuss nicht gewährt:

  • Installationen von gebrauchten Geräten
  • bei Erwerb der Materialien bzw. Ausführung der Arbeiten vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung (1.12.2022)

Höhe des Zuschusses

Die Stadt gewährt einen Zuschuss von 40 €/m², höchstens jedoch 8000 € pro Wohnimmobilie und 10-jährigem Zeitraum.

Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses

Der Zuschussantrag ist nach Abschluss der Arbeiten und spätestens sechs Monate nach Erhalt der zugehörigen Rechnung (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) zusammen mit den erforderlichen Belegen einzureichen.

Dem Antrag beizufügende Unterlagen

  • die ordnungsgemäß quittierte(n) Rechnung(en) mit detaillierten Angaben über: Art der Arbeiten (Gründachfläche), Name/Vorname des Kunden bzw. der Kundin und Datum der Durchführung sowie Nachweis der Bezahlung der vorliegenden Rechnung(en)
  • ggf. ein Plan oder ein sonstiges Dokument, der/das Auskunft über die Art der Dachbegrünung (extensiv/intensiv), die Aufbauhöhe und die Art der Pflanzen gibt
  • Bescheinigung der Bankverbindung (RIB)

Kontakt

E-Mail-Adresse: subsidesclimat@vdl.lu

Was spricht für ein Gründach?

Begrünte Dächer haben viele Vorteile, wenn es um den Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen geht. Auf energetischer Ebene tragen sie dazu bei, das Gebäude gegen Hitze und Kälte von außen zu isolieren. Außerdem haben sie die Fähigkeit, Regenwasser zurückzuhalten, die Luftqualität zu verbessern, städtische Hitzeinseln zu mildern und die Biodiversität in der Stadt zu fördern, indem sie günstige Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bieten.

Vorschriften der Bauaufsicht

Gründachkataster

Mit dem Gründachkataster der Stadt Luxemburg ist über die Einfärbung der Dächer auf einen Blick zu erkennen, ob sich das Dach eines Gebäudes für die Begrünung eignet.

Bedienungsanleitung

Gründachkataster

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Beihilfensimulator

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