Anschaffung und Reparatur elektrischer Haushaltsgeräte
Förderungsfähig sind ausschließlich natürliche Personen, deren ständiger Hauptwohnsitz sich auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg befindet und die die Geräte und Ausstattungen zu privaten Zwecken nutzen.
In folgenden Fällen wird der Zuschuss gewährt:
- Anschaffung einer Waschmaschine
- Anschaffung eines Wäschetrockners
- Anschaffung eines Kühlschranks oder einer Kühl-/Gefrierkombination
- Anschaffung eines Gefrierschranks
- Anschaffung eines Geschirrspülers
- Reparatur von Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschrank oder Kühl-/Gefrierkombination, Gefrierschrank), unabhängig von der Energieklasse
Beim Kauf neuer Haushaltsgeräte können nur Gerätemodelle, die die beste auf dem Markt erhältliche Energieeffizienzklasse in ihrer Kategorie aufweisen, gemäß dieser Verordnung finanziell unterstützt werden. Als Referenz für die beste auf dem Markt erhältliche Energieeffizienzklasse gelten die von Oekotopten zum Zeitpunkt des Förderantrags veröffentlichten Auswahlkriterien.
Für Zuschüsse im Rahmen einer Reparatur müssen die förderfähigen Geräte (Liste unten) nicht das Kriterium der Energieeffizienzklasse erfüllen.
Haushaltsgerät |
Energieeffizienzklasse |
|
---|---|---|
Waschmaschine |
A |
|
Wäschetrockner |
A+++ |
|
Kühlschrank oder kombiniert |
B |
oder besser |
Gefrierschrank |
C |
oder besser |
Spülmaschine |
A |
Auflistung vom 1. Februar 2023, vorbehaltlich aktuellerer Kriterien.
In folgenden Fällen wird der Zuschuss nicht gewährt:
- Kauf von gebrauchten Geräten
- alle Käufe und Reparaturen, deren Rechnung mehr als 6 Monate vor dem Datum des Antragseingangs ausgestellt wurde
Höhe des Zuschusses
Für den Kauf neuer Geräte gewährt die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Kaufpreises, jedoch maximal 100 € pro Haushaltsgemeinschaft und nur alle 10 Jahre für jeden Gerätetyp.
Für die Reparatur von Haushaltsgeräten gewährt die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Reparaturpreises mit maximal 200 € pro Haushaltsgemeinschaft. Für Reparaturen können mehrere Anträge gestellt werden, aber die Gesamtheit der Reparaturen wird mit einem Höchstbetrag von 200 € pro Jahr und Haushaltsgemeinschaft bezuschusst. Die Reparatur muss von einer Fachkraft durchgeführt werden, die über alle notwendigen Genehmigungen verfügt.
Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses
Der Zuschussantrag ist spätestens sechs Monate nach Erhalt der zugehörigen Rechnung (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) zusammen mit den erforderlichen Belegen einzureichen.
Dem Antrag beizufügende Unterlagen
- die ordnungsgemäß quittierte(n) Rechnung(en) mit detaillierter Angabe über: Typ des Geräts / Art der Reparatur, Name/Vorname des Kunden bzw. der Kundin und Kaufdatum sowie Nachweis der Bezahlung der (vorliegenden) Rechnung(en)
- ggfs. ein Zertifikat der Energieeffizienzklasse
- Bescheinigung der Bankverbindung (RIB)
Link
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung eingehend über die geltenden Voraussetzungen. Detaillierte Informationen zur Beihilfenregelung finden Sie in der kommunalen Verordnung vom 17. Oktober 2022.
Kontakt
E-Mail-Adresse: subsidesclimat@vdl.lu
Was spricht für eine Reparatur?
Der Energiebedarf eines (Haushalts-)Geräts besteht nicht nur aus dem Verbrauch von Nutzenergie für seinen Betrieb, sondern es muss auch die Energie berücksichtigt werden, die während seines gesamten Lebenszyklus benötigt wird, d. h. für die Gewinnung der Rohstoffe, die Herstellung, die Nutzung und am Ende der Lebensdauer für das Recycling oder die Entsorgung. Neue Geräte haben in der Regel eine höhere Energieeffizienz, bei Betrachtung eines gesamten Lebenszyklus ist eine Reparatur jedoch oft energiesparender.
Wo kann ich mein Haushaltsgerät reparieren lassen?
Repair & Share ist eine Plattform, auf der Sie derzeit etwa 150 Adressen von Unternehmen finden können, die Ihre Geräte oder Gegenstände reparieren.
Austausch einer Umwälzpumpe im Heizungskreislauf durch eine Hocheffizienzpumpe (UVP <= 0,2)
Dieser Zuschuss kann nur für Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Wohnungen) beantragt werden, die sich auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg befinden.
In folgenden Fällen wird der Zuschuss nicht gewährt:
- Installationen von gebrauchten Geräten
- Käufe und Arbeiten, deren Rechnungsdatum vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung (1.12.2022) liegt
Höhe des Zuschusses
Die Stadt bezuschusst bis zu zwei Pumpen pro Haus oder Wohnanlage mit 50 % des Betrags mit maximal 100 € pro Pumpe und pro Zeitraum von 10 Jahren.
Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses
Der Zuschussantrag ist spätestens sechs Monate nach Erhalt der zugehörigen Rechnung (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) zusammen mit den erforderlichen Belegen einzureichen.
Dem Antrag beizufügende Unterlagen
- die ordnungsgemäß quittierte(n) Rechnung(en) mit detaillierter Angabe über: Typ der Ausrüstung, Name/Vorname des Kunden bzw. der Kundin und Kaufdatum sowie Nachweis der Bezahlung der (vorliegenden) Rechnung(en)
- Bescheinigung der Bankverbindung (RIB)
Link
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung eingehend über die geltenden Voraussetzungen. Detaillierte Informationen zur Beihilfenregelung finden Sie in der kommunalen Verordnung vom 17. Oktober 2022.
Kontakt
E-Mail-Adresse: subsidesclimat@vdl.lu
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