In öffentlicher Sitzung

1. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats

2. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

3. Verträge – Billigung

4. Kostenvoranschläge – Billigung

  • Berichtigter Kostenvoranschlag für das Projekt zum Bau eines neuen Regenwassersammlers in Val Sainte Croix und zur Anpassung des bestehenden Rückhaltebeckens „Allée Léopold Goebbel“
  • Sanierung der Straßen Rue L. Kauffman, Rue A. Knaff, Rue J. Massarette und Bd C. Simonis

5. Städtebau:

  • Punktuelle Änderung PAG (Saisine) - Erweiterung des Reitzentrums im Reckenthal
  • Punktuelle Änderung PAG (Saisine) - PAP NQ „Rue du Fort Dumoulin“ - [CT-24]
  • Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung

6. Gewährung außerordentlicher Zuschüsse – Beschlussfassung

7. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung

8. Antrag von der politischen Partei Déi Lénk in Bezug auf stadtviertelbezogene Bürgerhäuser – Abstimmung

9. Antrag von der politischen Partei Déi Lénk in Bezug auf den Spielplatz im Kaltreis-Park – Abstimmung

10. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung

In nichtöffentlicher Sitzung

11. Beratende Kommissionen – Ersetzung von Mitgliedern

12. Centre Hospitalier de Luxembourg: Vorschlag für zwei ordentliche Delegierte und zwei stellvertretende Delegierte zur Berufung in die Verwaltungskommission des CHL

13. Office social: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

14. Fondation Jean-Pierre Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

15. Personalangelegenheiten: Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

Schauen Sie das Video dieser Sitzung an.

Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Qualität des Trinkwassers im Stadtviertel Mühlenbach

Frage von Antonia Afonso

Die Qualität des Trinkwassers im Stadtviertel Mühlenbach ist ständig mangelhaft. Jeden Morgen muss man das Wasser mindestens während fünf Minuten laufen lassen, bevor man es benutzen kann – eine eindeutige Verschwendung dieser wertvollen natürlichen Ressource und eine Geldverschwendung.

Die Bürger/innen sehen sich somit vor zwei Probleme gestellt:

1) eine ungenügende Wasserqualität mit eventuellen Auswirkungen auf ihre Gesundheit;

2) eine von den Menschen sicherlich nicht gewollte Verschwendung.

Wie gedenken Sie, dieses Problem zu beheben?

Antwort von Simone Beissel

Das Trinkwasser, das in den elf Versorgungszonen der Stadt Luxemburg verteilt wird, ist konform zu den Qualitätsnormen, die vom Gesetz vom 23. Dezember 2022 über die Qualität des Trinkwassers festgehalten werden. Um dies zu gewährleisten, führt die Stadt Luxemburg wöchentlich Analysen durch, dies über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Die Resultate werden monatlich auf der Website der Stadt Luxemburg (www.vdl.lu) veröffentlicht.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass ein schlechter Geschmack oder eine Trübung des Trinkwassers mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit durch ein Problem mit der jeweiligen Hausinstallation bedingt ist. Oft liegt die Ursache bei der Korrosion älterer Leitungen. Dass das Wasser nach ein paar Minuten klarer wird und der Geschmack sich verbessert, beweist, dass das von der Stadt Luxemburg gelieferte Trinkwasser von guter Qualität ist.

Wenn sich ein solches Problem stellt, können sich die Einwohner/innen (per Telefon oder E-Mail) an den städtischen Service Eaux wenden, der Personal vor Ort schickt, um nach der Ursache des Problems zu suchen und dieses nach Möglichkeit zu beheben.

Zugänglichkeit des Waldfriedhofs mit dem Auto

Frage von Maxime Miltgen

Waldfriedhöfe werden immer beliebter, und es ist daher zu begrüßen, dass die Stadt Luxemburg als zweite Gemeinde im Land einen solchen Waldfriedhof geschaffen hat (im Jahr 2014 in Zessingen).

Allerdings besteht weiterhin ein seit langem bekanntes Problem: die Zugänglichkeit des Waldfriedhofs mit dem Auto. Die zum Waldfriedhof führenden Wege sind weder für Autos zugelassen, noch für den Autoverkehr geeignet. So ist am Weg, der von der Straße CR178 zwischen Zessingen und Schléiwenhaff abzweigt, ein Schild „Allgemeines Fahrverbot“ (Radverkehr ausgenommen) aufgestellt.

Die schlechte Zugänglichkeit und die fehlenden Parkmöglichkeiten stellen ein großes Problem für Personen mit Behinderungen, ältere Menschen sowie bei größeren Beerdigungen dar. Die Autofahrer/innen müssen dann in den angrenzenden Äckern parken.

Am 1. November 2022 hatte Bürgermeisterin Lydie Polfer diesbezüglich gegenüber der Zeitung „L’Essentiel“ erklärt: „Wenn es sich um ein kleineres Event handelt, besteht kein Problem (…), doch es gab bereits Beerdigungen mit mehreren Hundert Personen. Das Problem besteht darin, dass man über die gleiche kleine Straße zurückfahren muss, über die man gekommen ist. (…) Ich habe die Straßenbauverwaltung kontaktiert, um zu sehen, ob es möglich wäre, über einen derzeit gesperrten Weg geradeaus zu fahren.“

Wie sah die Antwort der Straßenbauverwaltung aus? Wird es in absehbarer Zukunft möglich sein, besagten Weg zu benutzen? Wenn nein: Wie soll das Problem der Zugänglichkeit und des Parkens bei größeren Veranstaltungen gelöst werden?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Es gibt zwei Zugangswege, über den CR178 und den CR179 (Rue de Cessange), wobei Letzterer aber weiter entfernt ist, so dass in der Praxis nur der Zugang über den CR178 übrigbleibt. Weil sich dort kaum zwei Autos kreuzen können, haben wir mit der Straßenbauverwaltung darüber diskutiert, ob ein bestehender Feldweg, der für Wartungsarbeiten im Bereich der Autobahn benutzt wird, nicht genutzt werden könnte, um eine Schleife zu schaffen, über welche die Autos den Bereich des Waldfriedhofs im Einbahnverkehr verlassen könnten. Nach dem prinzipiellen Einverständnis der Straßenbauverwaltung haben wir vorgeschlagen, den Feldweg auf Kosten der Stadt Luxemburg zu asphaltieren und durch einen Zaun zur Autobahn zu sichern. Auf ein diesbezügliches Schreiben vom 28. September 2023 haben wir noch keine Antwort erhalten, so dass wir eine Erinnerung an die Straßenbauverwaltung senden werden. Wir möchten einen Vertrag über die Bereitstellung abschließen, der u. a. vorsieht, dass der Vertrag ausläuft, wenn der betreffende Bereich für den Bedarf der Autobahn benötigt wird.

Zusammensetzung der Kommission für interkulturelles Zusammenleben

Frage von Tom Weidig

Während der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2023 wurden in nichtöffentlicher Sitzung die Mitglieder der beratenden Kommission für interkulturelles Zusammenleben ernannt. Wir kennen ausländische Bürger/innen, die sich beworben haben, und wissen möchten, warum sie nicht zurückbehalten wurden, während luxemburgische Staatsangehörige als Mitglieder der Kommission ernannt wurden.

Aus Gründen der Transparenz und der Fairness gegenüber dem demokratischen Prozess habe ich mehrere Fragen: Wie viele Personen hatten sich gemeldet, d. h. wie viele Bewerbungen gab es? Welche Kriterien wurden angewendet? Besteht diesbezüglich ein schriftliches Dokument? Wurden die Meinungen der Parteien eingeholt? Können Sie bestätigen, dass déi Gréng kontaktiert wurden, nicht jedoch die ADR? Gedenkt der Schöffenrat, Kriterien aufzustellen, die zu 100 % transparent und fair sind, z. B. die zufällige Ernennung von Personen, oder eine Wahl unter den Bewerbern?

Antwort von Corinne Cahen

Es gab insgesamt 115 Bewerbungen für die Besetzung der Kommission für interkulturelles Zusammenleben, die gemäß der aktuellen Gesetzgebung die bisherige Integrationskommission ersetzt hat.

Die Mitglieder wurden auf der Grundlage der internen Geschäftsordnung (Règlement d’ordre intérieur), die die Stadt Luxemburg sich gegeben hat, ausgesucht. Dabei wurde auf eine breit gefächerte Diversität geachtet, insbesondere in punkto Beruf, Alter, Geschlecht und Herkunft - wobei ich unterstreichen möchte, dass auch luxemburgische Staatsangehörige dazu gehören. Wir haben auch darauf geachtet, Leute auszusuchen, die im Bereich des Zusammenlebens stark engagiert sind. Es geht also nicht um das Prestige, der Kommission anzugehören, sondern um konkrete Freiwilligenarbeit.

Da ich nicht jeden persönlich kenne, habe ich in der Tat ein Mitglied der Grünen und ein Mitglied der LSAP kontaktiert, um zu fragen, ob sie unter den 115 Bewerbungen Personen kennen, die sich besonders stark im Bereich des Zusammenlebens engagieren. Es stimmt auch, dass ich die ADR dabei nicht angerufen habe. Was die Kriterien betrifft, wurde die Auswahl in voller Transparenz und auf der Grundlage der internen Geschäftsordnung getroffen, dies zusammen mit Schöffe Maurice Bauer und den in diesem Bereich tätigen Mitarbeitenden der Stadt Luxemburg.

Die Kommission ist bislang drei Mal zusammengetroffen, und ich kann Ihnen versichern, dass diese Kommission sehr dynamisch ist. Die Mitglieder brennen darauf, sich engagieren zu können. Beim „Festival des migrations“ war der Stand ständig von Freiwilligen besetzt. Wir wollen das Zusammenleben fördern, unabhängig von der Herkunft und Nationalität der Menschen, um der Rest der Welt zu zeigen, dass es hier gut funktioniert, auch wenn 72 Prozent der Einwohner/innen nicht die luxemburgische Nationalität besitzen.

Litfaßsäulen in der Stadt Luxemburg

Frage von François Benoy

Ich habe diese Frage Anfang Februar gestellt, nachdem ich bemerkt hatte, dass die Litfaßsäulen, auf denen die kulturellen Veranstaltungen in der Hauptstadt angekündigt wurden, leer waren, bzw. abgebaut wurden. Meine Recherchen ergaben, dass der von der Stadt Luxemburg mit der Firma JCDecaux abgeschlossene Vertrag über die Nutzung von 81 Litfaßsäulen auf dem Stadtgebiet nach einer Laufzeit von 10 Jahren im März 2024 auslief.

Kann der Schöffenrat bestätigen, dass der besagte Vertrag ausgelaufen ist? Welche Hauptbestimmungen enthielt dieser Vertrag, insbesondere in Bezug auf den Preis, den Inhalt und die Standorte der Litfaßsäulen?

Das Recht zur Nutzung der Litfaßsäulen wurde gegen eine umsatzabhängige Gebühr gewährt. Welches waren die Einnahmen und Ausgaben für die Stadt während der Laufzeit dieses Vertrags?

Welche Bilanz zieht die Stadt Luxemburg bezüglich der Plakatwerbung für Kulturveranstaltungen während der vergangenen zehn Jahre?

Wie wird es weitergehen? Setzt der Schöffenrat weiterhin auf klassische Litfaßsäulen – und wurde gegebenenfalls eine entsprechende Ausschreibung gemacht – oder gedenkt er andere Wege zu beschreiten? Presseartikeln zufolge laufen Überlegungen, digitale Litfaßsäulen einzuführen. Sollte dies der Fall sein, müsste unbedingt die Frage der Lichtverschmutzung in Betracht gezogen werden, denn schon heute gibt es zahlreiche externe Einflüsse, die sich auf die Leute auswirken.

Aufgrund des ungewöhnlichen Formats und des hohen Preises (mehrere Tausend Euro pro Woche) waren die Litfaßsäulen für viele Kulturakteure in der Stadt Luxemburg uninteressant. Teilt der Schöffenrat meine Ansicht, dass im Falle einer erneuten Ausschreibung für Litfaßsäulen diese für alle Kulturschaffenden der Stadt – auch für die Vereine – zugänglich sein sollten?

Die geltende Rechtsbestimmung über öffentliche Plakate datiert vom 22. Februar 1965 und die beigefügte Liste scheint nicht mehr aktuell zu sein. Gedenkt der Schöffenrat, diese Dokumente zu aktualisieren?

Antwort von Lydie Polfer

Der Vertrag mit der Firma JCDecaux ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und alle Litfaßsäulen wurden entfernt. Ursprünglich waren 81 Litfaßsäulen vorgesehen gewesen, doch wurden nur 49 aufgestellt, da wir der Ansicht waren, dass die anderen vorgeschlagenen Standorte weniger sinnvoll waren.

Die Litfaßsäulen dienten in erster Linie den Kulturveranstaltungen. Der Inhalt der Plakate entsprach nicht immer unseren Vorstellungen von Kulturveranstaltungen, die mit der Stadt Luxemburg in Verbindung stehen und unsere Unterstützung verdienen. Deshalb beschlossen wir, den Vertrag auslaufen zu lassen.

Die Stadt Luxemburg hat während der Laufzeit des Vertrags eine jährliche Zahlung von 16 000 Euro erhalten. Fakt ist jedoch, dass die verlangten Preise sehr hoch waren. Das hat dazu geführt, dass es häufig große Kulturhäuser aus dem Ausland waren, die ihre Veranstaltungen auf den Plakaten ankündigten – was nicht der Sinn dieser Litfaßsäulen war.

Unser Service Communication et Relations publiques ist dabei, mit dem Service TIC ein Pilotprojekt auszuarbeiten. Wir sind auf dem Weg einer zunehmenden Digitalisierung. In diesem Sinne möchten wir die „Reider“ in den einzelnen Stadtvierteln neugestalten, was es uns ermöglichen wird, auch kulturelle Veranstaltungen der Vereine auf elektronischem Wege ankündigen zu können. Das Pilotprojekt soll zunächst in zwei großen Stadtvierteln durchgeführt werden.

Frage von François Benoy

Hat die Stadt Luxemburg die jährliche Zahlung von 16 000 Euro pro Litfaßsäule oder für alle Litfaßsäulen auf dem Gebiet der Hauptstadt erhalten? Wann soll das Pilotprojekt starten? Wie sieht es mit dem „Règlement concernant l’affichage public“ vom 22. Februar 1965 aus?

Antwort von Lydie Polfer

Die 16 000 Euro entsprechen der Gesamtsumme pro Jahr. Ein präzises Timing wurde noch nicht festgelegt. Was das „Règlement concernant l’affichage public“ betrifft, sind diesbezügliche Bestimmungen im Bautenreglement bzw. im in der Allgemeinen Polizeiverordnung festgehalten. Öffentliche Plakate dürfen nicht ohne Erlaubnis der Bürgermeisterin angebracht werden.

Frage von François Benoy

Das „Règlement concernant l’affichage public“ vom 22. Februar 1965, das auf der Website der Stadt Luxemburg zu finden ist, sollte überarbeitet werden.

Antwort von Lydie Polfer

Wir werden uns dieser Angelegenheit annehmen.

Follow-up zu der Analyse von „ZUG“ über die Fußgängerüberwege in der Stadt Luxemburg

Frage von François Benoy

Im Jahr 2021 hatte die Bürgergruppe „ZUG“ (Zentrum fir urban Gerechtegkeet) die Fußgängerüberwege in der Stadt Luxemburg analysiert und war zur Schlussfolgerung gelangt, dass 27 % der Fußgängerüberwege gefährlich und nicht konform zur Straßenverkehrsordnung seien. Bereits im Jahr 2015 war bei einem Audit festgestellt worden, dass bei der Hälfte der Fußgängerüberwege (154 von 309) die Sichtbarkeit der Fußgänger/innen ungenügend war.

Auf eine Frage, die ich diesbezüglich gestellt hatte, antwortete mir der Mobilitätsschöffe im Gemeinderat vom 15. November 2021: „Diese Vorgehensweise (von ZUG) ist nicht die unseres

Service Circulation. Seine Analyse aller Fußgängerüberwege hat ergeben, dass lediglich 32 der 475 angeführten Fußgängerüberwege genauer kontrolliert werden müssen, während die restlichen Fußgängerüberwege konform seien.“ Ein halbes Jahr später, am 2. Mai 2022, hat Bürgermeisterin Lydie Polfer angekündigt: „Wo es machbar ist, werden wir Verbesserungen herbeiführen.“

Ist die Analyse der Stadt Luxemburg über die Zebrastreifen abgeschlossen? Wurden die 37 Zebrastreifen, die auch von der Stadt als nicht konform eingestuft wurden, gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung umgestaltet? Wurden auch Verbesserungen an anderen Fußgängerüberwegen vorgenommen? Wurden beim Anlegen neuer Zebrastreifen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eingehalten? Hat sich die Stadt Luxemburg im Hinblick auf die Anwendung neuer Leitlinien (andere als im Jahr 2008) mit dem Ministerium für Mobilität abgestimmt? Der Rechtsstreit der Stadt Luxemburg gegen ZUG bezüglich der Veröffentlichung der Analyse der Stadt ist noch anhängig. Warum weigert sich der Schöffenrat noch immer, diese Analyse zu veröffentlichen? In der Schöffenratserklärung steht nichts über die allgemeine Politik des Schöffenrates in puncto Transparenz. Wie steht der Schöffenrat dazu? Wurde der angekündigte Mobilitätsplan in seiner Gesamtheit veröffentlicht, einschließlich aller Analysen und Vorarbeiten?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Die Analyse ist seit längerer Zeit abgeschlossen. Unsere Dienststellen haben sich die Fußgängerüberwege auf dem gesamten Stadtgebiet nochmals angeschaut und die nötigen Verbesserungen vorgenommen. Was die Anzahl betrifft, hat sich nichts geändert. Wir bleiben bei der Position, die wir bereits vor drei Jahren vertreten hatten. Wir interpretieren die Straßenverkehrsordnung weiterhin so, dass der Abstand von 5 Metern zwischen dem Zebrastreifen und einem Autostellplatz nur in Fahrtrichtung gewährleistet sein muss, um die Sicherheit der Fußgänger/innen zu gewährleisten. Dies entspricht einer mündlichen Abmachung mit dem Ministerium für Mobilität. Eine Ausnahme zu diesem Prinzip besteht im Umfeld von Schulen, wo wir sowohl in Fahrtrichtung als auch in Gegenrichtung beiderseits der Zebrastreifen einen Abstand von fünf Metern gewährleisten.

Was den Gerichtsprozess bezüglich der Veröffentlichung der Analyse unserer zuständigen Dienststelle betrifft, wurden die Plädoyers für September 2024 angesetzt.

Eine grundlegende Diskussion über Transparenz würde den Rahmen dieser Fragestunde sprengen. Festhalten möchte ich jedenfalls, dass dieser Schöffenrat sich in puncto Transparenz nicht zu verstecken braucht. Wo immer es möglich ist, gehen wir auf die Bevölkerung zu. Wir präsentieren ihnen Projekte und beziehen sie ein, sei es bei neuen Spielplätzen, neuen Gebäuden oder beim Mobilitätsplan.

Küche der Kindertagesstätten

Frage von Nathalie Oberweis

Vor ein paar Monaten wurde die Küche der von der Stadt Luxemburg betriebenen Kinderkrippen wegen eines technischen Problems geschlossen. Seither werden die Mahlzeiten für die Kindertagesstätten von der Firma Sodexo geliefert. Auf der Website der Stadt Luxemburg ist jedoch weiterhin zu lesen, dass die Mahlzeiten in der eigenen Küche der Stadt Luxemburg (in der Rue de Chicago) zubereitet würden, dies in Zusammenarbeit mit einer Ernährungsberaterin, um eine hohe Qualität der Mahlzeiten zu gewährleisten.

Ist diese bedauerliche Situation nur vorübergehend? Bis wann läuft der Vertrag mit Sodexo? Welche Lösungen sind mittel- und langfristig vorgesehen? Ist die Stadt Luxemburg nicht der Ansicht, dass die Gesundheit der Kinder die Investition in eine Küche, wie es sie gab, wert ist? Was passiert mit dem Personal, das in der nunmehr geschlossenen Küche gearbeitet hat?

Antwort von Paul Galles

Die Küche in der Rue de Chicago, die fünf der sieben Kinderkrippen der Stadt Luxemburg beliefert hat, musste im Oktober 2023 wegen eines technischen Problems geschlossen werden. Zunächst gingen wir davon aus, dass das Problem innerhalb von acht Wochen zu lösen wäre, doch es stellte sich heraus, dass es wegen der geopolitischen und der finanziellen Situation schwierig war, die benötigten Ersatzteile zu beschaffen. So wurde beschlossen, auf die Hilfe der Firma Sodexo zurückzugreifen.

Die Personalfrage liegt uns sehr am Herzen. Es handelt sich um drei Köche, einen weiteren Koch in Ausbildung sowie einen Lieferanten. Es gab einen zeitlich befristeten Arbeitskräfteverleih an die Firma Sodexho, wobei die betroffenen Personen gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen ihr Gehalt, ihre Vorteile und ihr Statut als Angestellte der Stadt Luxemburg behielten.

Einer der Köche wurde beauftragt, ein Inventar der Küche in der Rue de Chicago durchzuführen und deren Schließung vorzubereiten. Es stellte sich nämlich heraus, dass eine Reparatur viel schwieriger und kostenintensiver wäre, als es zunächst den Anschein hatte. Im Sinne einer nachhaltigen Lösung beschloss der Schöffenrat im Dezember 2023 nach eingehender Analyse der Vor- und Nachteile, von einer Reparatur abzusehen und eine Ausschreibung zu starten für die Lieferung von Mahlzeiten, die kalt angeliefert und in den jeweiligen Krippen „regeneriert“ werden.

Die öffentliche Ausschreibung sieht eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren vor. Von den vier Firmen, die an der Ausschreibung teilnahmen, gab Sodexo das günstigste Angebot mit Blick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis (70 % für die qualitative Bewertung und 30 % für die finanzielle Bewertung) ab. Am 26. Februar 2024 wurde der Auftrag an Sodexo erteilt und am 15. April lief die Zubereitung der Mahlzeiten an. Diese erfolgt im „Konviktsgaart“, wo Sodexo ohnehin bereits für die Stadt Luxemburg kocht.

Was die Qualität der Mahlzeiten betrifft, besteht eine Zusammenarbeit mit Ernährungsberatern der Firma Signa Consulting. In den vergangenen Jahren haben wir gut mit dieser Firma zusammengearbeitet. Berücksichtigt werden z. B. der Ratgeber „Alimentation du nourrisson“ des Gesundheitsministeriums und der nationale Aktionsplan zur Förderung der biologischen Landwirtschaft (PAN-Bio 2025). Es wird darauf geachtet, welche Proteine, Kohlenhydrate, Vitamine usw. die Mahlzeiten enthalten sollen.

Der zeitlich befristete Arbeitskräfteverleih endet spätestens am 31. Oktober 2024. Die Stadt Luxemburg wird die betreffenden Personen mit neuen Aufgaben betrauen, so dass sich für sie keine Probleme stellen werden.

Was die Website betrifft, werden die erforderlichen Anpassungen vorgenommen.

Frage von Nathalie Oberweis

Wie wird gewährleistet, dass die Empfehlungen der Consultingfirma bei Sodexo mit einfließen?

Antwort von Paul Galles

Die Stadt Luxemburg ist der Auftraggeber von Sodexo, d. h. wir geben das, was wir mit der Consultingfirma ausgearbeitet haben, an Sodexo weiter, und Sodexo muss sich an diese Vorgaben halten.

Umsetzung der erweiterten Kompetenzen der „agents municipaux“

Frage von Pascal Clement

Seit dem 15. April 2024 können die „agents municipaux“ der Stadt Luxemburg ihre erweiterten Kompetenzen ausüben und 17 Verstöße gegen die Allgemeine Polizeiverordnung auf dem Gebiet der Hauptstadt feststellen. Meinen Informationen zufolge sind vier Agenten darüber hinaus befugt, weitere Verstöße gegen die Allgemeine Polizeiverordnung festzustellen.

Die angekündigte Sensibilisierungskampagne scheint das Verhalten der Bürger/innen nicht geändert zu haben. Welche konkreten Aktionen umfasste die Sensibilisierungskampagne?

Auf meine Anfrage hin hatte ich am 14. Februar 2024 eine digitale Kopie des Faltblatts erhalten, mit der Information, dass es ab dem 19. Februar verteilt werde. In meinem Bekanntenkreis hat jedoch bislang niemand dieses Faltblatt erhalten. Gab es ein Problem mit der Verteilung? An wen und wo wurde es verteilt?

Obwohl während der Diskussion über das Bettelverbot angekündigt worden war, dass das Faltblatt den Mitgliedern des Gemeinderats zugestellt werde, wurde erst am 24. April 2024 eine digitale Kopie per E-Mail an die Gemeinderatsmitglieder geschickt – also ein Tag, nachdem ich die Frage erneut gestellt hatte. Warum erhielten die Gemeinderatsmitglieder nicht schon vor dem 15. April eine Kopie des Faltblatts?

Seit dem 15. April habe ich keine Änderungen beim Verhalten der Bürger/innen feststellen können, z. B. in Bezug auf das Herausstellen der Abfallbehälter. Was sind die ersten Rückmeldungen und Erfahrungen?

Noch eine Anregung: Wäre es nicht wünschenswert, den erweiterten Kompetenzen der “agents municipaux” auch die Bestimmungen von Artikel 7.1 der Allgemeinen Polizeiverordnung („Il est interdit de souiller la voie publique de quelque manière que ce soit et, sous réserve des dispositions du règlement sur les déchets, d'y jeter, déposer ou abandonner des objets quelconques.”) hinzuzufügen? Dies würde ihnen erlauben, auch Verstöße festzustellen, die das Wegwerfen von Papier, Zigaretten und Kaugummi betreffen.

Antwort von Lydie Polfer

Ich möchte mit Ihrer letzten Frage beginnen. Die vier Agenten, die die entsprechende Weiterbildung absolviert haben und im Februar vom Bezirksgericht vereidigt wurden, können diese Verstöße feststellen.

Die Sensibilisierungskampagne ist gut verlaufen. Wir haben keine negativen Rückmeldungen erhalten. Als Rat Clement im Februar 2024 seine Frage gestellt hatte, hatte ich ihn über unsere Vorgehensweise informiert. Wir werden dafür sorgen, dass in Zukunft alle Faltblätter, die von der Stadt Luxemburg herausgegeben werden, in Papierform in der Eingangshalle des Rathauses verfügbar sind.

Unsere „Agents municipaux“ haben die Faltblätter unter die Leute gebracht. Verteilt wurden sie insbesondere an die Geschäftsleute und Restaurantbetreiber, aber auch an die Personen, die selbst gegen eine Bestimmung der Allgemeinen Polizeiverordnung verstoßen hatten.

Selbstverständlich wird das Leben nicht von heute auf morgen perfekt, nur, weil es eine neue Rechtsbestimmung gibt. Rat Clement hat also recht, wenn er feststellt, dass die Leute sich noch nicht an alle Bestimmungen halten.

Bislang wurden fünf Verwaltungsstrafen verhängt. Drei davon betrafen die nicht genehmigte Nutzung öffentlicher Wege z. B. durch Lastwagen im Rahmen eines Umzugs. In den zwei anderen Fällen hatten die betreffenden Personen es versäumt, eine Genehmigung für eine kommerzielle Aktivität im öffentlichen Raum einzuholen.

Man hat die Möglichkeit, entweder sofort eine Strafe von 25 Euro zu bezahlen oder Einspruch einzulegen. Im letzteren Fall – was bislang einmal vorgekommen ist – wird das Dossier an den „fonctionnaire sanctionnateur“ im Ministerium für innere Angelegenheiten übermittelt. Dieser kann die Strafe entweder annullieren oder aber eine Verwaltungsstrafe zwischen 25 und 250 Euro verhängen.

Frage von Pascal Clement

Habe ich das richtig verstanden, dass das Faltblatt von den „agents municipaux“ verteilt wurde, nicht jedoch allen Haushalten zugestellt wurde? Es kann also auch durchaus sein, dass die Bewohner/innen der umliegenden Gemeinden das Faltblatt noch nie zu Gesicht bekommen haben?

Antwort von Lydie Polfer

Das Faltblatt ist auf der Website der Stadt Luxemburg (www.vdl.lu) zu finden. Im Gemeinderat wird ja häufig gesagt, wir sollten versuchen, nicht alles in Papierform zu verbreiten. Dieses Faltblatt wurde in der Tat nicht als Postwurfsendung an alle Haushalte verteilt. Wir haben oft im Gemeinderat über dieses Thema gesprochen, es gab in allen Zeitungen lange und gute Artikel darüber, und das Faltblatt ist wie gesagt auf unserer Website zu finden.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.