In öffentlicher Sitzung
1. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
2. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
3. Verträge – Billigung
4. Stadtplanung: Beschlussfassung
- Punktuelle Änderung PAG/PAP QE/PAP gebilligt [KI-08] „Domaine du Kiem“
- Punktuelle Änderung PAG/PAP QE „Parc Dräi Eechelen“
- Punktuelle Änderung PAG – Kuebebierg
- Punktuelle Änderung PAG – Stade Prince Jean in Luxemburg-Merl
- Punktuelle Änderung PAG – Parzelle Nr. 590/6533 in 13-15, Val des Bons-Malades
- Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (Loi concernant l'aménagement communal et le développement urbain)
5. Gewährung außerordentlicher Zuschüsse – Beschlussfassung
6. Beteiligung der Stadt an der Finanzierung des Baus der Tram-Erweiterung in Luxemburg zwischen den Haltestellen „Rout Bréck-Pafendall“ und „Laangfur“ in Kirchberg sowie zwischen dem Hauptbahnhof und Hollerich - Beschlussfassung
7. Zusätzliche Validierung der Schulorganisation des städtischen Konservatoriums hinsichtlich der Qualifikation und der Aufgaben der Lehrkräfte sowie der computergestützten Liste der erteilten Kurse. (Ergänzung zur Schulorganisation, über die am 13. November 2023 abgestimmt wurde) - Beschlussfassung
8. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
9. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
In nichtöffentlicher Sitzung
10. Beratende Kommissionen – Ersetzung von Mitgliedern
11. Zivilhospize: Personalangelegenheiten: Stellungnahme
12. Personalangelegenheiten: Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
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Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.
Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Krähen in Merl-Belair
Dringliche Frage von Rat Nicolas Back
Auf der Generalversammlung des Interessenvereins Merl/Belair am 19. März 2024 brachten die Bürger/innen des Viertels vor, dass sich die Krähenkolonie am Boulevard Marcel Cahen, nachdem die Stadt Luxemburg die Äste der Bäume geschnitten hat, auf die Bäume im Umfeld der Schule von Belair und insbesondere auf die Bäume auf dem Spielplatz „Schéiwisschen“ verlagert hat. Es wurden rund 100 Nester dort gezählt und die Frage stellt sich, inwiefern der Spielplatz noch von den Kindern genutzt werden kann, da die Vögel viel Dreck hinterlassen.
Welche Analysen hat das Schöffenkollegium durchgeführt, bevor die Äste der Bäume abgeschnitten wurden, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf den Lebensraum der Krähen und die möglichen Verdrängungseffekte? Wie gedenkt der Schöffenrat zu reagieren, insbesondere, um die Nutzung des Spielplatzes „Schéiwisschen“ zu gewährleisten? Welches allgemeine Konzept verfolgt der Schöffenrat für die Verwaltung der Populationen von Krähen und anderen Arten wie Staren und Tauben auf dem gesamten Stadtgebiet?
Antwort von Schöffe Maurice Bauer
Das Problem der Krähen beschäftigt uns bereits seit Jahren. Wir wurden von zahlreichen Personen und vom Lehrpersonal diesbezüglich kontaktiert, doch es war immer schwierig, mit dem Umweltministerium eine Lösung zu finden. Im Jahr 2022 hat das Büro Luxplan ein „Gesamtkonzept zum Umgang mit Saatkrähen in der Stadt Luxemburg“ erstellt. Dieser Plan, der im Internet verfügbar ist, wird von der Stadt Luxemburg umgesetzt und jährlich aktualisiert. Im Rahmen der Aktualisierung 2023 wurde eine ethologische Studie der Krähenkolonien des Boulevard Marcel Cahen und der Rue Verdi (insbesondere über ihre Flugrouten und die Orte, wo sie Nahrung finden) erstellt. Daraufhin wurden in Zusammenarbeit mit Fachrkräften Alternativstandorte identifiziert, die sich für die Krähen eignen könnten. Einer dieser Standorte liegt in der Nähe der Autobahn A6. Leere Nester, die am Boulevard Cahen entfernt wurden, wurden dort in den Bäumen installiert. Die Krähen hatten jedoch ihre eigenen Vorstellungen: Sie siedelten sich nicht dort an, wo wir es uns erhofft hatten, sondern an anderen Standorten in Merl/Belair sowie in weiteren Stadtvierteln.
Am Boulevard Cahen hat sich die Situation deutlich verbessert. Es handelt sich dabei laut Konzept um einen prioritären Standort wegen des Vorhandenseins einer Schule. In der Tat sieht das Konzept vor, dass für Schulen, Krankenhäuser, Spielplätze, etc., Priorität 1 gilt, d. h. dass dort in jedem Fall Eingriffe möglich sind. Darüber hinaus gibt es Standorte mit Priorität 2 oder 3.
Der Spielplatz „Schéiwisschen“ gehört zu den Stellen, wo sich die Krähen nun niedergelassen haben. Drohnenaufnahmen haben gezeigt, dass in einer Reihe von Nestern bereits Eier liegen. Somit haben wir gemäß Naturschutzgesetz zurzeit keine Möglichkeit, die Nester zu entfernen. Dies ist erst nach Ende der Brutzeit, d. h. etwa ab Ende Juli, wieder möglich. Die „Schéiwisschen“ gehört zu den Standorten mit Priorität 1, sodass wir dort schnellstmöglich intervenieren werden, sobald die Situation es erlaubt.
Wir stehen seit Monaten in ständigem Kontakt mit dem Umweltministerium. Das Ministerium hat uns empfohlen, auch eine Sensibilisierungsaktion durchzuführen. Ein Flyer wird in diesem Sinne verteilt werden. Die Bürger/innen werden dabei insbesondere gebeten, möglichst keine Essensreste in die Umgebung der Abfallbehälter zu werfen. Am Boulevard Marcel Cahen und auf der „Schéiwisschen“ wurden spezielle Abfallbehälter installiert, die den Vögeln den Zugang erschweren.
Was den Umgang mit anderen Vogelarten betrifft, hat der Service Parcs eine Reihe von Taubenschlägen aufgestellt (Square Brasseur, Rue d’Anvers und Rue Antoine Godart), wo die Tauben sich niederlassen können. Was die Staren betrifft, die vor allem in Bonneweg ein Thema sind, wird die Situation nicht als so problematisch eingeschätzt, da diese Vögel dort keine Nester bauen.
Wir werden weiterhin schnellstmöglich reagieren, dies gemäß dem Gesamtkonzept, im Einklang mit dem Gesetz und im Respekt sowohl der Menschen als auch der Tiere.
Protestkundgebungen in der Hauptstadt
Frage von Rätin Nathalie Oberweis
Das „Comité pour une Paix Juste au Proche-Orient“, eine anerkannte NGO, organisiert seit Oktober 2023 jeden Samstag Protestkundgebungen, um einen sofortigen Waffenstillstand in Gaza zu fordern. Das besetzte Gaza steht seit Oktober 2023 unter israelischem Beschuss. Mehr als 30 000 Menschen haben ihr Leben verloren, darunter Tausende von Kindern. Heute kommt noch der organisierte Hunger hinzu. Wie Sie wissen, hat der Internationale Gerichtshof entschieden, dass es sich höchstwahrscheinlich um Völkermord handelt. Wenn wir die Bestätigung erhalten, wird es zu spät sein.
Gegen diese mörderische Realität protestiert die NGO seit fünf Monaten jeden Samstag. Sie macht von den demokratischen Mitteln Gebrauch, die ihr zur Verfügung steht. Nach meinen Informationen ist die Polizei mit dem Verlauf der Märsche zufrieden, da alles immer in Ordnung ist und die Regeln eingehalten werden. Die NGO versucht, die Genehmigungsanträge so früh wie möglich einzureichen. So wurde der Antrag für die Kundgebungen vom 9. und vom 16. März 2024 am 29. Februar eingereicht, also 10 bzw. 17 Tage vor dem Ereignis.
Bezüglich der Kundgebung vom 9. März hat die Stadt jedoch erst am Freitag, den 8. März, also einen Tag vor der Veranstaltung, reagiert. Der Marsch wurde verboten und der Veranstaltungsort geändert. Die Organisatoren befanden sich in einer unmöglichen Situation, da sie die Sympathisanten über diese Änderung informieren mussten. Viele Menschen erhielten die Informationen nicht rechtzeitig. Die Organisatoren hatten auch nicht die Möglichkeit, ihr Soundsystem für die Reden an das Stromnetz anzuschließen.
Auch für die Demonstration am 16. März gab die Stadt erst am 14. März Bescheid. Der Marsch wurde erneut verboten, und die Organisatoren wurden nicht einmal über die Gründe informiert.
Warum wurden die Kundgebungen vom 9. und vom 16. März nicht genehmigt?
Verfügt die Stadt über Verfahren, die im Zusammenhang mit Genehmigungsanträgen zu befolgen sind? Wie lange ist die Frist, innerhalb derer die Stadt auf einen Genehmigungsantrag antworten muss? Ist die Bürgermeisterin nicht der Ansicht, dass eine Antwort am Tag vor der Veranstaltung etwas knapp ist und die Organisatoren in eine unangenehme Situation bringt?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Ich möchte zunächst betonen, dass für keine Veranstaltung die Genehmigung verweigert wurde. Jede Protestkundgebung wurde autorisiert - für die beiden letzten Veranstaltungen allerdings unter anderen Bedingungen.
Die Kundgebungen fanden zunächst auf der Place Clairefontaine statt, am 17. Februar dann erstmals auf dem Square Jan Pallach, da auf der Place Cairefontaine eine andere Veranstaltung stattfand. An diesem Tag hat das „Comité pour une Paix juste au Proche-Orient“ die Anweisung der Polizei missachtet, nicht den Kiosk auf der angrenzenden Place d’Armes zu benutzen (wegen Bauarbeiten auf der Place d‘Armes). Die Polizei schlug der Stadt Luxemburg daraufhin vor, die Anfrage für die folgende Kundgebung auf dem Square Jan Pallach nicht zu genehmigen und stattdessen wieder die Place Clairefontaine als Veranstaltungsort vorzuschreiben. Wegen der zahlreichen anderen Verpflichtungen der Polizei musste die Veranstaltung ortsgebunden stattfinden.
Der Antrag für die Kundgebung vom 9. März ging am 1. März bei der Stadt Luxemburg ein, und wir haben am 6. März darauf geantwortet. Diese Frist war absolut in Ordnung, da wir immer ein Gutachten bei der Polizei anfragen müssen. In unserer Genehmigung richten wir uns stets nach dem Ablauf, den die Polizei vorschlägt. Aufeinanderfolgende Kundgebungen werden nicht zusammen genehmigt, da die Polizei abwarten will, wie die erste Kundgebung verläuft, bevor sie ihr Gutachten zur zweiten Kundgebung abgibt. Am 16. März fanden nicht weniger als vier Veranstaltungen statt, wo die Polizei für die öffentliche Ordnung sorgen musste. Deshalb schlug die Polizei vor, die Place Clairefontaine als Veranstaltungsort auszuwählen.
Für den 23. März und den 6. April wurde die Kundgebung des „Comité pour une Paix juste au Proche-Orient“ ebenfalls auf der Place Clairefontaine genehmigt – ganz einfach deshalb, weil dann auf der Place d’Armes der traditionelle Flohmarkt stattfindet.
Ich hoffe, dass wir in Zukunft wieder zu dem guten Einvernehmen, das in den vergangenen fünf Monaten bestand, zurückfinden.
Verbesserung der Fahrradstraßen
Frage von Rat François Benoy
In ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage 7852 über Fahrradstraßen erklärten die Minister für Mobilität sowie für innere Sicherheit, dass es „für ein zufriedenstellendes Funktionieren einer Fahrradstraße meistens nicht ausreicht, nur ein Schild aufzuhängen, sondern dass auch Begleitmaßnahmen ergriffen werden müssen: Der Verkehr soll so organisiert sein, dass auf der Fahrradstraße möglichst nur die Anrainer/innen unterwegs sind. Die Fahrradstraße soll sich möglichst deutlich von den Nebenstraßen unterscheiden, zumindest im Eingangsbereich und idealerweise auf der ganzen Strecke. Der verbleibende Verkehr soll durch bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen dazu ermutigt werden, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Werden diese drei Prinzipien beachtet, steigt der Respekt der Verkehrsregeln, und es sind auch keine häufigen oder spezifischen Kontrollen seitens der Polizei erforderlich.“
Wir müssen feststellen, dass zwei Jahre nach der Einführung der wichtigsten Fahrradstraßen in der Stadt Luxemburg – z. B. die Rue des Trévires und der Val Ste-Croix – keine Verbesserungen erzielt wurden, und dass diese Bedingungen nicht erfüllt werden. Ich erinnere an die sehr konkreten Vorschläge, die von déi Gréng insbesondere in der Motion vom 28.2.2022 gemacht wurden, die leider von der DP/CSV-Mehrheit abgelehnt wurde.
Teilt der Schöffenrat nicht meine Ansicht, dass die Fahrradstraßen in der Stadt Luxemburg nur das absolute gesetzliche Minimum, aber keineswegs auch die Empfehlungen erfüllen, so dass eine Verbesserung dringend erforderlich ist? Wenn ja, welche Verbesserungen sind geplant und wann werden sie umgesetzt?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Es dürfte Sie kaum überraschen, dass der Schöffenrat Ihre Analyse nicht teilt. Sobald der „Code de la route“ es vor ein paar Jahren ermöglichte, führte die Stadt Luxemburg mehrere Fahrradstraßen ein. Diese wurden so gestaltet, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht: mit Schildern (im „Code de la route“ E,18a bzw. E,18aa bezeichnet) an der Ein- und Ausfahrt, weißen Markierungen am Boden und einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Im Oktober 2022 hat die Stadt Luxemburg Analysen mit Hilfe von Videokameras durchgeführt hat. In den zuständigen beratenden Kommissionen wurden im Jahr 2023 die Schlussfolgerungen gezogen. Es wurde festgestellt, dass der Modal Split des Radverkehrs in den Fahrradstraßen steigt. Festgestellt wurde aber auch, dass das Überholverbot für Autos oft nicht respektiert wird. Während in anderen europäischen Ländern die Autos die Fahrräder in den Fahrradstraßen überholen dürfen, ist dies in Luxemburg nicht der Fall. Eine weitere Feststellung lautet, dass die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von vielen Autofahrern nicht eingehalten wird. Viele sind mit 40 km/h unterwegs.
Der motorisierte Individualverkehr in den Fahrradstraßen hat abgenommen, doch wir sind noch nicht zufrieden. Es besteht z. B. die Idee, den Straßenraum im Val Ste-Croix in Abstimmung mit der Bevölkerung umzugestalten. Dabei muss aber noch untersucht werden, welche unterirdischen Infrastrukturarbeiten erforderlich wären.
Zum Mobilitätsplan, den ich in zwei Tagen vorstellen werde, gehört natürlich auch das Radwegenetz – einschließlich der Fahrradstraßen –, über das wir noch Detailanalysen durchführen werden und das wir in den kommenden Jahren massiv verbessern möchten.
Übergang zu abfallfreien Festen und Veranstaltungen
Dringliche Frage von Rat François Benoy
Laut den neuen Abfallgesetzen vom 27. April 2022 [„Paquet économie circulaire” mit 5 Gesetzen, deren Hauptziele die Vermeidung und Reduzierung von Abfall sind] müssen öffentliche Feste und Veranstaltungen so organisiert werden, dass sie so wenig Abfall wie möglich erzeugen. Ab diesem Jahr sind Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, und ab dem 1. Januar 2025 gilt das Verbot auch für Einwegprodukte aus allen anderen Materialien. Dies betrifft z. B. Teller, Rührstäbchen, Strohhalme, Becher, Tassen, Gläser, Getränkedosen, Getränkekartons und Flaschen (mit Ausnahme von Glasflaschen).
Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten der erwähnten Gesetze sind die von der Stadt Luxemburg bzw. von anderen Akteuren auf dem Stadtgebiet organisierten Feste und Veranstaltungen noch weit davon entfernt, der Logik der Kreislaufwirtschaft bzw. der Abfallvermeidung zu entsprechen.
- Welche Bedingungen gelten derzeit für die Organisatoren von öffentlichen Events in Bezug auf die Abfallvermeidung? Wie unterstützt die Stadt diese Organisatoren? Wie wird die Kontrolle gewährleistet?
- Welche Strategien und Maßnahmen sind in Planung, um Organisatoren und Vereine bei der Umstellung von Einweg auf Wiederverwendung zu unterstützen, wie es ab 2025 gesetzlich vorgeschrieben ist?
- Wird die Stadt Luxemburg den Vereinen wiederverwendbare Becher und wiederverwendbares Geschirr zur Verfügung stellen? Was ist sonst noch geplant?
- Sind für das Jahr 2024 Pilotprojekte geplant, um den Übergang zu erleichtern, insbesondere für die Schueberfouer, den Marathon usw.?
Antwort von Schöffe Maurice Bauer
Wenn man sich ansieht, was wir im Bereich der Abfallvermeidung alles tun, gewinnt man den Eindruck, dass Rat Benoy in einer anderen Stadt lebt als wir.
Wenn ein Akteur ein Event für die Stadt Luxemburg organisiert, besteht ein Lastenheft, in dem festgehalten ist, dass das Event umweltverträglich und mit so wenig Abfall wie möglich organisiert werden muss.
Wenn ein Organisator im öffentlichen Raum ein Event veranstalten möchte, muss eine Anfrage eingereicht werden, und unser „Comité événementiel“ gibt ein Gutachten ab. In der Genehmigung wird darauf hingewiesen, dass der Organisator sich mit dem Service Hygiène und dem Umweltbeauftragten zusammensetzen soll, um das Event umweltfreundlich zu gestalten.
Schon seit über zehn Jahren berät die Stadt die Organisatoren im Bereich der Abfallvermeidung, des umweltbewussten Einkaufs, der Mobilität zum Veranstaltungsort usw. Die Stadt stellt den Organisatoren auch Merkblätter zur Verfügung, um ihnen praktische Informationen zu liefern. Der Service Hygiène stellt die erforderliche Logistik bereit. Bei großen Veranstaltungen (z. B. Nationalfeiertag) ist das Team des Umweltbeauftragten mit vor Ort, um die Organisatoren zu unterstützen. Die Stadt Luxemburg stellt seit Jahren kostenlos wiederverwertbare Behälter zur Verfügung. Um die breite Öffentlichkeit zu sensibilisieren, werden regelmäßig Artikel zu diesem Thema veröffentlicht (z. B. im City Magazine).
Für die Kontrolle sind die nationalen Behörden zuständig.
Was die Frage betrifft, welche Strategien und Maßnahmen geplant sind, um den Organisatoren bei der Umsetzung der ab dem 1. Januar 2025 geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu helfen, ist zu betonen, dass die Stadt Luxemburg bereits seit 2011 Anstrengungen in diesem Bereich unternimmt und die Organisatoren, wie zuvor beschrieben, unterstützt. Es ist klar, dass die professionellen Veranstalter/innen sich laut der neuen Gesetzgebung an die Regeln halten müssen. Die Stadt Luxemburg hilft den Vereinen bei der Veranstaltung von Events. Die Merkblätter werden regelmäßig aktualisiert.
Die Stadt wird ihre Strategie noch aufgrund der neuen Gesetzgebung anpassen, um ihre Angebote und ihre Hilfestellung noch auszudehnen. Die diesbezüglichen Vorschläge der Arbeitsgruppe werden in den kommenden Wochen dem Schöffenrat vorgelegt. Die Stadt Luxemburg übernimmt z. B. die Bereitstellung, den Transport und das Reinigen der wiederverwertbaren Trinkbecher.
Über das Stadium des Pilotprojekts sind wir eigentlich hinaus. Bezüglich der Schueberfouer wurde mit dem Büro „Eco-Conseil“ eine Analyse durchgeführt, um zu sehen, wie das Ganze im Rahmen dieser Großveranstaltung gehandhabt wird. Wir werden auch sehen, was wir darüber hinaus noch tun können. Wir stehen jedenfalls allen Vereinigungen und anderen Organisatoren zur Verfügung, um ihnen in diesem Bereich zu helfen.
E-Mail eines Einwohners der Rue de Reckenthal
Frage von Rat Pascal Clement
Am 11. Dezember 2023 schickte ein in der Rue de Reckenthal wohnender Bürger eine E-Mail an die Mitglieder der Gemeinderäte der Stadt Luxemburg und der Gemeinde Strassen, um sich über unhygienische Verhaltensweisen mancher Einwohner/innen der Rue de Reckenthal zu beschweren.
Wurde eine Antwort oder zumindest eine Empfangsbestätigung an den Betroffenen geschickt? Wenn ja, was war der Inhalt? Welche Maßnahmen wurden vom Schöffenrat und/oder den betroffenen Dienststellen ergriffen? Wenn nein, warum hat der Schöffenrat nicht auf die E-Mail reagiert?
Wäre es im Allgemeinen nicht angebracht, dem Gemeinderat eine Kopie der Antwort der Stadt Luxemburg zukommen zu lassen, wenn der Gemeinderat zu den Empfängern der E-Mail eines Bürgers gehört?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Der betreffende Bürger hatte sich bereits am 4. September 2023 wegen nicht eingesammelter Valorlux-Tüten gemeldet. Es stellte sich heraus, dass auf der betreffenden Straßenseite die Gemeinde Strassen zuständig ist. Am 6. September, also zwei Tage später, wurden die Tüten eingesammelt. Der Bürger erhielt am 4. und am 6. September eine Rückmeldung.
Am 18. September meldete sich der Mann wegen eines Sofas, das auf dem Bürgersteig stand. Am 19. September wurde ihm mitgeteilt, dass das Sofa abgeholt wurde. Am 5. Oktober meldete sich der Bürger erneut, da Valorlux-Tüten auf dem Bürgersteig lagen. Am 6. Oktober wurden diese Tüten eingesammelt.
Die E-Mail, die an den gesamten Gemeinderat geschickt wurde, traf vor den Festtagen am Jahresende ein. Nach einer dadurch bedingten Verzögerung wurde eine Empfangsbestätigung verschickt, und es wurde versucht, so schnell wie möglich festzustellen, welche Aspekte die Stadt Luxemburg betrafen, und welche die Gemeinde Strassen, um die nötigen Maßnahmen zu ergreifen.
Mitarbeitende des Service Hygiène haben die Bewohner/innen der Apartmentgebäude, bzw. die zuständigen Hausverwaltungsgesellschaften in der Rue de Reckenthal kontaktiert, um sie auf den Kalender der Abfallabfuhr hinzuweisen. Die Situation scheint sich daraufhin verbessert zu haben.
Anzumerken ist, dass die Straßenreinigung wegen einer Baustelle zeitweilig nicht durchgeführt werden konnte. Dieses Problem gehört nun der Vergangenheit an.
In diesem Fall bestand also bereits ein direkter Kontakt zwischen dem betreffenden Bürger und dem Service Hygiène. Ich werde aber noch prüfen lassen, ob bei E-Mails, die an den gesamten Gemeinderat verschickt werden, ein „Reply to all“ möglich ist.
Verbot privater Schwimmkurse in den städtischen Schwimmbädern
Dringliche Frage von Rätin Christa Brömmel
Es ist eine Tatsache, dass immer weniger Kinder richtig schwimmen können – was wir im Gemeinderat bereits mehrfach bedauert haben. Aufgrund der unzureichenden Anzahl an Schwimmkursen, die von der Stadt und den Sportvereinen angeboten werden, greifen die Eltern auf privaten Schwimmunterricht zurück. Vor kurzem haben einige Eltern in sozialen Netzwerken ihr Unverständnis über die Entscheidung der Stadt Luxemburg zum Ausdruck gebracht, alle privaten Schwimmkurse in den städtischen Schwimmbädern zu verbieten.
- Verfügt die Stadt Luxemburg über genaue Zahlen über die Nachfrage nach Schwimmkursen pro Stadtteil/Schwimmbad? Um wie viel übersteigt die Nachfrage das Angebot?
- Was war die Motivation des Schöffenrates, private Schwimmkurse in städtischen Schwimmbädern zu verbieten? Warum wurde nicht ein gezielterer Ansatz gewählt, z. B. das Verbot von Kursen ab einer bestimmten Anzahl von Teilnehmenden oder einem bestimmten Alter?
- Eine Reorganisation der Kurse und der Arbeit der betreffenden Bademeister/innen könnte die Situation verbessern. Hat es einen solchen Ansatz gegeben? Mit welchem Ergebnis?
- Nach den Informationen, die in der Sportkommission gegeben wurden, plant die Stadt, externe Personen auszubilden, die in der Lage sind, Schwimmunterricht zu erteilen. Wie viele Personen befinden sich in der Ausbildung? Wann werden sie Schwimmunterricht erteilen können? Werden die Kurse auch samstags angeboten, damit sie auch für Kinder zugänglich sind, die unter der Woche in einem Foyer scolaire eingeschrieben sind?
- Die Stadt plant außerdem, die LASEP zu reorganisieren, was zusätzliche Schwimmkurse ermöglichen würde. Wie weit ist dieses Projekt fortgeschritten? Wann und wo werden diese zusätzlichen Schwimmkurse stattfinden?
- Wie bewerten Sie das Schwimmprogramm für Kinder des Zyklus 1 (Schwimmen in der Mittagsstunde auf freiwilliger Basis), das seit dem letzten Schuljahr angeboten wird?
Antwort von Schöffin Simone Beissel
Es ist bekannt, dass es eine starke Nachfrage von Eltern gibt, die ihren Kindern das Schwimmen beibringen möchten.
Es gibt zwei Probleme, die Sie kennen. Zum einen wurden manche internationalen Schulen aus Mangel an Platz oder Finanzmitteln ohne Sporthallen und Schwimmbecken errichtet, so dass ihre Schüler nachmittags die Sporteinrichtungen der Stadt Luxemburg nutzen. Über genaue Zahlen verfügen wir nicht, doch steht fest, dass unsere Schwimmvereine komplett ausgelastet sind. Wie Sie wissen, planen wir den Bau von Schwimmbädern, genauso wie Sporthallen und Spielfelder, wobei uns zum Teil noch die benötigten Terrains fehlen.
Eine Reihe von Eltern haben begonnen, in den Schwimmbädern der Stadt Luxemburg, vor allem in Bonneweg, private Schwimmkurse zu organisieren. Diese Kurse nahmen derart Überhand, dass die anderen Badegäste kaum noch Platz in den Schwimmbecken hatten. Hinzu kommt die Frage der Verantwortung der Stadt Luxemburg. Unsere Bademeister/innen haben eine generelle Aufsichtspflicht über alle Bewegungen im Schwimmbecken. Wir verfügen über keinerlei Informationen über die Qualifikationen der Personen, die die Kurse erteilt haben, und ob sie spezielle Versicherungen abgeschlossen haben. Es gab nicht nur Beschwerden über die privaten Schwimmkurse, sondern auch über Eltern, die unter Missachtung der Benutzungsordnung in Straßenkleidung zum Schwimmbecken kamen.
Es stellte sich heraus, dass praktisch alle anderen öffentlichen Schwimmbäder des Landes, einschließlich der Coque, private Schwimmkurse bereits verboten hatten – wodurch der Druck auf die Schwimmbäder der Stadt Luxemburg noch weiter anstieg. Nach einer längeren Diskussion im Schöffenrat trafen deshalb auch wir die Entscheidung, die privaten Schwimmkurse zu verbieten.
Die Stadt Luxemburg ist jedoch bemüht, nach Lösungen zu suchen. Die Stadt Luxemburg (Service Sports) bildet seit Jahren intern Bademeister/innen aus. Es war nie im Gespräch, externe Personen auszubilden. Zurzeit befinden sich 15 Personen in der Ausbildung. Diese DAP-Ausbildung dauert drei Jahre. Sofern alle die Ausbildung erfolgreich abschließen, kommen also normalerweise jedes Jahr fünf neue Bademeister/innen hinzu.
Wir sind uns der hohen Nachfrage bewusst und setzen wie gesagt unsere Bemühungen fort, damit wieder mehr Kinder schwimmen lernen können. Fakt ist, dass rund 40 Prozent der Kinder am Ende der Grundschule nicht schwimmen können. Als Pilotprojekt bieten wir montags, mittwochs und freitags in der Mittagsstunde in Zusammenarbeit mit der LASEP Kurse an, damit die jüngsten Kinder sich an das Wasser gewöhnen können. Diese Kurse sind gut angelaufen. Im Schuljahr 2021/22 waren 73 Kinder eingeschrieben, 2022/23 waren es 98 Kinder. Für das Schuljahr 2023/24 sind derzeit 87 Kinder eingeschrieben, doch werden noch weitere Einschreibungen hinzukommen. Wir rechnen mit rund 100 Kindern oder mehr. Eine Bewertung folgt zu gegebener Zeit.
Frage von Rätin Christa Brömmel
Könnten Sie bitte präzisieren, wie lange die Wartelisten der Kurse sind und wo die LASEP-Kurse angeboten werden?
Antwort von Schöffin Simone Beissel
Wir verfügen über keine Informationen über die Wartelisten der Schwimmclubs.
Frage von Rätin Christa Brömmel
Wo werden diese Kurse denn angeboten?
Antwort von Schöffin Simone Beissel
In den verschiedenen Schwimmbädern der Stadt Luxemburg. Die Stadt Luxemburg stellt die Schwimmbäder und die Bademeister/innen, doch federführend ist dabei die LASEP.
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Unsere Bademeister/innen haben die Verantwortung über das Ganze, d. h. sie müssen auf alles achten, was im Schwimmbecken passiert – einschließlich der Kurse der LASEP.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.