In öffentlicher Sitzung

1. Von den Mitgliedern des Gemeinderats gestellte Fragen

2. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

3. Musikkonservatorium: Schulorganisation 2023/2024 – endgültige Billigung

4. Verträge: Erwerbe – Verschiedenes – Billigung

5. Städtebau:

  • Punktuelle Änderung des PAP Grossfeld
  • Punktuelle Änderung des PAP QE Montée St Crépin
  • Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung

6. Gewährung außerordentlicher Zuschüsse – Beschlussfassung

7. Beihilfen für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) für Projekte in der Dritten Welt – Beschlussfassung

8. Gewährung eines Zuschusses an die Vereinigung AIMF – Beschlussfassung

9. Kapitaleinlage für die Finanzierung des Ausbaus des Krematoriums – Beschlussfassung

10. Forstwirtschaftsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 – Forstrevier Luxemburg-Bambësch und Forstrevier Luxemburg-Hamm – Stellungnahme

11. Forstwirtschaftsplan für den Wald der Zivilhospize Luxemburgs, Forstrevier Lorentzweiler, für das Haushaltsjahr 2024 – Stellungnahme

12. Aufhebung der Verordnung über die Besetzung der Stellen der graduierten Erzieher/innen vom 7. Mai 2012 – Beschlussfassung

13. Abschaffung der vom Standesamt und vom Bierger-Center zu erhebenden Verwaltungsgebühr ab dem 1. Dezember 2023 – Beschlussfassung

14. Antrag der politischen Partei Déi Gréng auf Verkehrsberuhigung in der Stadt Luxemburg – Abstimmung

15. Antrag der politischen Partei Déi Gréng auf Verbesserung der Zugänglichkeit des Zentrums der Stadt Luxemburg für Radfahrer/innen – Abstimmung

16. Antrag der politischen Partei Piraten auf Anlegung eines Friedhofs für Haustiere – Präsentation

17. Antrag der politischen Partei Déi Greng auf Veröffentlichung der Berichte der beratenden Kommissionen – Präsentation

18. Antrag der politischen Partei Déi Gréng auf Umsetzung eines Pilotprojekts zum Betrieb einer emissionsfreien Baustelle – Präsentation

19. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnis

20. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung

In nichtöffentlicher Sitzung

21. Beratende Kommissionen: Ersetzung von Mitgliedern

22. Zivilhospize: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

23. Zivilhospize: Erneuerung der Verwaltungskommission zu einem Fünftel

24. Office social: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

25. Fondation J.-P. Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

26. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung

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Analytischer Bericht

Von den Mitgliedern des Gemeinderats gestellte Fragen

In der Eishalle von Kockelscheuer verwendete „Vortex Processes“-Technologie

Frage von Rat Nicolas Back

In einem am 18. August 2023 im Magazin Paperjam veröffentlichten Artikel über die „Vortex Processes“-Technologie heißt es, dass diese Technologie in der Eishalle von Kockelscheuer installiert sei, aber nicht genutzt werde, und die Eishalle dadurch in den vergangenen zehn Jahren auf eine Einsparung von 60 000 € pro Jahr verzichtet habe.

Diese Technologie verändert die Struktur des Wassers, das für das Resurfacing, d. h. den Prozess, bei dem die oberste Schicht der Eisbahn erneuert wird, verwendet wird. Die Technologie senkt somit die Temperatur des auf das Eis gespritzten Wassers, wodurch der Energieverbrauch und der Einsatz von Chemikalien reduziert werden.

Seit wann wird diese Technologie installiert? Kann der Schöffenrat bestätigen, dass durch den Einsatz dieser Technologie jährlich 60 000 € eingespart werden könnten? Warum wird die Technologie nicht eingesetzt? Wie viel Wasser, Energie und Chemikalien könnten durch diese Technologie eingespart werden (in absoluten Zahlen und in Prozent)? Wie hoch wäre die Reduzierung des CO2-Ausstoßes?

Antwort von Schöffin Simone Beissel

Die Technologie „Vortex Processes“, die vor etwa 15 Jahren von einem finnischen Unternehmen installiert wurde, war von Anfang an eine Katastrophe. Das besagte Unternehmen hatte versprochen, dass die Oberfläche der Eisbahn mit kaltem Wasser behandelt werden könnte, um sie zu pflegen und glatt zu machen. Durch die Verwendung von kaltem Wasser sollte das System Energie und Wasser sparen. Funktioniert hat es jedoch nie.

Der Betreiber der Eisbahn, die Firma Cofely, verfügt über einen europaweit anerkannten Experten, der auch am Bau der Eisbahn in Kockelscheuer beteiligt gewesen war. Gemeinsam mit diesem Experten haben die zuständigen kommunalen Dienststellen alles Erdenkliche versucht, doch das Eis wurde brüchig und es war unmöglich, ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.

Deshalb wird seit einigen Jahren wieder die klassische Vorgehensweise angewandt, d. h. mit auf 40 °C erhitztem Wasser. Dabei wird natürlich versucht, so viel Wasser wie möglich zu sparen. Der Betreiber der Eisbahn unternimmt große Anstrengungen in Bezug auf Energieeffizienz und Umweltschutz, und die Eisbahn wird regelmäßig an die technologische Entwicklung angepasst. Selbstverständlich ist die Stadt Luxemburg auch nicht an dem neuen Verfahren interessiert, das die erwähnte finnische Firma derzeit anbietet. Das bisherige Verfahren wird beibehalten.

Bessere Nutzung des Abwassers

Frage von Rat Nicolas Back

Die rationelle Nutzung von Wasser, vor allem von Trinkwasser, wird in Luxemburg immer wichtiger. Die Bevölkerung wächst und durch den Klimawandel werden Dürreperioden intensiver. Neben den Bemühungen zum Schutz der Quellen und zur Reduzierung des Wasserverbrauchs bewegen diese Auswirkungen die Regierung dazu, über die Nutzung des Trinkwassers aus der Mosel nachzudenken. Es ist daher von größter Bedeutung, dass alle Wasserverbraucher/innen, sowohl die Anwohner als auch die Industriebetriebe und öffentlichen Akteure, ihren Trinkwasserverbrauch reduzieren. Dies gilt nicht nur für Luxemburg.

In Frankreich gibt es Pilotprojekte von Gemeinden zur Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser aus Kläranlagen zur Straßenreinigung, zum Spülen der Kanalisation oder zum Bewässern von Parks.

Verwendet die Stadt Luxemburg bereits heute Wasser, das nicht als Trinkwasser geeignet ist, z. B. für die Toilettenspülung in städtischen Gebäuden oder zur Bewässerung von Pflanzen? Welche Maßnahmen hat die Stadt in den vergangenen Jahren ergriffen, um Trinkwasser zu sparen? Hat sie bereits Überlegungen über die Nutzung des aufbereiteten Abwassers aus der Kläranlage Beggen angestellt und diesbezügliche Studien durchgeführt? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben diese Überlegungen geführt? Können die behandelten Abwässer aus der Kläranlage Beggen bereits für bestimmte Zwecke verwendet werden, z. B. zur Straßenreinigung oder zur Bewässerung von Parks, Gemüsekulturen oder Sportplätzen? Falls sie heute nicht nutzbar sind, werden sie nach den laufenden Arbeiten, die unter anderem darauf abzielen, die Kapazität der Kläranlage Beggen zu erhöhen, nutzbar sein? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen? Welche zusätzlichen Verfahren und Investitionen wären erforderlich, um das aufbereitete Abwasser nutzen zu können?

Antwort von Schöffin Simone Beissel

Die Stadt Luxemburg ist sich des Wertes des „blauen Goldes“, d. h. des Trinkwassers, bewusst und bemüht sich auf allen Ebenen um den Einsatz der fortschrittlichsten Techniken. Grauwasser wird von der Stadt bereits für die Bewässerung der Pflanzen in den Parks und in den Gewächshäusern des Service Parcs verwendet. Die Einführung eines Grauwassernetzes würde enorme Bauarbeiten in der gesamten Hauptstadt voraussetzen: Es müssten Grauwasserleitungen in allen Straßen und neue Leitungen innerhalb der Gebäude verlegt sowie neue Anschlüsse für alle Gebäude hergestellt werden. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene werden Studien zu anderen Verwendungsmöglichkeiten von Grauwasser durchgeführt.

Das Trinkwassernetz wurde in den vergangenen Jahren vollständig erneuert. Durch das neue Netzmanagementsystem werden Lecks sehr schnell festgestellt. Die neuen intelligenten Zähler ermöglichen es, schnell auf Unregelmäßigkeiten zu reagieren. Es werden viele Anstrengungen im Bereich der Sensibilisierung unternommen, dies auch in den Schulen. Das im März 2023 veröffentlichte Faltblatt „Sparen Sie Wasser!“ ist auch auf der Website der Stadt Luxemburg zu finden. Neue Gebäude, die von der Stadt Luxemburg gebaut werden, verfügen über Ausrüstungen (Armaturen usw.), mit denen Trinkwasser gespart werden kann.

Auf dem Gelände der Kläranlage Beggen wird bereits jetzt eine enorme Menge an aufbereitetem Wasser verwendet, insbesondere zu Reinigungszwecken vor Ort und zum Verdünnen von Chemikalien. Das in die Alzette eingeleitete, behandelte Wasser kann derzeit nicht verwendet werden. Selbst wenn es gelänge, die Qualität des Wassers weiter zu verbessern, würden die Verteilungsnetze – z. B. zu einem hypothetischen großen Industriebetrieb in der Nähe der Kläranlage – fehlen.

Aufgrund der raschen demografischen Entwicklung wird die Kläranlage in Beggen bis zum Jahr 2029 auf 450 000 Einwohnergleichwerte erweitert. Eine EU-Richtlinie verpflichtet uns, eine vierte Klärstufe einzurichten, um Rückstände von Medikamenten, Farbresten und Pestiziden zu entfernen. Sobald diese Phase abgeschlossen ist, könnte eine zusätzliche Reinigungsstufe für eine mögliche Nutzung des Abwassers, z. B. durch Gemüsebetriebe, in Betracht gezogen werden.

Die Stadt Luxemburg will weiterhin an der Spitze des Fortschritts stehen und ist offen für alle Technologien, die einen besseren Schutz des Wassers und der Umwelt ermöglichen.

Einsammlung gebrauchter Spritzen im Bahnhofsviertel

Dringliche Frage von Rat Gabriel Boisante

Wir alle wissen, dass es im Bahnhofsviertel ein Problem mit Drogenmissbrauch gibt. Seit einigen Wochen haben sich in den sozialen Netzwerken Bürgerinitiativen gebildet. Eine Person hat einen Mitarbeiter des CHL (Centre hospitalier de Luxembourg) zitiert, der erklärt haben soll, dass jeden Tag mindestens ein Mitarbeiter der Stadt sich beim Aufheben von Spritzen im Bahnhofsviertel steche und sich ins Krankenhaus begebe.

Verfügt die Stadt Luxemburg über Angaben zu Arbeitsunfällen, bei denen die Gesundheit des Gemeindepersonals bei der Ausübung seiner Arbeit im Bahnhofsviertel gefährdet wurde? Wie gewährleistet die Stadt die Sicherheit dieser Personen, die ihre schwierige Arbeit auf vorbildliche Art und Weise verrichten? Welche besonderen Maßnahmen (persönliche Schutzausrüstung, Schulungen usw.) werden ergriffen, um zu vermeiden, dass sich die Beschäftigten beim Aufsammeln von Abfällen bzw. beim Reinigen des öffentlichen Raumes mit Krankheiten anstecken?

Die erwähnte Aussage wurde von einer Person geteilt, die sich auf politischer Ebene engagiert – es handelt sich nicht um ein Gemeinderatsmitglied. Für den Fall, dass die fragliche Behauptung falsch ist, möchte ich darauf hinweisen, dass man sich gut überlegen sollte, was man in sozialen Netzwerken teilt und wie man mit Quellen umgeht.

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Manchmal ist es besser, eine Zeitung zu lesen und sich über seriöse Medien zu informieren als über die sozialen Medien. Im Juli 2023 stellte uns eine luxemburgische Tageszeitung genau die gleiche Frage, die Sie uns soeben gestellt haben. Ich fasse unsere Antworten für Sie zusammen: Jeder Arbeitsunfall wird sofort der zuständigen Dienststelle sowie der Direction Ressources humaines gemeldet. In den vergangenen fünf Jahren ist kein Unfall passiert, d. h. keine Arbeitskraft des Service Hygiène hat sich nach einer Verletzung mit einer Spritze ins CHL begeben. Aufgrund des hohen Risikos verfügen die mit dem Einsammeln von Spritzen betrauten Personen über geeignetes Arbeitsmaterial, darunter Spezialhandschuhe, Sicherheitsschuhe, eine Sammelzange und Spezialbehälter. Grundsätzlich handelt es sich immer um dieselben Personen, die diese Arbeit ausführen. Die Sicherheit des Personals hat für uns oberste Priorität. Sollte es trotz allem zu einem Unfall kommen, würden wir natürlich gründlich analysieren, was verbessert werden könnte.

Sauberkeit des Parkhauses Fort Wedell sowie der Fußgängerbrücke Rocade de Bonnevoie - Hauptbahnhof

Frage von Rätin Antónia Afonso Bagine

Im öffentlichen Raum, insbesondere im Parkhaus Fort Wedell, auf der Fußgängerbrücke Rocade de Bonnevoie - Hauptbahnhof sowie in den Aufzügen auf der Seite der Rocade de Bonnevoie wird regelmäßig das Vorhandensein von Müll festgestellt. Im Parkhaus Fort Wedell gibt es zudem Wasserschäden. Ist der Schöffenrat darüber informiert? Hat sich etwas an der Reinigung dieser Orte, deren Sauberkeit immer mehr zu wünschen übriglässt, geändert? Was gedenkt der Schöffenrat zu tun?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Ein zwischen den CFL und der Stadt Luxemburg abgeschlossener Wartungsvertrag sieht vor, dass die Stadt Luxemburg für die Reinigung der beiden auf der Seite von Bonneweg installierten Aufzüge sowie der Fußgängerbrücke Rocade de Bonnevoie – Hauptbahnhof verantwortlich ist. Die Stadt hat einen externen Dienstleister damit beauftragt. Die Reinigung der Aufzüge, die zu den Bahnsteigen führen, sowie des Aufzugs auf der Seite des Hauptbahnhofs fällt in den Zuständigkeitsbereich der CFL. Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass die Sauberkeit an einigen Stellen nicht den Anforderungen der Stadt Luxemburg entsprach. Daher intervenierte die Stadt bei dem externen Dienstleister, damit dieser für eine einwandfreie Sauberkeit der Fußgängerbrücke und der Aufzüge sorgt.

In Bezug auf das Parkhaus Fort Wedell hatte die Stadt bereits vor einigen Monaten beim Betreiber wegen der unzureichenden Sauberkeit interveniert. Bei einer erneuten Ortsbesichtigung stellte der Service Parking fest, dass die Sauberkeit erneut zu wünschen übrigließ. Die Stadt Luxemburg hat den Betreiber aufgefordert, dies umgehend zu beheben und dafür zu sorgen, dass die Sauberkeit des Parkhauses auch in Zukunft gewährleistet ist. Was das Eindringen von Wasser betrifft, so hatte der Betreiber die betroffenen Wände neu gestrichen. Der Service Ouvrages d’art der Stadt Luxemburg wurde beauftragt, eine dauerhafte Lösung zur Behebung des Problems zu finden.

Vergabe von Standplätzen an Schausteller/innen bei Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt im Stadtzentrum

Dringliche Frage von Rat François Benoy

Laut einer gestern ausgestrahlten TV-Reportage haben sich lokale Schausteller beschwert, dass sie für den diesjährigen Weihnachtsmarkt nicht berücksichtigt wurden. Sie betonten, dass die Stadt die lokalen Schausteller/innen unterstützen sollte. Laut dieser Reportage wendet der Schöffenrat ein auf bestimmten Kriterien basierendes Bewertungssystem an, um die Plätze für den Weihnachtsmarkt zu vergeben. Wie es scheint, gibt es deutlich mehr Anträge als verfügbare Plätze.

Auf welche Kriterien stützt der Schöffenrat seine Entscheidung, ob ein Antrag auf einen Standplatz auf dem Weihnachtsmarkt sowie für andere Großveranstaltungen, wie z. B. die Schueberfouer, angenommen wird oder nicht? Erhalten Schausteller/innen, deren Antrag nicht berücksichtigt wurde, eine Erklärung für die Ablehnung ihres Antrags? Ist der Schöffenrat nicht der Ansicht, dass die Auswahl bei Großveranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt transparenter erfolgen sollte?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Die Behauptungen des betreffenden Schaustellers, der von Missmanagement bei der Standplatzvergabe und einer angeblich schlechten Stimmung zwischen bestimmten Akteuren sprach, entsprechen nicht der Meinung der Fédération nationale des commerçants forains, deren Präsident und weitere Vorstandsmitglieder ich heute im Gemeinderatsaal begrüßen darf.

Seit mehreren Jahren ruft die Stadt Luxemburg zu Bewerbungen auf, woraufhin die Standplätze nach einem Punktesystem vergeben werden, das auf präzisen und transparenten Kriterien beruht. Die Gewichtung berücksichtigt dabei folgende Aspekte:

  • Attraktivität der angebotenen Produkte, Originalität und Thematik (30 %)
  • Ästhetik des Stands, insbesondere mit Blick auf die winterliche bzw. weihnachtliche Thematik (30 %)
  • Relevanz des Stands und der angebotenen Produkte im Hinblick auf das Thema der Veranstaltung (20 %)
  • Teilnahme der antragstellenden Person in der vorangegangenen Saison (20 %)

Diese Kriterien werden auf der Website der Stadt veröffentlicht, wodurch eine vollständige Transparenz gewährleistet wird. Die Legitimität des Prinzips und der angewandten Kriterien wurde im Übrigen kürzlich durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Nach der Anwendung der Auswahlkriterien unterbreitet die zuständige kommunale Dienststelle dem Schöffenrat einen Vorschlag, bevor dieser die endgültige Entscheidung über die zu berücksichtigenden Bewerbungen trifft.

Ich möchte betonen, dass der betroffene Schausteller nicht von den Veranstaltungen der Stadt ausgeschlossen wird. So nimmt er z. B. an der Schueberfouer teil.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde die Anordnung der Standplätze des Weihnachtsmarkts auf der Place d‘Armes im Jahr 2021 in Absprache mit dem nationalen Schaustellerverband geändert. Die Schausteller/innen, deren Stände sich in der zweiten Reihe befanden, erhielten so einen besseren Platz. Der Schausteller, der in der erwähnten Reportage zu Wort kam, wollte nicht am Weihnachtsmarkt 2021 teilnehmen, da er mit diesen Änderungen nicht zufrieden war. Daher erhielt er bei der Berechnung der Anträge für das nächste Jahr weniger Punkte.

Die Stadt Luxemburg hat heute ein Schreiben der Fédération nationale des commerçants forains erhalten, in dem die Behauptungen des betreffenden Schaustellers widerlegt werden. Der Verband der Schausteller und die Stadt stehen den Schaustellern selbstverständlich zur Verfügung, um Lösungen für eventuelle Probleme zu finden.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.