In öffentlicher Sitzung
1. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
2. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
3. Verträge – Billigung
4. Kostenvoranschläge – Billigung
- Berichtigter Kostenvoranschlag für die Erstellung eines Entwurfs für einen öffentlichen Park am Ban de Gasperich
- Berichtiger Kostenvoranschlag für die Sicherungsarbeiten an den gefährdeten Felswänden im Val de Hamm und an der Rue du Fort Dumoulin im Stadtviertel Pulvermühl
- Endgültiger Entwurf für den Bau einer provisorischen Sporthalle in Dommeldingen
- Entwurf für die Renovierung und Umnutzung des ehemaligen Bauernhofs Roudemerhaff, 6, rue d'Eschweiler, Rodenbourg – Junglinster
- Entwurf für den Bau eines neuen Regenwasser- und Abwassersammlers in Val Sainte Croix und für die Anpassung des bestehenden Rückhaltebeckens „Allée Léopold Goebbel“ – Parzelle 2: Bauabschnitt Parzellierung „PAP Arquebusiers“
- Entwurf für die Neugestaltung der Rue Charles Martel
- Berichtigter Kostenvoranschlag für das Projekt zur Errichtung erschwinglicher Wohnungen in der Rue Jean-François Gangler Nr. 27 in Luxemburg-Bonneweg
- Entwurf für die Anlegung eines Radwegs „Kockelscheuer-Roeser“ 2
5. Städtebau:
- Punktuelle Änderung des PAG (Befassung) – PAP NQ „Boulevard Charles Simonis [CT[1]09a]“
- Punktuelle Änderung des PAG (Befassung) – PAP NQ „Grünewald-Ouest [WH-12]“
- Einstufung der Gebäude in der Rue M. Rodange Nr. 28 und 30 als nationales Kulturerbe – Stellungnahme
- Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (Loi concernant l'aménagement communal et le développement urbain)
Download
6. Mobilitätsplan –Vorstellung
7. Antrag der Partei Déi Gréng auf Verkehrsberuhigung in der Stadt Luxemburg – Abstimmung
8. Antrag der Partei Piraten auf Anlegung eines Friedhofs für Haustiere – Abstimmung
9. Antrag der Partei Déi Gréng auf Verbesserung der Lebensqualität im Bahnhofsviertel – Abstimmung
10. Antrag der Partei Déi Lénk auf eine strikte Begrenzung der Nachtflüge am Flughafen Luxemburg – Vorstellung
11. Antrag der Partei Déi Gréng auf Überarbeitung der Pläne zur Neugestaltung der Rue de Gasperich – Vorstellung
12. Antrag der Parteien Déi Gréng, LSAP, Piraten und Déi Lénk, die Sitzungen des Gemeinderates zugänglicher und transparenter zu gestalten – Vorstellung
13. Provisorische Organisation des Musikunterrichts am Konservatorium der Stadt Luxemburg im Jahr 2024/2025 – Vorstellung und Abstimmung
14. Kommunale Verordnungen – Billigung – Änderung der Friedhofsverordnung
15. Forstwirtschaftsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2025 – Billigung
16. Städtische Finanzplanung – Billigung – Status der verbleibenden Mittel aus 2023 – Grundsteuer – Festlegung der Hebesätze für 2025 – Gewerbesteuer – Festlegung des Steuersatzes für 2025
17. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung
18. Rechtsangelegenheiten – Klagebefugnisse
19. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
20. Sozialamt (Office social): Schaffung von Stellen – Stellungnahme
In nichtöffentlicher Sitzung
21. Mietkommission:
- Rücktritt von Anouck Speltz als Sekretärin – Nachfolgerin: Shari Thuyns
22. Beratende Kommissionen – Ersetzung von Mitgliedern
23. Sozialamt – Ersetzung eines Verwaltungsratsmitglieds nach dem Rücktritt von Fabiana Bartolozzi
24. Zivilhospize: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
25. Fondation Jean-Pierre Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
26. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
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Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.
Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Kartenverkaufsstelle „Luxembourg-Ticket“
Frage von Christa Brömmel
Die 2003 eingerichtete Kartenverkaufsstelle „Luxembourg-Ticket“ ermöglicht es den Kulturinteressierten, Eintrittskarten entweder vor Ort oder online zu kaufen. Es handelt sich um eine gemeinsame Plattform, die von der ALAC, der Stadt Luxemburg, ECHO und dem Ministerium für Kultur und Tourismus verwaltet wird. Jüngsten Informationen zufolge hat die Stadt Luxemburg beschlossen, die Plattform luxembourgticket.lu Ende 2024 zu verlassen. In Zukunft wird der Kartenverkauf über Utick abgewickelt werden.
- Was hat den Schöffenrat dazu bewogen, die Plattform „luxembourgticket.lu“ zu verlassen?
- Was sind die Vorteile der neuen Plattform Utick?
- Können Sie weitere Informationen über das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Plattform Utick liefern?
- Welche kulturellen Einrichtungen der Stadt Luxemburg werden Utick nutzen?
- Welche Kommunikations- und Informationsstrategie ist geplant, um über den Wechsel zu informieren?
- Wie viele Personen müssen von der Stadt Luxemburg eingestellt werden, um den Utick-Service zu gewährleisten?
- Wie viele Stellen werden bei „Luxembourg-Ticket“ infolge der Kündigung der Zusammenarbeit durch die Stadt Luxemburg gestrichen? Gibt es Pläne, dieses Personal zu übernehmen?
Antwort von Lydie Polfer
Die von Rätin Brömmel angesprochenen Änderungen erfolgen im Rahmen der Auflösung der ALAC und der Reorganisation des Kartenverkaufs. Die größten staatlichen Einrichtungen, wie neimënster und die Philharmonie, aber auch das Filmfestival waren nicht im e-Ticketing vertreten. Die Stadt Luxemburg hat beschlossen, in Zukunft auf Utick zurückzugreifen. Utick erlaubt es, die spezifischen Bedürfnisse der Theater sowie die verschiedenen Situationen – z. B. Veranstaltungen, bei denen das Publikum nicht im großen Zuschauerraum sitzt – präziser zu berücksichtigen.
Alle Tickets für die Saison 2024/2025 werden via Utick verkauft. Dies gilt für das Große Theater, das Kapuzinertheater sowie für die Cinémathèque. Die drei Einrichtungen sind sehr zufrieden mit dem System.
Alle Abonnenten wurden angeschrieben. Die Stadt Luxemburg hat die Öffentlichkeit anlässlich der Pressekonferenz über die Saison 2024/2025 der städtischen Theater über diese Änderungen informiert. In den Bushäuschen sind derzeit Plakate angebracht.
Es wurden drei Posten für das Theater und ein Posten für die Cinémathèque geschaffen. Die Stadt Luxemburg hat zwei der sechs Mitarbeitenden, die zuvor für das e-Ticketing bei der ALAC gearbeitet hatten, übernommen. Die übrigen Personen werden vom Staat (Kulturministerium) übernommen.
Dies alles wurde in enger Abstimmung mit dem Staat durchgeführt, mit dem Ziel, einen noch besseren Service zu bieten.
Sperrung der Rue de Neudorf an einem Wochenende
Frage von Tom Weidig
Zwischen Samstag, dem 18. Mai, und Montag, dem 20. Mai, war die Rue de Neudorf wegen Bauarbeiten teilweise für den Verkehr gesperrt. An manchen Stellen war auch der Zugang für den Fußverkehr schwierig, da der Bürgersteig wegen anderer Bauarbeiten gesperrt war. Einwohner/innen der Rue de Neudorf haben uns mitgeteilt, dass sie nicht im Voraus über diese Baustelle informiert worden waren.
Wer muss im Falle einer vollständigen oder teilweisen Straßensperrung informiert werden (die Anwohner/innen, die dort tätigen Gewerbetreibenden usw.)? Wie wird diese Information normalweise mitgeteilt, und wie lange im Voraus?
Wurden bei der genannten Baustelle die bestehenden Richtlinien bezüglich der Kommunikation mit den betroffenen Personen eingehalten? Falls nicht, aus welchem Grund? Ist vorgesehen, die Kommunikation in Zukunft zu verbessern?
Wo können sich die Bürger/innen über Straßensperrungen informieren? Besteht eine Anlaufstelle, die ihre Beschwerden entgegennimmt?
Antwort von Simone Beissel
Es handelte sich in diesem Fall nicht um eine Baustelle der Stadt Luxemburg, sondern der staatlichen Straßenbauverwaltung, die für die Rue de Neudorf zuständig ist. Die Regionaldirektion der Administration des ponts et chaussées informiert die Anrainer/innen normalerweise eine Woche vor einer Straßensperrung per Mitteilung im Briefkasten. In diesem Fall wurde die Information zu spät mitgeteilt. Wir haben die Straßenbauverwaltung gebeten, den betroffenen Personenkreis in Zukunft früher zu informieren.
In der Rubrik „Laufende Bauvorhaben“ auf der Website der Stadt Luxemburg kann man sich über alle aktuellen Baustellen informieren. Das Baustellenmediationsteam der Stadt Luxemburg steht zur Verfügung, um eventuelle Beschwerden entgegenzunehmen.
Pride Run
Dringliche Frage von Maxime Miltgen
Wie in meiner Frage vom 4. Juni 2024 erläutert, hatte die Entscheidung der ING Bank, ihr Privatkundengeschäft zu schließen, negative Auswirkungen auf etwa 40 000 Kundinnen und Kunden und eine Reihe von Angestellten in Luxemburg. Die Bürgermeisterin hatte auf meine Frage zum Night Marathon geantwortet, dass die Stadt Luxemburg keinen Vertrag mit der ING Bank abgeschlossen habe und die Stadt daher keinen Einfluss auf die Zusammenarbeit zwischen dem Veranstalter des Marathons und der Bank als Hauptsponsor habe. Die Vorgehensweise der Bank beweist meiner Ansicht nach, dass sie der breiten Öffentlichkeit wenig Beachtung schenkt und es ihr an sozialem Bewusstsein mangelt.
Zu meiner Überraschung erfuhr ich, dass der „Pride Run 2024“ am kommenden 11. Juli – ein wichtiges Event zur Unterstützung der LGBTIQ+ Gemeinschaft – von der Stadt Luxemburg in Zusammenarbeit mit der ING Bank veranstaltet wird. Da der „Pride Run“ laut der Website der Stadt Luxemburg das Ziel hat, die Vielfalt und Inklusion in einer „offenen, toleranten und vielfältigen Stadt“ zu feiern, möchte ich dem Schöffenrat einige Fragen zur Wahl des Mitorganisators stellen:
- Wie kam es dazu, dass die Stadt die ING Bank als Co-Organisator des „Pride Run“ wählte?
- Beabsichtigt die Stadt Luxemburg – nach der Ankündigung der ING Bank, ihr Privatkundengeschäft zu schließen, was viele Menschen in eine schwierige Lage bringt – weiterhin mit der ING Bank zusammenzuarbeiten?
- Wäre es nicht besser, um die wichtige Botschaft des „Pride Run“ zu unterstreichen, künftig mit einem Partner zusammenzuarbeiten, der die Menschen, Vielfalt und Solidarität an die Spitze seiner Geschäftsprioritäten stellt?
Antwort von Maurice Bauer
Wie wir bereits auf Ihre Frage vom 4. Juni geantwortet hatten, besteht kein Vertrag zwischen der Stadt Luxemburg und der Bank ING. Letztere hatte vor rund einem Jahr aus eigener Initiative beschlossen, einen „Pride Run“ zu organisieren, dies in Zusammenarbeit mit der Vereinigung „Urban Trail asbl“ für die technische Organisation. Der Veranstalter hat sich an die Stadt Luxemburg gewendet, damit die Veranstaltung auf dem Gebiet der Hauptstadt stattfinden kann. Die Stadt Luxemburg hat diese Initiative von Anfang an begrüßt. Wie bei anderen Events auch, unterstützt die Stadt Luxemburg den „Pride Run“ durch logistische Hilfe. Es erfolgt keine finanzielle Unterstützung.
Was die Frage betrifft, ob die Stadt Luxemburg auch in Zukunft mit der Bank ING zusammenarbeiten möchte, unterscheiden wir ganz klar zwischen dem „Pride Run“ und dem Dossier „Night Marathon“. Letzteres wird derzeit auf nationaler Ebene und seitens der Bankenaufsicht untersucht, und die Stadt Luxemburg will sich da nicht einmischen, da es nicht ihr Zuständigkeitsbereich ist.
Der „Pride Run“ fügt sich nahtlos in die Politik der Stadt Luxemburg und insbesondere in den Aktionsplan der Chancengleichheitskommission ein. Wir wollen eine offene und freie Stadt, wo jeder willkommen ist. Wir finden es sehr wichtig, dass die Stadt Luxemburg eine führende Rolle einnimmt, was die Rechte der LGBTIQ+-Gemeinschaft betrifft. Ich möchte daran erinnern, dass wir vor einem Monat in Zusammenarbeit mit der US-Botschaft den Boulevard Emmanuel Servais zeitweilig in „Boulevard James Hormel“ umgetauft hatten. James Hormel war US-Botschafter und Aktivist der LGBTIQ+-Bewegung. Der Gemeinderat hat die Stadt Luxemburg zur LGBTIQ+-Freedom Zone erklärt, und die Stadt ist dabei, eine ganze Reihe weiterer Aktionen durchzuführen. In der Chancengleichheitskommission haben alle Mitglieder den „Pride Run“ unterstützt, und viele Mitglieder haben sich sogar T-Shirts bestellt, um aktiv daran teilzunehmen.
Aufkleber im öffentlichen Raum
Frage von Nathalie Oberweis
Seit acht Monaten herrscht in der belagerten Enklave Gaza ein verheerender und völkermörderischer Krieg. Bürgerinnen und Bürger aus Luxemburg versuchen seit Monaten, auf die humanitäre Situation in Gaza aufmerksam zu machen. Zu ihren Aktionen gehören „Stop the genocide“-Aufkleber im öffentlichen Raum. Es gibt verschiedene Versionen dieser Aufkleber, aber alle weisen auf die Situation in Gaza hin und fordern einen Waffenstillstand und/oder ein Ende der illegalen Besetzung Palästinas.
Natürlich haben auch andere Bewegungen aus dem gleichen Blickwinkel der Dringlichkeit heraus Aufkleber für die Solidarität mit Flüchtlingen oder für Klimagerechtigkeit angebracht, was ebenfalls legitim ist. Uns wurde jedoch zugetragen, dass der Service Hygiène der Stadt Luxemburg beauftragt worden sei, nur diejenigen Aufkleber zu entfernen, die über den Völkermord in Gaza informieren. Wir sind der Meinung, dass der öffentliche Raum allen Menschen gehört und als Plattform genutzt werden sollte, um sich für eine gerechtere Welt einzusetzen.
- Kann die Bürgermeisterin bestätigen, dass der Service Hygiène oder eine andere Dienststelle die Anweisung erhalten hat, diese Aufkleber zu entfernen?
- Wenn ja, galt diese Anweisung nur für die „propalästinensischen“ Aufkleber? Wenn ja, aus welchem Grund?
- Sieht der Schöffenrat vor, in den Stadtteilen eine große Anzahl von Tafeln aufzustellen, die die freie Meinungsäußerung und die Förderung der Aktivitäten gemeinnütziger Vereinigungen ermöglichen?
Antwort von Lydie Polfer
Artikel 34 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg ist äußerst klar : Sauf autorisation du bourgmestre, il est interdit de couvrir la voie publique ou toute autre installation publique de signes, emblèmes, inscriptions, dessins, images ou peintures. („Ohne Genehmigung des Bürgermeisters ist es verboten, die öffentliche Straße oder jede andere öffentliche Einrichtung mit Zeichen, Emblemen, Inschriften, Zeichnungen, Bildern oder Gemälden zu bedecken.“) Es ist also generell verboten, Aufkleber an öffentlichen Einrichtungen anzubringen.
Die kommunalen Dienststellen sorgen für die Sauberkeit der Einrichtungen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen (z. B. der Service Autobus für die Bushäuschen). Nach einiger Zeit kann es äußerst schwierig sein, die Aufkleber wieder zu entfernen. Das Unternehmen JCDecaux hat Klage eingereicht, da einige Aufkleber zudem mit schwarzem Farbspray beschmiert wurden, was zu erheblichen Schäden an den betroffenen Bushäuschen führte.
Die kommunalen Dienststellen wurden keineswegs angewiesen, nur bestimmte Aufkleber zu entfernen. Es ist verboten, Aufkleber jeglicher Art anzubringen, und folglich werden alle Aufkleber entfernt.
Kürzlich wurde auf einem Straßenschild „Rue des Bains“ auf der Fassade der Badanstalt ein Aushang angebracht. Auf meine Anweisung hin wurde auch dieses Plakat entfernt.
Was die Frage betrifft, ob in den Stadtvierteln spezifische Flächen zur Verfügung gestellt werden könnten, wo die Menschen ihre Meinungen zum Ausdruck bringen können, ließe sich vielleicht im Rahmen der Einführung elektronischer „Reider“ eine Möglichkeit finden, doch möchte ich betonen, dass das wilde Anbringen von Aufklebern nicht erlaubt ist. Ganz allgemein muss man sich vor Augen halten, dass das Anbringen von Aufklebern anderen Menschen hohe Kosten verursacht – und eine gute Werbung für die Sache, um die es geht, ist es meistens auch nicht.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.