In öffentlicher Sitzung

Vereidigung von 2 neuen Gemeinderäten


1. Finanzen der Stadt:

  • Allgemeine Einführung durch die Bürgermeisterin
  • Bericht der Finanzkommission, erarbeitet von Gemeinderat Robert L. Philippart
  • Berichtigter Haushalt 2023 und Haushaltsentwurf 2024: Vortrag von Finanzschöffe Maurice Bauer

2. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats

3. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

4. Verträge – Billigung

5. Anpassung der Gebührenverordnung (Règlement-taxe; alle Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft) – Beschlussfassung

  • Anpassung von Kapitel C-2: Kurse für Erwachsene: Änderung von Artikel 1 und 2
  • Anpassung von Kapitel E-2: SOS Seniors
  • Anpassung von Kapitel G-1: Schwimmbäder: Änderung von Artikel 1 und 2
  • Anpassung von Kapitel G-4: Ortstaxe: Änderung von Artikel 1 und 2
  • Einführung eines neuen Kapitels G-5: Fahrradverleih und -reparatur (nach der Übernahme der Aktivitäten von Delta asbl)
  • Anpassung von Kapitel H-4: Bürgersteig: Änderung von Artikel 1
  • Anpassung von Kapitel H-5: Märkte, Kirmessen und Messen: Änderung von Artikel 10

6. Ampassung der kommunalen Verordnung vom 10. Februar 2012 zur Schaffung einer Solidaritätszulage (règlement communal créant une allocation de solidarité) – Beschlussfassung

7. Kommunale Verordnung über die Bezuschussung einzelner Hochwasserschutzmaßnahmen an Gebäuden durch die Gemeinde (relatif aux subventions communales des mesures de protection individuelles de bâtiments contre les crues) – Billigung

8. Vollmacht des Gemeinderats zugunsten des Schöffenrats zum Verkauf von Fahrzeugen für das Jahr 2024 – Beschlussfassung

In nichtöffentlicher Sitzung

9. Vorschlag von Laurent Mosar für die Ernennung zum Schöffen durch den Innenminister

10. Ersetzung von Serge Wilmes als Delegierter im SIDOR-Vorstand

11. Ersetzung von Serge Wilmes als Delegierter im Vorstand von Minett-Kompost

12. Ersetzung von Serge Wilmes als stellvertretender Delegierter für den öffentlichen Verkehr

13. Ersetzung von Elisabeth Margue als Delegierte im SICEC-Vorstand

14. Quattropole – Ersetzung von Corinne Cahen als Vertreterin der Stadt in der Generalversammlung des Vereins QuattroPole

15. Beratende Kommissionen – Ersetzung von Mitgliedern

16. Personalangelegenheiten: Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

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Analytischer Bericht

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Fertigstellung des Mobilitätsplans der Stadt Luxemburg

Frage von Rat François Benoy

Es wird schon seit langer Zeit über den Mobilitätsplan der Stadt Luxemburg gesprochen. Die Ausarbeitung begann Mitte 2021 und sollte Ende 2022 fertiggestellt sein. Anfang 2023 erklärte der damalige Schöffenrat auf unsere Nachfrage hin, dass der Mobilitätsplan erst in der kommenden Mandatsperiode fertiggestellt werde. Im Juli 2023 haben wir erneut nachgefragt und der Mobilitätsplan wurde für nach den Sommerferien angekündigt. Der Mobilitätsschöffe kündigte in der Gemeinderatssitzung vom 25. September 2023 an, dass der Plan am 2. Oktober dem Schöffenrat vorgestellt werde. Heute, zwei Monate später, haben wir den Plan immer noch nicht gesehen – weder in der beratenden Kommission, noch im Gemeinderat. Die Fertigstellung dieses so wichtigen Dokuments hat sich um mehr als ein Jahr verzögert.

Wurde der Entwurf des Mobilitätsplans wie vorgesehen am 2. Oktober 2023 dem Schöffenrat vorgestellt? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat der Schöffenrat daraus gezogen? Wann wird der Mobilitätsplan fertiggestellt, damit er der zuständigen beratenden Kommission, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann? Wird es sich dabei um einen Entwurf oder um eine definitive Version handeln? Falls es sich um einen Entwurf handeln sollte, sollte noch eine öffentliche Konsultation organisiert werden. Es waren zwar eine Reihe von Interessengruppen und politische Vertreter/innen im Mobilitätsbeirat dabei, doch da die Fertigstellung des Plans dem Schöffenrat obliegt, wäre es wichtig, eine öffentliche Konsultation zu veranstalten, damit alle die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung vorzubringen. Erst daraufhin sollte eine definitive Version des Mobilitätsplans zurückbehalten werden – so, wie es auch beim PNEC (Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan) gehandhabt wurde. Die finale Version sollte dann dem Gemeinderat vorgelegt werden, damit wir darüber diskutieren und den Plan zur Abstimmung stellen können – was bei einem Dokument von einer solchen Bedeutung sehr wichtig wäre.

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Es stimmt, dass der Mobilitätsplan bereits Ende 2022 fertiggestellt sein sollte. Es kam jedoch zu Verzögerungen bei der Ausarbeitung. Der Schöffenrat hatte den Wunsch, das Dokument noch im Jahr 2023 vorzustellen, doch wie sich herausstellte, war das nicht mehr möglich.

Während der Jahre, in denen am Plan gearbeitet wurde, wurde mehrmals eine Bürgerbefragung organisiert. Zudem hatten die Interessengruppen im Rahmen des Mobilitätsbeirats Gelegenheit, ihren Beitrag zu liefern. Wir sind dabei, den Mobilitätsplan in Zusammenarbeit mit externen Beratern fertigzustellen. Letztere waren natürlich auch bei der Bürgerbefragung und im Beirat anwesend. Auf dieser Grundlage wurde eine Bestandsaufnahme erstellt und es wurden Überlegungen angestellt, in welche Richtung es gehen soll und welche Maßnahmen erforderlich sein werden.

Der Mobilitätsplan wurde dem Schöffenrat zwar nicht am 2. Oktober vorgestellt, aber in der Woche danach. Die Direction Mobilité und der Service Circulation gingen dabei auf erste Schlussfolgerungen ein, insbesondere bezüglich des Ist-Zustands. Der Schöffenrat befürwortet die Visionen für den Zeithorizont 2035-2040, doch werden noch zusätzliche Studien durchgeführt, um kurzfristig eine Verkehrsberuhigung in allen Stadtvierteln zu erreichen, einen Plan mit konkreten Maßnahmen für die sanfte Mobilität zu erstellen und die Regelung des Anrainerparkens generell zu überarbeiten. Diese Studien werden parallel zur Ausarbeitung des Mobilitätsplans durchgeführt. Wir können aber nicht abwarten, bis diese Studien abgeschlossen sind, sondern werden den Mobilitätsplan nach den Karnevalsferien (innerhalb der zwei bis drei Wochen nach den Ferien) der zuständigen beratenden Kommission vorstellen. Der Plan wird dann auch der Presse, allen beteiligten Interessengruppen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Das fertige Dokument, das öffentlich zugänglich sein wird, wird Vorschläge für den Schöffen- und Gemeinderat enthalten und ein Arbeitsdokument für die kommenden Jahre darstellen.

Frage von Rat François Benoy

Wird es sich um ein endgültiges Dokument handeln oder wird noch eine öffentliche Konsultation organisiert? Bislang gab es zwar eine Konsultation im Rahmen des Mobilitätsbeirats, doch wurden die Dokumente dabei nicht validiert. Wie gesagt wäre es unserer Ansicht nach wichtig, eine Diskussion im Gemeinderat vorzusehen und den Interessengruppen sowie allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihr Feedback zum aktuellen Entwurf zu geben, bevor die endgültige Version des Mobilitätsplans festgehalten wird.

Sie haben von den Karnevalsferien gesprochen. Ich nehme an, dass damit die Karnevalsferien 2024 gemeint sind?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Ich habe in der Tat die Karnevalsferien 2024 gemeint. Wir werden den Mobilitätsplan dem Gemeinderat vorstellen, darüber diskutieren, und gegebenenfalls darüber abstimmen. Es handelt sich um ein Arbeitsdokument für die kommunalen Dienststellen, das aufzeigt, in welche Richtung es gehen soll. Der Mobilitätsplan geht weit über politische Diskussionen – z. B. über den Standort dieses oder jenes Parkhauses – hinaus. Es handelt sich um eine detaillierte Analyse, und ich denke nicht, dass noch Änderungen daran vorgenommen werden sollten. Das Dokument wurde von externen Beratern, die in aller Freiheit arbeiten konnten, erstellt, und wir haben alle beteiligten Akteure konsultiert. Ich bin mir sicher, dass der Plan die Zustimmung des Gemeinderates finden und für die kommenden 10 bis 15 Jahre die richtigen Weichen stellen wird.

Weihnachtsbeleuchtung und Energiesparen bei Festlichkeiten

Frage von Rätin Linda Gaasch

Am Freitag, dem 24. November, wurden die „Winterlights 2023“ mit Weihnachtsmärkten an verschiedenen Standorten in der Stadt offiziell eröffnet. Im Vorfeld hatte die Presse die Öffentlichkeit über die Zeiten und Modalitäten dieser Veranstaltung informiert. Dabei war die Entscheidung, die Anzahl der Stunden, in denen die „Winterlights“ die Hauptstadt beleuchten, zu verlängern, zum Teil diskutiert und auch kritisiert worden. Das Schöffenkollegium betonte jedoch, dass die Feierlichkeiten energiesparend ausgerichtet sein würden.

Wie hat sich der Energieverbrauch der „Winterlights“ in den vergangenen Jahren entwickelt? Mit welchem Energieverbrauch wird in diesem Jahr gerechnet? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Energieeinsparungen zu erzielen?

Kann der Schöffenrat bestätigen, dass die Weihnachtsbeleuchtung auch tagsüber und nach Schließung der Weihnachtsmärkte eingeschaltet sind? Wenn ja, aus welchen Gründen?

Inwiefern hat die Gemeinde ganz allgemein ihre Bemühungen um Energieeinsparungen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung verstärkt, wie in den ministeriellen Rundschreiben Nr. 4182 vom 6. Oktober 2022, Nr. 2023-071 vom 12. Juni 2023 und Nr. 2023-135 vom 24. Oktober 2023 empfohlen? Wird der „Leitfaden für gutes Licht im Außenraum“ angewendet?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Der Verbrauch des „Wanterpark“ auf der „Kinnekswiss“ lag im Jahr 2021 bei 165 000 Kilowattstunden. Im Jahr 2022, als es keine Eislaufpiste gab, lag der Verbrauch bei 115 000 Kilowattstunden. Der Verbrauch der Eislaufpiste entspricht also in etwa dem jährlichen Energieverbrauch von zehn bis 15 Einfamilienhäusern, was uns absolut vertretbar erscheint, da die Eislaufpiste einen großen Mehrwert im Rahmen des Programms „Winterlights“ darstellt.

Was die Stände betrifft, verfügt die Stadt Luxemburg über keine Informationen bezüglich ihres Energieverbrauchs, da der Strom von den Betreibenden der jeweiligen Stände bezahlt wird. Wir haben die Schausteller/innen gebeten, keine Heizstrahler vor den Ständen zu installieren.

In der Pressemitteilung über „Winterlights“ hatte sich ein Fehler eingeschlichen: Die Weihnachtsbeleuchtung ist nicht ab 11 Uhr vormittags eingeschaltet, sondern erst ab 16 Uhr. Ausgeschaltet wird sie jeweils um 23 Uhr (sonntags bis donnerstags) bzw. um 24 Uhr (freitags und am Wochenende). Im Jahr 2022 lag der Verbrauch bei rund 30 000 Kilowattstunden – gegenüber 85 500 Kilowattstunden im Jahr 2021, als die Weihnachtsbeleuchtung noch 19 Stunden pro Tag eingeschaltet war.

Zu betonen ist auch, dass die Stadt seit 2010 LED-Lampen für die Weihnachtsbeleuchtung verwendet.

Im Rahmen der im September 2022 beschlossenen Energiesparmaßnahmen wurde die Dauer der Straßenbeleuchtung, der Beleuchtung des Wasserturms am Ban de Gasperich sowie der Festungsüberreste und Felsen reduziert. Für die Straßenbeleuchtung konnte der Energieverbrauch dadurch im Jahr 2022 um 411,6 Megawattstunden herabgesenkt werden, was einer Einsparung um 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einer Einsparung von 0,75 Prozent des gesamten jährlichen Stromverbrauchs der Stadt Luxemburg entspricht. Das ist zwar weniger als ein Prozent, doch jedes eingesparte Prozent ist zu begrüßen – umso mehr als diese Einsparungen niemandem wehtun.

Von einer vollständigen Abschaltung der Beleuchtung in der Nacht wird aus Sicherheitsgründen abgesehen.

Der „Leitfaden für gutes Licht im Außenbereich“ findet in der Stadt Luxemburg Anwendung, doch dessen Richtlinien beziehen sich nur auf die normale öffentliche Beleuchtung, nicht auf die Weihnachtsbeleuchtung. Seit September 2022 ist die Dauer der öffentlichen Beleuchtung etwa eine Stunde kürzer und entspricht nun dem nationalen Standard.

Wir werden weiterhin Energieeinsparungen anstreben und haben auch den Betreibenden der Weihnachtsmarkt-Stände ans Herz gelegt, ihre Anstrengungen in diesem Sinne fortzusetzen.

Absage für den israelischen Stand auf dem „Bazar international“

Frage von Rat Tom Weidig

Bei der Ausgabe 2023 des „Bazar International“, wo jedes Land einen Stand haben kann, um in einer apolitischen Atmosphäre seine Kultur vorzustellen, gab es keinen israelischen Stand, da man den Verantwortlichen dieses Standes mitgeteilt hatte, dass sie gebeten seien, in diesem Jahr nicht teilzunehmen.

Nach Angaben der Verantwortlichen des israelischen Standes war im diesbezüglichen Brief zu lesen: „Nous sommes dans l’obligation de prendre la très difficile et triste décision de vous encourager à ne pas participer à cette édition du Bazar international, pour votre bien et afin d’éviter d’exposer tous nos bénévoles et fidèles visiteurs à une situation présentant encore plus de risque et de stress pour tous.“

Stimmt es, dass die Stadt Luxemburg den „Bazar International“ finanziell unterstützt? Wie hoch ist diese Unterstützung? Wird auch eine nicht-finanzielle Unterstützung gewährt? Wenn ja: Wie stehen die Bürgermeisterin und der Schöffenrat zu dieser Absage? Wird die Bürgermeisterin den Verantwortlichen des „Bazar International“ klar und deutlich sagen, dass die Stadt Luxemburg die Veranstaltung nicht mehr unterstützen wird, wenn irgendeinem Land ohne klaren Grund zum Beispiel einer Empfehlung seitens der Polizei wegen konkreter Sicherheitsbedenken – eine Absage erteilt wird?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Wie Sie alle habe auch ich in den Medien von diesem Vorfall gehört. Die Stadt Luxemburg ist nicht Organisatorin des „Bazar International“, sondern übernimmt lediglich seit gut zehn Jahren einen Teil der Kosten zur Anmietung der LuxExpo-Hallen.

Heute Morgen hatte ich eine Unterredung mit der Präsidentin der Vereinigung „Bazar International a.s.b.l.“ und der Verantwortlichen des israelischen Standes. Beide erklärten, es sei sich jeder bewusst, dass wir zurzeit in einer hochsensiblen Situation leben, die zu Sicherheitsproblemen auf allen Seiten geführt hat. Schon mehrere Wochen vor der Veranstaltung hatten beide Parteien gemeinsam darüber diskutiert. Der Stellplatz des israelischen Standes war reserviert worden, doch montags vor der Eröffnung des „Bazar International“, der vom 24. bis 26. November stattfand, war noch nicht klar, ob der israelische Stand teilnehmen werde oder nicht. Das israelitische Konsistorium hatte Bedenken und befürchtete mögliche Sicherheitsprobleme. Am Dienstag, also am 21. November, hat der Präsident des israelitischen Konsistoriums diese Sorgen in einem Schreiben der Polizei mitgeteilt. Zwei Stunden später antwortete die Polizei, die Sicherheitslage sei mit der israelischen Botschafterin in Brüssel diskutiert worden. Weitere Details dazu liefert wohl der Polizeiminister in seiner Antwort auf eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage, die von der ADR in der Abgeordnetenkammer eingereicht wurde.

Am 22. November, also zwei Tage vor der Veranstaltung, tagte frühmorgens der Verwaltungsrat der Vereinigung „Bazar International“. Wegen der Sicherheitsbedenken, die es auf beiden Seiten gab, wurde daraufhin die E-Mail mit dem von Rat Weidig erwähnten Inhalt verschickt. Beide Seiten standen also in den Tagen vor der Veranstaltung in ständigem Kontakt. Die Polizei wies darauf hin, dass ihre Zuständigkeit sich auf den Außenbereich beschränke. Was die Innenräume betrifft, ist jeweils der Organisator, in diesem Fall also die Vereinigung „Bazar International a.s.b.l.“, für die Sicherheit zuständig. Es wurde ein privater Sicherheitsdienst beauftragt, doch traf die Veranstalterin aufgrund der Sicherheitsbedenken die bekannte Entscheidung.

In den Gesprächen, die ich geführt habe, wurde deutlich, dass jeder bedauert, dass dies dazu führen könnte, dass der eine gegen den anderen ausgespielt wird. Es ist zu hoffen, dass eine solche Situation sich nicht wiederholen wird.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Vereinigung „Bazar International a.s.b.l.“ jedes Jahr einen Teil des Erlöses des Basars an Vereinigungen in Israel (Tel Aviv) überweist. Man kann ihr also keinerlei Animosität unterstellen. Ich möchte nochmals betonen, dass die Entscheidung allein aufgrund von Sicherheitsbedenken getroffen wurde.

Israel ist seit der Gründung des „Bazar International“ mit dabei. Auch in anderen schwierigen Situationen gab es einen israelischen Stand, und ich hoffe, dass dies in Zukunft wieder der Fall sein wird. Es wäre sehr traurig, wenn jemand versuchen würde, Öl ins Feuer zu gießen, um Gemeinschaften gegeneinander auszuspielen. Es ist eine große Chance, dass wir in dieser multikulturellen Gesellschaft gemeinsam auf karitativer Ebene aktiv werden können, z. B. durch Veranstaltungen wie dem „Bazar International“ und dem „Festival des Migrations“. Falls Animositäten aufgekommen wären, würde ich mein Möglichstes tun, um die Wogen zu glätten.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.