Wer kann eine Geburt anzeigen?

Jede Geburt muss zwingend dem Standesamt (État civil) der Gemeinde angezeigt werden, in der die Geburt stattgefunden hat. Die Anzeige muss innerhalb von zehn Kalendertagen nach der Entbindung erfolgen (wobei der Tag der Entbindung nicht mitgerechnet wird).

Es ist Aufgabe des Vaters oder der Mutter, die Geburt des Neugeborenen anzuzeigen.

Andernfalls kann die Anzeige vom ärztlichen Personal, von der Hebamme oder jeder anderen Person, die bei der Entbindung anwesend war, vorgenommen werden.

 

Bei der Anzeige einer Geburt vorzulegende Unterlagen

VERHEIRATETE ELTERN

  • ärztliche Bescheinigung + Familienstammbuch oder, falls nicht vorhanden, eine Heiratsurkunde + Personalausweis der die Geburt anzeigenden Person und der Mutter
  • Zu beachten: Die Heiratsurkunde muss zwingend auf Französisch, Deutsch oder Englisch vorgelegt werden.

NICHTVERHEIRATETE ELTERN

  • ärztliche Bescheinigung + Personalausweis des Vaters und der Mutter
  • Zu beachten: wenn einer der beiden Elternteile die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder im Großherzogtum geboren wurde: + von den Eltern unterzeichnete gemeinsame Erklärung zur Namensgebung für das Kind

Für jede Geburtsanzeige ist vor Ort eine Gebühr von 10 € in bar oder per Kreditkarte zu entrichten.

Geschätzte Wartezeit an den Schaltern

Es ist  15:44 Uhr

Eine Geburt anzeigen

Nach der Geburtsanzeige

Die Geburtsmeldestelle übergibt Ihnen acht Geburtsurkunden. Davon müssen Sie jeweils ein Exemplar an folgende Empfänger übermitteln:

  • Ihren Arbeitgeber
  • die Zukunftskasse (Caisse pour l'avenir des enfants, BP 394, L-2013 Luxembourg), zusammen mit dem Antrag auf Kindergeld und dem Antrag auf Geburtszulage
  • Ihre Krankenkasse

und eventuell:

  • die Caisse Médico-Complémentaire Mutualiste, CMCM (sofern Sie dort versichert sind)
  • Ihre Versicherungsgesellschaft (Lebensversicherung)
  • das Ministerium für Wohnungswesen (sofern Sie Wohngeld beziehen)
  • die Botschaft oder das Konsulat Ihres Herkunftslandes in Luxemburg (sofern Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit nicht besitzen)

Sie erhalten die folgenden Formulare, die Sie an die Einrichtungen senden müssen, deren Anschrift auf dem jeweiligen Antrag angegeben ist:

  • Antrag auf Kindergeld und Antrag auf Geburtszulage
  • Antrag auf nachgeburtliche Geburtszulage

Ausweisdokument für Ihr Kind

Das Kind besitzt

  • die luxemburgische Staatsbürgerschaft: Stellen Sie den Antrag bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts.
  • eine andere Staatsbürgerschaft: Stellen Sie den Antrag bei der Botschaft/beim Konsulat Ihres Herkunftslandes (weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft/dem Konsulat Ihres Herkunftslandes).

Kontakt

Kontakt

44, place Guillaume II / 2, rue Notre-Dame
L-2090 Luxembourg