Prozess

Gemäß der Schöffenratserklärung aus dem Jahr 2023 und den im städtischen Mobilitätsplan „Onse Mobilitéitsplang fir muer“ festgehaltenen Zielen ließ der Schöffenrat ein Konzept zur Verkehrsberuhigung für die Wohnviertel der Stadt ausarbeiten.

Im Anschluss an die Online-Umfrage zum Thema Mobilität, die im Rahmen des städtischen Mobilitätsplans durchgeführt wurde, sowie an die Apéritours 2024, bei denen Anmerkungen und Vorschläge gesammelt wurden, führte eine Fachstelle eine Bestandsaufnahme und eine gründliche Analyse der aktuellen Verkehrssituation in den ersten Stadtvierteln durch, die in einer Studie zusammengefasst wurden. Ziel war es, konkrete Maßnahmen zur Verlagerung des Durchgangsverkehrs und zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten innerhalb der Viertel zu erarbeiten. Wichtigstes Anliegen dabei ist es, eine gute Erreichbarkeit des Stadtviertels für die Anwohner/innen zu gewährleisten und gleichzeitig ihre Lebensqualität zu verbessern.

Der Schöffenrat hat daher zunächst die drei Viertel Merl, Hollerich und Limpertsberg für ein entsprechendes Pilotprojekt ausgewählt.

Testphase ab dem 7. Juli 2025

Im Anschluss an diese Gespräche werden die ausgewählten Maßnahmen ab dem 7. Juli 2025 im Rahmen eines Pilotprojekts getestet, das vom Service Circulation (Dienststelle Verkehr) überwacht und betreut wird. Während des Pilotprojekts können auch Anpassungen an den festgelegten Regelungen vorgenommen werden, sofern sich dies als notwendig erweist. Am Ende des Pilotprojekts wird Bilanz gezogen und wenn in der Testphase aussagekräftige Ergebnisse erzielt wurden, werden entsprechende Baumaßnahmen ergriffen.

Überblick über die Maßnahmen

Die geplanten Maßnahmen werden einerseits durch verkehrsbezogene Vorschriften wie die Einrichtung von Einbahnstraßen oder der Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und andererseits durch bauliche Vorrichtungen durchgesetzt, die verhindern sollen, dass die jeweiligen Stadtteile durch störenden Fremdverkehr belastet werden.

Für den Stadtteil Merl-Hollerich hat die Stadt für den motorisierten Verkehr* folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Einrichtung von Sackgassen
  • Einrichtung von Einbahnstraßen für den motorisierten Verkehr
  • Einrichtung von Busspuren
  • Einrichtung einer Begegnungszone
  • Verlegen von Bremsschwellen (Berliner Kissen)

Außerdem können auf Straßen, für die eine solche Maßnahme als notwendig erachtet wird, gegebenenfalls zusätzliche Fahrbahnschwellen angebracht werden.

*Für Nutzer/innen der sanften Mobilität ist die Zu- und Durchfahrt jederzeit gewährleistet.