Beschreibung

Die 1913 erworbene Grabkonzession wurde 2003 an die Stadt Luxemburg abgetreten. Die Grabstätte erinnert an eine Industriellenfamilie aus Luxemburg, die sich durch Pionierleistungen ausgezeichnet hat.

Die Grabkonzession wurde im Jahr 1913 nach dem Ableben von Anne-Marie Sophie Crocius (1851–1913), der Ehefrau von Jean Knaff (1825–1916), erworben. Auch die Tochter der Eheleute Knaff, Jeanne Knaff (1882–1965), und ihr Ehemann Hubert Campill (1872–1934) sowie deren Tochter Marie Madeleine (1904–1976), sind dort bestattet. Jean Knaff stammte aus Larochette, wo er mit seinem Bruder Charles die „königlich-großherzogliche Tuchmanufaktur“ betrieb, die sich zu den offiziellen Lieferanten des König-Großherzogs zählen durfte. Das Unternehmen florierte, wurde mehrfach erweitert und trieb sein Wachstum voran. Bei seiner Übernahme 1894 durch die Strickerei Godchaux Frères aus Schleifmühl beschäftigte es 70 Arbeiter. Jean Knaff war als Vertreter der Tuchindustrie für die Handelskammer tätig. Von 1871 bis 1890 übte er das Amt des Bürgermeisters in Larochette aus, von 1872 bis 1889 war er Mitglied der Abgeordnetenkammer. Er wurde zum Ritter des Ordens der Eichenkrone ernannt und mit dem Ritterkreuz des belgischen Leopoldsordens ausgezeichnet. Er verstarb in der Fondation Pescatore. Seine Tochter Jeanne hatte Hubert Campill (1872–1934) aus Echternach geheiratet. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften trat er 1895 der Anwaltskammer Luxemburg bei, der er mehrfach als Präsident vorsaß. Er gilt als Begründer des Vortragsprogramms der Vereinigung Conférences du Jeune Barreau, das bis heute fortgeführt wird. Auch er wurde zum Ritter des Ordens der Eichenkrone geschlagen. Er verstarb während einer Kur in Bad Nauheim.

Das Grabmal aus rosafarbenem Labrador-Granit wurde 1913 vom Steinmetz und Bildhauer Hubert Jacquemart gefertigt. Neben Grabmälern und Altären bot der Steinmetz aus dem Bahnhofsviertel in Luxemburg auch Kamine und Büsten zum Verkauf an. Das Mahnmal auf der Place de la Constitution stammt ebenfalls von ihm. Die Grabstätte, in deren Mitte sich das Grabmal erhebt, weist eine Einfassung aus poliertem Granit auf. Seitlich und am hinteren Ende wird das Grab zudem durch Bronzestangen begrenzt, die an den Ecksteinen befestigt sind. Die Grabstätte umfasst weder ein Kreuz noch ein Weihwasserbecken. Vor der Grabinschrift aus Bronzebuchstaben, die mit dem Akronym R.I.P. schließt, ist ein Kreuz im Hochrelief gearbeitet. Auf der Hinterseite ist der Vermerk „concession à perpétuité“ (lebenslange Grabkonzession) eingraviert. Diese wurde 1972 durch eine zeitlich begrenzte, aber erneuerbare Konzession ersetzt.