Rapport analytique
Retransmission en direct de la séance
Abfall auf der Place Guillaume nach der „Fridays for Future“-Demonstration
Frage von Tom Krieps
Hiermit wende ich mich an Sie mit einer Frage zur kürzlich erfolgten „Fridays for Future“-Demonstration, die ihren Höhepunkt auf der Place Guillaume II fand.
Obgleich die Demonstration ruhig und friedlich verlief, sorgte das Gerücht, die jungen Leute hätten den Platz in schlechtem Zustand hinterlassen, für Diskussionsstoff.
So wurde etwa behauptet, dass nach der Veranstaltung überall auf dem Platz Plastikflaschen herumgelegen hätten.
- Können die Stadt und die zuständigen Dienststellen bestätigen, dass sich der Platz nach der Anwesenheit Tausender Demonstranten in gutem Zustand befand?
- Fiel beim Service Hygiène zusätzliche Arbeit an, um den Platz wieder in einen einwandfreien Zustand zu versetzen?
Antwort von Patrick GOLDSCHMIDT
Schöffenrat Goldschmidt bedankt sich für die Frage, da sie Anlass gibt, die Falschinformationen, die u. a. auch in der Presse bezüglich des Verhaltens der jungen Leute während der „Fridays for Future“-Demonstration in Umlauf gebracht wurden, richtigzustellen. Die Tausenden, auf der Place Guillaume II zusammengekommenen Jugendlichen benahmen sich sehr zivilisiert und hinterließen keine Abfälle. Auch bestand nach dem Durchzug der Demonstrantinnen und Demonstranten über den Platz bzw. entlang der Strecke der Demonstration kein Bedarf für einen Sondereinsatz des Service Hygiène der Stadt. Einige Abfälle hätten zwar an einzelnen Stellen herumgelegen, angesichts der großen Anzahl an Demonstranten kann jedoch bestätigt werden, dass diese sich zu 99,99 % vorbildlich verhalten haben.
Videoüberwachung im Stadtviertel Bonneweg
Frage von Maurice BAUER
Sie haben mit einem Schreiben vom 20. März die Mitglieder des Comité de prévention communal (Ausschuss für kommunale Prävention) über Folgendes informiert: „Der Minister für innere Sicherheit hat entsprechend unserer Stellungnahme einen Teil des Bahnhofsviertels (Ausweitung Zone C) und die Unterführung für Radfahrer/innen unter der Adolphe-Brücke zur Sicherheitszone erklärt. Außerdem erklärte er sich mit dem Betrieb einer Videoüberwachungsanlage in den ausgewiesenen Zonen einverstanden.“
Diese Entscheidung stellt für die Bewohner/innen des Bahnhofsviertels und insbesondere der Gebiete in der Nähe der Grundschulen eine hervorragende Neuigkeit dar, zumal mit ihr auf ein dringendes Anliegen praktisch aller Bewohner des Bahnhofsviertels eingegangen wird.
Allerdings hat sich das Comité de prévention communal bei der Sitzung am 27. November 2018, in der diese Ausweitung auf das Bahnhofsviertel (Zone C) analysiert und genehmigt wurde, auch einstimmig (mit Ausnahme des Vertreters der Partei „Dei Gréng“) für eine Ausweitung der Videoüberwachung auf das Stadtviertel Bonneweg ausgesprochen. Diese Entscheidung des Comité soll in erster Linie den Bewohnern des Wohnviertels Bonneweg den Alltag erleichtern, zumal mitten in diesem Stadtviertel weiterhin zahlreiche Probleme bestehen, trotzdem bereits eine ganze Reihe von anderen Maßnahmen als der Videoüberwachung erfolgt sind.
Im Rahmen einer öffentlichen Versammlung zum Thema der allgemeinen Ausweitung der Videoüberwachung im Bahnhofsviertel am 30. Mai 2018 wurde übrigens auch vom Vizepremierminister und Minister für innere Sicherheit die Ausweitung der Videoüberwachung auf das Stadtviertel Bonneweg angekündigt, und zwar weniger als sechs Monate vor den Parlamentswahlen. Dieser bestätigte die Maßnahme auch in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nummer 3919 von Claudine Konsbrück vom 9. Juli 2018, in der es um die durch diese erste Ausweitungsphase betroffenen Straßen ging. Hierbei antwortete der Minister: „Außerdem ist zu erwähnen, dass außerhalb des Bahnhofsviertels auf der Unterführung für Radfahrer unter der Adolphe-Brücke sowie in Bonneweg weitere Sicherheitszonen vorgesehen sind.“
- Können Sie bestätigen, welches die Straßen sind, die von der angekündigten Ausweitung auf die Zone C im Bahnhofsviertel betroffen sind?
- Können Sie bestätigen, welche Straßen in Bonneweg als nicht sicher identifiziert wurden und für welche das Comité de prévention communal eine Ausweitung beantragt hat, die nicht verwirklicht wurde?
- Wurden Sie über die Gründe informiert, warum der neue Minister für innere Sicherheit die Videoüberwachung trotz der Zusagen seines Vorgängers und der wiederholten Bitten der Bewohner von Bonneweg die Ausweitung auf dieses Stadtviertel nicht verwirklicht hat?
- Müsste der Schöffenrat angesichts des beinahe einstimmigen Beschlusses des Comité de prévention communal und der berechtigten Unzufriedenheit der Bewohner von Bonneweg nicht den Minister ersuchen, seine Entscheidung zurückzunehmen und die Ausweitung der Videoüberwachung auf das Stadtviertel Bonneweg gemäß den Zusagen seines Vorgängers durchzuführen?
Antwort von Lydie POLFER
Die Bürgermeisterin betont, sie sei vor allem zufrieden, dass die Ausweitung der Videoüberwachung im Bahnhofsviertel für den Bahnhofsvorplatz, die Place de la Gare, die Rue de Strasbourg (zwischen Rue Wilson und Avenue de la Liberté), die Rue du Commerce (zwischen Rue de Strasbourg und Rue du Fort Wedell), die Rue du Fort Wedell, die Place de Strasbourg, die Rue Glesener, die Rue 1900, die Rue Adolphe Fischer (zwischen Rue d'Anvers und Rue de Hollerich), die Rue André Duchscher, die Rue d'Anvers (zwischen Place de Paris und Rue des Etats-Unis), die Rue Wilson und die Rue des Etats-Unis beschlossen wurde.
Dies sei als positive Entwicklung zu werten, vor allem seit einvernehmlich festgestellt wurde, dass die Ausweitung eine wichtige Maßnahme darstellt, die auch von den meisten der bei der öffentlichen Versammlung im Bahnhofsviertel anwesenden Personen gefordert wurde.
Bei der Versammlung in Bonneweg wurden detaillierte Pläne präsentiert, mit Angabe der Stellen, an denen die Videoüberwachung erfolgen soll: in der Umgebung der Place Léon XIII, in der Rue de Bonnevoie, der Rue du Cimetière, der Rue des Ardennes, der Rue Sigismond, der Rue de Hesperange und der Rue du Dernier Sol, und dies mit dem Ziel, ein Dreieck um das Kulturzentrum Bonneweg zu bilden. Diese Maßnahme erscheint umso notwendiger, als täglich Beschwerden von Seiten der Bevölkerung dieses Teils des Stadtviertels über ihre nicht weiter vertretbaren Lebensbedingungen bei der Stadt eingehen. Der vorgelegte Plan ist immer noch aktuell.
Außerdem habe Minister Bausch die Ausweitung der Videoüberwachung auf das Stadtviertel Bonneweg nicht abgelehnt: Er möchte lediglich vorab die Auswirkungen und Folgen der Ausweitung im Bahnhofsviertel analysieren lassen. Die Bürgermeisterin und Vorsitzende des Schöffenrats stimmt dieser Vorgehensweise beim Entscheidungsprozess zwar grundsätzlich zu, es ist jedoch anzumerken, dass die Stadt an der Auffassung festhält, dass aufgrund der derzeitigen Situation in Bonneweg eine sofortige Genehmigung der Ausweitung völlig gerechtfertigt wäre. Dies wurde bei der Sitzung des Schöffenrats mit Minister Bausch am 15. Januar 2019 auch erneut betont. Angesichts der Fotos und Videos, die der Stadt regelmäßig zugesandt werden, kann kein Zweifel an der Notwendigkeit der Ausweitung bestehen.
Da die Situation in diesem Teil des Stadtviertels schließlich durch die Konzentration von Sozialdiensten zu erklären ist, die das Leben der Bewohner nicht vereinfacht, hat der Minister die Durchführung nicht abgelehnt, sondern seine Entscheidung darüber verschoben. Die Bürgermeisterin ist daher zuversichtlich, dass es bald eine positive Antwort geben wird.
Ausgabe von Zutrittskarten für das Recyclingcenter
Frage von Maurice BAUER
Seit einer Woche bittet das Recyclingcenter seine Besucher/innen, eine Zutrittskarte zu beantragen, die in Zukunft für das Betreten der Anlage erforderlich sein wird. Die Zutrittskarte ist sofort vor Ort erhältlich – es ist lediglich erforderlich, ein Formular auszufüllen und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen zuzustimmen.
Daher stellen sich die folgenden Fragen:
- Wer ist derzeit berechtigt, das Recyclingcenter zu betreten? Nur Privatpersonen oder auch Gewerbetreibende?
- Soll der Zugang zukünftig nur Personen, die im Besitz einer Zutrittskarte sind, gewährt werden?
- Wer ist zu einer solchen Zutrittskarte berechtigt? Nur Privatpersonen, die in den Gemeinden Luxemburg und Strassen leben, oder auch Gewerbetreibende?
- Ab wann ist für den Zutritt zur Anlage eine Zutrittskarte erforderlich?
Antwort von Patrick GOLDSCHMIDT
Derzeit steht der Zugang zum Recyclingcenter allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Gemeinden Luxemburg und Strassen offen, ob mit oder ohne Zutrittskarte, und seit 2014 auch in diesen beiden Gemeinden niedergelassenen Unternehmen, sofern sie über eine Zutrittskarte verfügen.
Längerfristig wird der Zutritt zum Recyclingcenter nur noch mit einer Zutrittskarte möglich sein. Daher werden Personen, die ins Recyclingcenter kommen, gebeten, zum Erhalt einer Zutrittskarte das entsprechende Formular auszufüllen.
Diese Karte ist namentlich und wird folglich auf den Namen einer (volljährigen) Person, nicht aber für ein Fahrzeug ausgestellt.
Ein Datum, ab dem der Zutritt zum Recyclingcenter nur noch mit Karte möglich ist, wurde noch nicht festgelegt. Sobald die Stadt zu der Einsicht gelangt, dass die meisten Personen im Besitz einer solchen Zutrittskarte sind, wird auf ausschließlichen Zutritt mittels Karte umgestellt.
Schließlich hält der Schöffe fest, dass die personenbezogenen Daten mittels des Formulars in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften erfasst werden.
Empfohlene Wiederöffnung der Rue des Celtes von und nach Leudelingen
Frage von Héloïse BOCK
In einem Schreiben vom 11. März 2019 hat der örtliche Zweckverband Belair-Merl eine Unterredung mit dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium ersucht, um seiner Sorge über das scheinbar als dringend eingestufte staatliche Vorhaben Ausdruck zu verleihen, einen der beiden Übergänge an der Rue des Celtes durch eine zu errichtende Unterführung zu ersetzen, die einen Verkehrsweg für Motorfahrzeuge, einen Bürgersteig und einen Fuß- und Radweg beinhaltet. Entsprechend den zur Verfügung stehenden Informationen ist zudem kein ordnungsgemäßer Radweg, sondern lediglich eine ungesicherte Bodenmarkierung vorgesehen.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Übergang seit 2012 geschlossen ist und es mehrere Alternativen für Autofahrer/innen gibt, zwischen Leudelingen und der Stadt zu verkehren. Außerdem sei hiermit erneut an die dringende Bitte der Stadt an den Staat erinnert, endlich den Boulevard de Cessange/Merl zu bauen, durch welchen der Transitverkehr in den Wohnvierteln im Westen der Stadt reduziert werden soll – das Thema erscheint nun schon seit Jahren immer wieder in den Schöffenratserklärungen, jedoch scheinbar vergeblich.
Der örtliche Zweckverband Belair-Merl nannte in seinem Schreiben eine Reihe stichhaltiger Argumente und plädierte dafür, diese Wiederöffnung strikt auf sanfte Mobilität zu beschränken, insbesondere, da es sich um ein Wohnviertel handelt.
In der Tat sei das Verkehrsaufkommen in der Rue de Merl besonders groß. Sehr wahrscheinlich würde es auf der Kreuzung der beiden Straßen nicht nur zu Verkehrsstaus kommen, sondern eine Zunahme der Verkehrsdichte würde auch zu einer Erhöhung der möglichen Gefahren führen. Außerdem mündet die Rue des Celtes auf der Höhe der stark frequentierten Grundschule in die Rue de Merl, und 300 Meter weiter befindet sich ein Foyer scolaire (Schülerhort), zu dem die Schüler/innen bereits jetzt mit dem Bus gebracht werden, da der Autoverkehr an dieser Stelle gefährlich ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen stellen:
- Hat die Unterredung, um die der örtliche Zweckverband Belair-Merl ersuchte, stattgefunden?
- Falls ja: Zu welchen Ergebnissen hat dies geführt?
- Ist der Schöffenrat bereit, beim Staat zu intervenieren, um den durch den örtlichen Zweckverband vorgebrachten Argumenten Nachdruck zu verleihen und für die Beschränkung der Unterführung in der Rue des Celtes auf sanfte Mobilität zu plädieren?
- Für den Fall, dass eine solche Beschränkung akzeptiert wird: Müsste man sich nicht als weiteren Schritt überlegen, die Rue des Celtes in eine „Spillstrooss“ mit gesichertem Radweg zu verwandeln, auf dem Radfahrer/innen – Erwachsene ebenso wie Kinder – in Sicherheit fahren könnten?
Antwort von Patrick GOLDSCHMIDT
Rat Goldschmidt bestätigt den Eingang des genannten Schreibens des örtlichen Zweckverbands Belair-Merl vom 11. März 2019, in dem die Gesamtproblematik und die einzelnen Argumente dargestellt sind, die nach Auffassung des Verbands für die Schließung der Rue des Celtes sprechen. In diesem Schreiben wird nicht ausdrücklich um eine Unterredung gebeten, der Schöffenrat organisiert jedoch jedes Jahr mindestens ein Treffen mit jedem örtlichen Zweckverband. So fand im Januar 2018 eine Unterredung statt, bei der die Problematik der Rue des Celtes mit dem örtlichen Zweckverband Belair-Merl besprochen wurde und der Schöffenrat erklärte, er werde versuchen, die Straße geschlossen zu halten, wobei er sich auch auf die 2017 in der Abgeordnetenkammer eingebrachte parlamentarische Anfrage bezog. Von staatlicher Seite wurde erst kürzlich mit den in Leudelingen erforderlichen Arbeiten begonnen, da die Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den vom Staat geplanten Enteignungen aus Gründen des öffentlichen Interesses erst im vergangenen Jahr abgeschlossen werden konnten. Es wäre also theoretisch möglich, die Rue des Celtes angesichts ihres Platzes in der Straßenhierarchie wieder zu öffnen. Die Stadt ist allerdings der Auffassung, dass die neuerliche Öffnung der Rue des Celtes nicht gerechtfertigt wäre. Dies wird Gegenstand der nächsten Unterredung mit dem Minister sein. Die Stadt ist der Ansicht, dass der endgültigen Schließung der Rue des Celtes nichts entgegensteht, zumal deren temporäre Schließung keine großen Verkehrsprobleme nach sich gezogen hat. Nur einige Bewohner und Landwirte müssten einen kleinen Umweg über die Rue du Bouillon nehmen.
Rat Goldschmidt erinnert aber auch daran, dass die Entscheidung ob die Rue des Celtes weiterhin geschlossen bleibt oder wieder geöffnet wird nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt sondern in den des Ministeriums fällt. Trotz allem werde die Stadt den Minister ersuchen, seine Entscheidung, die Rue des Celtes wieder für Motorfahrzeuge zu öffnen, zu überdenken.