Analytischer Bericht
Live-Übertragung der Sitzung
Eheschließungen außerhalb des Rathauses
Frage von Tom KRIEPS
Ich möchte gemäß der Geschäftsordnung der Stadt eine Frage zu einer Intervention des Justizministers Felix Braz stellen.
Auf eine Frage des Abgeordneten Max Hahn hin hat der Minister auf das Gesetz vom 12. Juli 2014 verwiesen, dem gemäß Ehen außerhalb den üblicherweise hierfür genutzten Rathäusern geschlossen werden können.
Wie mir scheint, sieht unsere Stadt diese Art von Heiratstourismus nicht vor. Daher meine Frage:
- Wie verfährt die Stadt mit der Anfrage eines Paares, das sich nicht im Rathaus standesamtlich trauen lassen möchte?
- Und sofern diese Möglichkeit überhaupt in Frage kommt, hat die Stadt alternative Räumlichkeiten vorgesehen, auf die in solchen Fällen zurückgegriffen werden kann?
Antwort von LYDIE POLFER
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass Artikel 75 Zivilgesetzbuch (Code civil, modifié par la loi du 4 juillet 2014) eindeutig das Rathaus als Ort für Eheschließungen bestimmt und diesbezüglich Folgendes festlegt (nur der französische Text ist rechtsverbindlich): An dem für die Eheschließung durch die Parteien bestimmten Tag verliest der Standesbeamte nach Ablauf der Frist für die Veröffentlichung des Aufgebots vor den Parteien im Rathaus die untenstehenden Dokumente in Bezug auf deren Personenstand und die Formalitäten der Eheschließung […]. Artikel 22 Kommunales Gesetz (Loi communale modifiée du 13 décembre 1988) legt des Weiteren fest (nur der französische Text ist rechtsverbindlich): Der Gemeinderat kommt im Rathaus oder in einer besonderen, vom Gemeinderat zu bestimmenden und vom Innenministerium zu genehmigenden Räumlichkeit zusammen […]. Gemäß dieser Bestimmung kann eine andere Räumlichkeit benannt werden, sofern das im vorgenannten Kommunalen Gesetz festgelegte Verfahren eingehalten wird. Der Gemeinderat hat bereits per Beschluss einen zusätzlichen, neben dem Rathaus gelegenen Saal für standesamtliche Trauungen bezeichnet und hierfür bestimmt, dass dieser zum Rathaus gehört.
Obwohl es natürlich Ausnahmesituationen gibt, in denen sich der Standesbeamte für eine standesamtliche Trauung an einen anderen Ort zu begeben hat, wie beispielsweise in eine Haftanstalt oder eine Klinik, handelt es sich hierbei um Ausnahmen, die einem besonderen Verfahren unterliegen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich diesbezüglich der Rechtsrahmen in den nächsten Jahren ändert. Eheschließungen außerhalb von Rathäusern können indessen sowohl den Standesbeamtinnen und -beamten als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt die Arbeit erschweren. Zudem dürfte es schwierig sein, einschränkende Kriterien für Anträge von Paaren festzulegen, welche eine standesamtliche Trauung außerhalb des Rathauses wünschen.
Sanitäranlagen im Merl-Park und in den Spiel- und Parkanlagen im Stadtgebiet
Frage von François BENOY
Insbesondere im Sommer sind die Park- und Spielanlagen der Stadt sowohl bei den Einwohnerinnen und Einwohnern wie auch bei den Besucherinnen und Besuchern Luxemburgs sehr beliebt. Der Merl-Park hat noch dazu mit der Renovierung des Pavillons zusätzlich an Attraktivität gewonnen. Wie mir scheint, könnten die Sanitäranlagen jedoch verbessert werden. Derzeit ist nur eine selbstreinigende Toiletteneinheit vom Typ „Sanisette“ öffentlich zugänglich. Die Toiletten des Pavillons sind der Kundschaft des Restaurants vorbehalten.
Bereits in der Sitzung vom 11. Februar 2015 der beratenden Kommissionen für Stadtplanung und Umweltschutz wiesen einige Mitglieder der Kommissionen auf die Notwendigkeit der Einrichtung von öffentlichen Toiletten in dem Wissen hin, dass die zur Nutzung bereitstehende selbstreinigende Toiletteneinheit nicht den Erfordernissen von Kindern, älteren Personen und/oder Personen mit körperlichen Behinderungen gerecht wird.
Da mich mehrere Bürgerinnen und Bürger auf die Sanitäranlagen im Merl-Park angesprochen haben, möchte ich gemäß Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:
- Wie schätzen Sie die Situation bezüglich der Sanitäranlagen im Merl-Park ein?
- In dem Wissen, dass die Sanitäranlagen im Stadtpark (Avenue Monterey) oder etwa im Kaltreis-Park von höherer Qualität sind, sollte die Toiletteneinheit nicht durch ein hochwertigeres Modell ersetzt werden?
- Könnten Sie mir bitte einen Überblick über sämtliche Sanitäranlagen der Spiel- und Parkanlagen in unserem Stadtgebiet geben?
Antwort von Serge Wilmes
Der Schöffe Serge Wilmes weist darauf hin, dass die Stadt ebenfalls der Ansicht sei, dass die Toiletteneinheit nicht mehr den Erfordernissen der Bürgerinnen und Bürger entspräche und dass es viele Gäste bevorzugen würden, die Toiletten des Pavillons zu nutzen. Obwohl er keine Erklärung dafür habe, aus welchem Grund die Sanitäranlagen damals nicht zeitgleich mit dem Pavillon renoviert wurden, sei indessen derzeit geplant, die öffentlichen Toiletten in den Park- und Spielanlagen künftig durch Sanitäranlagen vom sogenannten Schweizer Modell zu ersetzen, welche hygienischer und zweckdienlicher sind. Diesbezüglich wurden bereits Gespräche mit der Finanzkommission geführt, um ein Budget für die Sanierung der Spielplätze des Merl-Parks und folglich der Ersetzung der Toiletteneinheit durch Toiletten des Schweizer Modells vorzusehen.
Bezüglich des Überblicks über sämtliche Sanitäranlagen der Spiel- und Parkanlagen im Stadtgebiet weist er auf Folgendes hin:
- Der „Spillschëff“-Spielplatz im Gemeindepark ist mit Standard-Toiletten ausgestattet, und der Spielplatz in Cents verfügt über Toiletten des Schweizer Modells.
- Die „Ritterbuerg“ bzw. der „Schéiwisschen“-Spielplatz verfügt über Standard-Toiletten, die noch 2019 durch das Schweizer Modell ersetzt werden sollen.
- Der neue Spielplatz im Limpertsberg in der Rue de l'Avenir verfügt über Toiletten vom Schweizer Modell.
- Der Skatepark Péitruss ist mit Toiletten vom Schweizer Modell ausgestattet.
- Der Spielplatz Kaltreis verfügt über Toiletten vom Schweizer Modell
- und der Mansfeld-Park ist auch mit Toiletten vom Schweizer Modell ausgestattet.
Schöffe Wilmes fügt hinzu, dass der Merl-Park sowie der Laval-Park in Kürze ebenfalls über Sanitäranlagen vom Schweizer Modell verfügen werden.
Abschließend kann somit festgestellt werden, dass die meisten Park- und Spielanlagen der Stadt mit modernen Sanitäranlagen ausgestattet sind.
Parkplatz Rue Henri Vannérus beim Foyer Pinocchio
Frage von François BENOY
Ich wende mich bezüglich des kleinen Parkplatzes mit sechs Stellplätzen an Sie, der sich in Luxemburg-Bonneweg in der Mitte der Rue Henri Vannérus beim Foyer Pinocchio befindet. Wie von den Anrainerinnen und Anrainern beobachtet wurde, sind auf dem Parkplatz drei Altfahrzeuge abgestellt.
Um eine Lösung für dieses Problem zu finden, habe ich die hiervon betroffenen Dienststellen im Mai darüber in Kenntnis gesetzt. Für diesen Parkplatz, der erwiesenermaßen Eigentum der Gemeinde ist, liegt jedoch keine Reglementierung vor, und er wird folglich nicht von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt kontrolliert. Weder der Service Circulation (Dienststelle Verkehr) noch der Service Parking (Dienststelle Parkflächen) scheinen für die Behebung der dargelegten Probleme zuständig zu sein.
Ich möchte dem Schöffenrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen stellen:
- Können Sie bestätigen, dass für diese Stellplätze auf einem öffentlich zugänglichen Gemeindegrundstück keinerlei Reglementierung vorliegt?
- Glauben Sie nicht, dass für diesen Parkplatz eine Reglementierung und demnach eine Kontrolle durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt erforderlich sind?
- Könnten Sie bitte die erforderlichen Schritte einleiten, um die Altfahrzeuge zu entfernen?
Antwort von Patrick Goldschmidt
Der Schöffe Patrick Goldschmidt bestätigt, dass sich die Stellplätze in der Rue Henri Vannérus auf einem Gemeindegrundstück befänden, für das keinerlei Reglementierung vorliegt. Mangels einer gültigen Reglementierung ist die Gemeindepolizei nicht tätig geworden.
Es wurde der Beschluss gefasst, für das besagte Grundstück eine Reglementierung festzusetzen, so dass hier geparkt werden kann, entweder indem eine Parkscheibe im Fahrzeug ausgelegt oder ein Parkschein erworben wird, um somit die Mobilität bei der Benutzung der Stellplätze zu gewährleisten.
Die Polizei wurde über die drei auf dem Parkplatz abgestellten Altfahrzeuge informiert und damit beauftragt, diese abzuschleppen.
Das Fehlen einer Reglementierung dürfte historisch gesehen auf die Tatsache zurückzuführen sein, dass sich der Parkplatz neben einem Schülerhort und einer Schule befindet und das Parken auf dem Parkplatz somit ohne Parkschein oder Parkscheibe möglich war.
Spielplatz auf der Place de Strasbourg
Frage von Tom KRIEPS
Der seit geraumer Zeit geöffnete Spielplatz auf der Place de Strasbourg ist für die Kinder in dem Viertel für ihre Freizeit sehr wichtig. Das Zugangstor zu diesem Spielplatz wird normalerweise abends geschlossen und morgens wieder für die Besucher/innen geöffnet.
Dies erfolgte wohlgemerkt in der Vergangenheit, denn seit einiger Zeit bleibt der Zugang zum Spielplatz nachts offen.
So kommt es dazu, dass sich hier Personen aufhalten, die eigentlich dort nichts zu suchen haben, um im Verborgenen ihren illegalen Geschäften nachzugehen. Daher meine Frage:
- Sollte man nicht sicherstellen, dass der Zugang zu diesem Spielplatz abends verschlossen wird?
Antwort von Serge Wilmes
Der Schöffe Serge Wilmes erklärt, dass sich derzeit zwei Dienststellen der Stadt um das Öffnen und Schließen des Zugangstors zum Spielplatz kümmern würden. Der Service Parcs (Dienststelle Parkanlagen) ist für das Öffnen am Morgen und der Service Parking (Dienststelle Parkflächen) für das Abschließen am Abend zuständig.
Das Zugangstor ist mit einem Schloss versehen, das jedoch zuweilen nicht funktioniert. Des Weiteren stand das Zugangstor auch während der Zeit offen, die für die Reparatur des Schlosses nötig war. Dem Schöffen wurde jedoch bestätigt, dass das Schloss aktuell einwandfrei funktioniere.
Es ist richtig, dass sich auf dem besagten Spielplatz gewisse Personen aufhalten, die hier nichts zu suchen haben, und der Service Parking hat manchmal Schwierigkeiten, diese am Abend zu vertreiben.
Neue vel'OH!-Elektrofahrräder
Frage von Sam TANSON
In einem Presseartikel vom heutigen Tag wird darauf hingewiesen, dass die neuen „vel'OH!“-Elektrofahrräder zur Selbstbedienung nicht für die Mobilitätswoche zur Verfügung stehen werden. Die Bereitstellung der Räder sei ursprünglich für den Monat Juni vorgesehen gewesen, wurde aber bereits einmal verschoben. Wir halten es für wichtig, die Mitglieder des Gemeinderats über die damit verbundenen Probleme zu informieren, da es sich hierbei um einen bedeutenden Markt für die Stadt handelt. Ich möchte dem Schöffenrat daher folgende Fragen stellen:
- Aus welchen Gründen wurde die Bereitstellung verschoben?
- Welche rechtlichen Folgen zieht diese erneute Verzögerung nach sich? Werden Strafen fällig oder beabsichtigt der Schöffenrat, wie dies aus dem Artikel hervorgeht, den Vertrag zu kündigen?
- Wann werden die neuen Verleihstationen im Fall der Fortsetzung dieses Vertrages (vollständig) installiert und in Betrieb genommen?
- Wird die Kommission für Mobilität unverzüglich zusammengerufen, um die Gemeinderatsmitglieder über die bestehenden Probleme zu informieren?
Antwort von Patrick Goldschmidt
Der Schöffe Patrick Goldschmidt antwortet, dass das neue vel'OH!-Elektrofahrrad-Verleihsystem zur Selbstbedienung am 30. November 2018 einwandfrei funktionieren und in Betrieb sein solle.
Die Kommission für Mobilität hat im April der Einrichtung des neuen Fahrrad-Verleihsystems zugestimmt. Sie ist nicht zusammengekommen, um den Verzug des Lieferanten JCDecaux zu erörtern, sondern hat es vorgezogen, Informationen hierzu direkt über die Presse zu übermitteln, zumal diese den Schöffenrat nachdrücklich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert hatte.
Obwohl die Kommissionen nicht systematisch aufgefordert sind, alle erhaltenen Informationen zu erörtern, hat sich die Kommission für Mobilität kürzlich erneut mit der Frage der Verzögerung bei der Einrichtung des neuen Fahrrad-Verleihsystems zur Selbstbedienung befasst.
Dem Lastenverzeichnis zufolge sollte das neue System in diesem Sommer bereitstehen. Im Frühjahr 2018 hat das Unternehmen JCDecaux den Schöffenrat über eine Lieferverzögerung aufgrund des Verzugs seines Batterieherstellers in Kenntnis gesetzt. Im Folgenden wurde der Schöffenrat von JCDecaux am 30. August 2018 darüber informiert, dass das System nicht für die Mobilitätswoche einsatzbereit sei, ohne ein neues voraussichtliches Lieferdatum zu nennen. Diese erneute Verzögerung ist auf die technischen Probleme zurückzuführen, die JCDecaux im Zusammenhang mit Komponenten des neuen Systems, welches das erste seiner Art in Europa ist, lösen musste. Die Komponenten hatten bei den Testdurchläufen nicht ordnungsgemäß funktioniert. Anfang November 2018 wurde dem Schöffenrat das neue Datum der Inbetriebnahme mitgeteilt, nämlich der 30. November 2018.
Das Lastenverzeichnis sieht die Zahlung einer Vertragsstrafe vor und die Rechtsabteilung der Stadt wurde entsprechend den Vertragsklauseln mit der Forderung einer Vertragsstrafe beauftragt.
Grünliche Verfärbung der Petruss
Frage von Tom KRIEPS
Ich möchte Ihnen eine Frage im Zusammenhang mit der Petruss stellen.
Die Petruss präsentierte sich heute in den Farben des heiligen Patrick und steht in diesem ihrer großen Schwester, dem Fluss Chicago in gleichnamiger Stadt, in nichts nach.
Ich lege Ihnen dazu ein Foto vor, das ich für sehr besorgniserregend halte.
- Da ich davon ausgehe, dass die Stadt sich nicht an den Festlichkeiten am 19. März zu Ehren des irischen Schutzpatrons beteiligen möchte, bitte ich Sie, mir den Grund für diese Verfärbung zu erläutern.
- Welche Umweltfolgen hat diese Verschmutzung?
Antwort von Simone Beissel
Die Schöffin Simone Beissel erläutert, dass die grüne Verfärbung auf die Verwendung des Produkts „Uranin“ zurückzuführen sei, bei dem es sich um einen Fluoreszenzfarbstoff handele. Dieses Produkt wird verwendet und in das Wasser geleitet, wenn Trinkwasser- und Abwasserleitungen auf ihre Dichtheit geprüft werden. Es handelt sich dabei um ein vollständig biologisch abbaubares Produkt, das im Handel frei erhältlich ist. Das Produkt ist weder für den Menschen noch für die Bestandteile des Wassers schädlich und löst sich nach einigen Stunden auf natürliche Weise auf.
Es kann allerdings nicht festgestellt werden, wie das Produkt in den Fluss gelangen konnte, wobei davon auszugehen ist, dass Privatpersonen dies zu verantworten haben. Abschließend ist anzumerken, dass sich lediglich ein Problem visueller Art daraus ergeben hat.
Elektroroller zur Selbstbedienung in der Stadt
Frage von Maurice BAUER
In einem heute in Paperjam erschienenen Artikel wird die Ankündigung eines Unternehmens mit Namen Troty besprochen, wonach dieses Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zur Selbstbedienung in der Stadt zu installieren beabsichtigt. In diesem Artikel wird ebenfalls erwähnt, dass derzeit Tests mit fünf Rollern durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich dem Schöffenrat die folgende dringende Frage stellen:
- Ist dem Schöffenrat dieses Vorhaben bekannt? Wurde Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen, um nach einer optimalen Lösung zu suchen, wie in dem Artikel behauptet wird?
- Hat die Stadt für ein solches Vorhaben eine Genehmigung erteilt, bzw. wäre sie dazu verpflichtet?
- Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Elektroroller in Luxemburg? Ist es erlaubt, oder vielleicht sogar vorgeschrieben, mit ihnen auf öffentlichen Verkehrsstraßen zu fahren? Ist es erlaubt, mit ihnen auf Fahrrad- oder Gehwegen zu fahren?
- Die Stadt verfolgt seit jeher den Ansatz, keine Fahrräder zur Selbstbedienung ohne Fahrradstationen zuzulassen, um die schlechten Erfahrungen anderer Städte zu vermeiden. Wird von diesem Ansatz abgewichen?
Antwort von Patrick Goldschmidt
Der Schöffe Patrick Goldschmidt erklärt, dass das Unternehmen Troty ein gewerbliches und folglich privates Unternehmen sei, das bereits Niederlassungen in anderen Städten habe.
. Das besagte Unternehmen hat sich zur Niederlassung in der Stadt entschieden, um seine gewerbliche Tätigkeit dort auszuüben. Im Oktober 2018 hat das Unternehmen die Stadt kontaktiert, um eine mögliche Zusammenarbeit, einschließlich finanzieller Art, vorzuschlagen, um wahrscheinlich so die Mietpreise für Elektroroller zu senken. Die Stadt ist jedoch kein Partner bei diesem Projekt. Herr Goldschmidt führt des Weiteren aus, dass Elektroroller des Unternehmens Troty jedoch anscheinend bereits in Nutzung seien, dass die Stadt von diesem Konzept jedoch nicht sehr begeistert sei. Zum einen, weil die „Troty“-Roller häufig an Lichtmasten befestigt werden, und zum anderen, da die Stadt bereits über zwei Leistungsanbieter verfüge, nämlich „vél'OH!“ und „CARLOH“, deren Mietpreise weitaus günstiger als bei den Rollern seien.
In Bezug auf eine entsprechende Genehmigung ist auf nationaler Ebene kein eindeutiger Rechtsrahmen festgelegt. Die Stadt hat verlangt, dass zu diesem Thema möglichst schnell eine Reglementierung erlassen wird, da zunehmend Verkehrsmittel wie die Elektroroller im Stadtgebiet auftauchen. Vor dem Treffen etwaiger Maßnahmen ist die Entwicklung der Gesetzeslage jedoch abzuwarten.
Verhandlungen zwischen Luxtram SA und den Beschäftigten
Frage von Joël Delvaux
Das Mitglied des Gemeinderats Joël Delvaux erläutert die in seinem Schreiben vom 14. November 2018 aufgeworfene dringende Frage zu den Verhandlungen zwischen Luxtram SA und den Gewerkschaften OGBL und FNCTTFEL, welche die Beschäftigten des Unternehmens vertreten. Er erklärt, dass grundlegende Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Lohn-/Gehaltstabellen und der Arbeitsbedingungen beständen, wobei erstere niedriger und letztere höher seien als die, die für die CFL gelten.
Den Gewerkschaften zufolge ist in einigen Arbeitsplänen eine Arbeitszeit von 9:18 bis 21:50 Uhr festgelegt, d. h. für eine Dauer von zwölfeinhalb Stunden. Des Weiteren seien gemäß denselben Gewerkschaften drei Beschäftigte aufgrund von Arbeitsüberlastung längerfristig krankgeschrieben. Die Verhandlungen werden in die Vermittlungsphase übergehen, weshalb das Mitglied des Gemeinderats folgende Fragen vorbringt:
- Welche Position vertritt die Stadt als Aktionärin von Luxtram SA in Bezug auf die laufenden Verhandlungen?
- Ist der Schöffenrat bereit, angesichts der Tatsache, dass die Stadt als Aktionärin ein Drittel des Stammkapitals von Luxtram SA hält, sich ihren Vertretern im Verwaltungsrat anzuschließen und die Forderungen der Beschäftigten von Luxtram SA zu unterstützen?
Antwort vonLYDIE POLFER
Die Bürgermeisterin führt an, dass die Geschäftsleitung der Aktiengesellschaft Luxtram SA die Verhandlungen mit den Gewerkschaften führe und die Stadt folglich nicht öffentlich machen könne, was im Verwaltungsrat der besagten Gesellschaft beschlossen worden sei. Sie verweist jedoch auf die Mitteilung der Gesellschaft Luxtram SA, die vor einigen Tagen veröffentlicht wurde und in der erklärt werde, dass die Geschäftsleitung den von den Gewerkschaften vorgestellten Überblick über die Lage in Frage stelle.
Die Gesellschaft Luxtram SA hat dem Fahrpersonal der Straßenbahnen bereits im Juni 2018 eine Gehaltserhöhung von 11 % sowie eine Erhöhung der Prämie für Bereitschaftszeiten von 100 € auf 200 € gewährt. Dem Fahrpersonal wurden außerdem drei zusätzliche Urlaubstage pro Jahr zuerkannt und im September 2018 beschloss Luxtram SA darüber hinaus, eine Gehaltserhöhung von 4 % schrittweise über drei Jahre zu gewähren. Die Grundarbeitszeit wurde auf 10 Stunden und in Ausnahmefällen auf 13 Stunden, je nach Bedarf des Unternehmens, festgelegt, wobei in diesem Fall eine zusätzliche Vergütung von 100 € pro Tag gezahlt wird. Am 16. November 2018 fand ein Treffen zwischen der Geschäftsleitung von Luxtram SA und den Beschäftigten statt, an der mehr als die Hälfte des Personals teilnahm. Das Treffen verlief gut.
Unstimmigkeit herrscht darüber, dass ein Teil des Fahrpersonals mit Unterstützung der Gewerkschaften wünscht, entsprechend dem Fahrpersonal im öffentlichen Verkehrsdienst und nicht wie das Fahrpersonal des Privatsektors (FLEA) vergütet zu werden. Luxtram SA lehnt jedoch eine Abstimmung auf die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst ab.
Folglich wird einer der zu behandelnden Punkte sein, festzustellen, inwieweit die Situation von Tramfahrern mit der von Busfahrern angesichts der Gefahren und Belastungen im Straßenverkehr vergleichbar ist.
Da die Gewerkschaften eine Schlichtung beantragt haben, wird das rechtliche Verfahren fortgesetzt. Deshalb muss die weitere Entwicklung der Situation abgewartet werden, in der Hoffnung, dass ein für alle zufriedenstellender Konsens gefunden wird.