Analytischer Bericht
Live-Übertragung der Sitzung
Auswirkungen des Brexit
Frage von CLAUDINE KONSBRUCK
Nach der Ablehnung der Vereinbarung mit der EU durch das britische Parlament ist es sehr unwahrscheinlich, dass noch vor dem 29. März 2019 eine Vereinbarung über den Austritt des Vereinigten Königreich erzielt werden kann. Es müssen Lösungen für britische Staatsangehörige gefunden werden, die in Luxemburg ansässig sind. Die Luxemburger Regierung arbeitet derzeit an mehreren Gesetzesvorhaben zur Vorbereitung auf die Zeit nach dem 29. März.
Da die Zahl der in der Hauptstadt lebenden und arbeitenden britischen Staatsangehörigen beträchtlich ist, möchte ich dem Schöffenrat die folgenden Fragen stellen:
- Wie viele britische Staatsangehörige sind bei der Gemeindeverwaltung gemeldet? Haben die Gemeindeverwaltungen Kenntnis von der Anzahl der britischen Staatsangehörigen, die in der Hauptstadt arbeiten?
- Die luxemburgische Regierung hat vor, eine Übergangszeit von einem Jahr vorzusehen, um den britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern Gelegenheit zu geben, eine neue Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige von Drittstaaten zu beantragen.
- Wird diese neue Rechtslage Anpassungen der kommunalen Regelungen erforderlich machen?
- Ist eine Antragswelle im Bierger-Center zu erwarten, die eventuell eine Personalverstärkung erforderlich macht?
- Wäre es in Anbetracht der zahlreichen Fragen und Anfragen der Betroffenen nicht nützlich, eine spezielle Brexit-Auskunftsstelle vorzusehen, die die britischen Staatsangehörigen über die Verfahren berät und informiert, die in Zukunft zu befolgen sind?
- War während der vergangenen Monate ein Anstieg der Anträge britischer Staatsangehöriger auf Einbürgerung in Luxemburg festzustellen? Gibt es Zahlen zu den in den Jahren 2016, 2017 und 2018 registrierten Anträgen?
Antwort von LYDIE POLFER
Die Bürgermeisterin und Präsidentin des Gemeinderats erläutert: Derzeit sind 2243 britische Staatsangehörige im Gebiet der Stadt Luxemburg wohnhaft, es ist allerdings nicht möglich, daraus Informationen über den Arbeitsort abzuleiten. Es ist jedoch anzunehmen, dass ein Großteil davon in der Stadt oder der näheren Umgebung arbeitet. Bei den Aufenthaltserlaubnissen ist anzunehmen, dass die britischen Staatsangehörigen und deren Familienmitglieder bei Annahme des Austrittsvertrags auf Wunsch eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis 2021 erhalten können. Für den Fall, dass der Vertrag nicht angenommen wird, sieht eine Regierungsentscheidung vom Januar 2019 vor, dass die in Luxemburg wohnhaften britischen Staatsangehörigen ein Jahr Zeit haben, sich der neuen Situation anzupassen, und dass sie andernfalls als Mitglieder eines Drittstaates gelten. In beiden Fällen gelten alle Neuankömmlinge als Angehörige eines Drittstaates. Angesichts der aktuellen Situation scheint eine Personalverstärkung im Bierger-Center nicht sinnvoll, da der Großteil der verwaltungstechnischen Arbeiten bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten anfallen wird. Die derzeitige Organisation des Bierger-Centers, das nach dem Prinzip des zentralen Service-Centers funktioniert, erfordert keine Einrichtung einer speziellen Stelle. Die geltenden Regelungen müssen nicht geändert werden.
Die Zahl der Anträge britischer Staatsangehöriger auf Einbürgerung in Luxemburg stieg von 42 im Jahr 2016 auf 117 im Jahr 2017 und 148 im Jahr 2018.
Nutzung religiöser Gebäude und deren Nebengebäude
FRAGE VON TOM KRIEPS
Die Stadt hat eine umfangreiche Grundbesitzrecherche durchgeführt, um die Eigentümer der religiösen Gebäude in der Stadt festzustellen. Es überrascht nicht, dass mit Ausnahme von zwei Gebäuden alle der Stadt gehören.
Die Pfarrhäuser und sonstigen Pfarrgebäude sind im Rahmen dieser Arbeit nicht erfasst.
Dies bedeutet nicht, dass man sich für diese Gebäude nicht interessieren sollte.
Manche Pfarrhäuser, etwa jenes von Belair, stehen seit gewisser Zeit leer.
Daher meine Fragen:
- Was hat die Stadt mit den ungenutzten Gebäuden vor, die früher von den Pfarrern genutzt wurden?
- Wann hat die Stadt vorgesehen, bei den Pfarreien der Stadt anzufragen, ob sie gewillt sind, diese Gebäude in einem religiösem Kontext entsprechend den geltenden Gesetzen instand zu halten?
Antwort von LYDIE POLFER
Die Bürgermeisterin und Präsidentin des Gemeinderats betont: Der Fonds de gestion des édifices religieux (Kierchefong) hat soeben einen kirchlichen Moderator (curé-modérateur) ernannt, der als Ansprechpartner der Stadt für den Bereich religiöse Gebäude fungiert. Von diesen sind 21 im Eigentum der Stadt und zwei – die Gebäude in der Rue Nicolas Adames und in der Rue des Maraîchers – gehören dem Kierchefong. Für die 21 Gebäude müssen Vereinbarungen getroffen werden und hierfür ist als Moderator der Hauptpfarrer der Kathedrale, Abbé Tom Kerger, der Ansprechpartner. Im Übrigen plant der Kierchefong, alle genutzten religiösen Gebäude instand zu halten.
Gespräche zur Festsetzung der Mieten sind im Gange. Die vorgeschlagenen Mieten betragen: 1500 € pro Jahr für die kleinen religiösen Gebäude, 2000 € für die großen religiösen Gebäude (Belair, Limpertsberg, Bonneweg und das Bahnhofsviertel) und 2500 € für die Kathedrale. Andererseits sind Vereinbarungen insbesondere zur detaillierten Regelung der Nutzung und Instandhaltung geplant.
Für die Gebäude in Pfaffenthal und Rollingergrund muss auch die Nutzung durch ausländische Religionsgemeinschaften geregelt werden. Auch zur Nutzung der Nebengebäude der Kirchen, also der Pfarrhäuser, sind Gespräche im Gang. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob diese weiterhin durch Pfarrer oder genutzt werden oder ob die Kirche sie für andere Zwecke nutzen kann.
Grundsätzlich wurde eine Miete von 12 €/m2 für Flächen von bis zu 80 m2 festgelegt und eine Miete von 4 €/m2 für jeden weiteren Quadratmeter. Die nicht mehr durch Pfarrer verwendeten Wohnungen werden durch die Stadt als Sozialwohnungen genutzt. Beim Parkhaus Bouillon gehört ein Teil des Grundstücks zur früheren Kirchenverwaltung Hollerich, das Pfarrhaus hingegen ist Eigentum der Stadt. Es werden Gespräche geführt, bei denen die Eigentumsrechte durch einen Austausch oder Erwerb geregelt werden sollen. Der Schöffenrat wird den Gemeinderat über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden halten.
Abfälle auf der Place Sainte Cunégonde
FRAGE VON TOM KRIEPS
Ende 2017 hat Ihre Verwaltung die Container für recycelbare Abfälle auf der Place Sainte Cunégondee entfernen lassen.
Was ist der Grund dieser Maßnahme? Ist die Stadt der Ansicht, das Viertel Clausen benötige keine Container, auch wenn das Recycling gefördert werden soll?
Antwort von Patrick GOLDSCHMIDT
Schöffe Goldschmidt erläutert, die Container seien im Zuge der im ehemaligen Schloss Mansfeld durchgeführten Arbeiten entfernt worden. Die Stadt sei sich bewusst, wie wichtig der Zugang zu einer solchen Container-Sammelstelle an zentraler Stelle sei – die derzeit nächstgelegenen Container befinden sich bei der Jugendherberge in Pfaffenthal. Ein alternativer Standort an der Ecke Montée de Clausen/Allée Pierre de Mansfeld befindet sich in Staatsbesitz. Die Dienststellen der Stadt sind in dieser Frage in Verhandlungen mit den staatlichen Behörden, um dort für diesen Teil von Clausen eine Sammelstelle einrichten zu können. Es wird alles getan, damit der Bevölkerung sobald wie möglich eine Lösung geboten werden kann.
Märkte im Bahnhofsviertel und in Bonneweg
FRAGE VON FRANÇOIS BENOY
Infolge der Baustelle in der Avenue de la Liberté wurde der zweimal pro Woche (Mittwoch und Samstag) stattfindende Markt auf der Place de Paris vorübergehend in die Fußgängerzone der Rue Sainte Zithe verlegt.
Soviel ich weiß, hat die Stadt Luxemburg die betroffenen Händler/innen in letzter Minute am Freitag, den 15. Februar 2019 informiert, dass sie ihre Stände am nächsten Tag im Markt auf der Place Guillaume II aufstellen müssen.
Ich möchte dem Schöffenrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen stellen:
- Für welchen Zeitraum ist die Verlegung des Markts auf der Place de Paris vorgesehen?
- Stimmt es, dass die Händler/innen des Markts beim Bahnhof schließlich gebeten wurden, auf die Place Guillaume II umzuziehen? Aus welchem Grund? Für wie lange?
- Gibt es, wenn die Rue Sainte Zithe nicht zur Verfügung steht, nicht eine Alternative im Stadtviertel (z. B. Place Wallis, Place de la Gare, Bonneweg)?
- Der Wochenmarkt auf der Place Léon Xlll in Bonneweg findet mittwochs vormittags statt. Aus welchem Grund findet er nicht am Samstag statt? Am Wochenende könnten viel mehr Bürger/innen dieses Angebot nutzen.
Antwort von Patrick GOLDSCHMIDT
Die Verlegung des Markts auf der Place de Paris ist aufgrund von Arbeiten im Rahmen des Tramprojekts erforderlich. Daher wurde den Händlern der Standplatz in der Rue Sainte Zithe vorgeschlagen, denn mit Sicherheit ist ein Markt im Bahnhofsviertel für das Stadtviertel von Interesse. Allerdings scheint ihnen dieser Ort, obwohl er in der Nähe liegt, nicht zuzusagen. Es war jedoch nicht möglich, einen alternativen Standort im Bahnhofsviertel zu finden, der allgemeine Zustimmung fand. Schließlich wurde den Händlern vorgeschlagen, auf die Place Guillaume II umzuziehen, die ihnen besser zuzusagen scheint.
Zum Markt auf der Place Léon XIII in Bonneweg: Es ist eine Tatsache, dass die Gemüsehändler/innen aufgrund ihrer Wegstrecken derzeit nicht daran interessiert sind, ihre Stände am Samstag aufzustellen. Jedenfalls wäre die Stadt, wenn genügend Angebote für die Samstage eingereicht werden, natürlich bereit, dort auch einen Markt am Samstag zu veranstalten.