Ziele

Die Stadt Luxemburg setzt sich für die Chancengleichheit in allen Lebensbereichen ein. Sie erkennt die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern sowie von Mädchen und Jungen an und berücksichtigt diese im Rahmen ihres Angebots von öffentlichen Diensten sowie Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, damit sie allen Bürgerinnen und Bürgern eine gute Lebensqualität bieten kann.

Europäische Charta

Am 23. März 2009 hat die Stadt Luxemburg die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet. Als Unterzeichnerin der Charta ist die Stadt aufgefordert, auf ihrem Gebiet die in den Artikeln der Charta festgelegten Verpflichtungen umzusetzen.

39 Artikel

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist sowohl ein Programm für eine kommunale Politik zur Gleichstellung von Frauen und Männern als auch ein Leitfaden für die Ausrichtung konkreter sich daraus ergebender Maßnahmen. Seit dem 1. Januar 2023 besteht diese Charta aus 39 Artikeln (vormals 30 Artikel). 9 Artikel wurden hinzugefügt, um die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten 15 Jahre und ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter in der Kommunal-/Regionalpolitik zu berücksichtigen.

Aktionsplan

Um die erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen, hat sich die Stadt verpflichtet, einen kommunalen Aktionsplan zu erarbeiten, in dem die erforderlichen Prioritäten, Maßnahmen und Ressourcen festgelegt sind. Die Stadt will zudem mit den auf ihrem Gebiet ansässigen Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, deren unterschiedliche Bedürfnisse und den damit verbundenen Reichtum zu berücksichtigen sowie sich den diesbezüglichen Herausforderungen zu stellen.

Aktionsplan

Der kommunale Aktionsplan für die Chancengleichheit dient zur Umsetzung der kommunalen Gleichstellungspolitik und wurde anhand der Methode der „vier Schritte des Gender-Mainstreamings“ erstellt:

  • Analyse der Ausgangssituation
  • Formulierung von Zielen, die innerhalb von vier Jahren erreicht werden sollen, um die Ausgangssituation zu verbessern
  • Festlegung der Maßnahmen, durch die diese Ziele erreicht werden können, Bestimmung der Indikatoren und Fristen sowie Wahl der Partner zur Umsetzung
  • Bewertung des Fortschritts anhand der festgelegten Indikatoren

Aktionsplan 2023–2027

6 Grundsätze der Charta

Die Stadt setzt sich seit dem Jahr 2000 für die Gleichstellung der Geschlechter ein. 2006 wurde die Funktion des/der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen, der/die mit Unterstützung des Gemeinderats eine strukturierte und nachhaltige Gleichstellungspolitik garantiert. Diese politische Grundlage wurde gestärkt, als am 23. März 2009 die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet wurde, mit der die Stadt Luxemburg ihre Verpflichtung gegenüber den sechs Grundsätzen der Charta betont:

  1. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht.
  2. Vielfältige und sich überschneidende Formen von Diskriminierung und Benachteiligung müssen angegangen werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten.
  3. Die ausgewogene Teilhabe und Vertretung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine Voraussetzung einer demokratischen Gesellschaft.
  4. Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
  5. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern unverzichtbar.
  6. Angemessen konzipierte und finanzierte Aktionspläne und Programme sind unverzichtbare Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Dieser Aktionsplan wurde als Fortsetzung der vorherigen Aktionspläne ausgearbeitet, umfasst die Beiträge der Schlüsselakteure (Dienststellen und externe Partner) und ist auf die Prioritäten der kommunalen Politik sowie auf die Ziele der Europäischen Charta ausgerichtet. Die Stadt stellt somit erneut ein Verwaltungstool für die strukturierte, effiziente und nachhaltige Umsetzung der kommunalen Politik für die Gleichstellung der Geschlechter für die Jahre 2023 bis 2027 bereit.

Bestellen Sie ein Exemplar des Kommunalen Aktionsplans für Chancengleichheit 2023-2027 (FR)

Interessierte können ihr Exemplar per E-Mail (egalite@vdl.lu) oder telefonisch (4796-4135) bestellen.

Aktionsplan 2015–2018

6 Grundsätze der Charta

Die Stadt setzt sich seit dem Jahr 2000 für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein. 2006 wurde die Funktion des/der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen, der/die mit Unterstützung des Gemeinderats eine strukturierte und nachhaltige Gleichstellungspolitik garantiert. Diese politische Grundlage wurde gestärkt, als am 23. März 2009 die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet wurde. Seitdem setzt sich die Stadt für die Durchsetzung der sechs Grundsätze der Charta ein:

  1. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht.
  2. Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen bekämpft werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu garantieren.
  3. Die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft.
  4. Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
  5. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich.
  6. Entsprechend dotierte Aktionspläne und Programme sind notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Aktionsplan 2015–2018

Prioritäten im Bereich Gleichstellung

Der Aktionsplan 2015–2018 enthält die Prioritäten der Kommunalpolitik in Sachen Gleichstellung und setzt sich im Wesentlichen aus fünf Teilen zusammen. Diese umfassen 19 Artikel der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, die vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas erarbeitet wurde:

  • Dienstleistungen: Maßnahmen, die sich auf die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und deren Anpassung an die Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männern beziehen
  • Planung und nachhaltige Entwicklung: Soziale, umweltpolitische und wirtschaftliche Verantwortung der Stadt bei der Entwicklung des urbanen Raums; Maßnahmen zur Anpassung des öffentlichen Raums an die Bedürfnisse von Frauen und Männern; Förderung einer ausgeglichenen Teilnahme von Frauen und Männern an der gesellschaftlichen Entwicklung
  • Rolle der Arbeitgeber/innen: Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmen/Einrichtungen mit direktem Bezug zum Personalmanagement
  • Governance: Maßnahmen bezüglich der Entscheidungsfindung, Organisation und Kommunikation im Rahmen der Gleichstellungspolitik
  • Allgemeiner Rahmen: Die Umsetzung der Gleichstellungspolitik beruht auf einer eingehenden Analyse der Situation und fügt sich in einen umfassenderen Rahmen verschiedener Arten der Diskriminierung ein.

Der Bereich Governance stellt die Querverbindung zu diesen Schwerpunkten dar und umfasst Struktur- und Kommunikationsmaßnahmen, welche für eine wirksame Umsetzung der Gleichstellungspolitik erforderlich sind.

Jedes Jahr wird der Fortschritt bei der Umsetzung des Aktionsplans in einem Jahresbericht bewertet und dokumentiert. Der Aktionsplan wird anhand der Ergebnisse der Bewertung und entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung neu ausgerichtet.