Sensibilisierung des Personals der Stadt

Am 4. März 2024 haben das Bürgermeister- und Schöffenkollegium, die Delegation der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten sowie die Delegation der Arbeitnehmer/innen eine neue Vereinbarung über die Prävention von und den Umgang mit sexueller Belästigung und Mobbing unterzeichnet. Diese Vereinbarung unterstreicht die Bemühungen der Stadt Luxemburg, jeglicher Form von sexueller Belästigung oder Mobbing in der Gemeindeverwaltung vorzubeugen und bestehenden Missständen ein Ende zu setzen. Ziel ist es auch, ein gesundes Arbeitsklima zu schaffen und einen respektvollen Umgang der Beschäftigten miteinander zu gewährleisten.

Bei der neuen Vereinbarung handelt es sich um eine überarbeitete Version des bestehenden Dokuments vom August 2010, in der die Verantwortung und das unangemessene Verhalten der Täter/innen besonders hervorgehoben werden. Grund für die Überarbeitung waren neben der Auswertung von über zehn Jahren Feedback zum Verfahren für den Umgang mit Belästigung auch kürzlich erfolgte Änderungen an der Gesetzgebung zum Thema Belästigung. Um den gewonnenen Erkenntnissen und den neuen Vorschriften Rechnung zu tragen, wurde das Verfahren in mehreren Punkten angepasst. So besteht nun die Möglichkeit, dass Personen, die Zeuge einer sexuellen Belästigung werden, ihre Beobachtungen einer Vertrauensperson mitteilen. Außerdem werden die individuellen psychischen Folgen von sexueller Belästigung anerkannt und dem Opfer wird die Möglichkeit einer Betreuung durch eine/n spezialisierte/n, von der Stadt beauftragte/n Therapeutin bzw. Therapeuten eingeräumt. Nicht zuletzt können die Verantwortlichen der Dienststellen und die Direktion Personalressourcen nun selbst eingreifen, um das unangemessene Verhalten so schnell wie möglich abzustellen.

Prävention und Umgang

Schritte des Verfahrens für den Umgang mit sexueller Belästigung und Mobbing

  1. Kontaktaufnahme
  2. Beiziehung der Expertin bzw. des Experten
  3. Vermittlung oder Eingreifen bei der Dienststelle
  4. Befassung des Ausschusses für Belästigung
  5. Beschlussfassung und Weiterverfolgung des Falls

Ausschuss für Belästigung

  • Zusammensetzung des Ausschusses
  • Ablauf der Sitzungen
  • Aufgaben des Ausschusses für Belästigung

Prävention von sexueller Belästigung

  • Ausarbeitung des Rahmens
  • Information und Sensibilisierung des Personals

Interne Kampagnen der Stadt

Kampagne 2024

Im Rahmen der „Sécherheets- a Gesondheetswochen 2023“ – von der Stadt organisierte Schulungen und Workshops zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – wurden zwar bereits einige Vorträge zum Thema Belästigung gehalten. Die Stadt hat aber dennoch beschlossen, anlässlich der Unterzeichnung der neuen Vereinbarung eine an alle Beschäftigten gerichtete Sensibilisierungskampagne durchzuführen.

Um allen Beschäftigten unmissverständlich klarzumachen, dass die Stadt ein Null-Toleranz-Prinzip gegen Belästigung am Arbeitsplatz verfolgt, wird mit verschiedenen Plakaten auf die Thematik aufmerksam gemacht und allen Beschäftigten eine Broschüre zum Thema ausgehändigt. Darin werden die gesetzlichen Grundlagen für das Verbot von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz dargelegt, das neue Verfahren zur Prävention von und zum Umgang mit Fällen von Belästigung erläutert und Opfern sowie Zeugen unangemessenen Verhaltens nützliche Ratschläge erteilt.