In öffentlicher Sitzung
1. Von den Mitgliedern des Gemeinderats gestellte Fragen
2. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
3. Schulen: endgültige Schulorganisation für das Jahr 2023/2024: Zuweisung des Lehr- und Erziehungspersonals – Aufsichtspläne – Anpassungen
4. Verträge – Billigung
5. Kostenvoranschläge – Billigung
- Projekt zum Bau eines Abwassersammlers zwischen der Pumpstation Pulvermühl und der Kläranlage Beggen
- Einrichtung einer Fahrradverbindung Bisserwee – Kraus Eck
- Infrastrukturarbeiten in den Straßen Rue Paul Albrecht, Rue Paul Wilwertz und Rue Auguste Tremont in Cents
- Infrastrukturarbeiten in der Montée de Dommeldange
- Berichtigter Kostenvoranschlag – Infrastrukturarbeiten in den Straßen Rue Marguerite-Séraphine Beving, Rue Xavier de Feller, Rue Henri Vannérus und Rue Jean-Baptiste Gellé
- Berichtigter Kostenvoranschlag – Renovierung und Erweiterung des Parkhauses Guillaume II
6. Geschäftsordnung der Commission du vivre-ensemble interculturel – Beschlussfassung
7. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnis – Beschlussfassung
8. Antrag der Gruppe déi Gréng zur Förderung des Schutzes des kulturellen Erbes in der Stadt Luxemburg – Abstimmung
9. Antrag der Gruppe Piraten – Schaffung einer Stelle „Coordinateur/trice de Quartier“ – Vorstellung
10. Schaffung/Streichung von Stellen: Beschlussfassung
In nichtöffentlicher Sitzung
11. Ernennung der Mitglieder der Mietkommission
12. Beratende Kommissionen: Ersetzung von Mitgliedern
13. Personalangelegenheiten: Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
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Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Umsetzung der erweiterten Kompetenzen der agents municipaux
Frage von Rat Pascal Clement
Medienberichten zufolge haben bislang nur wenige Gemeinden ihre Polizeiverordnung angepasst, um den agents municipaux erweiterte Kompetenzen zu geben. Wie ist in der Stadt Luxemburg der Stand der Dinge in dieser Angelegenheit? Hat sich die Stadt eine Frist für die Umsetzung dieses Dossiers gesetzt? Welche Tatbestände werden die agents municipaux in der Stadt Luxemburg feststellen können? Wie viele agents municipaux werden im Laufe der Zeit über diese erweiterten Befugnisse verfügen?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Der Gemeinderat hat am 23. März 2023 eine Anpassung der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg genehmigt, um darin die 17 Tatbestände zu verankern, die in Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2022 über kommunale Verwaltungssanktionen und die Erweiterung der Befugnisse der agents municipaux aufgeführt sind. Die Tatbestände, die künftig von agents municipaux festgestellt werden können (Artikel 44 bis 60 der allgemeinen Polizeiverordnung), betreffen beispielsweise das Ein- oder Ausladen von Waren auf der öffentlichen Straße ohne Genehmigung oder die Nichteinhaltung der Terrassenverordnung. 83 der 102 agents municipaux der Stadt Luxemburg werden über diese neuen Befugnisse verfügen. Derzeit befinden sich die betreffenden agents municipaux in einer entsprechenden Ausbildung, die bis Ende 2023 abgeschlossen sein soll. Bisher erfüllt noch kein agent municipal die in Artikel 15-1bis der Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen. Die betreffenden agents municipaux (letztendlich etwa zehn Personen) müssen eine spezielle Weiterbildung absolviert, ihr Beförderungsexamen bestanden haben und vor dem Bezirksgericht vereidigt worden sein. Die Stadt Luxemburg beabsichtigt, eine Informationskampagne mit Flyern zu starten, um die Öffentlichkeit auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam zu machen.
Attraktivität der Wochenmärkte
Frage von Rat Pascal Clement
Märkte tragen zur Attraktivität einer Stadt bei und spielen für die Einwohnerinnen und Einwohner eine wichtige Rolle als Ort der Begegnung und des sozialen Austauschs. Nach dem Umzug des Markts von der Place Hamilius - einem Ort mit viel Fußverkehr aufgrund der Nähe zu den öffentlichen Verkehrsmitteln - zur Place Guillaume II scheint der Mittwochsmarkt weniger gut besucht zu sein.
Auch die Wochenmärkte in Bonneweg und im Bahnhofviertel (Place de Paris) scheinen nicht genügend Kundschaft anzuziehen, um ein vielfältiges und interessantes Angebot zu ermöglichen. Dieser Attraktivitätsverlust der Märkte könnte dazu führen, dass sich viele Marktleute abwenden.
Wie will die Stadt Luxemburg die Attraktivität der genannten Märkte steigern? Warum ist die Zahl der kleinen Hobby-Erzeuger/innen, die den Charme eines lokalen Marktes ausmachen und zu seiner Vielfalt beitragen, zurückgegangen? Sollte die Stadt nicht den Standort, die Öffnungszeiten und das Angebot der verschiedenen Wochenmärkte überdenken?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Während der „Glacismaart“ und der „Vide-grenier“ gut funktionieren, haben der „Garer Maart“ und der „Bouneweger Maart“ mehr Schwierigkeiten. Bis vor einigen Jahren wurden die Märkte im Bahnhofsviertel und in Bonneweg an denselben Tagen wie der „Stater Maart“ (im Stadtzentrum) abgehalten, d. h. mittwochs und samstags vormittags. Der Markt im Bahnhofsviertel, der bereits an Bedeutung verloren hatte, war aufgrund der Bauarbeiten für die Tram in die Rue Sainte Zithe verlegt und dort später in Absprache mit dem „Lëtzebuerger Maarteverband“ abgeschafft worden. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde dieser Markt an der neugestalteten Place de Paris eingerichtet, um zur Belebung des Bahnhofsviertels beizutragen. Generell herrscht jedoch ein Mangel an Händlerinnen und Händlern, und diese touren durch das ganze Land. Einige Händler sind samstags und mittwochs auf den Märkten der Stadt vertreten, andere nur samstags.
Die Anzahl der Anfragen reicht nicht aus, um die gewünschte Vielfalt zu gewährleisten. Alle Händler auf dem Wochenmarkt der Hauptstadt verfügen über eine Handelsgenehmigung. Es gibt zwei oder drei Händler, die Bio-Produkte anbieten. Es gibt nur noch wenige traditionelle Familienunternehmen und die betreffenden Händler sind zum Teil in einem gewissen Alter, so dass wir hoffen, dass eine Nachfolge gefunden wird. Viele Händler verkaufen zumindest teilweise Produkte aus fernen Ländern, die von Grossisten geliefert werden.
Was den „Staater Maart“ betrifft, so sind die Händler froh, wieder auf der Place Guillaume II zu sein. Nach Abschluss der derzeitigen Bauarbeiten wird die Stadt einen Aufruf starten, um zusätzliche Händler anzuziehen. Mehrere „kleine“ Händler, die nicht auf der Place Hamilius vertreten waren, haben der Stadt bereits ihre Bereitschaft signalisiert, wieder am Markt auf der Place Guillaume II teilzunehmen. Zwar gab es mittwochs auf der Place Hamilius mehr Fußverkehr als auf der Place Guillaume II, aber die höhere Anzahl an Passierenden ging nicht mit besseren Verkaufszahlen einher. Außerdem wäre es nicht mehr möglich, den Markt auf der Place Hamilius mittwochs abzuhalten, da die Geschäftsräume in den umliegenden Gebäuden, die damals leer standen, inzwischen belegt sind.
Nach einigen letzten Anpassungen für die Mittwochsmärkte wird die Place Guillaume II der bestmögliche Platz für den Markt sein.
Frage von Rat Pascal Clement
Unter „Hobby-Erzeugern“ verstehe ich Personen, die Obst und Gemüse in ihrem eigenen Garten anbauen und den Überschuss auf dem Markt verkaufen möchten, ohne über eine Handelsgenehmigung zu verfügen. Ich wurde von Personen angesprochen, die sich in dieser Situation befinden und der Meinung sind, dass die administrativen Hürden zu hoch seien.
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Es handelt sich um eine bekannte Problematik, bei der die Gemeinde nicht allein zuständig ist. Die Stadt wird prüfen, was verbessert werden kann.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.