In öffentlicher Sitzung

1. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats

2. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

3. Finanzen der Stadt:

  • Antworten der Mitglieder des Schöffenrats zu den vorgetragenen Bemerkungen
  • Prüfung und Abstimmung über die eingebrachten Änderungsvorschläge und Vorschläge
  • Abstimmung über den berichtigten Haushalt 2023 und den Haushaltsentwurf 2024
  • Verwaltungskonten für das Haushaltsjahr 2022 sowie Jahresrechnungen der Stiftungen – Billigung
  • Abrechnungen von Bauvorhaben – Billigung

4. Der Stadt unterstellte öffentliche Einrichtungen:

  • Office Social: Jahresabrechnungen 2020 und 2021 – Billigung
  • Office Social: berichtigter Haushalt 2023 und Haushaltsentwurf 2024 – Billigung
  • Zivilhospize: Jahresabrechnungen 2019, 2020 und 2021 – Billigung
  • Zivilhospize: berichtigter Haushalt 2023 und Haushaltsentwurf 2024 – Billigung
  • Fondation Pescatore: Jahresabrechnung 2021 – Billigung
  • Fondation Pescatore: berichtigter Haushalt 2023 und Haushaltsentwurf 2024 – Billigung

5. Verträge – Billigung

6. Kostenvoranschläge – Billigung

  • Sanierung der Rue du Pont in Beggen
  • Projekt zum Bau von 2 Einfamilienhäusern in Luxemburg-Neudorf (147, rue de Neudorf)

7. Städtebau:

  • Mopo PAG Iewescht Millen – Beschlussfassung
  • Einstufung mehrerer Gebäude der „Dummeldénger Schmelz“ am Rande der Rue de Beggen und der Rue de la Cimenterie als nationales Kulturerbe – Stellungnahme
  • Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung

8. Gewährung außerordentlicher Zuschüsse – Beschlussfassung

9. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnis – Beschlussfassung

10. Schaffung/Streichung von Stellen: Beschlussfassung

11. Kommunale Bestimmungen: Beschlussfassung

  • Änderung der Artikel 45 und 49 der Allgemeinen Polizeiverordnung
  • Änderung von Artikel 5 der Verordnung über die Abfallbewirtschaftung (Bereit- und Zurückstellen der Abfall- und Wertstoffbehälter bei der Abholung)
  • Einführung eines neuen Kapitels G-5: Fahrradverleih und -reparatur (nach der Übernahme der Aktivitäten von Delta asbl) – angepasste Fassung

In nichtöffentlicher Sitzung

12. Ernennung der Mitglieder der Kommission für interkulturelles Zusammenleben

13. Klimabündnis Lëtzebuerg: Ernennung eines/einer Beauftragten

14. CHL: Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds für die Verwaltungskommission

15. Office social: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

16. Fondation Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

17. Personalangelegenheiten: Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

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Analytischer Bericht

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Schultransport am Ban de Gasperich

Frage von Rätin Christa Brömmel

Meine Frage betrifft die Kinder im Grundschulalter, die in der Rue Charles Darwin oder in der Rue Leonardo Da Vinci am Ban de Gasperich wohnen. Die betreffenden Kinder besuchen die Grundschule in Gasperich. Ihr Schulweg ist somit länger als ein Kilometer, was allgemein als zu weit angesehen wird, um zu Fuß in die Schule zu gehen – vor allem, wenn es sich um Kinder aus dem 1. Zyklus handelt. Es besteht dort weder ein abgesicherter Fahrradweg, noch ein Transport per Schulbus. Die Buslinie 23 bedient zwar die Strecke zwischen den Haltestellen „Charles Darwin“ und „Bei der Auer“, doch sind die Abfahrtszeiten für die Kinder ungeeignet, da sie entweder zu früh in der Schule sind (vor Beginn der Aufsicht, die ab 7:50 Uhr gewährleistet ist) oder aber zu spät (nach 8:00 Uhr, also nach Unterrichtsbeginn).

Kann der Schöffenrat diese Situation bestätigen und gibt es vergleichbare Situationen in anderen Stadtvierteln? Wie viele Kinder (pro Schulzyklus) wohnen am Ban de Gasperich und besuchen die Grundschule in Gasperich? Wie viele Kinder besuchen eine andere öffentliche Schule, für die ein Schultransport von der Stadt Luxemburg organisiert wird (z. B. die internationale Schule Gaston Thorn oder Eis Schoul in Kirchberg)? Sieht der Schöffenrat Lösungen vor, die mit der Politik der Förderung der sanften Mobilität und des öffentlichen Transports im Einklang stehen, z. B. die Anpassung des Fahrplans der Buslinie 23 (damit der Bus zwischen 7:45 und 7:50 Uhr an der Haltestelle „Bei der Auer“ ankommt, bzw. die Einsetzung eines Minibusses am Morgen)? Welche Kriterien wendet die Stadt bei der Organisation des Schultransports an (in Bezug auf die Länge des Schulwegs, spezifische Bedürfnisse der Kinder und die Möglichkeit, den öffentlichen Transport zu nutzen)?

Antwort von Schöffe Paul Galles

Ganz allgemein gilt, dass die Stadt Luxemburg innerhalb der Stadtviertel über den normalen öffentlichen Transport hinaus keine spezifischen Busverbindungen für den Grundschulunterricht organisiert: Die Kinder gehen zu Fuß (zum Teil im Rahmen des Pedibus), nehmen das Fahrrad oder benutzen den öffentlichen Transport. Dabei kommt es durchaus vor, dass der Schulweg länger als ein Kilometer ist.

Zurzeit wohnen 27 Kinder im Grundschulalter in der Rue Charles Darwin (davon 15 im 1. Zyklus und zwölf in den Zyklen 2 bis 4) und sechs Kinder in der Rue Leonardo Da Vinci (davon vier im 1. Zyklus und zwei in den Zyklen 2 bis 4)

Die Linie 23 fuhr bislang um 7:32 sowie um 7:52 Uhr an der Haltestelle „Charles Darwin“ ab und erreichte die Haltestelle „Al Gaasperech“ um 7:36 bzw um 7:56 Uhr. Diese Abfahrtszeiten, die seit dem 15. Juli 2023 galten und beim neuen Fahrplan vom 10. Dezember übernommen wurden, waren also eigentlich gut geeignet für die Kinder, die die Grundschule in Gasperich besuchen. Allerdings ist es vermehrt zu Verspätungen gekommen kann, insbesondere durch Staus.

Es wurde daher beschlossen, den Fahrplan erneut leicht abzuändern. Änderungen am Fahrplan der Linie 23 sind im Allgemeinen nicht ganz einfach, denn erstens müssen die Anschlüsse zu anderen Linien gewährleistet sein, und zweitens dürfen sich die Busse nicht im Stadtgrund kreuzen, da die Straße zu schmal ist. Es war aber immerhin möglich, die Abfahrtszeiten um zwei Minuten zu verschieben. So fährt der Bus nun schon um 7:22 Uhr (statt um 7:24 Uhr) bzw. um 7:42 Uhr (statt um 7:44 Uhr) in der Rue Demy Schlechter ab und erreicht somit auch die Haltestelle am Ban de Gasperich zwei Minuten früher.

Die Kinder, die am Ban de Gasperich wohnen, haben auch die Möglichkeit, sich der in Gasperich verkehrenden Pedibus-Linie 1 anzuschließen.

Für die Schulen Gaston Thorn und Eis Schoul organisiert die Stadt Luxemburg Buspendeldienste. Im Prinzip werden die betreffenden Schüler/innen bei den öffentlichen Grundschulen der jeweiligen Stadtviertel abgeholt, außer wenn die Distanz zwischen ihrem Zuhause und der Schule sehr groß ist bzw. die Buslinie ohnehin auf ihrem Schulweg liegt. Weitere Ausnahmen gelten für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Alle Busse der Stadt Luxemburg sind übrigens für Personen mit eingeschränkter Mobilität angepasst.

Bei der Stadt Luxemburg wurde bislang keine andere Anfrage im Zusammenhang mit dem Schultransport vom Ban de Gasperich eingereicht. Falls die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen sollten, bestünde als letztes Mittel noch die Möglichkeit, die Aufsichtszeiten vor Schulbeginn etwas früher beginnen zu lassen, doch würde dies einen relativ großen Eingriff in die Funktionsweise der Schulen bedeuten.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.