In öffentlicher Sitzung

1. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats

2. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung

3. Verträge – Billigung

4. Neuer kommunaler Aktionsplan zur Förderung der Chancengleichheit 2023–2027 – Vorstellung

5. Kostenvoranschläge – Billigung

  • Bau von vier Zweifamilienhäusern in der Rue des Celtes 22–28 – berichtigter Kostenvoranschlag
  • Bau eines gemischt genutzten Gebäudes in der Rue Paul Albrecht 8–14 – berichtigter Kostenvoranschlag
  • Bau von erschwinglichen Wohnungen in einem Wohnhaus mit 12 Wohneinheiten in der Rue Auguste Liesch 39 (ehemals 81) – berichtigter Kostenvoranschlag
  • Bau von erschwinglichen Wohnungen in einem Wohnhaus mit 7 Wohneinheiten in der Rue du Grünewald 90 – berichtigter Kostenvoranschlag
  • Projekt zur Sanierung und zum Ausbau von zwei Brücken über die Alzette in der Rue de Pulvermühl – berichtigter Kostenvoranschlag
  • Projekt zur Renovierung und Modernisierung des Parkhauses Rousegäertchen – berichtigter Kostenvoranschlag

6. Städtebau:

  • Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung

7. Gewährung außerordentlicher Zuschüsse – Beschlussfassung

8. Kommunale Bestimmungen – Änderungen

  • Änderung der Artikel 45 und 59 der Allgemeinen Polizeiverordnung (règlement général de police)
  • Änderung von Artikel 5 der Verordnung über die Abfallbewirtschaftung (règlement concernant la gestion des déchets)

9. Beibehaltung der Energieprämie für das Jahr 2024 gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 17. Oktober 2022

10. Antrag der politischen Parteien Déi Gréng, LSAP, Déi Lénk und Piraten auf Streichung von Artikel 42 (über das Verbot „jeder anderen Form der Bettelei“) der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg – Präsentation

11. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung 12. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung

In nichtöffentlicher Sitzung

13. Beratende Kommissionen – Ersetzung von Mitgliedern

14. Zivilhospize: Personalangelegenheiten – Stellungnahme

15. Sozialamt (Office social): Personalangelegenheiten – Stellungnahme

16. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung

Live-Übertragung der Sitzungen

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Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Bettelverbot

Im Rahmen der Debatte über das Bettelverbot in der Stadt Luxemburg wurden zahlreiche Artikel veröffentlicht und viele Akteure haben sich zu diesem Verbot positioniert. In diesem Zusammenhang haben Sie, Frau Bürgermeisterin, gegenüber der Presse und dem Gemeinderat stets betont, dass das Bettelverbot nur auf organisiertes oder aggressives Betteln abzielt. Um Sie aus einem kürzlichen Interview mit RTL zu zitieren: „Betteln, aber wie wir bereits im März sehr genau erklärt haben, vor allem das organisierte Betteln, das sehr oft aggressiv ist, um es wirklich zu beenden.“ Und auf die Frage „Wie definieren Sie aggressives Betteln?“ haben Sie geantwortet: „Wenn man den Leuten nachläuft, sie am Arm zieht, sie belästigt, wenn man nichts gibt, wenn man wirklich aggressiv ist, sowohl physisch als auch verbal.“

Nun, zwei Tage nach Inkrafttreten des Bettelverbots, konnte man in der Presse lesen, dass die Polizei im Rahmen ihrer Informationskampagne den Betroffenen Folgendes erklärt: „D’Police hätt hinnen déi lescht zwee Deeg déi nei Spillregelen erkläert. No enger Iwwergangszäit soll et fir jiddweree verbuede sinn, e Becher oder Këscht viru sech um Buedem stoen ze hunn, fir Suen ze sammelen. Wie sech net drun hält, géing mat op de Policebüro geholl ginn, soen d’Sans-abrien. D’Onsécherheet wier grouss, well een net weess, wéi et nom 1. Januar, also no der Iwwergangszäit, weidergeet.

Artikel 42 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg sieht ein Verbot des Bettelns in jeglicher Form zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten vor, und die Polizei soll den Betroffenen im Rahmen ihrer Informationsarbeit erklärt haben, dass es verboten sei, dass jemand einen Becher oder eine Kiste vor sich auf dem Boden stehen hat, um Geld zu sammeln. Der CSV-DP-Schöffenrat behauptete jedoch, dass sich das Verbot nicht auf alle Bettler, sondern nur auf aggressives Betteln beziehe. Um diese Unstimmigkeit zu klären und Rechtssicherheit bei der Anwendung des Verbots zu haben: Wer genau ist von dem Verbot betroffen? Wird auch die Person bestraft, die ruhig auf dem Boden sitzt, ihren Becher oder eine Kiste vor sich stehen hat und Geld sammelt?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Ich schlage vor, diese Frage im Rahmen des zehnten Tagesordnungspunktes [der Sitzung des Gemeinderats vom 29.01.2024] zu behandeln, der sich auf die eingereichte Motion der Fraktionen déi gréng, LSAP, déi Lénk und Piraten bezieht. Die Motion zielt darauf ab, Artikel 42 (über das Verbot „jeglicher anderen Form des Bettelns“) aus dem Allgemeinen Polizeireglement der Stadt Luxemburg zu streichen.

Einrichtungen für Obdachlose angesichts der winterlichen Temperaturen

Frage von Colette Mart

Die öffentliche Debatte über das Verbot des Bettelns an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg hat zu einer Reihe von Presseberichten geführt, die das Elend von Obdachlosen und Bettlern aufzeigen. Obdachlosigkeit ist oft mit langen und traurigen Geschichten verbunden, mit schwierigen Familiensituationen, mangelndem Schutz durch die Familie, Erfahrungen von Gewalt, Missbrauch, Alkoholismus oder Schicksalsschlägen (Scheidung, Unfall oder Behinderung). Die Situation der Obdachlosen wird derzeit durch die winterlichen Temperaturen verschärft, die ihre Gesundheit gefährden und sie sogar dem Risiko aussetzen zu erfrieren. Die Stadt muss dazu beitragen, dass die Betroffenen eine Unterkunft zum Übernachten finden, etwas zu essen bekommen und psychologische Unterstützung erhalten.

  • Erwägt die Stadt die schnelle Schaffung von temporären Strukturen (Container oder Zelte) im Stadtzentrum, die den Armen mitten im Winter Schutz bieten können?
  • Sollte nicht darüber nachgedacht werden, z.B. im Rahmen der Wanteraktioun, das Konzept der großen Schlafsäle zu ändern? Diese bieten den Klienten nicht die notwendige Sicherheit. Es kommt zu Streitigkeiten zwischen den Klienten sowie zu Fällen von Diebstahl persönlicher Gegenstände, und die Gäste sind gezwungen, mit Drogenabhängigen, Betrunkenen, ungepflegten oder kranken Menschen zusammen zu sein. Mittelfristig sollte die Einrichtung kleiner Nachtstrukturen in Betracht gezogen werden, die jedem Klienten ein wenig Privatsphäre bieten.
  • Welche Mittel werden derzeit von der Stadt zur Unterstützung obdachloser Frauen eingesetzt? Werden angesichts der steigenden Zahl bettelnder Frauen auf den Straßen zusätzliche Maßnahmen in Betracht gezogen?
  • Obdachlosigkeit ist ein großes Hindernis für die soziale Wiedereingliederung und den Zugang zu sozialen Rechten. Könnten die Nachtstrukturen den Obdachlosen nicht eine Adresse und einen Briefkasten zuweisen?
  • Plant die Stadt weitere Maßnahmen in diesem Winter, z. B. eine noch gezieltere Information der Obdachlosen über die bestehenden Hilfsangebote?
  • Könnte der Service Hygiène der Stadt den Besitzern von Geschäften, in deren Eingängen sich nachts regelmäßig Obdachlose aufhalten und Schmutz hinterlassen, Hilfe anbieten?
  • Könnte die Stadt in einigen Straßen der Oberstadt und des Bahnhofsviertels öffentliche Toiletten einrichten, um das Problem der unhygienischen Verhältnisse zu lösen?

Ich schlage außerdem die Einrichtung von Schließfächern vor, in denen die Obdachlosen ihre persönlichen Gegenstände aufbewahren können, um zu verhindern, dass diese Gegenstände auf dem Bürgersteig landen.

Antwort von Schöffin Corinne Cahen

Ich danke Rätin Mart dafür, dass sie das Thema Obdachlosigkeit in einen größeren Zusammenhang gestellt und die vielen Gründe, warum Menschen auf der Straße landen können, angesprochen hat.

Wir müssen den Betroffenen helfen, ohne sie zu verurteilen, wenn sie die angebotene Hilfe zunächst nicht annehmen. Die Streetworker, die im Rahmen von Projekten der Stadt Luxemburg oder des Familienministeriums vor Ort sind, haben eine unerschütterliche Geduld. Selbst beim 20. oder 30. Mal fragen sie die Betroffenen, ob sie Hilfe benötigen oder ob sie wenigstens einen Kaffee oder eine Suppe möchten. Es kommt vor, dass Obdachlose die angebotene Hilfe zu einem bestimmten Zeitpunkt annehmen – nach Wochen, Monaten oder sogar Jahren.

Die Stadt Luxemburg ist ständig bemüht, Standorte für Modularbauten zu finden. Zelte sind für die winterliche Kälte nicht geeignet. Es gibt eine Reihe von Einrichtungen auf dem Stadtgebiet, in denen Obdachlose übernachten können. Die Vereinigung Inter-Actions und die Stadt Luxemburg bieten auch acht richtige Betten in einem speziell ausgestatteten LKW an.

Ich bin nicht der Meinung, dass die Wanteraktioun, die vom Familienministerium organisiert wird, ihr Konzept ändern sollte. In den vergangenen zehn Jahren wurde die Wanteraktioun von maximal 120 Personen in Anspruch genommen. Seit 2023 hat sich das geändert: Es gibt jetzt viel mehr Kunden. Im Rahmen der Wanteraktioun werden Schließfächer für die persönlichen Gegenstände der Obdachlosen angeboten. Ich verstehe, dass es Menschen gibt, die dieses Angebot aufgrund der Unannehmlichkeiten, die es in einem Schlafsaal geben kann (schlechte Gerüche, Lärm, Streitigkeiten...), nicht nutzen möchten. Man darf jedoch nicht vergessen, dass es sich hier um eine Notunterkunft handelt, deren erstes Ziel es ist, den Betroffenen für eine Nacht, mehrere Nächte oder auch eine Saison ein warmes Bett zu bieten. Das ursprüngliche Ziel des Projekts bestand darin, den Erfrierungstod von Menschen zu verhindern. Es müssen sowohl Notunterkünfte als auch Unterkünfte für einen längeren Aufenthalt zur Verfügung stehen. Die Stadt Luxemburg wird ihre Bemühungen in dieser Richtung fortsetzen. Die Stadt ist offen für Vorschläge zu geeigneten Standorten für die Einrichtung von modularen Strukturen. Es müssen auch kleine Strukturen geschaffen werden, in denen die Klienten allein sein und ihre Privatsphäre haben können. Aus diesem Grund werden wir mehr Einrichtungen des Typs Housing First schaffen.

Bei den obdachlosen Frauen ist die Situation spezifischer. Es gibt viele obdachlose Frauen, die wir nicht auf der Straße sehen, sondern die z.B. bei anderen Personen auf dem Sofa schlafen. Frauen haben oft ihre eigenen Methoden, um nicht im Freien schlafen zu müssen, auch wenn diese Methoden nicht unbedingt gut sind. Obdachlose Frauen sind extrem verwundbar. Daher ist es äußerst wichtig, Einrichtungen zu schaffen, die ihnen vorbehalten sind.

In Bezug auf die sozialen Rechte von Obdachlosen ermöglicht das neue Sozialhilfegesetz dem Sozialamt, den Klienten einen Wohnsitz zuzuweisen. Die verschiedenen Vereinigungen, die in diesem Bereich tätig sind, können ihnen ebenfalls einen Wohnsitz zuweisen. Dies ermöglicht es den Klienten insbesondere, REVIS zu beantragen und sich zu stabilisieren. Ziel ist es, den Teufelskreis zu durchbrechen: kein Wohnsitz, keine Arbeit – keine Arbeit, kein Wohnsitz.

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium werden wir die Möglichkeit prüfen, eine spezielle Einrichtung für Obdachlose mit psychischen oder psychiatrischen Problemen zu schaffen.

Wir beabsichtigen, den Obdachlosen nicht nur Toiletten, sondern auch Duschen zur Verfügung zu stellen. Es ist wichtig, sich sauber zu fühlen, und dies erleichtert auch die Integration in die Gesellschaft. Die Stadt ist auf der Suche nach geeigneten Standorten in der Oberstadt und im Bahnhofsviertel.

Faltblatt über das Betteln

Frage von Pascal Clement

Meine Frage bezieht sich auf das Faltblatt mit dem Titel „Einschränkung der Bettelei“), das im Dezember 2023 in der Hauptstadt verteilt wurde. Da wir unter Punkt X der Tagesordnung auf Artikel 42 der Allgemeinen Polizeiverordnung zurückkommen werden, werde ich mich auf die spezifischen Fragen zu dem Faltblatt beschränken.

Wie viele Faltblätter wurden gedruckt und von wem? Wer hat die Faltblätter erhalten und wie viele? Welche Anweisungen zur Verteilung und/oder Nutzung wurden den Empfängern gegeben? Wie hoch waren die Kosten für diese Aktion?

Der Titel „Einschränkung der Bettelei“ könnte noch den Eindruck erwecken, dass die Absicht besteht, aggressives und/oder organisiertes Betteln nur selektiv bekämpfen zu wollen. Dem widerspricht jedoch der folgende Text: „Ferner ist das Betteln auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Parks sowie auf allen Spielplätzen und öffentlichen Parkplätzen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg verboten.“ Ist dieser Satz nicht gleichbedeutend mit „jegliche Form des Bettelns ist auf dem gesamten Gebiet der Stadt Luxemburg verboten“?

In all ihren Stellungnahmen haben sowohl der Innenminister als auch die Verantwortlichen der Stadt Luxemburg stets erklärt, dass sie nicht gegen friedliche Bettler vorgehen wollen, d.h. solche, die weder organisiert noch aggressiv sind. Der Satz: „In diesem Sinne bitten wir Sie, Bettelnden kein Geld zu geben, um die organisierte Bettelei nicht zu unterstützen“, zusammen mit der Tatsache, dass das Faltblatt keine Definition oder Ratschläge zur Unterscheidung zwischen organisiertem/aggressivem und friedlichem Betteln enthält, scheint den Menschen nur eine Wahl zu lassen, nämlich Bettlenden nichts zu geben. Ist dies die Botschaft, die Sie mit dem Faltblatt vermitteln wollen? Ist dies nicht eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, die in einer schönen Formulierung gut versteckt ist? Wenn nein, werden Sie das fragliche Faltblatt zurückziehen und/oder überarbeiten, um keine Zweifel und Unsicherheiten aufkommen zu lassen?

Warum erhielt der Gemeinderat keine Kopie des Faltblattes vor oder zumindest zum Zeitpunkt der Verteilung?

Gab es in der Zwischenzeit Beschwerden gegen die Einführung von Artikel 42 der Allgemeinen Polizeiverordnung?

Werden Verstöße gegen Artikel 32 (Verbot, Flüssigkeiten oder Materialien auf die öffentliche Straße zu werfen, die die Sicherheit des Durchgangs oder die öffentliche Gesundheit gefährden können; Verbot, auf die öffentliche Straße zu urinieren, zu spucken oder zu defäkieren), die in demselben Faltblatt erwähnt werden, nun ebenfalls strikt bestraft?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Die Druckarbeiten für das Faltblatt wurden intern vom Service Reprographie der Stadt Luxemburg durchgeführt. Die Kosten beliefen sich auf 1153,62 €. Die Auflage betrug 500 Exemplare. Die Faltblätter sind im Rathaus, in einigen Geschäften (über den Geschäftsverband), bei der Polizei und bei den Streetworkern der Stadt erhältlich.

Die Tatsache, dass das Faltblatt nicht an den Gemeinderat weitergeleitet wurde, erklärt sich aus der Tatsache, dass der Schöffenrat in diesem Bereich seine exekutiven Befugnisse ausübt, indem es die Bevölkerung über die vom Gemeinderat getroffenen Entscheidungen informiert.

Ich kann mich nur über die Behauptung wundern, dass diese Broschüre Inhalte enthalte, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Die Wortwahl ist identisch mit der des Textes, der von der Stadt Düdelingen verwendet wird. Ich sage dies insbesondere an die Adresse unserer sozialistischen Kollegen, die kein Problem damit hatten, dass ihre Kollegen in anderen Gemeinden genau das Gleiche taten wie wir. Ich zitiere aus dem Faltblatt der Stadt Düdelingen: „Einige Ratschläge: Ermutigen Sie auf keinen Fall organisiertes Betteln, indem Sie Geld geben“. Die Formulierung im Faltblatt der Stadt Luxemburg ist sogar noch verständnisvoller, denn wir betonen: „Wir verstehen, dass Sie bedürftigen Menschen helfen möchten. Hierzu können Sie sich direkt an die in Luxemburg ansässigen Wohltätigkeitsorganisationen wenden, die Menschen in Notlagen helfen. So stellen Sie sicher, dass Sie Betroffenen langfristig helfen, indem Sie ihre Lebensbedingungen verbessern. In diesem Sinne bitten wir Sie, Bettelnden kein Geld zu geben, um die organisierte Bettelei nicht zu unterstützen.“

Bezüglich der Frage, ob die Stadt Beschwerden erhalten hat, kann ich Ihnen mitteilen, dass wir zwei Reaktionen erhalten haben, in denen sogar eine Ausweitung der von uns ergriffenen Maßnahmen gefordert wurde. Diese Ausweitung wurde für Kirchberg beantragt, wo das gleiche Problem im großen Einkaufszentrum besteht, und für eine Klinik im Bahnhofsviertel, wo das Problem insbesondere in der Rue d’Anvers in der Nähe des Eingangs der Klinik besteht.

Ich möchte betonen, dass wir alle für die gleiche Sache kämpfen: das organisierte und aggressive Betteln zu stoppen. Wir werden im Zusammenhang mit der von den Fraktionen déi gréng, LSAP, déi Lénk und Piraten eingereichten Motion (Punkt 10 der heutigen Tagesordnung) ausführlicher auf das Thema Betteln zurückkommen.

Neue Kompetenzen der Agents municipaux

Frage von François Benoy

Auf die Fragen von Rat Clement in der Gemeinderatssitzung vom 16. Oktober 2023 bezüglich der Umsetzung der neuen Kompetenzen der Agents municipaux in der Stadt Luxemburg hatte der Schöffenrat geantwortet, dass „83 der 102 Agents municipaux der Stadt Luxemburg werden über diese neuen Befugnisse verfügen. Derzeit befinden sich die betreffenden Agents municipaux in einer entsprechenden Ausbildung, die bis Ende 2023 abgeschlossen sein soll. Bisher erfüllt noch kein Agent municipal die in Artikel 15-1bis der Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen. Die betreffenden Agents municipaux (letztendlich etwa zehn Personen) müssen eine spezielle Weiterbildung absolviert, ihr Beförderungsexamen bestanden haben und vor dem Bezirksgericht vereidigt worden sein.“

In anderen Gemeinden wenden die Agents municipaux die neuen Sanktionen bei leichten Verstößen bereits an. Die Gewerkschaft der Polizei fordert auch von der Stadt Luxemburg eine stärkere Unterstützung der Agents municipaux.

Sind die Agents municipaux der Stadt Luxemburg inzwischen in der Lage, die Sanktionen für „incivilités“ gemäß Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2022 anzuwenden? Wenn ja, seit wann und um wie viele Personen handelt es sich dabei? Wenn nein, aus welchem Grund?

Warum ist vorgesehen, dass nur „ein Dutzend“ Agents municipaux ausgebildet werden, um die Bedingungen von Artikel 15-1 bis des Code de procédure pénale zu erfüllen? Beabsichtigt der Schöffenrat in Anbetracht der Größe der Hauptstadt und der vielen Herausforderungen, die sich hier stellen, diese Zahl zu erhöhen? Wenn ja, in welcher Größenordnung und für wann? Wenn nein, aus welchem Grund nicht?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Die Zahl von etwa zehn Agents municipaux wurde nicht vom Schöffenrat festgelegt, sondern es handelt sich um die tatsächliche Zahl von Agents municipaux, die die vom Gesetzgeber vorgesehenen Bedingungen erfüllen, um die neuen Kompetenzen ausüben zu können. Die Agents municipaux müssen mehrere Bedingungen erfüllen: Sie müssen das Beförderungsexamen ihrer Laufbahn abgelegt haben, an einer Weiterbildung über die Feststellung der betreffenden Verstöße teilgenommen haben und von der Staatsanwaltschaft vereidigt worden sein.

Bisher haben 28 der 78 Agents municipaux, die beim Service Parking der Stadt arbeiten, das Beförderungsexamen erfolgreich bestanden. Von diesen 28 Mitarbeitern haben derzeit sieben die erforderliche spezifische Weiterbildung absolviert. Vier dieser sieben berechtigten Mitarbeiter haben bisher auf einen internen Aufruf zur Vereidigung durch die Staatsanwaltschaft reagiert. Niemand ist verpflichtet, an der betreffenden Weiterbildung teilzunehmen.

Nach den Karnevalsferien wird eine Sensibilisierungskampagne gestartet. Das von der Stadt Luxemburg zu diesem Thema erstellte Faltblatt wird die Bürger über die verschiedenen Verstöße informieren, die die vereidigten Agents municipaux feststellen können. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Gemeinderats sieht unter Punkt 8 die Verabschiedung mehrerer Gemeindereglements vor. Die Gemeindebediensteten, die die spezielle Ausbildung absolviert haben, werden unter anderem berechtigt sein, Verstöße gegen diese Verordnungen festzustellen.

Frage von François Benoy

Darf ich davon ausgehen, dass die 78 Agents municipaux zumindest vom Schöffenrat eingeladen wurden, an der spezifischen Ausbildung teilzunehmen? Es wäre wichtig, dass die Stadt die neuen Gemeindebediensteten, die in Zukunft eingestellt werden, zur Teilnahme an dieser Schulung einlädt. Ich würde es auch begrüßen, wenn neue Broschüren und andere Veröffentlichungen der Stadt immer an die Mitglieder des Gemeinderates weitergeleitet würden.

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Wir lassen Ihnen gerne Exemplare dieses Faltblatts zukommen. Sie haben die Situation korrekt analysiert. Wir können niemanden zwingen. Wir werden darauf achten, dass wir in Zukunft Personen einstellen, die bereit sind, das Beförderungsexamen abzulegen und an der speziellen Ausbildung teilzunehmen.

Projekt „Méi Natur an eise Schoulhäff”

Frage von Christa Brömmel

Ende Oktober 2023 hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität einen Aufruf zur Einreichung von Projekten mit dem Titel „Méi Natur an eise Schoulhäff” veröffentlicht. Der Projektaufruf soll Begrünungsmaßnahmen in Schulhöfen und deren Umgestaltung fördern. Ziel ist es, die versiegelten Flächen zu entmineralisieren und durch Grasflächen, Bäume oder Sträucher zu ersetzen, um so extremen Wetterereignissen wie Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen entgegenzuwirken. Je nach Qualität der eingereichten Projekte können bis zu 90% der Kosten durch den Energie- und Klimafonds subventioniert werden.

  • Beabsichtigt der Schöffenrat, auf diesen Aufruf zu reagieren? Wenn ja, welche Schulen werden betroffen sein? Wenn nein, aus welchem Grund?
  • Kann der Schöffenrat unter Bezugnahme auf den Mehrjahresplan für die Renovierung von Schulhöfen und Spielplätzen genauere Informationen über die für 2024 und 2025 geplanten Renovierungsprojekte von Schulhöfen geben? Welche Renovierungen sind im Lastenheft vorgesehen?
  • Werden die Anpassung an den Klimawandel und der partizipative Ansatz Teil dieser Projekte sein?

Antwort von Schöffe Paul Galles

Die Begrünung von Schulhöfen liegt dem Schöffenrat sehr am Herzen. Die Stadt Luxemburg wird sich demzufolge gerne an diesem Projektaufruf beteiligen. Man muss jedoch zwischen der Antwort der Stadt auf diesen Projektaufruf und den bereits bestehenden Projekten der Stadt zur Begrünung von Schulhöfen unterscheiden.

So wurde die Neugestaltung des Schulhofs der Schule Rue Henri VII bereits im März 2023 vom Schöffenrat als Teilnahme der Stadt Luxemburg an der allgemeineren Projektausschreibung mit dem Titel „Méi Natur an eise Stied an Dierfer” beschlossen. Das diesbezügliche Projekt wird dem Schöffenrat in Kürze vorgelegt.

Der Aufruf zur Einreichung von Projekten mit dem Titel „Méi Natur an eise Schoulhäff” wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Das Verfahren sieht von Anfang an partizipative Elemente vor. Zu den Zielen gehören die Klimaanpassung, die Stärkung der Biodiversität und die Verbesserung der Lebensqualität, insbesondere für Kinder.

Unabhängig von diesen beiden Projektaufrufen plant die Stadt derzeit die Entmineralisierung von sechs Schulhöfen: Rue Henri VII, Rue Gellé (Schulhof des Zyklus 1), Bisserwee, Rue de Neudorf (wo die Arbeiten bereits laufen), Rue du Commerce und Rue de Muehlenbach (Schulhof des Zyklus 1).

Die Entmineralisierung wird insbesondere durch Begrünung erreicht. Bei der Ausarbeitung von Projekten müssen technische Einschränkungen (z. B. das Vorhandensein einer öffentlichen Tiefgarage unter dem Schulhof in der Rue du Commerce), Sicherheitsaspekte (z. B. Verwendung von Pflanzen, die bei Verschlucken nicht schädlich sind) und die notwendige Pflege berücksichtigt werden.

Als ersten Schritt hatte ich ein Treffen mit allen kommunalen Dienststellen einberufen, die potenziell von Projekten zur Neugestaltung von Schulhöfen betroffen sind, um ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten festzustellen. Es gibt viele Abteilungen, die beteiligt sind, insbesondere der Service Enseignement, die Direction Architecte, der Service Architecte-Maintenance, der Service Sports (wenn der fragliche Hof als Durchgang zu einer Sportanlage oder als Spielfeld genutzt wird), der Service Parcs, der Service Parking (der für das Öffnen und Schließen der Zugänge zu den Schulhöfen zuständig ist), der Service Hygiène, der Umweltbeauftragte und der Service Voirie.

In einem zweiten Schritt wird ein weiteres Treffen mit den Dienststellen, die speziell von dieser Ausschreibung betroffen sind, einberufen, um ein Projekt zur Neugestaltung eines Schulhofes in diesem Zusammenhang auszuarbeiten.

Fahrrad- und Fußgängerbrücke zur Verbindung der Stadtteile Cents und Weimershof

Frage von Tom Weidig

Besitzt die Stadt Luxemburg alle benötigten Grundstücke für die Umsetzung des Projektes der Rad- und Fußgängerbrücke, die die Stadtteile Cents und Weimershof verbinden soll?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Die Antwort ist sehr einfach: Ja.

 

 

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.