Analytischer Bericht
Live-Übertragung der Sitzung
Die Verkehrssituation in Gasperich
FRAGE VON MARC ANGEL
Am 3. August 2017 wurde mit verschiedenen Umbaumaßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Gebiet „Al Gasperich“ begonnen. Die Rue Franz Liszt, die Rue Christophe Colomb und die Rue Clemenceau wurden zu Einbahnstraßen umfunktioniert. Die Rue Christophe Colomb wurde zwischen der Rue Richard Wagner und der Rue du Père Raphael gesperrt.
Dies verursachte einen beträchtlichen Anstieg des bereits hohen Verkehrsaufkommens in der Rue Beethoven und in den umliegenden Straßen. Die Einwohner/innen des Gebiets „Giorgetti“ in Gasperich haben eine Petition in die Wege geleitet, um einen weiteren Anstieg des Durchgangsverkehrs zu verhindern. Laut meinen Informationen hat die Bürgermeisterin bereits eine Delegation der Petenten bzw. Petentinnen empfangen. In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen stellen:
- Teilen Sie, Frau Bürgermeisterin, die Ansicht der Petenten, dass zwischen Wohnvierteln und Industriegebieten keine direkte Verkehrsverbindung bestehen sollte?
- Teilen Sie, Frau Bürgermeisterin, die Ansicht der Petenten, dass es sich bei den im älteren Teil von Gasperich getroffenen Maßnahmen um eine Übergangslösung handelt, mit der das Problem des Durchgangsverkehrs, das im Stadtviertel Gasperich generell besteht und das sich durch die Erschließung des Ban de Gasperich voraussichtlich verschärfen dürfte, nicht gelöst werden kann?
- Anlässlich des Gesprächs soll die Durchführung einer Verkehrszählung im Gebiet „Giorgetti“ versprochen worden sein. Wurde diese Verkehrszählung bereits durchgeführt? Was hat die Verkehrszählung ergeben?
- Welche Lösung schlägt die Bürgermeisterin vor, um den Durchgangsverkehr einzudämmen?
FRAGE VON SAM TANSON
In der Schöffenratserklärung wurde festgehalten, dass „Anstrengungen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs in Wohnvierteln unternommen werden“ sollen. Bezugnehmend auf die Diskussionen um die Schöffenratserklärung, im Zuge deren ich bereits – erfolglos – um Einzelheiten gebeten hatte, möchte ich dem Schöffenrat nun folgende Fragen stellen:
- In dem Wissen, dass der vorhergehende Schöffenrat in Absprache mit den Anwohner/innen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in einigen Straßen von Gasperich getroffen hat. Dabei handelte es sich um vorläufige Maßnahmen, die evaluiert werden sollten. Wurde diese Evaluierung bereits durchgeführt? Wenn ja: Zu welchem Ergebnis hat diese Evaluierung geführt? Werden diese Maßnahmen aufrecht erhalten?
- In dem Wissen, dass sich der Durchgangsverkehr nach der Einführung dieser Maßnahmen auf die Straßen des Gebiets „Giorgetti“ verlagert hat. Welche Ergebnisse hat die Verkehrszählung in den betreffenden Straßen geliefert? Welche Maßnahmen gedenkt der Schöffenrat zu treffen, falls sich die Hypothese bestätigt und der Durchgangsverkehr tatsächlich gestiegen ist? Wird auch diesmal wieder ein Treffen mit allen Anwohnern des Viertels stattfinden, um über die zu treffenden Maßnahmen zu diskutieren, wie dies in der Vergangenheit geschehen ist?
ANTWORT VON PATRICK GOLDSCHMIDT
Der Schöffe Patrick Goldschmidt weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang mehrere Treffen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern stattgefunden haben und dass im Sommer 2017 tatsächlich eine Reihe von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung dieses Viertels getroffen wurde. Dabei handelte es sich um vorläufige Maßnahmen, deren Wirksamkeit nach sechs Monaten überprüft werden sollte. Im März 2018 hat eine große Bürgerversammlung in Gasperich stattgefunden. Im Zuge dieser Versammlung wurde nicht nur eine Richtungsänderung für die Rue Aristide Briand vereinbart, sondern es wurden auch endgültige Maßnahmen festgelegt. Die Anwohner des Gebiets „Giorgetti“ haben sich über eine Zunahme des Verkehrs in ihrem Viertel durch eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs im Rahmen der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen beklagt.
Die durchgeführten Verkehrszählungen haben ergeben, dass das Verkehrsaufkommen zu den Stoßzeiten leicht angestiegen ist. Die Ergebnisse der Verkehrszählungen wurden den Anwohnern des Gebiets „Giorgetti“ anlässlich der großen Bürgerversammlung im März 2018 präsentiert und es wurde vorgeschlagen, die Rue Gluck für den Verkehr zu sperren. Diese Maßnahme wurde in Anbetracht der Geschäfte in dieser Straße allerdings von einem Großteil der Anwohner abgelehnt. Deshalb wurde vereinbart, dass diese Straße vorerst weiterhin für den Verkehr zugänglich sein soll und dass eine Verkehrsberuhigung auch noch später anlässlich der vor dem Kollektivurlaub (congé collectif) vorgesehenen Öffnung der Rue Darwin erfolgen kann. Danach soll die Verkehrslage erneut bewertet werden um zu entscheiden, ob der derzeit gesperrte Abschnitt der Rue Christophe Colomb wieder für den Verkehr geöffnet werden kann.
Der Vorschlag, den Busverkehr wieder durch die Route d’Esch zu leiten, wurde nicht aufgenommen, da dies einen Rückgang der Zahl der Busbenutzer/innen zur Folge haben könnte. Es wurde keine zweite Informationsveranstaltung für die Anwohner des gesamten Viertels organisiert, sondern nur für diejenigen der von den Verkehrsmaßnahmen betroffenen Straßen. Die neu vorgebrachten Vorschläge werden derzeit geprüft.
Der Winterdienst und der Einsatz von Streusalz
FRAGE VON FRANÇOIS BENOY
Die öffentliche Hand hat Maßnahmen zu treffen, um im Falle von anhaltendem Frost und Schnee die Sicherheit auf den öffentlichen Straßen bzw. auf den öffentlichen Gehwegen und Plätzen zu gewährleisten. Die einfachste Lösung ist der Einsatz von Streusalz, das allerdings schädliche Auswirkungen auf Böden, Pflanzen, Grundwasser, Haus- und Wildtiere, Fahrräder, Autos, Fahrbahnen usw. hat. Um die schädlichen Auswirkungen von Streusalz zu mindern, sollte die jeweilige Situation zunächst nach dem Konzept der differenzierten Schneeräumung bewertet werden (Zustand und Verkehrsaufkommen auf den Straßen, Witterungsbedingungen usw.), um den Schnee effizient zu räumen und den Einsatz von Streusalz zu verringern.
- Nachdem ich im Dezember mehrmals beobachten konnte, dass die Stadt Luxemburg ohne vorherige Schneeräumung Salz gestreut hat, möchte ich gerne in Erfahrung bringen, welche Anweisungen den betroffenen Teams erteilt wurden. Inwiefern kommt das Konzept der differenzierten Schneeräumung zur Anwendung?
- Wie hat sich der Streusalz-Verbrauch in den letzten Jahren verändert? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Einsatz von Streusalz zu verringern? Haben die betroffenen Dienststellen beispielsweise abstumpfende statt auftauende Streumittel verwendet?
- Erfolgt die Schneeräumung auf den öffentlichen Straßen und Plätzen entsprechend einer bestimmten Reihenfolge? Nach welchen Kriterien wird diese Reihenfolge regelmäßig überprüft?
ANTWORT VON PATRICK GOLDSCHMIDT
Der Schöffe Patrick Goldschmidt antwortet, dass die Schneeräumung im letzten Winter nach genau denselben Kriterien erfolgt ist wie in den Jahren zuvor. Im Jahr 2010 hatte der damalige Schöffenrat eine Rangfolge für die Räumung der verschiedenen Straßen festgelegt. Der Service Hygiène (Dienststelle Hygiene) und der Service Voirie (Dienststelle Straßen) sind für die Schneeräumung auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg zuständig. Für am Stadtrand gelegene Straßen erfolgte eine Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées). Beträgt die Schneedecke weniger als fünf Zentimeter, wird auf eine vorherige Schneeräumung verzichtet. Zwei Wetterstationen stellen die nötigen Informationen für die Berechnung der einzusetzenden Streusalzmengen bereit.
In den vergangenen Jahren konnte die eingesetzte Streusalzmenge um 30 % reduziert werden und es erfolgen Maßnahmen, um die Menge weiter zu verringern. Sensoren an den Streusalzwagen ermöglichen eine Berechnung der jeweils erforderlichen Streusalzmenge. Im Jahr 2015 haben die Minister François Bausch und Carole Dieschbourg in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärt, Streusalz habe keinerlei schädliche Auswirkung auf Fauna und Flora. Zur Räumung des Schnees auf dem 400 Kilometer langen Straßennetz des Stadtgebiets nach der festgelegten Rangfolge werden vier Stunden benötigt.
Der Service Parcs (Dienststelle Parkanlagen) hat an verschiedenen Stellen versuchsweise abstumpfende Streumittel verwendet, damit aber keine guten Erfahrungen gemacht. Da diese Mittel den Schnee nicht zum Schmelzen bringen, muss anschließend der Schnee geräumt werden, und die abstumpfenden Streumittel müssen dann ebenfalls entfernt werden. Der Einsatz von Sand und ähnlichen Produkten, wie er in den 1980er-Jahren üblich war, wurde ebenfalls aufgegeben, da dies zu Schäden an den Autos führte. Es gab auch den Fall, dass vergessen wurde, einen Radweg im Ban de Gasperich bei den Schneeräumungsarbeiten zu berücksichtigen. Inzwischen wurde hierzu aber in Zusammenarbeit mit der Straßenbauverwaltung eine Lösung gefunden.
Einrichtung einer Hausaufgabenbetreuung für Kinder
FRAGE VON CLAUDINE KONSBRUCK
In der Schöffenratserklärung vom Dezember 2017 wurde festgehalten, dass in allen Vierteln der Stadt Luxemburg dienstags und donnerstags nachmittags eine Hausaufgabenbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden soll. Als größte Gemeinde des Landes und Gebiet mit einer heterogenen und internationalen Bevölkerung muss die Stadt Luxemburg eine Vorreiterrolle in diesem Bereich einnehmen. Mich würde interessieren, welche konkreten Projekte der Schöffenrat diesbezüglich ins Leben gerufen hat.
- Welche Absichten verfolgt die Stadt Luxemburg?
- Bestehen entsprechende Modelle, welche die Stadt als Inspirationsquelle heranziehen könnte?
- Wurde bereits ein Zeitplan für die Umsetzung der Projekte erstellt?
ANTWORT VON COLETTE MART
Die Schöffin Colette Mart erwidert, dass sich die Eltern in allen Stadtvierteln Luxemburgs wünschen, dass die Kinder ihre Hausaufgaben bereits erledigt haben, wenn sie nach Hause kommen. Für Eltern aus dem Ausland stellt sich zudem das Problem, dass sie ihren Kindern aufgrund von Sprachschwierigkeiten oftmals nicht helfen können. Durch die Hausaufgabenbetreuung wird die Chancengleichheit in der Schule gefördert und jeden Montag, Mittwoch und Freitag wird von 11:40 bis 12:30 Uhr betreutes Lernen unter der Aufsicht einer Lehrkraft angeboten.
Es wurden zwei Projekte ins Leben gerufen: In der Schule in der Rue Demy Schlechter in Bonneweg wird dienstags und donnerstags nachmittags eine Hausaufgabenbetreuung von Lehrkräften angeboten, das andere Projekt wird in Zusammenarbeit mit einer Vereinigung, Studierenden und dem Schulkomitee in Cents durchgeführt. Zurzeit sind einmal pro Woche eine pensionierte Lehrerin und eine ausgebildete Erzieherin vor Ort. In den Foyers scolaires (Schülerhorten) sind auch Studierende der Universität Luxemburg tätig.
Diese Ansätze sollen durch andere Modelle ergänzt werden, sodass in Zusammenarbeit mit dem Service Enseignement (Dienststelle Schulen), dem Service Foyers scolaires (Dienststelle Schülerhorte), dem Comité de cogestion (Lehrermitbestimmungskomitee) und der Regionaldirektion ein flächendeckendes Angebot in allen Stadtvierteln gewährleistet werden kann. Eine Möglichkeit besteht darin, auf pensioniertes Lehrpersonal und Studierende zurückzugreifen. Diese Themen werden in absehbarer Zeit vom neuen Leiter des Service Enseignement behandelt werden, der gerade die Stelle von seinem Vorgänger übernommen hat, nachdem dieser in Rente gegangen ist.
Pilotprojekt für hochbegabte Kinder
FRAGE VON SAM TANSON
Im Laufe des Schuljahrs 2015/2016 wurde ein Pilotprojekt für hochbegabte Kinder ins Leben gerufen, welche die städtischen Schulen besuchen. Die betroffenen Kinder haben die Möglichkeit, ein Mal pro Woche in der Schule in Rollingergrund an einem Unterricht teilzunehmen, der an ihre Bedürfnisse angepasst ist. Der Umsetzung des Projekts war eine lange Vorbereitungsarbeit und Phase der Spezialisierung in diesem Bereich vorangegangen. Es heißt, dass die Einstellung des Pilotprojekts in Rollingergrund beschlossen worden sei. In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hatte der Minister für Bildung am 25. Juli 2016 noch geschrieben: „Meine Abteilung hat einen Antrag auf Erhöhung der Mittel für das Schuljahr 2016/2017 bewilligt.“ In derselben Antwort gab der Minister Folgendes bekannt: „Derzeit wird eine Evaluierung des Projekts durchgeführt: Die betroffenen Kinder sowie ihre Eltern wurden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen, der in Kürze von den Mitgliedern einer mit der Betreuung des Projekts betrauten Arbeitsgruppe ausgewertet wird. In diesem Zusammenhang ist auch eine Unterstützung durch den SCRIPT (Abteilung für die Koordinierung der pädagogischen und technologischen Forschung und Innovation des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend, MENJE) vorgesehen. Es ist also noch zu früh, um endgültige Schlussfolgerungen ziehen zu können.“
In diesem Zusammenhang möchte ich die folgenden Fragen stellen:
- Wie viele Kinder nehmen derzeit an diesem Pilotprojekt teil?
- Wird das Pilotprojekt über dieses Schuljahr hinaus fortgesetzt?
- Wenn ja: Auf welche Art und Weise wird das Pilotprojekt mit dem Zentrum für die Betreuung von intellektuell frühreifen Kindern und Jugendlichen, das gemäß dem Gesetzesentwurf Nr. 7181 über die Gründung von Kompetenzzentren für spezialisierte pädagogische Psychologie zur Förderung der schulischen Inklusion (Projet de loi portant création de centres de compétences en psycho-pédagogie spécialisée en faveur de l'inclusion scolaire) einzurichten ist, zusammenarbeiten?
- Wenn nein: Auf welches Angebot werden die Kinder dann während der Unterrichtszeit im Schuljahr 2018/2019 zurückgreifen können?
- Was hat die in der Antwort des Ministers angesprochene Evaluierung ergeben?
ANTWORT VON COLETTE MART
Die Schöffin Colette Mart antwortet, dass das Pilotprojekt im Jahr 2016 von der Stadt Luxemburg ins Leben gerufen wurde. Die am Projekt teilnehmenden Kinder sind in zwei Gruppen eingeteilt: eine Gruppe von vier Kindern für die Zyklen 2.1. bis 3.1. und eine Gruppe von neun Kindern für die Zyklen 3.2. bis 4.2. Das Pilotprojekt wurde sowohl von den Eltern als auch von der Öffentlichkeit begrüßt. Die entsprechenden Kinder werden von den Lehrkräften als hochbegabt identifiziert und für ein paar Unterrichtsstunden aus ihrer Klasse genommen, um separat unterrichtet zu werden. Sie werden als Kinder mit besonderen Bedürfnissen betrachtet, da sie sich in einer normalen Klasse oftmals langweilen.
Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend plant die Schaffung von Kompetenzzentren, in denen ein globaler Ansatz umgesetzt werden soll. Für die betreffenden Kinder soll die Schullaufbahn angepasst und eine kontinuierliche Betreuung angeboten werden. Dies bedeutet, dass die Stadt Luxemburg für das Schuljahr 2018/2019 nicht mehr über das erforderliche Personal verfügt, um das Pilotprojekt fortsetzen zu können. Verantwortlich für die Zuteilung des Lehrpersonals an die Gemeinden ist das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend.
Der Schöffenrat, der Service Enseignement und die Regionaldirektion wollen das Angebot für hochbegabte Kinder auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg jedoch aufrechterhalten. Deshalb wurde in einem Schreiben an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend um eine Unterredung gebeten. Falls das Pilotprojekt in der Stadt nicht fortgesetzt werden kann, werden die betroffenen Kinder in das Kompetenzzentrum integriert. Ein Antwortschreiben des Ministers ist noch nicht eingetroffen. Vielleicht können jedoch anlässlich der Vorstellung der Schulorganisation zusätzliche Informationen bereitgestellt werden.
Der Lieferverkehr und die Verkehrsplanung für den LKW-Verkehr im Rahmen der Inbetriebnahme der Tram im Bahnhofsviertel
FRAGE VON HÉLOÏSE BOCK
Im Zusammenhang mit der unlängst vor der Kommission für Stadtentwicklung erfolgten Vorstellung des neuen Abschnitts der Tramstrecke auf der Avenue de la Liberté habe ich die Frage gestellt, wo künftig die Lieferungen für die Geschäfte in der Avenue de la Liberté sowie auf der Place de Paris erfolgen sollen. Da die Vertreter/innen der Luxtram SA meine Frage bei dem genannten Treffen nicht beantworten konnten, erlaube ich mir, dieselbe Frage nun nochmals zu stellen.
Aus inoffiziellen Quellen habe ich erfahren, dass die Lieferungen für die Geschäfte in der Avenue de la Liberté und auf der Place de Paris anscheinend über spezielle Auslieferungsstellen in der Rue Glesener erfolgen sollen. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, würde dies in vielerlei Hinsicht und für verschiedene Bevölkerungsgruppen ein ernsthaftes Problem darstellen: Erstens für die Gewerbetreibenden, zweitens für die Fußgänger/innen und schließlich (aber nicht zuletzt) für die Einwohner/innen des Bahnhofsviertels.
Zunächst einmal ist es undenkbar, dass Gewerbetreibende, deren Produkte die Einhaltung der Kühlkette erfordern, Lieferungen erhalten, die über eine Strecke von bis zu mehreren hundert Metern zu Fuß transportiert werden, da hierdurch die Kühlkette durchbrochen würde.
Auch kann davon ausgegangen werden, dass die an die Geschäfte in der Avenue de la Liberté und auf der Place de Paris auszuliefernde Warenmenge beträchtlich ist. Es stellt sich weiterhin die Frage, wie es möglich sein soll, die erforderliche Warenmenge auf einem recht schmalen und grundsätzlich für den Fußgängerverkehr bestimmten Bürgersteig auf Paletten zu transportieren, ohne dabei die Fußgänger/innen zu behindern.
Das Bahnhofsviertel ist darüber hinaus eines der bevölkerungsreichsten und am dichtesten bevölkerten Stadtviertel und es stellt sich somit die Frage, ob die Ruhe im Wohnbereich des Bahnhofsviertels weiterhin gewährleistet werden kann. Sollten die Lkws für Lieferungen, Umzüge oder sonstige Zwecke künftig in der Rue Glesener parken müssen, bedeutet dies, dass sie durch die Wohnstraßen des Bahnhofsviertels fahren müssten (entweder über Boulevard Charles Marx, Rue d'Anvers, Rue Adolphe Fischer neben der Schule in die Rue Glesener oder über Rue de Strasbourg und Rue Adolphe Fischer in die Rue Glesener). Es wäre vollkommen unangebracht, dass der Straßenverkehr einschließlich Lkws für Lieferungen und Umzüge aufgrund der Inbetriebnahme der Tramstrecke im Bahnhofsviertel auf den Hauptverkehrsadern beruhigt wird und auf widersinnige Weise von diesen in die Wohnstraßen des Bahnhofsviertels geleitet wird. Eine derartige Vorgehensweise ist unzumutbar.
- Kann diese Frage in aller Dringlichkeit mit den betroffenen staatlichen Dienststellen behandelt werden, um eine Lösung zu finden, die den Erwartungen aller Einwohner/innen und Gewerbetreibenden des Bahnhofsviertels gerecht wird, und zwar auch für die Phase der Bauarbeiten an der Tramstrecke?
- Ist es möglich, auch für andere Teile des Bahnhofsviertels zu überprüfen, ob es zu Schwierigkeiten in Zusammenhang mit den Lieferungen kommen könnte, um zu vermeiden, dass dort ähnliche Probleme wie in der Avenue de la Liberté auftreten?
- Wäre es möglich, eine Analyse aller im Bahnhofsviertel durchgeführten Lieferungen vorzunehmen, um die Lieferwege zu optimieren und durch ein schnelles Entladen eine minimale Lieferzeit zu gewährleisten, sodass die Lkws nicht durch die Wohnstraßen des Bahnhofsviertels fahren müssen und dabei zu einer Belästigung für die Einwohner des Bahnhofsviertels werden?
- Muss der in beide Fahrtrichtungen führende Fahrradweg, der die Place de Paris über die Avenue de la Liberté mit der Place de la Gare verbinden soll, in die Avenue de la Gare und die Rue Jean Origer verlegt werden? Falls zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen (?): Könnte nicht z. B. täglich zwischen 9:00 und 12:00 Uhr ein Fahrstreifen in der Avenue de la Liberté für Lieferungen vorbehalten bleiben (vorausgesetzt, die Behörden sind in der Lage, die Einhaltung des Lieferverbots zu anderen Zeiten zu gewährleisten)?
- Wird es möglich sein, die Attraktivität der Place de Paris zu erhalten, wenn sich diese in einen Lkw-Parkplatz für Lieferungen und sonstige Zwecke verwandelt?
- Wäre es möglich, Lkws die Durchquerung der Wohnstraßen im Bahnhofsviertel zu untersagen?
ANTWORT VON PATRICK GOLDSCHMIDT
Der Schöffe Patrick Goldschmidt antwortet darauf, dass mit der Inbetriebnahme der betreffenden Tramstrecke vier Lieferparkplätze in der Avenue de la Liberté verschwinden werden, zwei auf jeder Seite zwischen der Place de la Gare und der Rue de Strasbourg.
Neue Lieferparkplätze sollen auf der Place de Paris, in der Rue Glesener und in der Rue de Strasbourg geschaffen werden. Lastwagen werden also durch diese Straßen fahren müssen, um die Lieferungen vorzunehmen.
Es wird geprüft, wie der Durchgangsverkehr in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Code de la route (Straßenverkehrsordnung) umgeleitet werden kann, um Lieferungen zu gewissen Zeiten unter Aufrechterhaltung der Sicherheit gewährleisten zu können. Grundsätzlich ist eine Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel vorgesehen.
Die Kommission für Mobilität wird über die geplante Verkehrsführung informiert werden.
Die Kameraüberwachung in der Stadt Luxemburg
FRAGE VON FRANÇOIS BENOY
In seinem Schreiben vom 15. März 2018 stellt sich der Gemeinderat François Benoy mehrere Fragen zur Kameraüberwachung in der Stadt Luxemburg:
- An welchen Orten wird die Stadt derzeit mit Kameras überwacht, und welche einschlägigen Projekte sind im Bahnhofsviertel geplant?
- Die im Rahmen des Projekts VISUPOL durchgeführte Videoüberwachung hat sich als für die Verbrechensprävention unwirksam erwiesen: Die Kriminalität hat sich einfach an andere Orte der Stadt verlagert, die nicht überwacht werden. Was also erwartet sich die Stadt von Videoüberwachung?
- Ist geplant, die Videoüberwachung auf andere Stadtviertel auszuweiten?
- Und abschließend: Wie oft ist die „Task force“ in den letzten sechs Monaten zusammengetreten, und welche Maßnahmen wurden dabei ins Auge gefasst?
FRAGE VON MAURICE BAUER
In Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats möchte der Gemeinderat Maurice Bauer dem Schöffenrat folgende Fragen vorlegen (Schreiben vom 18. April 2018):
In einem Beitrag in den RTL-Nachrichten letzten Sonntag hat der Vizepremierminister und Minister für innere Sicherheit erklärt, dass er gerade mit der Stadt Luxemburg über eine Ausweitung der Kameraüberwachung im Bahnhofsviertel verhandelt, um „das Sicherheitsgefühl der Einwohner/innen des Viertels zu stärken“.
- Könnten Sie den Gemeinderat nach dieser offiziellen Ankündigung informieren, wie weit die Verhandlungen fortgeschritten sind?
- Welche Stellen genau sind es, die von einer eventuellen Ausweitung der Kameraüberwachung betroffen sind, zumal der Minister anlässlich seiner Erklärung geäußert hat, die Kameras sollen überall im Bahnhofsviertel installiert werden („am Garer quartier iwerall“)?
- Wird angesichts der Tatsache, dass der Personenkreis, der eine solche Videoüberwachung zu fürchten hat, die betroffenen Bereiche meist verlässt, auch über eine Ausweitung der Kameraüberwachung auf die angrenzenden Stadtviertel und darunter insbesondere Bonneweg nachgedacht?
- Ist Ihnen bekannt, ob das Sicherheitsgefühl der Anwohner/innen durch eine verstärkte Präsenz von Sicherheitskräften im betreffenden Stadtviertel gestärkt werden soll? Hat entsprechend die Anzahl der diesem Gebiet der Stadt Luxemburg zugewiesenen Polizeibeamtinnen und -beamten proportional zum Bevölkerungswachstum der letzten Jahre zugenommen (das Bevölkerungswachstum der letzten 10 Jahren beläuft sich auf 30 %)?
ANTWORT VON LYDIE POLFER
Die Bürgermeisterin antwortet, dass Kameras derzeit auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs, im Bereich der „Kinnekswiss“, auf einem Teil des Glacis sowie im Bereich des Josy-Barthel-Stadions angebracht sind. Auch bei der Fußgängerbrücke unterhalb der Adolphe-Brücke sollen Kameras angebracht werden. Dies wurde anlässlich der Sitzung des Comité de prévention communal (Ausschuss für kommunale Prävention) vom 16. März 2018 besprochen. Der Ausschuss hat sich für eine Ausweitung der Kameraüberwachung auf den Bereich rund um die Schule in der Rue de Strasbourg ausgesprochen, da in diesem Gebiet Drogen verkauft werden.
Der Minister für innere Sicherheit hat die Stadt Luxemburg gebeten, die Einwohner/innen über die geplante Ausweitung zu informieren und ihre Meinung einzuholen. Am 31. Mai soll um 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema in der Sporthalle der Schule in der Rue de Strasbourg stattfinden.
Die Polizei hat zu verstehen gegeben, dass mit der Kameraüberwachung VISUPOL Vorfälle nachvollzogen und Straftäter ausfindig gemacht werden können. Außerdem hat die Kameraüberwachung auch einen gewissen Rückgang der Kriminalität in anderen Straßen zur Folge und die Polizei hat bekanntgegeben, dass die meisten Straftaten im Bahnhofsviertel begangen werden.
Nach der Veranstaltung am 31. Mai wird entschieden, ob eine Ausweitung auf andere Gebiete vorgesehen werden soll. Die Aufstockung des Polizeipersonals konnte nicht mit dem Bevölkerungszuwachs Schritt halten. Die Wiedereröffnung einer lokalen Polizeidienststelle im Bahnhofsviertel wurde allgemein begrüßt. Es liegt auf der Hand, dass eine größere Anzahl an Polizeikräften in diesem Viertel erforderlich ist, um die Kriminalität ergänzend zu den bereitgestellten Überwachungsmethoden bekämpfen zu können.
Der Wettkampf „Roll and Run“ im Rahmen des ING-Marathons
FRAGE VON TOM KRIEPS
Im Rahmen des ING-Marathons der Stadt Luxemburg soll ein Wettkampf mit dem Namen „Roll and Run“ für Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgetragen werden.
Das Unternehmen Step by Step, das diesen Wettlauf organisiert, hat angekündigt, dass die Veranstaltung aus technischen Gründen abgesagt werden müsse, da die Tramgleise nicht abgedeckt würden, wodurch beim Überqueren der Gleise eine Gefahr für die Teilnehmenden bestünde.
- Ist der Stadt diese Tatsache bekannt und wenn ja: Wie könnte eine Teilnahme von Personen mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet werden?
- Wurden diese Probleme im Vorfeld mit der Gesellschaft Luxtram besprochen?
ANTWORT VON SIMONE BEISSEL
Schöffin Simone Beissel antwortet, dass es zwei Stellen gibt, an denen die Rollstuhlfahrer/innen die Tramgleise überqueren müssen. Der Service Intégration et besoins spécifiques (Dienststelle Integration und spezifische Bedürfnisse) hat darüber mit der Gesellschaft Luxtram beraten, die ihrerseits versichert hat, nach einer Lösung zu suchen und vorab Tests durchzuführen, damit die Rollstuhlfahrer die Straßenbahngleise sicher überqueren können.