Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Übertretungen der Allgemeinen Polizeiverordnung

FRAGE VON CLAUDINE KONSBRUCK

In der Allgemeinen Polizeiverordnung (Règlement général de police) der Stadt vom 26. März 2001 sind verschiedene Verkehrsverstöße unterschiedlichen Schweregrads festgehalten, die geahndet werden können.

Im Rahmen der jüngsten Anpassung der Verordnung mit Datum vom 23. November 2015 wurde Artikel 51 über Bettelei hinzugefügt, der wie folgt lautet:

Art. 51. Jede Form von organisierter Bettelei und von Bettelbanden ist verboten. La mendicité est interdite aux mineurs de moins de dix-huit ans ainsi qu'aux majeurs accompagnés de mineurs de moins de dix-huit ans qui pratiquent ou ne pratiquent pas la mendicité.“ (Jede Form von organisierter Bettelei und von Bettelbanden ist verboten. Das Betteln ist Minderjährigen unter 18 Jahren sowie Volljährigen in Begleitung von bettelnden oder nicht bettelnden Minderjährigen unter 18 Jahren verboten (nur der französische Text ist rechtsverbindlich).)

  • Die Allgemeine Polizeiverordnung enthält mehrere veraltete und überholte Formulierungen, die Absicht des Schöffenrats, diese zu revidieren, ist daher zu begrüßen.
    Müsste man nicht auch bestimmte störende Verhaltensweisen verbieten? (z. B. wilde Müllablagerung, Müllablagerung neben öffentlichen Müllbehältern, Wegwerfen von Abfällen/Zigarettenstummeln auf öffentliche Verkehrswege, Graffitis auf Wänden usw.)

    Welcher Zeitrahmen ist für diese Überarbeitung der Polizeiverordnung vorgesehen?
  • Das Phänomen der Bettelei ist in den Straßen der Stadt immer noch sehr präsent.
    Wie viele Verstöße gegen Artikel 51 der Polizeiverordnung wurden 2016/2017 geahndet?

    Manche Bettler/innen führen kleine Hunde bei sich. Kürzlich ist es zu einem Zwischenfall zwischen Hunden gekommen.

    Werden die Tiere der Bettler regelmäßig tierärztlich untersucht, Und wurden bereits Verstöße gegen die Veterinärvorschriften festgestellt?

ANTWORT VON LYDIE POLFER

Die Bürgermeisterin antwortet, es liege im Aufgabenbereich der Polizei, über eventuelle Verstöße gegen die Veterinärvorschriften zu berichten, die gegebenen Informationen seien jedoch leider nicht zufriedenstellend.

Im Bericht heißt es: „Verstöße gegen Artikel 51 der Allgemeinen Polizeiverordnung sind in den Polizeistatistiken nicht separat ausgewiesen, sondern in der Gesamtheit der Übertretungen dieser Verordnung enthalten. Die Polizei kann daher keine Auskunft über die Anzahl der Strafmandate wegen Verstoßes gegen Artikel 51 geben.“ Die Polizei gibt an, dass die Hunde, die Bettler begleiten, durch Polizeibeamte kontrolliert werden. Die Hunde haben im allgemeinen alle gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen erhalten, die entsprechenden Papiere sind vorhanden.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes über die neuen Kompetenzen der Mitarbeiter/innen des Service Parking (Dienststelle Parkflächen) wird der Gemeinderat mit einer umfangreichen Neufassung der Allgemeinen Polizeiverordnung befasst werden.

 

Die Sicherheit der Fußgänger/innen in den Tempo-30-Zonen

FRAGE VON HÉLOÏSE BOCK

Anlässlich der jüngsten Unfälle in der Stadt, von denen Fußgänger/innen betroffen waren, erlaube ich mir, einige Fragen zu möglichen zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen für Fußgänger zu stellen. Diese könnten zusätzlich zu den bereits erfolgten Maßnahmen erfolgen, wie etwa zur verstärkten Beleuchtung bestimmter Fußgängerüberwege und zur Beschilderung von Schulen.

Zunächst möchte ich erfragen, ob die im Rahmen der Ausweisung von Tempo-30-Zonen an verschiedenen Standorten entfernten Fußgängerüberwege wieder eingerichtet werden könnten, um angemessene Sicherheitsbedingungen für Fußgänger zu gewährleisten? Des Weiteren wüsste ich gerne, ob die Tempo-30-Zonen systematisch so gestaltet werden könnten, dass die vielen Autofahrer/innen, die sich offensichtlich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten, auf diese Beschränkung hingewiesen werden und langsamer fahren müssen?

Bei einer Besprechung mit einem Vertreter des Service Circulation (Dienststelle Verkehr) der Stadt wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern des Bahnhofsviertels erklärt, dass Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen (entsprechend einem auf staatlicher Ebene erarbeiten Konzept) grundsätzlich nicht instand gehalten werden, da solche Tempo-30-Zonen als „gemeinsame Verkehrsfläche“ gelten und die Fußgänger die Straße auch außerhalb der Fußgängerüberwege überqueren können. Nun ist das Entfernen von Fußgängerüberwegen – noch dazu in Straßen, die im Allgemeinen nicht besonders ausgestattet sind – im Hinblick auf die Sicherheit der Fußgänger nicht unbedingt sinnvoll. Wie soll man beispielsweise einem fünfjährigen Kind, das wahrscheinlich nicht mit dem Code de la route (Straßenverkehrsordnung) und dem Konzept der Tempo-30-Zonen vertraut ist, erklären, dass es in einer Tempo-30-Zone die Straße neben dem Fußgängerüberweg überqueren darf, nicht aber in einer Zone, in der Tempo 50 oder mehr erlaubt ist? Hat dies nicht die fatale Folge, dass man Kinder zu verantwortungslosen Angewohnheiten verleitet? Im Übrigen ist festzustellen, dass die Autofahrer und sogar die Berufsfahrern scheinbar mehrheitlich nicht die für die Tempo-30-Zonen geltenden Regeln kennen, also den Fußgängern nicht den Vortritt zum Überqueren der Straße lassen. Es stellt sich also die Frage, ob man nicht alle Fußgängerüberwege, die entfernt wurden, wieder aufmalen, das Entfernen von Fußgängerüberwegen in den Tempo-30-Zonen einstellen und überprüfen kann, an welchen Stellen eventuell Überwege hinzugefügt werden können.

Zusätzlich zur genannten Maßnahme möchte ich auch weitere Maßnahmen für eine Verbesserung der Sicherheitsbedingungen für Fußgänger vorschlagen:

Die erste Maßnahme wäre eine systematische Gestaltung der Straßen mit Tempo-30-Zonen. Diese Gestaltung, die übrigens in anderen Städten umgesetzt wird, besteht darin, die Straße als Zickzack-Strecke zu führen und somit gerade Strecken zu vermeiden. Derartiges lässt sich recht schnell auch in den bestehenden Straßen durchführen, indem versetzt abwechselnd links und rechts Stützen im Boden verankert werden, wodurch die Straßen auf Höhe der Pflanzkübel verengt werden und sie zu einer Zickzack-Strecke gestaltet werden. Eine andere, zweifellos ästhetisch ansprechendere Möglichkeit wäre das Anbringen von Markierungen für Querparkplätze, und zwar jeweils abwechselnd links und rechts in der Straße (statt der Anordnung von Stellplatzreihen an beiden Seiten). Zusätzlich zur Errichtung von Zickzack-Strecken könnte man am Beginn der Wohnstraßen erhöhte Fußgängerüberwege schaffen: So wären die Fußgänger besser sichtbar und die Autofahrer könnten deutlich erkennen, dass sie bei der Durchfahrt durch eine Wohnzone – im Gegensatz zu einer Hauptverkehrsachse, wo der Autoverkehr möglichst flüssig gehalten werden muss – die Geschwindigkeit reduzieren müssen.

Auch sollten wir eine Sensibilisierungskampagne durchführen, mit dem Aufruf, die Geschwindigkeitsvorschriften in Tempo-30-Zonen zu respektieren. Eine solche Kampagne wäre eine logische Ergänzung der aktuellen Kampagne, die sich ausschließlich an Fußgänger richtet. An allen Zufahrtsstraßen zur Stadt angebrachte Verkehrsschilder könnten abgelenkten Fahrern in Erinnerung rufen, dass sie in städtisches, also von Menschen bewohntes Gebiet einfahren. Ich hoffe, dass diese Anregungen nützlich sind und wohlwollend aufgenommen werden, damit überall Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können und ein besseres Nebeneinander von Fahrzeugen und Fußgängern möglich wird.

ANTWORT VON PATRICK GOLDSCHMIDT

Der Schöffe Goldschmidt antwortet, die Stadt Luxemburg stimme im allgemeinen mit den von der staatlichen Verkehrskommission ausgearbeiteten Grundsätzen überein, nach denen die Anzahl der Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen auf ein Minimum zu reduzieren sei. Die Stadt behält sich allerdings das Recht vor, an bestimmten Stellen Fußgängerüberwege einzurichten.
Unabhängig davon, ob Fußgängerüberwege vorhanden sind oder nicht, wird Fußgängern empfohlen, immer zuerst nach rechts und links zu schauen, bevor sie die Straße überqueren.

Es wurde festgestellt, dass Autofahrer immer versuchen, auf bequemsten Wege an ihr Ziel zu gelangen. Darüber hinaus ist nicht erwiesen, dass Fußgängerüberwege Autofahrer dazu bewegen, Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. Der Service Circulation (Dienststelle Verkehr) führt regelmäßig Zählungen durch, um den Transitverkehr zu messen und die Geschwindigkeit, mit der Autos fahren, zu erfassen. Man könne die Dienststelle dazu anregen, derartige Zählungen auch in bestimmten problematischen Straßen anzuregen, um je nach Ergebnis die Beschilderung anpassen zu können.
Es könne gemeinsam mit den örtlichen Zweckverbänden der Stadtviertel analysiert werden, an welchen Stellen Fußgängerüberwege wieder angelegt werden sollten.

Im Bereich der Zufahrt zu Tempo-30-Zonen ist die Fahrbahn höchsten 5,5 Meter breit, in den Stadtvierteln mit engen Straßen wie etwa dem Bahnhofsviertel wurden keine zusätzlichen Infrastrukturmaßnahmen ins Auge gefasst.
Der Einsatz von Bremsschwellen auf den Straßen führt häufig zu Beschwerden der Anrainer/innen, da diese beim Überfahren zu Lärmbelästigungen führen. Das Anlegen von Zickzack-Strecken erfordert, dass die jeweilige Straße breit genug dafür ist. Die Tatsache, dass in diesen Straßen üblicherweise besonders viele Autos parken, macht die Durchführung noch schwieriger.

Die Stadt Luxemburg beteiligt sich an den von dem Verein ohne Gewinnzweck Sécurité Routière Luxembourg initiierten Sensibilisierungskampagnen, wie z. B. im Jahr 2017 an der Kampagne „Réfléchissez! / Gitt sichtbar!“. Die Dienststellen der Stadt starten im Rahmen der Mobilitätswoche auch selbst Initiativen, darunter „Partageons la Ville“. Es ist auch jedes Jahr eine Kampagne vorgesehen, die für vorsichtiges Fahren in den Stadtvierteln sensibilisieren soll.

 

Technische Probleme beim Pfaffenthal-Aufzug

FRAGE VON TOM KRIEPS

Beim Bau des Pfaffenthal-Aufzugs ist es zwar zu Verzögerungen kommen und das Budget wurde deutlich überschritten, aber dieses Angebot hat inzwischen großen und meines Erachtens nach verdienten Erfolg.

Leider wird er immer wieder durch zahlreiche technische Probleme blockiert, zum Leidwesen der Radfahrer/innen und anderen Anwohnerinnen und Anwohnern des Stadtviertels Pfaffenthal.

Aktuell ist er bis zum 9. April aufgrund einer Panne außer Betrieb, und das zu Beginn der Tourismussaison.

Können Sie darüber Auskunft geben, welche Gründe es für diese wiederholten Pannen gibt und ob damit zu rechnen ist, dass das System verbessert wird?

Liegt es an einem Fehler der Projektplanung?

ANTWORT VON PATRICK GOLDSCHMIDT

Der Schöffe Goldschmidt antwortet, der Pfaffenthal-Aufzug werde regelmäßig gewartet, es sei jedoch tatsächlich schon mehrmals zu Pannen gekommen. So ereignete sich am Osterwochenende ein größerer Zwischenfall, als ein Rollelement gebrochen ist.

Das für den Aufzug vorgesehene Budget wurde eingehalten. Innerhalb von zwei Jahren hat dieser eine Strecke absolviert, die 50 000 Kilometern entspricht.

Eine App informiert die Öffentlichkeit über die nächste monatliche Wartung. Außerdem werden Schilder aufgestellt, um eine noch größere Sichtbarkeit zu gewährleisten.

Bei diesem Aufzug handelt es sich um eine einzigartige Konstruktion, die bisher stark genutzt wurde. Das verwendete Glas besteht aus mehreren Schichten, eine davon hat seit Kurzem einen Sprung. Da dies kein Sicherheitsrisiko bedeutet, blieb der Aufzug weiterhin in Betrieb. Bei der nächsten Wartung wird das Glas provisorisch ersetzt, bevor es in einem nächsten Schritt endgültig ausgewechselt wird.

Zum Thema WLAN: Dieses kommuniziert grundsätzlich mit dem System, wenn ein Nutzer die Taste betätigt hat. Die Steuerung per WLAN ist gesichert und kann nicht von einer außenstehenden Person manipuliert werden.

Bürgerbeteiligung bei der Neugestaltung des öffentlichen Raums, insbesondere der Place de Paris

FRAGE VON FRANÇOIS BENOY

Im Rahmen der Redebeiträge der Mitglieder des Schöffenrats bei der Generalversammlung des Wirtschaftsverbands der Stadt Luxemburg am 28. März 2018 wurden weitere Bürgerbeteiligungen zur Neugestaltung des urbanen Raums im Bereich der Place de Paris angekündigt.

Laut dem Bericht der Kommission für Stadtentwicklung vom 23. Februar 2018 wird in diesem Jahr mit den Arbeiten an der Erneuerung der Netze, der Tram und der Neugestaltung des urbanen Raums im Bereich der Avenue de la Liberté begonnen. Wann, wo und in welcher Form wird eine Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit den Plänen zur Umnutzung der Place de Paris gegeben sein? Welche Aspekte genau werden im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung zur Debatte stehen?

Hinsichtlich der Tatsache, dass der städtische Raum zahlreicher öffentlicher Plätze unserer Stadt verbesserungswürdig ist, stellt sich die Frage, welche weiteren Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung in den einzelnen Stadtvierteln für diese
Umgestaltungsprojekte geplant sind und wann sie stattfinden sollen.

ANTWORT VON LYDIE POLFER

Die Bürgermeisterin antwortet, eine Bürgerversammlung zum Thema Neugestaltung der Place de Paris habe am 29. Mai 2018 stattgefunden und sei gut besucht gewesen. Die Anrainer/innen hatten die Möglichkeit, sich zu informieren und ihre Meinungen darzulegen. Auf der Grundlage der dort vorgetragenen Ideen und Anregungen wird ein Vorschlag ausgearbeitet und an die Gesellschaft Luxtram weitergeleitet, welche im Zuge der Errichtung der Tramanlage die Neugestaltung des Platzes durchführen wird.
Die Anrainer möchten, dass dieser Platz ein geselliger Ort bleibt, an dem künftig noch Veranstaltungen, wie z. B. die Kirmes, stattfinden können.

Es wird systematisch der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern gesucht, z. B. in Grund, wo die Brücke renoviert werden wird, in Pulvermühle, in Merl (Place Thorn), in Pfaffenthal („Spidolsgaart“) und im Zentrum von Hamm (Umgestaltung des ehemaligen Bauernhofs „Ernst“ zum Kulturzentrum mit Wohnungen, Neugestaltung des Umfelds der Kirche und Beruhigung des durch die St. George School verursachten Verkehrs, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für Place und Rue de Strasbourg).
Bei diesen Versammlungen können die Anrainer Vorschläge einbringen, der Schöffenrat bemüht sich dann, diese zu berücksichtigen. Auch die Gemeinderäte werden stets über die einzelnen Bürgerversammlungen informiert.

Veranstaltung von Nachbarschaftsfesten

FRAGE VON FRANÇOIS BENOY

Heute ist der 18. europäische Nachbarschaftstag, der das Leben im eigenen Stadtviertel und damit den sozialen Zusammenhalt fördern soll. Die Stadt Luxemburg nimmt seit 2005 daran teil, und stellt Personen, die ein Fest veranstalten, Bänke, Tische und Werbematerial zur Verfügung. Außerdem errichtet die Stadt Straßensperren, um Raum für diese Veranstaltungen zu schaffen.

  • Wie viele Bürger/innen nutzen dieses Angebot der Stadt zur Veranstaltung von Nachbarschaftsfesten? Wie entwickeln sich die Nachbarschaftsfeste seit ihrer Einführung im Gebiet der Stadt Luxemburg?
  • Im Gegensatz zu den vorangehenden Jahren können Bänke und Tische dieses Jahr nur für das Wochenende vom 25. bis 27. Mai, also während der Pfingstferien, bei der Gemeinde angefragt werden. Warum diese Einschränkung?
  • Die Bürger müssen sich an drei Dienststellen wenden, um Bänke, Tische und Werbematerial zu erhalten und eine Straßensperrung zu veranlassen. Wäre es nicht einfacher, einen einzigen Ansprechpartner hierfür vorzusehen?
  • Sofern ich mich nicht irre, beteiligt sich die Stadt bei der Kommunikation zum Nachbarschaftsfest lediglich mit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung. Ich frage mich, ob dies ausreicht, um die breite Öffentlichkeit zur Veranstaltung solcher Nachbarschaftsfeste zu motivieren und dieser genügend Informationen zum diesbezüglichen Angebot der Stadt Luxemburg zukommen zu lassen. Könnte man nicht eine umfangreichere Kommunikationskampagne hierzu starten (Plakate in den Stadtvierteln, soziale Medien usw.)?

ANTWORT VON ISABEL WISELER-LIMA

Das Nachbarschaftsfest geht auf eine Initiative der Association luxembourgeoise des solidarités de proximité zurück.
Am Wochenende des Festes stellt die Stadt Luxemburg den Veranstaltern Bänke, Tische und sonstige Gerätschaften kostenlos zur Verfügung.
Die Gelegenheit wird auch wahrgenommen, um für die Aktion „Rencontre sans frontières / Begegnungen ohne Grenzen“ zu werben, bei der Interessierte Personen u. a. Informationen über Fairtrade-Produkte erhalten.

Die Stadt Luxemburg verfügt nur über statistische Zahlen zu den Personen, die tatsächlich die kostenlos zur Verfügung gestellten Bänke und Tische genutzt haben. Im Jahr 2011 wurden 30 Initiativen gezählt, 40 im Jahr 2012, 26 im Jahr 2013, 23 im Jahr 2014 und 34 im Jahr 2015.
Seit 2016 ist das Nachbarschaftsfest auf zwei Wochenenden ausgedehnt – 2016 gab es fünf Initiativen für das offizielle erste Wochenende und 17 für das darauffolgende, 2017 waren es sieben Initiativen am ersten und 27 am zweiten Wochenende. Für 2018 sind 11 Anfragen für das offizielle Wochenende und bisher acht weitere Anfragen eingegangen, wobei zu beachten ist, dass kleinere Gerätschaften noch bis 15. Juli 2018 bestellt werden können.
Da die Bänke und Stühle von unserer Dienststelle geliefert und wieder abgeholt werden müssen, werden sie lediglich für ein Wochenende verliehen, wogegen kleinere Gerätschaften für den gesamten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden können. Die Anfragen werden vom Service Intégration et besoins spécifiques (Dienststelle Integration und spezifische Bedürfnisse) verwaltet. Diese Dienststelle kann auch für die Bereitstellung der Möbel und Geräte kontaktiert werden.

Muss eine kleine Straße wegen eines Nachbarschaftsfests vorübergehend für den Verkehr gesperrt werden, können sich die Bürger mit einer entsprechenden Anfrage an den Service Circulation (Dienststelle Verkehr) wenden. Erfahrungsgemäß ist es einfacher, wenn die Bürger sich direkt an die jeweils zuständigen Dienststellen wenden.

Was das Thema Kommunikation betrifft, so werden die Nachbarschaftsfeste in den verschiedenen Tageszeitungen sowie im „Reider“ der Stadt Luxemburg angekündigt und weitere Reminder über die sozialen Medien veröffentlicht. Über Anpassungen oder Änderungen für die Veranstaltung im Jahr 2019 kann erst nach Abschluss des Nachbarschaftsfests 2018 (15. Juli) entschieden werden.

Schließung der Fußgänger- und Fahrradunterführung unter der Adolphe-Brücke

FRAGE VON MAURICE BAUER

Ich habe gerade über RTL erfahren, dass die Fußgänger- und Fahrradunterführung unter der Adolphe-Brücke ab Montag, den 4. Juni sechs Wochen lang geschlossen sein wird. Angesichts des großen Anklangs der Unterführung, die täglich stark durch Radfahrer/innen und Fußgänger/innen (sowie Besucher/innen, die daran die wunderschöne Aussicht schätzen) genutzt wird, möchte ich Ihnen die folgenden Fragen stellen:

  • Warum wurde ein provisorischer Belag für Fußgänger und Radfahrer auf der Unterführung unter der Adolphe-Brücke aufgebracht, wo doch bekannt ist, dass die Installation eines dauerhaften Belags nur ein Jahr nach Eröffnung und kurz vor den Kommunalwahlen im September 2017 eine Schließung über mehrere Wochen zur Folge haben würde?
  • Wer hat die Entscheidung getroffen, die Brücke zur Durchführung der Arbeiten ausgerechnet im Juni zu schließen – ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, denn dies ist wahrscheinlich der Monat, in dem die Unterführung am meisten genutzt wird?
  • Wäre es angesichts der Tatsache, dass die Unterführung besonders stark von Personen, die zu Fuß unterwegs sind, frequentiert wird, jedoch der eigens für diese markierte Bereich viel zu schmal ist, nicht sinnvoll, auf der Unterführung einen einzigen Bereich für die gemischte Nutzung für Fußgänger und Radfahrer anzulegen? So könnte ein echtes Miteinander im Verkehr entstehen, bei dem Fußgänger und Radfahrer aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Andernfalls sollte ausreichend Platz für Fußgänger vorgesehen werden.

ANTWORT VON PATRICK GOLDSCHMIDT

Der Schöffe Goldschmidt erwidert, die Unterführung sei im Jahr 2017 während der Mobilitätswoche eröffnet worden, wobei bekannt war, dass der definitive Belag zu einem späteren Zeitpunkt aufgebracht werden müsse. Derzeit ist eine Schließung für sechs Wochen vorgesehen, während derer der endgültige Belag aufgebracht sowie andere Fertigstellungsarbeiten durchgeführt werden sollen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei optimalen Bedingungen die Arbeiten bereits nach vier Wochen abgeschlossen werden können. Die Arbeiten können nicht im November durchgeführt werden, da hierfür Temperaturen über sechs Grad erforderlich sind, was für diese Jahreszeit nicht garantiert werden kann. Die für diese Arbeiten zuständige Straßenbauverwaltung muss den Zeitpunkt derselben in Übereinstimmung mit ihrer internen Planung vereinbaren. Die Stadt Luxemburg ist diesbezüglich für die Vorgaben zuständig, und diese wurden rechtzeitig erlassen.
Die Brücke wird im oberen Bereich während der Arbeiten für den Radverkehr geöffnet bleiben. 

Die Stadt hatte sich von Anfang an für eine gemischte Nutzung (circulation mixte) der Unterführung ausgesprochen. Diese ist vier Meter breit, drei Meter davon sind für den Radverkehr reserviert, sodass auf beiden Seiten nur 50 cm für die Fußgänger/innen verbleiben – dies ist in der Praxis nicht einzuhalten. Die Stadt wird nach der Fertigstellung des endgültigen Belags erneut eine gemischte Nutzung anregen, auch wenn sich das Ministerium für eine Priorisierung des Radverkehrs auf der Unterführung ausgesprochen hat. Die Stadt ist zuversichtlich, dass eine Nutzung der Unterführung sowohl im Sinne der Radfahrer/innen als auch der Fußgänger/innen erreicht werden und die erforderlichen Arbeiten schon in vier Wochen abgeschlossen werden können.