Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Menüs in den Schulfoyers und Kindertagesstätten der Stadt Luxemburg

Frage von Rat Nicolas Back

„Fettleibigkeit bei Kindern ist in Luxemburg zu einem ernsten Thema geworden. Gesundheitsexperten weisen auf dieses Problem hin und die Kinderklinik hat sogar schon ein Programm gegen Fettleibigkeit bei Kindern eingeführt, um ihnen bei der Gewichtsabnahme zu helfen. Einer der Hauptgründe für diese Entwicklung ist der übermäßige Verzehr von Zucker, und das bereits in jungen Jahren.

Jeden Tag essen mehr als 4.000 Kinder in den Restaurants der Schulfoyers und Kindertagesstätten der Stadt Luxemburg. In der Regel werden die Mahlzeiten in den Kindertagesstätten vor Ort gekocht, doch das Catering für die Schulfoyers wird ausgelagert. Regelmäßig beschweren sich Kinder, Erzieher und Eltern über die Qualität des Essens und den Mangel an attraktiven vegetarischen oder biologischen Mahlzeiten. Seit einigen Monaten werden beispielsweise die Mahlzeiten in der Kindertagesstätte Rue de Chicago in Bonneweg von Sodexo gekocht. Unseren Informationen zufolge erhalten die Kinder beispielsweise mehr süße Mahlzeiten als zuvor. In einigen Wochen erhielten die Kinder an vier von fünf Tagen Mahlzeiten, die Zucker enthielten. Und wie kann ein Mittagessen noch ansprechend sein, wenn es bereits um 8 Uhr morgens geliefert wird?

  • Welche Kriterien gelten für Mahlzeiten, die in Schulfoyers und Kindertagesstätten der Stadt Luxemburg geliefert werden? Wie steht es mit ungekochten, frischen, vegetarischen und Bio-Angeboten? Steht dies im Einklang mit den Kriterien, die erfüllt werden müssen, um das Label „GIMP Gesond iessen, méi bewegen“ zu behalten?
  • Wie wird die Qualität kontrolliert? Welches sind die Ergebnisse?
  • Wie viele und welche Beschwerden von Personal, Eltern und Schülern gehen bei den zuständigen Stellen ein?
  • Wie viele Kindertagesstätten und Schulfoyers werden von Subunternehmern beliefert? Auf welche Weise werden die Mahlzeiten vor Ort zubereitet?
  • Wäre es zur Verbesserung der Mahlzeiten in den Krippen und Schulfoyers der Stadt Luxemburg nicht angebracht, eine Zufriedenheitsstudie unter allen Betroffenen durchzuführen oder alternativ Fragen zur Qualität und Vielfalt der Mahlzeiten in die derzeit in Vorbereitung befindliche Umfrage über die Zufriedenheit der Eltern und Kinder in den Schulfoyers aufzunehmen?
  • Warum hat die Stadt Luxemburg noch kein Projekt wie „Natur genéissen“ des SICONA ausgearbeitet, bei dem eine gesunde, regionale und saisonale Ernährung gefördert und direkt auf lokale Erzeuger zurückgegriffen wird? Kann sich der Schöffenrat dazu verpflichten?“

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

„Sehr geehrtes Gemeinderatsmitglied,

In Beantwortung Ihrer Fragen zu den Menüs, die in den Schulfoyers und Kindertagesstätten der Stadt Luxemburg serviert werden (Ihr Schreiben vom 2. Mai 2024), habe ich die Ehre, Ihnen folgende Informationen zukommen zu lassen:

1) Kriterien für die in den Schulfoyers und Kindertagesstätten der Stadt Luxemburg gelieferten Mahlzeiten

Die Kriterien für Mahlzeiten, die an die Schulfoyers geliefert werden, sind in einem Lastenheft festgelegt. Da das Lastenheft zumindest für den Zeitraum der Ausschreibung grundsätzlich öffentlich ist, sind die Hauptkriterien für die Zusammensetzung und die Präsentation der Mahlzeit in Anhang 1 dieses Schreibens aufgeführt.

Die Mahlzeiten für die Kinder in den Schulfoyers werden nicht durch absichtlich hinzugefügten Zucker gesüßt, sondern nur durch den Zuckergehalt (Glukose, Fruktose ...), der natürlicherweise in der Zutat enthalten ist. Dies gilt auch für Trinkwasser und Tee, die ohne Zuckerzusatz serviert werden.

In Bezug auf die angebotenen Menüs wurden einige Neuheiten angeboten, wie z.B.:

  • eine Themenwoche „Crunch the Garden“ einmal im Monat, in der eine lokale Frucht oder ein lokales Gemüse der Saison im Vordergrund steht und in verschiedenen Formen angeboten wird;
  • ein vegetarisches Menü ist täglich verfügbar und im Tagesmenü bieten wir auch einen vegetarischen Tag pro Woche an, dies in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Leitfadens „Alimentation du nourrisson“ (0 bis 4 Jahre) 2022 des Ministeriums;
  • und zweimal im Monat Themenmenüs (Herbstmenü, Nationalfeiertag, Karneval...).

Das Wasser für die Zubereitung der Babyfläschchen wird in Glas- anstelle von Plastikflaschen geliefert.

Hausgemachte zuckerhaltige Produkte werden einmal pro Woche als Dessert und Snack angeboten. An den anderen Tagen bestehen die Desserts und Snacks aus Obst, Milchprodukten, ungesüßten Getreideprodukten, Brot usw.

2) Qualitätskontrollen

Die Qualität der Zusammenstellung der Mahlzeiten, ihrer Produktion sowie der Lebensmittelkette wird regelmäßig kontrolliert (gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem externen Dienstleister und der Stadt Luxemburg), insbesondere:

  • die Zusammensetzung der Mahlzeiten nach einem abwechslungsreichen Ernährungsplan (externe Ernährungsberaterin)
  • die verwendeten Rohstoffe (mindestens 50 % Bioanteil am Kaufpreis)
  • die Verarbeitung der Rohstoffe und die Herstellung der Mahlzeiten
  • die Verteilung und Präsentation der Mahlzeiten
  • die Verschwendungsquote
  • die Qualität des Trinkwassers
  • der Hygieneaspekt unter Anwendung des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis Critical Control Point).

Diese Kontrollen werden durch einen Audit-Check von der Firma Celico durchgeführt und finden zweimal jährlich für jede unserer sieben Produktionsküchen statt. Dieser Audit-Check überprüft unter anderem die Qualität der eingekauften Produkte, indem die verschiedenen Labels – z.B. Bio, regionale Produkte, „Marque nationale“ oder Zertifikat für nachhaltige Fischerei – kontrolliert werden. Die Übersicht über die letzten Audit-Checks finden Sie in Anhang 2.

Eine enge Zusammenarbeit besteht insbesondere mit der Ernährungsberaterin der Firma Signa Consulting, die bei der Erstellung der Menüs für den Service Crèches auf die Einhaltung der geltenden Ernährungsempfehlungen achtet. Sie führt zweimal jährlich Qualitätskontrollen in der Zentralküche durch, isst einmal pro Woche mit den Kindern, um ihre Meinung zu hören und die Gerichte zu probieren, und besucht regelmäßig die verschiedenen Kinderkrippen, um das Feedback der Erzieher über die servierten Mahlzeiten zu erhalten.

Darüber hinaus finden viermal im Jahr sowie bei Bedarf Sitzungen und „Menü-Kommissionen“ statt, bei denen die Leiter der Kinderkrippen, Vertreter der beauftragten Firma, die Direktion und die Ernährungsberaterin die Menüs überprüfen und darüber diskutieren.

3) Beschwerden, Audits, Zufriedenheitsstudien usw.

Analysiert und diskutiert werden die Ergebnisse der Audits in den Arbeitsgruppen, die alle sechs Wochen zwischen der Leitung des Dienstes, dem Service diététique und den Vertretern der Dienstleister Sodexo und Dussmann stattfinden.

Was das Beschwerdemanagement in Bezug auf die Mahlzeiten betrifft, so haben die Eltern der Kinder, aber auch die Mitarbeiter vor Ort, die die Menü-Lieferungen entgegennehmen, immer die Möglichkeit, sich per E-Mail oder Telefon an den Service diététique zu wenden.

Bezüglich der Beschwerden stehen die Direktion, der Chefkoch und die Ernährungsberaterin in direktem Kontakt mit den Leitern der Kindertagesstätten. Der Chefkoch besucht auch regelmäßig die Kindertagesstätten, um direktes Feedback von den Erziehern und den Kindern zu erhalten.

Bei jedem Wechsel des Menüzyklus (zweimal pro Jahr) wird in einem der Schulfoyers eine Verkostung der neuen Menüs mit den Kindern organisiert, bei der sie das vorgeschlagene neue Menü probieren und ihre Meinung dazu äußern können. Ein Beispiel eines Testblatts für neue Menüs ist in Anhang 3 zu finden.

Am 11. Juni 2024 besuchte ein Mitarbeiter des Service diététique das Schulfoyer Limpertsberg, um mit den Kindern und Eltern gemeinsam zu essen und sich über die angebotenen Mahlzeiten und die Einrichtung des Restaurants auszutauschen. Nachdem es zu Beschwerden gekommen war, boten die Leiter des Schulfoyers Limpertsberg den Eltern an, vor Ort mit ihren Kindern zu essen. Seitdem ist die Anzahl der Beschwerden zurückgegangen, da die Eltern gesehen haben, dass die Beschwerden ihrer Kinder auf deren persönlichen Geschmack und nicht auf die Qualität der angebotenen Mahlzeiten zurückzuführen sind.

4) Grundsätze der Produktion, Subunternehmer und Lieferung der Mahlzeiten an die Schulfoyers

Die Mahlzeiten für die Schulfoyers werden in 7 Produktionsküchen des Service Foyers scolaires der Stadt Luxemburg hergestellt. Die Produktion dieser Mahlzeiten wird derzeit von den Unternehmen Sodexo und Dussmann durchgeführt, die im Rahmen der europäischen öffentlichen Ausschreibungen den Zuschlag erhalten haben.

Gemäß der letzten Version der Lastenhefte (2022) muss der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:

  • Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Präsentation der Mahlzeiten,
  • Produktion der Mahlzeiten gemäß Auftragsvolumen unter Einhaltung aller Gesundheits- und Hygienevorschriften in der Küche am jeweiligen Standort und, falls erforderlich, in einer externen Küche nach vorheriger Zustimmung der Gemeinde, mit Ausnahme von spezieller Diätkost, die in einer eigens dafür vorgesehenen Küche produziert werden muss, die über die erforderliche Ausstattung verfügen und gemäß den anzuwendenden Prozeduren geführt werden muss, um die Anforderungen eines „Null-Fehler-Verfahrens“ zu erfüllen,
  • Verteilung der Mahlzeiten gemäß den HACCP-Vorschriften am Standort der Aufbereitungsküche und in dem bzw. den angeschlossenen Foyer(s),
  • Erledigung der damit verbundenen Zusatzaufgaben (Abholung und Reinigung des Geschirrs).

5) Zusammenarbeit mit SICONA und lokalen Produzenten

Das SICONA (Syndicat intercommunal pour la conservation de la nature) ist von seinen Mitgliedsgemeinden mit dem Schutz der Natur und der Erhaltung der Landschaft beauftragt. Die Stadt Luxemburg ist tatsächlich kein Mitglied des SICONA. In Bezug auf dessen Projekt „Natur genéissen“, das 2014 entwickelt wurde und die Verarbeitung von regionalen (Umkreis von 150 km) und saisonalen Produkten in den maisons relais fördert, haben wir uns für eine biologische Produktion in Höhe von 50 % des Gesamtkaufpreises der Lebensmittel über 6 Wochen entschieden. Im neuen Lastenheft gelten dabei die Kriterien des nationalen Plans „PAN Bio 2025“, wonach 50 % der verwendeten Lebensmittel aus der luxemburgischen Landwirtschaft stammen müssen. Diese Kriterien sind strenger als die Kriterien des Programms „Natur genéissen“ des SICONA, die nur 30 % Bio-Lebensmittel verlangen.

Regionale Produkte werden bereits in den Lastenheften bevorzugt, denen zufolge mindestens 50 % des gesamten Einkaufswerts aus biologischen Lebensmitteln bestehen muss (mit Gütesiegel, vorrangig regional und saisonal).

Es wurden auch genaue Anforderungen für die einzelnen Lebensmittelgruppen entwickelt (z.B. zertifizierter Wildfisch, nachhaltige Fischerei, frische Kräuter, Fairtrade-Kakao...).

Die Menge an Lebensmitteln, die benötigt wird, um etwa 4.000 Mahlzeiten pro Tag für die Kinder und das Personal der Schulfoyers zu produzieren, übersteigt höchstwahrscheinlich die regionale Bio-Produktionskapazität nach den genauen Kriterien und würde die Auswahl an Lebensmitteln, die unseren Kindern angeboten werden können, stark einschränken.

6) Schlussfolgerung

Es ist zwar richtig, dass zuckerhaltige Produkte zur Fettleibigkeit und zur Entwicklung einer Vorliebe für Süßes beitragen können, doch sind die Ernährungserziehung und die Entwicklung einer gesunden Beziehung zu Lebensmitteln ebenfalls wichtig. Die Personen, die für die Mahlzeiten in den Schulfoyers und Kindertagesstätten der Stadt Luxemburg verantwortlich sind, sorgen jederzeit für Qualität und Zufriedenheit aller.

Die vorliegende Stellungnahme wird Ihnen gemäß Artikel 25 des abgeänderten Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988 sowie Artikel 9 der abgeänderten Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 13. Mai 2013 übermittelt und gilt somit als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird im Analytischen Bericht und auf der Internetseite der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“

Feueralarm im Parkhaus Knuedler am 20. Juli 2024

Frage von Rat Nicolas Back

„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

Am Samstag, den 20. Juni, waren die Ausfahrten des Parking Knuedler durch einen Feueralarm blockiert. Glücklicherweise handelte es sich nicht um einen richtigen Brand und niemand wurde verletzt. Die betroffenen Personen konnten das Parkhaus jedoch mehrere Stunden lang nicht verlassen und der Feueralarm wurde mehrmals ausgelöst. Der Vorfall dauerte laut RTL-Bericht mehr als 2,5 Stunden (https://www.rtl.lu/news/national/a/2215636.html).

Können Sie weitere Details über den Verlauf dieses Vorfalls und dessen Ursache liefern?

  • Welche Sicherheitsmaßnahmen und -prozeduren wurden eingeführt und zuvor getestet, insbesondere mit dem CGDIS, um auf einen Brand im Parkhaus Knuedler zu reagieren?
  • Wie lange dauerte es, bis ein Techniker, der in der Lage war, das Problem zu lösen, vor Ort war? Wann konnten die letzten Personen das Parkhaus verlassen?
  • Welche vertraglichen Bestimmungen regeln Probleme dieser Art im Vertrag zwischen der Stadt Luxemburg und dem Parkhausbetreiber? Innerhalb wie viel Stunden muss ein Techniker vor Ort sein und innerhalb wie viel Stunden muss er das Problem lösen? Wurden alle Bestimmungen eingehalten?
  • Wie kommt es, dass nach mehreren Stunden immer noch Personen im Parkhaus festsaßen? Warum wurden diese nicht aus dem Parkhaus evakuiert, bis das Problem gelöst war? Stellte dies kein Risiko für diese Personen dar?
  • Stellte die Tatsache, dass die Personen den Motor ihres Autos laufen ließen, kein Risiko für ihre Gesundheit dar? Warum hat niemand sie aufgefordert, den Motor abzustellen?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

„Sehr geehrtes Gemeinderatsmitglied,

In Beantwortung Ihrer am 23. Juli 2024 per E-Mail eingereichten Frage bezüglich des Feueralarms am 20. Juli 2024 im Parkhaus Knuedler habe ich die Ehre, Ihnen die folgenden Informationen zu mitzuteilen:

  • Details zum Ablauf und zur Ursache des Brandes

Ein erster Alarm wurde um 19.09 Uhr auf der Ebene -3 des Parkhauses ausgelöst, dies durch den Detektor des Thermokabels. Sofort wurden die Sicherheitsmaßnahmen aktiviert: Schließen der Türen zwischen den Parkdecks und den Treppenhäusern sowie der Brandschutz-Rolltore der Fahrzeugrampen, Abschalten der Lüftung und Aufforderung an die Besucher, das Parkhaus zu verlassen, dies durch ein optisches und ein akustisches Signal (Sirene). Die Personen konnten das Parkhaus jederzeit zu Fuß über die 5 Treppenhäuser verlassen, um ins Freie zu gelangen (Place Guillaume II / Rue Notre Dame).

Der Parkhausmitarbeiter begab sich auf die Ebene -3 des Parkhauses, um die Situation zu untersuchen, und überzeugte sich davon, dass es keinen Brand gab. Da er den Alarm nicht manuell ausschalten konnte, wurde ein Techniker hinzugezogen. In der Zwischenzeit wurden grundlos drei manuelle Feueralarme von Parkhausbenutzern ausgelöst. Nachdem der Techniker eingetroffen war und das Problem behoben hatte, wurden alle vier Alarmmeldungen deaktiviert. Alle Brandschutz-Rolltore der Rampen wurden um 21.37 Uhr elektronisch geöffnet, mit Ausnahme des Tores zwischen den Ebenen -1 und -2, das manuell geöffnet werden musste, da es von Parkhausbenutzern gewaltsam geöffnet worden war, was zu einem erheblichen Zeitverlust beim Wiederöffnen des Tores führte.

Nach einer Untersuchung des Vorfalls durch die für die Installation der Brandmeldeanlage im Parkhaus Knuedler verantwortlichen Firma wurde festgestellt, dass der Vorfall (die Auslösung des ursprünglichen Alarms) auf einen Defekt im Sensor des Thermokabels bzw. einen falschen Widerstandswert des Sensors zurückzuführen war. Nach der Renovierung des Parkhauses und der Verlängerung des Kabels, um auch die angrenzende Rampe zu überwachen, wurde vergessen, den genauen Widerstandswert des Sensors neu zu programmieren. Diese Fehlprogrammierung wurde weder von der für die technische Infrastruktur zuständigen zugelassenen Prüfstelle noch bei der Abnahme der technischen Infrastruktur festgestellt.

Es sei darauf hingewiesen, dass nach der oben genannten Feststellung eine vollständige Kontrolle aller anderen im Parkhaus installierten Detektoren der Thermokabel durchgeführt wurde, ohne dass ein weiterer Fehler festgestellt wurde.

  • Welche Sicherheitsmaßnahmen und -prozeduren wurden eingeführt und zuvor getestet, insbesondere mit dem CGDIS, um auf einen Brand im Parkhaus Knuedler zu reagieren?

Das Parkhaus erfüllt alle Anforderungen der ITM (Inspection du travail et des mines). Eine ganze Reihe von Sicherheitsmaßnahmen sind in Bezug auf die Erkennung und Löschung von Bränden eingerichtet (u.a. flächendeckende Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage, Feuerlöscher, CO-Meldesystem, Brandschutz-Rolltore, Notbeleuchtung, beleuchtete Flucht- und Rettungswegbeschilderung, Gaswarnanlage, Videoüberwachung, digitales Gebäudefunksystem, das mit dem CGDIS und der Polizei verbunden ist). Sämtliche Installationen wurden von einem Kontrollbüro getestet und genehmigt.

Im Falle eines Brandes (oder eines anderen Vorfalls) werden die Besucher durch Sirenen und einen visuellen Alarm informiert. Evakuierungspläne befinden sich an jedem Ausgang. Bei einem Feueralarm werden die Strom-Ladesäulen (Ebene 0) deaktiviert und die Aufzüge außer Betrieb gesetzt. Die Einfahrt zum Parkhaus wird blockiert, während die Ausfahrt für die auf der Ebene 0 geparkten Fahrzeuge (wo sich auch die Behindertenparkplätze befinden) geöffnet wird.

Bei einer Ortsbegehung im Dezember 2022 mit der Planungsabteilung des CGDIS wurden die Zugangsmöglichkeiten zum Parkhaus und zur Sprinkleranlage geklärt. Darüber hinaus wurden die Pläne des Parkhauses in digitaler Form an das CGDIS übermittelt, um ein Eingreifen im Brandfall zu ermöglichen.

Schließlich verfügt das Parkhaus über einen ständig besetzten Posten (rund um die Uhr, 7 Tage die Woche), der für die Alarmierung der Rettungsdienste zuständig ist.

  • Wie lange dauerte es, bis ein Techniker, der in der Lage war, das Problem zu lösen, vor Ort war? Wann konnten die letzten Personen das Parkhaus verlassen?

Nach unseren Informationen war der Techniker, der das Problem lösen konnte, gegen 20.35 Uhr vor Ort. Seine Ankunft verzögerte sich insbesondere aufgrund der Sperrung eines Autobahnabschnitts, der Teil seiner Anfahrtsroute war.

Ab 21.37 Uhr konnten die Nutzer das Parkhaus verlassen, was aufgrund der Anzahl der Autofahrer, die gleichzeitig ausfahren wollten, einige Zeit dauerte.

  • Welche vertraglichen Bestimmungen regeln Probleme dieser Art im Vertrag zwischen der Stadt Luxemburg und dem Parkhausbetreiber? Innerhalb wie viel Stunden muss ein Techniker vor Ort sein und innerhalb wie viel Stunden muss er das Problem lösen? Wurden alle Bestimmungen eingehalten?

Der Betreiber des Parkhauses intervenierte, indem er die folgenden in der Vereinbarung mit der Stadt Luxemburg vorgesehenen Aufgaben erfüllte: Nach dem Auslösen des Feueralarms begab sich der Parkwächter sofort in den Raum der Brandmeldezentrale, um die Informationen über den Alarm zu überprüfen. Anschließend begab er sich direkt zur Ebene -3, um eine Kontrolle durchzuführen. Als er nichts Ungewöhnliches feststellte, wollte er den Alarm manuell ausschalten. Aufgrund der oben beschriebenen Umstände dauerte die Lösung des Problems länger. Die Vertragsbestimmungen wurden vom Betreiber eingehalten. Ohne die beschriebenen Umstände hätte das Problem schneller gelöst werden können.

  • Wie kommt es, dass nach mehreren Stunden immer noch Menschen im Untergeschoss des Parkhauses festsaßen? Warum wurden diese Personen nicht aus dem Parkhaus evakuiert, bis das Problem gelöst war? Stellte dies kein Risiko für diese Personen dar?

Es muss klargestellt werden, dass die betroffenen Personen zu keinem Zeitpunkt im Parkhaus eingeschlossen waren und sie das Parkhaus jederzeit zu Fuß über die Treppenhäuser hätten verlassen können, was die meisten Nutzer jedoch nicht taten.

Die Personen im Inneren des Parkhauses wurden vom Parkwächter und der Polizei aufgefordert, das Parkhaus zu verlassen, jedoch ohne Erfolg.

Da es sich um einen Fehlalarm handelte, bestand keine Gefahr für die Menschen.

  • Stellte die Tatsache, dass die Personen weiterhin die Motoren ihrer Autos laufen ließen, kein Risiko für ihre Gesundheit dar? Warum hat niemand die Personen aufgefordert, den Motor abzustellen?

In der Tat saßen Personen in ihren Autos und ließen die Motoren laufen. Die Abgase führten dazu, dass die CO-Meldung ausgelöst wurde. Dies stellte jedoch keine Gefahr für die Gesundheit dar, da der erreichte Grenzwert niedrig war.

Das Personal des Parkhausbetreibers und die Polizei forderten die betroffenen Personen auf, den Motor ihres Autos abzustellen.

Die vorliegende Stellungnahme wird Ihnen gemäß Artikel 25 des abgeänderten Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988 sowie Artikel 9 der abgeänderten Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 13. Mai 2013 übermittelt und gilt als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird im Analytischen Bericht und auf der Internetseite der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.