In öffentlicher Sitzung

1. Finanzen der Stadt:

Sitzung vom 9. Dezember 2024

  • Allgemeine Einführung durch die Bürgermeisterin
  • Bericht der Finanzkommission, erarbeitet von Gemeinderätin Emilie Costantini
  • Berichtigter Haushalt 2024 und Haushaltsentwurf 2025: Vortrag von Finanzschöffe Laurent Mosar

Sitzung vom 13. Dezember 2024 

  • Haushaltsdebatte: Beiträge der Mitglieder des Gemeinderats

Sitzung vom 16. Dezember 2024

  • Antworten der Mitglieder des Schöffenrats zu den vorgetragenen Bemerkungen
  • Prüfung und Abstimmung über die eingebrachten Änderungsvorschläge und Vorschläge
  • Abstimmung über den berichtigten Haushalt 2024 und den Haushaltsentwurf 2025
  • Verwaltungskonten für das Haushaltsjahr 2023 sowie Jahresrechnungen der Stiftungen – Billigung
  • Abrechnungen von Bauvorhaben – Billigung

Sitzung vom 9. Dezember 2024

2. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
3. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
4. Verträge – Billigung
5. Kostenvoranschlag für Arbeiten – Billigung – Projekt für die Einrichtung einer Zone 30 in der Rue de Rollingergrund

6. Städtebau:

  • Ablehnung des Antrags auf punktuelle Änderung des PAG in Bezug auf die Parzelle, die im Kataster unter der Nummer 94/2385 der Sektion HoC von Gasperich eingetragen ist und sich bei der Rue Louis de Froment befindet – Beschlussfassung
  • Punktuelle Änderung des PAP „Lycée Kuebebierg“ – Beschlussfassung
  • PAP Rue Giselbert – Beschlussfassung
  • Einstufung des Gebäudes in der Rue Malakoff Nr. 35 als nationales Kulturgut – Stellungnahme
  • Einstufung des Gebäudes in der Rue des Maraîchers Nr. 28 als nationales Kulturgut – Stellungnahme
  • Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung

7. Gewährung von Zuschüssen – Beschlussfassung
8. Umweltbericht 2021/2022 – Vorstellung
9. Vollmacht des Gemeinderats zugunsten des Schöffenrats zum Verkauf von Fahrzeugen für das Jahr 2025 – Beschlussfassung
10. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung

Eine Tagesordnung für die Sitzung am 16. Dezember 2024 wird Ihnen rechtzeitig bereitgestellt.

Live-Übertragung der Sitzungen

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Analytischer Bericht

Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.

Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.

Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen

Die bei dieser Sitzung gestellten Fragen werden zeitnah bereitgestellt.

Cargobike-Projekt VeloCarrier

Frage von Rat François Benoy

Im Mai 2023, kurz vor den Kommunalwahlen, hatte der Schöffenrat angekündigt, in Zusammenarbeit mit der Firma VeloCarrier ein Projekt für Cargobike-Lieferungen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg zu realisieren. Gemäß der Präsentation in der Mobilitätskommission am 3. Mai 2023 sah die Vereinbarung zwischen der Stadt und VeloCarrier die Bereitstellung eines Abstell-Lagers (City Hub) sowie eines Büros auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofs in Hollerich (gegen Zahlung einer Gebühr von 300 € durch VeloCarrier) sowie den Erwerb von drei Cargobikes durch die Stadt und deren Bereitstellung an VeloCarrier vor.

  • Im Internet sind keine Informationen zu diesem Projekt zu finden. Kann ich daraus schließen, dass das Projekt letztendlich nie durchgeführt wurde? Aus welchen Gründen?
  • Warum wurden weder die Mobilitätskommission noch der Gemeinderat über den Fortschritt bzw. die Aufgabe dieses Projekts informiert?
  • Welche Kosten sind der Stadt bei diesem Projekt entstanden? Ist dieses Geld für die Stadt verloren?
  • Warum hat die Stadt kein neues Projekt für Lieferungen per Cargobike gestartet? Welche Pläne hat der Schöffenrat diesbezüglich?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Es handelte sich in der Tat um ein wichtiges Projekt, das im Rahmen der Gemeindewahlen angekündigt wurde. Die Stadt wurde von einer ausländischen Firma kontaktiert, die ein solches Cargobike-System bereits in mehreren europäischen Städten anbietet. Die Firma fragte bei uns an, ob wir sie bei der Einführung eines solchen Systems in Luxemburg-Stadt unterstützen könnten. Da es sinnvoll wäre, wenn ein Teil der zahlreichen Warenlieferungen mit Cargobikes durchgeführt werden könnte, haben wir der Firma die Unterstützung der Stadt Luxemburg zugesichert.

Im Juni/Juli 2023 wurde eine Konvention unterschrieben, die Firma bekam die Schlüssel der Räumlichkeiten im alten Schlachthof und sie bezahlte die Miete – doch sie kam nie nach Luxemburg. Unsere Briefe, auch eingeschriebene Briefe, blieben ohne Reaktion seitens der Firma. Der Schöffenrat beschloss daraufhin, den Vertrag einseitig zu kündigen. Die Firma hat sich nicht mehr gemeldet und hat nicht einmal die bereits gezahlte Miete zurückgefordert. Außer der Arbeitszeit für unser Personal verursachte das Projekt keine Kosten für die Stadt Luxemburg. Die drei Cargobikes, die der Firma zur Verfügung gestellt werden sollten, waren noch nicht bestellt worden.

Mehrere andere Firmen haben nun ihr Interesse bekundet, um ein Cargobike-System in Luxemburg-Stadt umzusetzen. Wir sind gerne bereit, solche Initiativen zu unterstützen. Es muss sich jedenfalls um eine Privatinitiative handeln, denn die Stadt wird kein solches System in Eigenregie einführen.

Frage von Rat François Benoy

Der Schöffenrat hat also im vergangenen Jahr keine Initiative gestartet, damit ein entsprechendes Projekt zustande kommt?

Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt

Die zuständige Dienststelle und der zuständige Schöffe haben Überlegungen angestellt, welche Möglichkeiten bestehen. Falls sich in diesem Sinne etwas ergibt – möglicherweise im kommenden Jahr –, werden wir dem Gemeinderat dieses Projekt vorstellen.

Zustand der sanitären Anlagen in den Schulen und Schulfoyers der Stadt Luxemburg

Frage von Rat François Benoy

Fehlende Toilettenbrillen und -deckel, kaputte Toilettenspülungen, keine Seife, mangelnde Sauberkeit... Dies sind einige der Beanstandungen von Kindern über den Zustand der Toiletten in einigen Schulen und Schulfoyers der Stadt Luxemburg. Diese Feststellungen betreffen vor allem die älteren Gebäude.

Einige Städte, wie z.B. Freiburg (Deutschland), verfügen über ein spezielles Budget und haben ein Programm für die Renovierung der sanitären Anlagen in ihren Schulen und außerschulischen Einrichtungen erstellt.

  • Wie ist nach Meinung des Schöffenrates der Zustand der sanitären Anlagen in den Schulen und Schulfoyers der Stadt Luxemburg? Ist der Schöffenrat der Meinung, dass auch Kinder ein Recht auf saubere und komfortable Sanitäranlagen haben?
  • Welche Standardausstattung wird derzeit in jeder Schule und jedem Schulfoyer der Stadt gewährleistet? Entspricht diese Ausstattung den aktuellen Bedürfnissen?
  • Ist die Sauberkeit und das Vorhandensein von Seife und Toilettenpapier jederzeit gewährleistet?
  • Ist in jeder Einrichtung, die von Mädchen ab der dritten Klasse besucht wird, eine Schachtel mit Menstruationsprodukten vorhanden? Sind die Produkte für Schülerinnen geeignet?
  • Welche Renovierungen sind in den kommenden Monaten und Jahren in älteren Gebäuden geplant, um die Situation zu verbessern?

Antwort von Schöffe Paul Galles

Das von Rat Benoy beschriebene Programm ausländischer Städte gehört zum Alltag unseres Service Maintenance, dessen Arbeitspensum wirklich beachtlich ist. Dass wir alle unseren Kindern gute Einrichtungen zur Verfügung stellen wollen, ist selbstverständlich. Alle Einrichtungen sind in sauberem Zustand. Manche davon sind aber in die Jahre gekommen (z.B. in Belair) und werden nach und nach vom Service Maintenance ausgetauscht. Im Prinzip entsprechen alle Einrichtungen den bestehenden Normen und Reglementierungen. Sollte dies bei einigen Einrichtungen nicht der Fall sein, bitten wir darum, dass uns dies gemeldet wird.

Von den 425 Beschwerden aller Art, die der Service Foyers scolaires im Schuljahr 2023/2024 erhalten hat, hatten nur 13 mit Sanitäranlagen zu tun. Eine kaputte Toilettenbrille war in einem einzigen Fall die Ursache der Beschwerde.

Der Service Maintenance verfügt über einen sehr guten Reinigungsplan. Morgens zum Schulbeginn ist immer sauber geputzt, und im Laufe des Tages erfolgt eine zweite Reinigung.

Dass dafür gesorgt wird, dass Seife, Toilettenpapier etc. vorhanden ist, versteht sich von selbst.  Was die Menstruationsartikel betrifft, befinden sich in den Toilettenräumen der Grundschulen und Schulfoyers, die von Schülerinnen des 4. Zyklus besucht werden, Slip-Einlagen, Binden und Tampons, wobei es sich um Bio-Produkte handelt, die keine Chemikalien enthalten.

Für die Renovierung der Sanitäranlagen in den Schulen besteht ein Mehrjahresplan, der jährlich überarbeitet wird. Ein neues Schulfoyer in Neudorf wurde vor kurzem fertiggestellt. Auch in der Rue Henri VII wird an neuen Einrichtungen gearbeitet. Ein besonderes Augenmerk gilt in den kommenden Jahren den in die Jahre gekommenen Gebäuden in der Rue Gellé sowie in der Avenue Gaston Diderich. Die Prioritäten werden von Zeit zu Zeit überarbeitet, wobei auf die aktuelle Nutzung der Räumlichkeiten in den Gebäuden sowie auf die Arbeitsauslastung unserer Mitarbeiter geachtet wird.

Frage von Rat François Benoy

Wie sieht die Standardausrüstung aus, die der von Schöffe Galles angesprochenen Norm entspricht? Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt Luxemburg Kontrollen durchführen muss und sich nicht darauf verlassen sollte, dass Kinder aus der Grundschule selbst Beschwerden einreichen, z.B. via Report-it. Ich habe mit einer Reihe von Eltern gesprochen, und es ist eine Tatsache, dass die Einrichtungen vor allem in älteren Gebäuden nicht immer in Ordnung sind.

Antwort von Schöffe Paul Galles

Was die Normen betrifft, handelt es sich um die von mir soeben beschriebene Ausstattung sowie um den Umstand, dass alles sauber sein muss. Natürlich verlassen wir uns nicht auf Beschwerden seitens der Kinder, um darauf hingewiesen zu werden, dass etwas gereinigt oder repariert werden muss. Die Hauswarte, die zum Service Maintenance gehören, bzw. das Personal der Schulfoyers geben solche Informationen weiter.

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Ich bitte Rat Benoy, den betreffenden Eltern zu sagen, sie sollen der Stadt Luxemburg ihre Beschwerden mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Städtebauliches Projekt „Wunnquartier Stade“

Frage von Rat François Benoy

Drei Jahre nach der Bekanntgabe der Ergebnisse des Wettbewerbs „Wunnquartier Stade“ hat der Schöffenrat dem Gemeinderat noch immer nicht die erforderlichen Abänderungen des Flächennutzungsplans (PAG) und die dazugehörigen Teilbebauungspläne (PAP) vorgelegt, um dieses wichtige städtebauliche Projekt der Stadt Luxemburg umzusetzen.

  • Wie ist der Stand der Dinge bei diesem Projekt? Warum hat der Gemeinderat seit drei Jahren keine Informationen zu diesem Thema erhalten?
  • Wurde das aus dem Wettbewerb hervorgegangene Projekt seitdem geändert? Wenn ja, in welchen Aspekten und mit welchen Ergebnissen?
  • Wann wird die Prozedur zur Abänderung des PAG sowie die Ausarbeitung der PAP eingeleitet? Welcher Zeitplan ist für dieses Projekt vorgesehen?

Für die Umwandlung des Industriestandorts Metzeschmelz in ein Wohngebiet ist eine aktive, regelmäßige und transparente Beteiligung der Anwohner vorgesehen. Dieser Prozess wird von einem Expertenbüro begleitet. Ich verweise auf die Website metzeschmelz.lu.

  • Warum hat die Stadt die Einwohner seit der Bekanntgabe des Gewinners des „Stade“-Projekts nicht mehr informiert und einbezogen?
  • Wird die Stadt für das Wohnviertel „Stade“ eine Bürgerbeteiligung vorsehen, die mit jener der Metzeschmelz vergleichbar ist?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Im Jahr 2021 hatte die Stadt einen Architektenwettbewerb organisiert. Die Einwohner wurden in diesen Prozess einbezogen, konnten sich die Pläne anschauen und ihre Anmerkungen machen. Ein Entwurf wurde ausgewählt und die Ausarbeitung eines Masterplans in Auftrag gegeben. Die Umsetzung des Projekts erfordert in der Tat eine Abänderung des Flächennutzungsplans (PAG) und die Ausarbeitung von verschiedenen Teilbebauungsplänen (PAP).

Im Jahr 2023 wurden alle betroffenen Dienststellen der Stadt Luxemburg (Dienststellen Hygiène, Énergie, Canalisation, Environnement, Coordination culturelle, Bâtiments, Sports, Affaires sociales, Crèches, Parcs, Circulation, Voirie, Topographie et Géomatique, Eaux, Biens communaux und Logement) sowie die zuständigen externen Akteure (LuxTram, das Wasserwirtschaftsamt, die Straßenbauverwaltung und die Cellule de facilitation urbanisme et environnement – CFUE) in die Arbeiten eingebunden.

Ich hoffe, dass der Masterplan, der sich zurzeit in der Abschlussphase befindet, in den kommenden Monaten der Kommission für Stadtentwicklung vorgestellt werden kann. Zuvor müssen aber noch eine Reihe von Studien durchgeführt werden: eine geologische Studie, um die Stabilität des felsigen Untergrunds festzustellen; eine geothermische Studie, um das energetische Potential zu bestimmen; eine Vorstudie über den Zustand der potentiell kontaminierten Flächen; eine strategische Umweltprüfung und eine Verkehrsstudie. Die Trasse der Straßenbahn wurde prinzipiell festgehalten, und es gilt, die Details im Bereich des Eingangs zum neuen Viertel zu definieren.

Es gab am 18. Oktober 2024 einen Workshop mit dem Titel „La mixité des fonctions en ville“, und beim Apéri’Tour am 16. Juli im Viertel Belair erhielten die Einwohner einen Einblick in die Planungen.

Wir arbeiten also sehr intensiv an diesem Projekt. Einer der zurückbehaltenen Vorschläge besteht darin, die Baudichte leicht zu erhöhen. Konkreteres wird im PAP festgelegt, denn bislang handelte es sich ja nur um einen Ideenwettbewerb. Was aber jetzt schon zurückbehalten wurde, ist die Schaffung eines Drittortes in der ehemaligen Feuerwehrkaserne an der Route d’Arlon, dies in Zusammenarbeit mit einem jungen Unternehmen, das bei einem Ideenwettbewerb der Oeuvre nationale de secours Grande-Duchesse Charlotte zurückbehalten worden war.

Sobald die erwähnten Studien abgeschlossen sind, werden wir die Leute informieren, wie es weitergehen soll. Wir werden die nötigen politischen Entscheidungen treffen und diese in der zuständigen beratenden Kommission vorstellen. Anschließend werden die PAPs und die erforderlichen Abänderungen des PAG dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.

Eine ganzheitliche Herangehensweise ist erforderlich, auch z.B. wegen des Umstands, dass der Zugang zum Gelände, das einer Kongregation gehört, wahrscheinlich nicht von der Route d’Arlon aus möglich sein wird, sondern über die anderen Terrains erfolgen muss.

Die Verwirklichung dieses Projektes setzt die Umsetzung zweier anderer großer Projekte voraus: der neue Sitz des Service Hygiène im Ressourcenzentrum in Merl und das neue Leichtathletikstadion in Hamm. An der Umsetzung dieser beiden Projekte wird ebenfalls sehr intensiv gearbeitet, und ich hoffe, dass wir sie dem Gemeinderat im Laufe des Jahres 2025 vorlegen können.

Frage von Rat François Benoy

Ich bin erfreut, dass wir in den kommenden Monaten mit Fortschritten rechnen können, und begrüße insbesondere den Umstand, dass in der ehemaligen Feuerwehrkaserne ein Drittort entstehen soll. Allerdings reicht die Bürgerbeteiligung bei der Metzeschmelz noch weiter. Ist der Schöffenrat bereit, bei diesem wichtigen Projekt in puncto Bürgerbeteiligung – der Beteiligung der aktuellen Einwohner, aber auch der Menschen, die den Standort in Zukunft benutzen werden – noch einen Schritt weiter zu gehen?

Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer

Wenn alle Informationen auf dem Tisch liegen, werden wir Schritte in diese Richtung unternehmen. In puncto Bürgerbeteiligung brauchen wir uns von niemandem eine Lektion erteilen zu lassen.

Veranstaltung „Die letzten Männer des Westens“

Frage von Rat Tom Weidig

Meine Frage betrifft die Veranstaltung „Die letzten Männer des Westens“, die am 29. November auf Einladung des Schöffenrates und von „CID Fraen an Gender“ stattfand. Es handelte sich um eine Lesung des deutschen Autors Tobias Ginsburg über seine Recherchen zur sogenannten toxischen Männlichkeit bei einzelnen politischen Gruppierungen. Diese Recherchen hat er in diesem Jahr in einem Buch mit dem gleichen Titel veröffentlicht.

  • Nach welchen Kriterien wurde Herr Ginsburg als Gastredner ausgewählt und warum hat die Stadt Luxemburg diese Einladung unterstützt?
  • Welches sind seine akademischen Qualifikationen oder Positionen?
  • Ist nach seinem Auftritt auch ein Vortrag über die sogenannte toxische Weiblichkeit in linksfeministischen Kreisen geplant?
  • Falls nicht, warum?
  • Wie hoch ist das Honorar, das Herr Ginsburg für diesen Vortrag erhält?
  • Werden die Kosten für seine Anreise und seine Übernachtung von der Stadt Luxemburg übernommen? Wie hoch sind diese Kosten?

Antwort von Schöffe Maurice Bauer

Glücklicherweise leben wir in einer offenen und pluralistischen Gesellschaft, in der jeder seinen Standpunkt vertreten kann. Ich schlage Rat Weidig vor, sich eine Mitgliedskarte beim „CID Fraen an Gender“ zu nehmen und den Verantwortlichen vorzuschlagen, auch andere Gastredner einzuladen.

Spätestens seitdem ein Kandidat, zu dessen Repertoire sexistische und frauenfeindliche Aussagen gehören, zum US-Präsidenten gewählt wurde, hat diese Veranstaltung absolut ihren Platz in einer pluralistischen Gesellschaft.

Ich möchte betonen, dass die betreffende Veranstaltung nicht nur von der Stadt Luxemburg und dem „CID Fraen an Gender“ organisiert wurde, sondern auch von respect.lu und infoMann, die sich ebenfalls im Sinne einer offeneren Gesellschaft und eines respektvolleren Umgangs miteinander einsetzen. Wir müssen darauf achten, dass bestimmte Entwicklungen, wie sie derzeit in den USA zu beobachten sind, nicht auf Europa übergreifen.

Diese Veranstaltung wurde vor über einem Jahr (am 30. November 2023) in der Chancengleichheitskommission vorgestellt. Rat Weidig war dabei selbst anwesend. Es gab eine einzige Gegenstimme, wobei ich annehme, dass es sich dabei um die Stimme von Herrn Weidig handelte.

Die Ereignisse der vergangenen Monate beantworten die Frage, nach welchen Kriterien Herr Ginsburg als Gastredner ausgewählt wurde. Das Thema fügt sich ganz klar in den Chancengleichheitsaktionsplan 2023-2027 der Stadt Luxemburg ein. Die Stadt Luxemburg hat eine Konvention mit dem „CID Fraen an Gender“ unterschrieben, doch es steht ihr nicht zu, dem CID vorzuschreiben, welche Veranstaltungen es zu organisieren hat.

Es sind in letzter Zeit antifeministische Tendenzen aufgekommen, weshalb ich der Ansicht bin, dass dieses Thema sehr gut in unsere Zeit passt. Wäre Rat Weidig bei der Lesung anwesend gewesen, hätte er feststellen können, dass der Saal bis auf den letzten Platz gefüllt war.

Herr Ginsburg hat ein Universitätsdiplom im Bereich der Dramaturgie, der Literatur und der Philosophie, womit er ja eigentlich in der Lage sein sollte, ein Buch zu schreiben. Kommentare von Herrn Ginsburg werden in seriösen Medien wie der Tageszeitung taz oder dem Radiosender Deutschlandfunk Kultur aufgegriffen. Das Buch „Die letzten Männer des Westens“ von Herrn Ginsburg ist im Rowohlt-Verlag erschienen, der in Deutschland als Referenz angesehen werden kann.

Wenn Rat Weidig es für sinnvoll hält, dem „CID Fraen an Gender“ vorzuschlagen, einen Vortrag über „toxische Weiblichkeit in linksfeministischen Kreisen“ zu organisieren, hält ihn wie gesagt nichts davon ab, Mitglied beim „CID Fraen an Gender“ zu werden und dies vorzuschlagen.

Was das Honorar von Herrn Ginsburg betrifft, hat er eine Aufwandsentschädigung von 1.200 € sowie 350 € für Transport und Unterkunft erhalten. Diese Kosten wurden direkt vom „CID Fraen an Gender“ übernommen und werden durch den Zuschuss, den das CID im Rahmen seiner Konvention mit der Stadt Luxemburg erhält, gedeckt.

Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.

Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.