Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Hundekot auf öffentlichen Verkehrswegen

Frage von CLAUDINE KONSBRUCK

Hundekot auf öffentlichen Verkehrswegen in Wohnvierteln scheint insbesondere in der letzten Zeit zu einer Plage geworden zu sein, und dies, obwohl die Stadt kostenlose Hundekotbeutel zur Verfügung stellt. Einen Hund zu halten ist eine gute Sache, solange die Hundehalter sich zivilisiert und verantwortlich verhalten.
Laut Artikel 9 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg müssen Hundehalter/innen und -sitter/innen vermeiden, dass die Hunde mit ihren Ausscheidungen die Gehwege, Straßen und Plätze in Wohngebieten und Fußgängerzonen, Spielplätze, Spielflächen und öffentliche Grünflächen sowie die Bauwerke in deren Umgebung verschmutzen. In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen stellen:

  • Wie viele Hunde sind in Luxemburg-Stadt gemeldet? Hält sich die Zahl der gemeldeten Hunde konstant oder hat sie sich in den vergangenen Jahren verändert?
  • Wie viele Strafmandate wurden in den vergangenen Jahren wegen Verletzung von Artikel 9 der Allgemeinen Polizeiverordnung ausgestellt?
  • Eine Übertragung der einschlägigen Kontrollkompetenz auf städtische Beamte wird es sicherlich ermöglichen, besser auf diese störenden Verhaltensweisen zu reagieren. Ist die Stadt Luxemburg auf dem Laufenden über die Fortschritte dieses Gesetzesvorhabens?
  • Wäre es nicht sinnvoll, eine Kampagne zur Sensibilisierung der Hundehalter in diesem Punkt zu starten und diese zu verantwortungsbewusstem Handeln anzuregen, sodass sie den Hundekot entfernen?

Antwort von PATRICK GOLDSCHMIDT und LYDIE POLFER

Zum 1. Januar 2020 waren in der Stadt Luxemburg 2868 Hunde registriert (am 1. Januar 2013 3081 Hunde), davon 39 potenziell gefährliche. Die Anzahl der Hunde ist also leicht gesunken.
Der Polizei liegen allerdings keinerlei Daten über die Anzahl der ausgestellten Strafmandate gegen Hundehalter vor, die sich den Bestimmungen der Allgemeinen Polizeiverordnung widersetzt haben.

Im Frühjahr 2020 startet die Stadt im Rahmen der Anti-Littering-Kampagne eine Sensibilisierungskampagne speziell zum Thema Hundekot auf öffentlichen Verkehrswegen. In den Jahren 2015 und 2016 haben Kinder verschiedener Foyers scolaires (Schülerhorten) in mehreren Parks Plakate zu diesem Thema geschaffen, jedoch hat dies Aktion kaum Erfolg gezeigt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Stadtgebiet über 400 Spender für Hundekotbeutel aufgestellt wurden und rund 1,5 Millionen Beutel pro Jahr verwendet werden. Seit Kurzem stellt die Stadt den Bürgerinnen und Bürgern auch Papierbeutel zur Verfügung, die allerdings gewisse Nachteile haben: Sie werden von weit her angeliefert – nämlich aus China – und sie senken die Kapazität der Spender auf rund 30 Beutel (im Vergleich zu 300 Plastikbeuteln). Das Personal des Service Hygiène (Dienststelle Hygiene), das die Spender befüllt, ist derzeit mit dem Auto unterwegs, aber die Stadt wird zwei elektrische Transportfahrräder bestellen.

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen der Allgemeinen Polizeiverordnung zum Thema Hundekot an die Mitarbeiter/innen des Service Parking (Dienststelle Parkflächen) übertragen werden soll. Die zuständige Kommission der Abgeordnetenkammer hat das entsprechende Gesetzesvorhaben jedoch noch nicht aufgegriffen. Die Stadt Luxemburg möchte den Mitarbeitern des Service Parking auch die Kompetenz in anderen Bereichen übertragen, etwa zur Ausstellung von Strafmandaten für LKW-Fahrer, die an Bushaltestellen parken. Die Gespräche hierzu sind allerdings noch im Gange.

Rechtliche Grundlage zur Bettelei

Frage von CLAUDINE KONSBRUCK

Die Gemeindeverwaltung Diekirch hat kürzlich den Beschluss gefasst, das „stille“ Betteln (mendicité simple) im Gemeindegebiet zu verbieten. Ein solches Verbot findet sich nun in der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt.
In der Stadt Arlon wurde ein ähnlicher Beschluss gefasst. In Zukunft ist das Betteln vor den Geschäften und Banken des Stadtzentrums, aber auch 10 m auf beiden Seiten der Fassaden dieser Einrichtungen verboten. Bei bestimmten Veranstaltungen wird die Bettelei schlicht und einfach grundsätzlich verboten sein.
In Luxemburg stellt sich die Lage wie folgt dar:

  • Die Stadt Luxemburg hat 2016 in der Polizeiverordnung eine neue Regelung zur organisierten Bettelei eingeführt.
    In Artikel 51 ist Folgendes geregelt: Jede Form von organisierter Bettelei und von Bettelbanden ist verboten. Das Betteln ist Minderjährigen unter 18 Jahren sowie Volljährigen in Begleitung von bettelnden oder nicht bettelnden Minderjährigen unter 18 Jahren verboten (nur der französische Text ist rechtsverbindlich).
  • Das Strafgesetzbuch sieht in Artikel 563 eine Geldbuße für Landstreicher und Bettler vor. Eine Fußnote präzisiert allerdings:
    Gesetz vom 29. August 2008: Punkt 6 im zweiten Absatz von Artikel 563 des Strafgesetzbuches entfällt (nur der französische Text ist rechtsverbindlich). Diese Formulierung ist wahrscheinlich ein Irrtum, denn es gab nie einen Absatz 2 in Artikel 563. Aus den vorbereitenden Arbeiten für das Gesetz geht hervor, dass der Gesetzgeber eigentlich nicht Absatz 2 Punkt 6, sondern Absatz 6 Punkt 2 abschaffen wollte. Nach Einschätzung der Justizbehörden wurde Punkt 6 vollständig aufgehoben.

Ich möchte daher dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:

  • Wie viele Strafmandate wegen Verletzung von Artikel 51 der Polizeiverordnung wurden bisher ausgestellt?
  • Sind die Verantwortlichen der Stadt der Ansicht, dass der bestehende rechtliche Rahmen ausreicht und das Phänomen der Bettelei und die damit zusammenhängenden Probleme damit bewältigt werden können?
  • Könnte das Beispiel anderer Städte als Anregung für die verantwortlichen Politiker/innen dienen?
  • Wäre die räumliche Eingrenzung der Ausübung der Bettelei nicht eine überlegenswerte Lösung?

Antwort von Lydie Polfer

Der Schöffenrat hält die Situation für ganz und gar nicht zufriedenstellend. Sie ist sogar schockierend. Die Kontrolle der kommunalen Verordnungen ist der großherzoglichen Polizei vorbehalten. Die Antwort der Polizei ist unbefriedigend. Diesbezügliche Verstöße sind nicht spezifiziert: „Das System erfasst nur die Beschuldigungen aus dem Strafgesetzbuch. Sämtliche Gemeinden in ganz Luxemburg besitzen unterschiedliche Polizeireglemente, und diese sind nicht in der polizeilichen Datenbank erfasst.“ (« Le système comprend uniquement les dispositions du Code pénal.

Es sieht also so aus, dass auf der Grundlage der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg noch kein Strafmandat ausgestellt wurde. Nicht einmal die durch das Strafgesetzbuch für den Fall der organisierten Bettelei – ein Phänomen, dass es in Luxemburg-Stadt offenkundig gibt – vorgesehenen Strafen werden durch die Polizei verhängt.
Die Polizei greift auch nicht ein, wenn Personen die Nacht im Eingangsbereich von Geschäften oder Wohngebäuden verbringen, was ebenfalls durch die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt untersagt ist.

Was die stille Bettelei betrifft, so ist in der diesbezüglichen Gesetzgebung 2008 ein inhaltlicher Fehler unterlaufen, sodass die Gerichte den fraglichen Gesetzestext nicht mehr anwenden. Im Jahr 2009 hat der Staatsanwalt der Polizei sogar einen Vermerk geschickt, in dem er diese informiert, dass die stille Bettelei nicht mehr verfolgt wird. Es wäre interessant zu wissen, ob in Diekirch auf der Grundlage der Regelung zur stillen Bettelei in der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Diekirch auch nur ein einziges Strafmandat ausgestellt wurde, und welche gerichtlichen Folgen dieses Strafmandat gegebenenfalls gehabt hat. Angesichts der Tatsache, dass es Heime mit echten Betten gibt, ist die aktuelle Situation auch nicht im Interesse der Personen, die in den Eingangsbereichen von Geschäften übernachten. Die Stadt Luxemburg kann soziale Maßnahmen (Streetwork usw.) durchführen, aber der bestehende rechtliche Rahmen erlaubt der Stadt nicht, Maßnahmen für eine echte Verbesserung der Situation zu ergreifen. Dieser Mangel an rechtlichen Mitteln ist in einem Rechtsstaat untragbar.

Trockensteinmauern

Frage von FRANÇOIS BENOY

„Trockenmauerwerk, das aus Naturstein ohne Mörtel oder andere Bindemittel besteht, wird für das Errichten sehr stabiler Mauern verwendet. Heutzutage ist anerkannt, dass diese Art des Bauens (…) wertvoll für die Ökologie, Landschaft und Landwirtschaft ist. Allerdings brechen die Gebäude und das Know-how dieses kulturellen Erbes, das sich seit Jahrhunderten in der ganzen Welt findet, im wahrsten Sinne des Wortes zusammen.“ (www.naturemwelt.lu).
Angesichts ihrer wichtigen ökologischen Funktion stellen die Trockensteinmauern in hohem Maße geschützte Biotope dar. Seit 2018 findet sich das traditionelle Know-how der Errichtung von Trockensteinbauten (D'Konscht vum Dréchemauerbauen) im nationalen Inventar des immateriellen Kulturerbes Luxemburgs (www.iki.lu).
In Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats möchte ich dem Schöffenrat folgende Fragen vorlegen:

  • Verfügt die Stadt Luxemburg über ein Inventar der Trockensteinmauern auf ihrem Gebiet? Sofern das nicht der Fall ist: Müsste die Stadt Luxemburg nicht zum Schutz dieses Lebensraums ein Inventar der Trockensteinmauern auf ihrem Gebiet erstellen?
  • Welche Maßnahmen werden zur Zeit und in Zukunft durch die Stadt Luxemburg durchgeführt, um diese Mauern besser zu schützen, wiederherzustellen und zu verstärken?

Zwischen Schläifmillen und Bonneweg befindet sich eine außergewöhnliche, rund 400 m lange Trockensteinmauer (siehe Anlage). Bedauerlicherweise ist sie zum Teil in schlechtem Zustand bzw. notdürftig durch gemauertes Mauerwerk ausgebessert.

  • Was wurde in letzter Zeit unternommen, um diese Mauer zu schützen?
  • Wenn ich nicht irre, ist in der Rue Jean-Pierre Pier, also direkt neben der fraglichen Mauer, eine Baustelle der Stadt geplant. Durch welche Maßnahmen soll sie während der Arbeiten geschützt werden?
  • Ich bin der Meinung, dass diese Mauer klarerweise nach den Regeln des Trockensteinbau-Handwerks wiederhergestellt werden muss – ist der Schöffenrat anderer Ansicht? Könnte ein solches Vorhaben gestartet werden? Innerhalb welcher Frist?

Antwort von SIMONE BEISSEL

Die Stadt Luxemburg verfügt nicht über ein Inventar der Trockensteinmauern. Die kommunalen Straßenwärter führen regelmäßige Kontrollen an den Trockensteinmauern entlang des kommunalen Straßennetzes durch.
Im Jahr 2008 wurde für die Zwecke des Biotopkatasters eine Untersuchung der Trockensteinmauern durchgeführt, aber es stellte sich heraus, dass eine solche Untersuchung niemals vollständig sein kann, da viele Mauern auf nicht zugänglichem Privatgelände stehen und einige Mauern unter der Vegetation verborgen sind. Die staatlichen Dienststellen beschlossen daraufhin, das Projekt nur punktuell (z. B. im Rahmen einer Baustelle oder eines PAP) weiterzuführen. Die kommunalen Dienststellen informieren die Bauherren über ihre Verpflichtungen mit Bezug auf Trockensteinmauern als geschützten Biotopen.

Für die Trockensteinmauern im Besitz der Stadt ist diese in Kontakt mit der Natur- und Forstverwaltung (ANF), die ebenfalls ihre Unterstützung anbietet. Es gibt verschiedene Ansätze. Trockensteinmauern, die als Stützmauern dienen (z. B. im Klouschtergaart), werden nach den Regeln des Handwerks renoviert. Trockensteinmauern, die auf geneigtem oder terrassiertem Gelände als Stützmauern dienen (etwa in Pulvermühl und Grund) werden ebenfalls durch die kommunalen Dienststellen instandgehalten.
Die Straßenwärter der Stadt absolvieren Weiterbildungen bei der Vereinigung „natur & ëmwelt“. So können sie die Kontrollen fachgerecht durchführen (etwa zwischen Trockensteinmauern und „klassischen“ Mauern unterscheiden, bei denen der Mörtel durch Witterungseinflüsse erodiert ist) und die Technik der Errichtung von Trockensteinmauern erlernen.

Bei der Trockensteinmauer zwischen Schläifmillen und Bonneweg handelt es sich um eine Böschungsstützmauer, die beschädigt war und aufgrund der Dringlichkeit mit Mörtel repariert wurde, um Unfälle zu vermeiden, da die Kanalisationsarbeiten in der Rue Pier in Verzug geraten waren. Das betroffene Unternehmen wurde darüber informiert, dass es eine dem Gelände angepasste Abschirmung verwenden muss, um ein versehentliches Einstürzen des Grabens und Schäden an der Mauer zu vermeiden. Diese wird nach den Regeln des Handwerks wiederhergestellt.

Überdachte Stellplätze für Fahrräder

Frage von ELISABETH MARGUE

Immer mehr Nutzer/innen der öffentlichen Verkehrswege fahren mit dem Fahrrad. Infolgedessen wächst die Nachfrage nach Fahrradstellplätzen weiter. Um dieser Nachfrage nachzukommen und den Radfahrern die Möglichkeit zu geben, ihre Fahrräder in einem überdachten und sicheren Bereich abzustellen, könnte die Stadt Luxemburg in ihren öffentlichen Parkflächen mehr Fahrrädern vorbehaltene Plätze schaffen. Die vollständige Renovierung des Parkhauses Martyrs bietet nun die Gelegenheit, die Nutzung dieses öffentlichen Parkplatzes zu überprüfen.
In diesem Zusammenhang möchte ich die folgenden Fragen an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium richten:

  • Wie viele überdachte Stellplätze sind derzeit auf öffentlichen Parkflächen der Stadt Luxemburg nur für das Abstellen von Fahrrädern vorbehalten? Ist eine Erhöhung der Anzahl der Stellplätze für Fahrräder vorgesehen?
  • Plant die Stadt Luxemburg die Errichtung einer ausschließlich für Fahrräder reservierten Parkfläche im Stadtzentrum?
  • Kann das Parkhaus Martyrs, dessen Renovierung derzeit geplant ist, zumindest teilweise als Basis für ein solches Vorhaben genutzt werden?
  • Werden auf den Parkplätzen der Stadt Luxemburg den Nutzern gesicherte Möglichkeiten für das Aufladen von E-Bikes oder E-Bike-Batterien bereitgestellt?
  • Werden im Rahmen von Immobilienprojekten, bei denen die Stadt Luxemburg als Bauherrin fungiert, systematisch Parkflächen für Fahrräder vorgesehen?

Antwort von PATRICK GOLDSCHMIDT

Zurzeit gibt es in zwei Parkhäusern Fahrradstellplätze: im Parkhaus Knuedler und im Parkhaus Neipperg. Fahrradstellplätze sind nur im Erdgeschoss der Parkhäuser vorhanden, da es nicht wünschenswert ist, dass die Radfahrer die Rampen benutzen, um in andere Stockwerke hinunterzufahren.
Zusätzliche Parkplätze werden im Parkhaus Knuedler zur Verfügung stehen, sobald die Erweiterungsarbeiten abgeschlossen sind.

Im Übrigen sucht die Stadt nach konkreten Lösungen für E-Bikes, da das Problem weniger in der Bereitstellung von Ladestationen (die Verkabelung ist in den neuen Parkhäusern der Stadt vorgesehen), als vielmehr im Risiko liegt, dass diese kostspieligeren Fahrräder gestohlen werden. Zur Verhinderung von Diebstählen könnten gesicherte Fahrradgaragen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund werden derzeit Gespräche geführt, um die Durchführbarkeit einer landesweiten Regelung über standardisierte Ladestationen für E-Bikes zu analysieren.

Der Staat plant die Einrichtung eines unterirdischen Fahrradabstellplatzes unter dem Bahnhofsplatz, und die Stadt sieht in letzter Zeit bei allen ihren Immobilienprojekten die Bereitstellung von Fahrradabstellräumlichkeiten vor.

 

Fußgängerampeln in Luxemburg-Stadt

Frage von TOM KRIEPS

Ich möchte Ihnen eine Frage zu den Fußgängerampeln in der Stadt stellen, und zwar entsprechend der Geschäftsordnung.
Es sieht so aus, dass bei vielen Fußgängerampeln auf Wunsch grünes Licht gegeben wird, wenn die Fahrzeuge auf Straßengabelungen und sogar Kreuzungen in dieselbe Richtung fahren.
Zerstreute Fußgänger/innen oder solche, die zu spät kommen, um noch den Knopf drücken zu können, müssen dann warten, während die Autofahrer/innen grünes Licht haben.
Das scheint mir die Fußgänger/innen zu benachteiligen, und nicht mit dem Vorrang im Einklang zu stehen, den die Stadt der sanften Mobilität einräumt.
Es gibt trotzdem einige Ampeln in der Stadt, insbesondere in der Avenue Marie Thérèse und in Kirchberg, wo auch ohne ausdrücklichen Wunsch auf Grün geschaltet wird.

  • Wäre es möglich, die Programmierung der Fußgängerampeln so zu ändern, dass sie für diese günstiger ist?
  • Ich möchte klarstellen, dass die Möglichkeit, in Zeiten schwachen Verkehrsaufkommens auf Wunsch auf Grün zu schalten, weiterhin bestehen sollte.

Antwort von PATRICK GOLDSCHMIDT

Die Stadt versucht immer, die Ampeln so einzustellen, dass der Verkehr flüssig und gleichzeitig ein sicheres Überqueren der Fußgänger möglich ist. Sie verwendet Steuerungen mit anpassbarer Programmierung, um die verschiedenen Ampelphasen entsprechend der Anzahl der sich der Ampel nähernden Fahrzeuge, auf Fußgängerwunsch (Drucktasten) und bei der Annäherung eines Busses oder einer Straßenbahn zu schalten.
In Nebenstraßen schalten die Fußgängerampeln, wenn die Situation es zulässt, gleichzeitig mit den Fahrzeugampeln der Hauptstraßen auf Grün. An Fußgängerübergängen zum Überqueren von Hauptverkehrsstraßen müssen die Fußgänger/innen einen Druckknopf betätigen, damit die Ampel auf Grün schaltet, was den geltenden Vorschriften entspricht.

Die Wartezeit ist abhängig vom Zeitpunkt im Ampelzyklus, an dem der Knopf betätigt wird. Ab einem bestimmten Moment kann die Phase „Grün für Fußgänger“ erst wieder im nächsten Zyklus zugeordnet werden. Fußgängerampeln schalten spätestens nach 50 Sekunden (sobald es der Verkehr erlaubt) bzw. (während der Hauptverkehrszeit) nach 70 Sekunden auf Grün.
Außerdem wird die Stadt die Ampelschaltungen an der Kreuzung Avenue du Dix Septembre/Boulevard Grande-Duchesse Charlotte nochmals analysieren.