Analytischer Bericht
Live-Übertragung der Sitzung
Brand im Parkhaus Martyrs (Rousegäertchen)
Frage von Tom KRIEPS
Ich erlaube mir, Ihnen die folgende dringende Frage zum Brand im Parkhaus Rousegäertchen zu stellen, dessen Ursache immer noch ungeklärt ist. Ich frage mich, inwieweit dieses Parkhaus mit Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet ist.
Soweit mir bekannt ist, verfügt die Tiefgarage nicht über eine Sprinkleranlage. Eine derartige Löschanlage kann bei Bedarf dafür sorgen, dass sich ein Feuer nicht über ein brennendes Fahrzeug hinaus ausbreitet, bzw. dass es höchstens noch ein benachbartes Fahrzeug erfasst. Ganz zu schweigen davon, dass das Feuer möglicherweise die Struktur des Gebäudes gefährdet hat, zumal es relativ lange angedauert hat.
Des Weiteren hätte eine Vorrichtung zu Rauchgasableitung auch dafür sorgen können, dass das Feuer keine Gesundheitsgefährdung für Menschen darstellt bzw. Gesundheitsschäden zur Folge hat. Aus diesen Gründen möchte ich folgende Fragen stellen, die mir sehr dringend erscheinen:
- War im Parkhaus Rousegäertchen eine Sprinkleranlage und/oder eine Vorrichtung zur schnellen Rauchgasableitung vorhanden?
- Falls dies nicht der Fall ist, wäre eine solche Löschanlage nicht wünschenswert, sofern sie nicht sogar zwingend vorgeschrieben ist?
- Wäre der Eigentümer bzw. der Betreiber für die Ausstattung mit einer solchen Löschanlage verantwortlich?
- Wie sieht es bei den anderen Tiefgaragen in der Stadt aus, die im Eigentum der Stadt sind?
Antwort von LYDIE POLFER
Die Bürgermeisterin und Präsidentin des Schöffenrats antwortet, dass im Parkhaus Martyrs (Rousegäertchen) lediglich das dritte Untergeschoss mit einer Sprinkleranlage ausgestattet sei, nicht aber das erste und zweite Untergeschoss. Diese Ausstattung ist konform mit der im Jahr 1984 erteilten Niederlassungsgenehmigung. Darüber hinaus ist auf allen Ebenen des Parkhauses eine Vorrichtung zur schnellen Rauchgasableitung vorhanden.
Die aktuell gültigen Vorschriften erfordern eine Ausstattung mit einer Sprinkleranlage für alle Stockwerke und es ist die Verantwortung des Betreibers, diese vorzusehen.
Das Parkhaus wurde im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens durch das Bauunternehmen LuxTP errichtet. Es liegt eine Betriebsgenehmigung vom 9.7.1980 vor, die am 14.7.1980 vom Gemeinderat genehmigt wurde. Die Konzession lief 2012 aus. Das Parkhaus ging 2012 in das Eigentum der Stadt über und im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens wurde der Parkhausbetreiber Martyrs SA (heute Lithopark SA) mit der Bewirtschaftung des Parkhauses beauftragt. Aus rechtlicher Sicht ist die Situation eindeutig, zumal die Installation einer Löschanlage in die Verantwortung des Betreibers fällt.
Alle städtischen Parkhäuser sind mit einer solchen Löschanlage ausgestattet, wenn auch nicht immer in allen Geschossen. Im Detail sieht es wie folgt aus:
- Das Parkhaus Knuedler verfügt im dritten, zweiten und ersten Untergeschoss über eine derartige Löschanlage, nicht jedoch im Erdgeschoss, wo sich die Zu- und Ausfahrt befinden.
- Im Parkhaus Place du Théâtre ist lediglich im dritten, vierten und fünften Untergeschoss eine Feuerlöschanlage installiert, nicht aber im ersten und zweiten Untergeschoss.
- Alle anderen Parkhäuser der Stadt verfügen auf allen Ebenen über eine Löschanlage, wobei es sich um neuere Bauten handelt. Dies sind die Parkhäuser Fort Wedell, Monterey, Rocade, das Parkhaus des Schwimmbads Bonneweg, sowie die Parkhäuser Tramsschapp und Schuman.
- In den Parkhäusern Bouillon und Stade ist keine Löschanlage installiert, da dies für oberirdische Parkhäuser nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Eine zeitnahe Wiedereröffnung des Parkhauses Rousegäertchen ist vom Schöffenrat nicht vorgesehen. Geplant ist vielmehr eine vollständige Sanierung und die Anpassung des Gebäudes an die aktuellen Sicherheitsvorschriften gemäß den Empfehlungen und Vorgaben des ITM, nach erfolgter Prüfung der Integrität der Gebäudestruktur.
Störfall in der Kläranlage Beggen
Frage von Linda Gaasch
Den Informationen in den Medien zufolge wurde das Wasser der Alzette aufgrund eines Störfalls in der Kläranlage Beggen in der Nacht von Freitag, dem 13., und Samstag, den 14. September, verunreinigt.
Hierbei gelangten Abwässer aus der Kläranlage Beggen unkontrolliert in die Alzette, mit schwerwiegenden Folgen für die Umwelt und im Wasser lebende Organismen, wobei u. a. Hunderte von Fischen verendet sind. Ich möchte dem Schöffenrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen stellen:
- Wie war der genaue Verlauf der Ereignisse?
- Ist das in der Kläranlage Beggen aufgetretene Problem auf technisches oder menschliches Versagen zurückzuführen, oder vielleicht auf beides?
- Über welchen Zeitraum konnten die Abwässer unkontrolliert in die Alzette gelangen? Wann genau wurde dieser Fehler festgestellt?
- Wie wurde auf diese Panne reagiert und wie lange hat es gedauert, bis darauf reagiert wurde? Welcher Notfallplan hat vorgelegen und wie wurde dieser umgesetzt?
- Wie viel Abwasser ist in die Alzette gelangt? Welche Folgen hat dies für die Umwelt? Welche Folgen hat dies für die Ökosysteme? Welche Folgen hat dies für im Wasser lebende Organismen?
- Welche Maßnahmen werden getroffen, um der Verunreinigung des Wassers der Alzette entgegenzuwirken?
- Wie lange wird es dauern, bis diese Maßnahmen umgesetzt werden? Wie hoch ist der geschätzte Kostenaufwand für diese Maßnahmen?
- Sind andere Gemeinden von der Verschmutzung betroffen? Wie kann eine Zusammenarbeit der Gemeinden zur Reinigung des Wassers und zur Wiederherstellung der Ökosysteme gegebenenfalls aussehen?
- Welche Konsequenzen zieht der Schöffenrat aus diesen Ereignissen?
- Könnten solche Pannen auch an anderen Standorten auftreten? Welche Abhilfemaßnahmen plant der Schöffenrat?
Antwort von Simone Beissel
Die Schöffin Simone Beissel weist zum allgemeinen Hintergrund darauf hin, dass festzuhalten sei, dass die Kläranlage Beggen in ihrem aktuellen Zustand im Jahr 2011 fertiggestellt worden sei. Ihre Höchstkapazität ist für einen Ballungsraum mit 210 000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorgesehen. Da die Kläranlage vollautomatisch arbeitet, ist die ständige Präsenz des Personals nicht erforderlich, und wurde bisher außerhalb der Betriebszeiten von Montag bis Freitag, während denen Mitarbeiter/innen im Schichtdienst vor Ort sind, sichergestellt. Bei Zwischenfällen werden die Verantwortlichen automatisch per SMS oder E-Mail benachrichtigt. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Kläranlage mit einem Bypass bzw. einem Schieber ausgestattet ist. Bei starken Regenfällen kann so unbehandeltes Abwasser direkt in die Alzette abgeleitet werden. Der Schieber war in den letzten zwei Jahren stets geschlossen und wurde während dieser Zeit nie benutzt.
Am Freitagabend, den 13. September, meldete das Steuerungssystem eine Fehlfunktion im Betriebssystem. Das für die Technik und die Elektrik zuständige Personal begab sich sofort zur Reparatur vor Ort, und es schien, das Problem war nach ihrem Einsatz behoben. Gegen 23 Uhr veranlasste das Computersystem jedoch, dass sich der seit langem geschlossene Schieber öffnete. Hierdurch konnten Abwässer, die in der Siebanlage und danach im Sandfilter und im Fettabscheider vorgeklärt wurden, in die Alzette abfließen. Das vorbehandelte Wasser ist also dadurch in die Alzette gelangt, dass sich der Schieber überraschend geöffnet hat, wodurch die Abwässer nicht wie vorgesehen einer biologischen Aufbereitung unterzogen werden konnten.
Die Verschmutzung wurde am Samstag, den 14. September, gegen 18:45 Uhr unterhalb der Kläranlage festgestellt. Der Schieber wurde sofort – um 19:06 Uhr – wieder zugedreht und ist seitdem fest verschlossen. Es handelt sich also um einen Fehler rein technischer Natur.
In der Nacht wurden die Analysen fortgesetzt, um die genaue Ursache des festgestellten Fehlers im Informatiksystem zu klären.
Es gelangten schätzungsweise 19 850 m³ verunreinigtes Wasser in die Alzette, und Hunderte von Fischen verendeten, was jedoch nicht auf eine etwaige chemische Verschmutzung zurückzuführen ist, sondern auf den Sauerstoffmangel infolge der zu hohen Schadstoffbelastung.
Die Stadt hat sich umgehend an das Wasserwirtschaftsamt gewandt, und nach erfolgter Beratung wurde von der Stadt ein ausländisches Sachverständigenbüro damit beauftragt, eine Studie über die Folgen der Verunreinigung für die Wasserflora und -fauna zu erstellen und Vorschläge zur Behebung der Schäden zu unterbreiten. Leider war die Schadstoffbelastung recht hoch, zumal der Wasserstand der Alzette aufgrund der Sommerzeit einen ziemlich niedrigen Wasserstand aufwies. Die Verschmutzung wurde bis auf die Höhe von Mersch festgestellt. Die Gemeinden Walferdingen, Steinsel, Lintgen, Lorentzweiler und Mersch waren somit betroffen und wurden umgehend kontaktiert, um gemeinsam die dringendsten Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Momentan kann sich das Wasserwirtschaftsamt noch kein vollständiges Bild von dem Ausmaß des Schadens machen.
Die Stadt plant die Installation eines vom zentralen Informatiksystem vollkommen unabhängigen Kontrollsystems, welches einen Alarm auslöst, sobald auch nur die geringste Menge an ungeklärtem Abwasser in die Alzette fließt, um somit in Zukunft zu verhindern, dass größere Mengen Abwasser unkontrolliert in den Fluss gelangen können. Darüber hinaus wird das Personal auch am Wochenende vor Ort sein und Sichtkontrollen in den Innenbereichen der Anlage durchführen. Das Betriebssystem wird ebenfalls an den Wochenenden überwacht und das Fernalarmsystem wird einer Prüfung unterzogen und verstärkt.
Abschließend merkt die Schöffin an, dass der Abschlussbericht zu diesem Vorfall unmittelbar nach Fertigstellung zunächst dem Wasserwirtschaftsamt und dem Umweltministerium vorgelegt werde.
Schließung des Postamts Bonneweg
Frage von David Wagner
Die POST Luxembourg-Gruppe hat am 12. September 2019 in der Presse die Schließung des Postamts Bonneweg ab dem 30. September bekannt gegeben.
Hiermit verliert das größte Stadtviertel Luxemburgs sein einziges Postamt und die Nutzer/innen werden aufgefordert, zur Erledigung ihrer laufenden Postgeschäfte den „Point Post“-Schalter im Cactus-Supermarkt aufzusuchen. Finanzielle Angelegenheiten können künftig nur noch im Hauptsitz der POST im Bahnhofsviertel erledigt werden.
Hiermit verfolgt die POST-Gruppe die Privatisierung ihrer Dienstleistungen und schränkt das öffentliche Dienstleistungsangebot für die Bürger/innen weiter ein. Betroffen von der Schließung sind vor allem ältere Menschen, die weniger mit Geldautomaten und elektronischen Diensten vertraut sind.
In diesem Kontext möchte ich dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium folgende dringende Frage stellen:
- Wurde der Schöffenrat im Vorhinein über diese Schließung informiert?
- Wie hat er darauf reagiert?
- Welche Schritte sind geplant?
Antwort von Lydie Polfer
Die Bürgermeisterin und Präsidentin des Schöffenrats bestätigt, dass sich die Stadt in der Tat an die Leitung des Post- und Telekommunikationskonzerns gewandt hat, bevor die Entscheidung zur Schließung des Postamts Bonneweg öffentlich gemacht wurde. Aufgrund der Gerüchte, die zu diesem Thema seit einiger Zeit kursierten, hatte sich der Schöffenrat in einem Schreiben vom 6. Dezember 2017 beim Vorstand der POST gegen die Schließung ausgesprochen, denn der Schöffenrat hält es für unabdingbar, dass das wichtigste Viertel der Stadt weiterhin über ein Postamt verfügt.
In dem Schreiben wurde u. a. hervorgehoben, dass der Schöffenrat, sollte die Schließung tatsächlich zu den Vorhaben von POST Luxembourg gehören, die Konzernleitung auf die Tatsache hinweisen möchte, dass es sehr wichtig sei, dass das größte Viertel der Stadt, das in erster Linie ein Wohnviertel ist, über ein Postamt zur Erfüllung der üblichen Dienstleistungen verfügt. Leider hat sich der Vorstand der POST nicht von dem Vorhaben abbringen lassen. Der Schöffenrat vertritt aber unverändert die Ansicht, dass Bonneweg sein Postamt hätte erhalten sollen.
Der Schöffenrat könnte sich mit einem weiteren Schreiben an den Vorstand der POST wenden, um seine Ablehnung dieser Schließung zu bekräftigen. Voraussetzung dafür wäre, dass Meinungsäußerungen eingingen, nach denen betroffene Personen mit den alternativen von der POST eingeführten Diensten ausgesprochen unzufrieden sind.
Hunde in der Stadt Luxemburg
Frage von Tom Krieps
Ich möchte gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderats folgende Frage stellen. Zusammen mit den Gruppen von Personen ohne festen Wohnsitz, die an verschiedenen Orten in der Stadt anzutreffen sind, sind in der Regel auch Hunde vor Ort.
Ohne auf den mehr oder weniger beklagenswerten Zustand dieser Tiere eingehen zu wollen, ist es eine Tatsache, dass Hundehalter/innen einer Reihe von gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen haben, wie z. B. für Tollwutimpfungen und einen Versicherungsschutz zu sorgen.
- Werden von der Stadt Kontrollen durchgeführt, um zu prüfen, ob diese Bedingungen für die Hunde in der Stadt und insbesondere bei den Tieren der vorgenannten Personengruppe erfüllt sind?
- Welche Maßnahmen trifft die Stadt, um die Einhaltung der Bestimmungen im Hundegesetz von 2008 (Loi du 9 mai 2008 relative aux chiens) zu gewährleisten?
Antwort von Patrick Goldschmidt
Der Schöffe Patrick Goldschmidt antwortet, dass gemäß dem Hundegesetz von 2008 (Loi du 9 mai 2008 relative aux chiens) Hundehalter/innen verpflichtet seien, ihren Hund den Behörden ihrer Wohnsitzgemeinde zu melden. In diesem Rahmen sind bestimmte Unterlagen beizubringen, nach deren Eingang eine Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit ausgestellt wird. Jeder Hundebesitzer sollte folglich in der Lage sein, diese Bestätigung auf Verlangen vorzuweisen. Es kommt jedoch häufig vor, dass sich Hundehalter mit ihren Hunden im Stadtgebiet aufhalten, die weder in Luxemburg-Stadt noch in einer anderen Gemeinde Luxemburgs wohnhaft sind. In solchen Fällen haben die städtischen Behörden keine Möglichkeit, zu kontrollieren, ob die Hunde geimpft oder ihre Halter über einen Versicherungsschutz verfügen, da die Gemeindeverwaltungen gemäß dem Hundegesetz nicht über eine entsprechende Kontrollbefugnis verfügen.
Einwohner/innen der Stadt, denen Hunde auffallen, die möglicherweise zu Problemen führen könnten, haben jedoch gemäß dem Hundegesetz die Möglichkeit, dies der Gemeinde zu melden. Hierauf schaltet die Bürgermeisterin die Veterinärverwaltung auf, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Der Vollständigkeit halber ist daran zu erinnern, dass gemäß Artikel 22 und 23 des Hundegesetzes nur diejenigen Mitarbeiter/innen im öffentlichen Dienst befugt sind, Verstöße gegen dieses Gesetz festzustellen, die der Veterinärverwaltung angehören und über eine tierärztliche Ausbildung verfügen, oder aber der Kriminalpolizei, der Großherzoglichen Polizei, der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung bzw. der Naturverwaltung angehören. Folglich verfügt die Stadt nicht über die erforderlichen Rechtsmittel, um eine eingehende Kontrolle der Einhaltung des Hundegesetzes sicherstellen zu können.
Baumpatenschaften in der Stadt
Frage von François BENOY
Die Stadt Luxemburg zählt rund 20 000 Bäume, von denen sich etliche an Straßenrändern befinden. Die Bäume sind in ihrer Funktion als Sauerstoffspender, Staubfilter und Lebensraum für bestimmte Tierarten sehr wichtig. Häufig ist jedoch vor allem der untere Stammteil in schlechtem Zustand, was auf bestimmte Faktoren wie Platzmangel, Bodenverdichtung, Hinterlassen von Abfällen, Parken von Fahrrädern und Hundekot zurückzuführen ist.
Mit dem Ziel, bessere Bedingungen für Bäume zu schaffen, zur Erhöhung der Biodiversität beizutragen, den städtischen Raum optisch aufzuwerten und die Einwohner/innen aktiv einzubeziehen, besteht in zahlreichen Ortschaften und Städten, wie z. B. Düdelingen, Differdingen, Bettemburg, Basel, Köln und Nürnberg, die Möglichkeit zur Übernahme einer Baumpatenschaft. Hierbei ruft die Gemeindeverwaltung die Bürger/innen zur Übernahme einer Baumpatenschaft auf, wobei der Pate einen Baum pflanzt, sich um die Pflege kümmert und bei Bedarf den Baum gießt. Die Stadt hat in der Regel die Aufgabe, sich um die Markierung und Einfriedung der hierfür zur Verfügung gestellten Parzellen und zu kümmern und steht mit Ratschlägen zur Seite. Mancherorts stellt die Stadt sogar Saatgut oder Einkaufsgutscheine zur Verfügung.
Diesbezüglich möchte ich dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium folgende Fragen stellen.
- Könnte die Stadt sich vorstellen, das Konzept der Baumpatenschaft auf dem Stadtgebiet einzuführen, wobei Einwohner/innen die Aufgabe übernehmen, die Beete rund um den Stamm von Bäumen im Stadtgebiet zu bepflanzen, zu pflegen und bei Bedarf zu gießen, und sich die Stadt darum kümmert, diese Bäume zu markieren und einzufrieden, sowie beratend zur Seite zu stehen? Falls ja, wann könnte dieses Vorhaben umgesetzt werden?
- Welche anderen Maßnahmen unternimmt oder plant die Stadt, um die Beete rund um die Baumstämme zu pflegen?
Antwort von Serge Wilmes
Der Schöffe Serge Wilmes versichert, dass der Schöffenrat alles ihm Mögliche tun werde, um die städtische Baumpopulation zu pflegen und zu erhalten! Er bestätigt, dass aktuell zwischen 20 000 und 21 000 Bäume im Stadtgebiet vorhanden sind und dass diese Zahl kontinuierlich zunimmt. Auch weist er darauf hin, dass die Stadt Luxemburg im Übrigen landesweit die einzige Gemeinde sei, die über einen Baumkataster verfügt, in dem jeder Baum auf dem Stadtgebiet mit Angabe seines Zustandes erfasst wird, was sich als sehr nützliche Maßnahme erweist. Vorschläge zur Verbesserung des Zustands der Bäume werden natürlich gerne entgegengenommen.
Darüber hinaus leistet der Service Parcs (Dienststelle Parkanlagen) mit über 200 Mitarbeitenden gute Arbeit, er kann jedoch nicht für alles Sorge tragen. Er hält die Baumkronen in Zusammenarbeit mit dem Service Voirie (Dienststelle Straßen) in gutem Zustand, und letztere Dienststelle übernimmt die Pflege der Beete im Umkreis der Baumstämme.
Der Schöffenrat begrüßt daher die Idee einer Baumpatenschaft und allgemein die einer größeren Beteiligung der Bürger/innen am Erhalt der Bäume. Der Schöffenrat hat den Service Parcs damit beauftragt, hierzu ein Pilotprojekt zu entwickeln. Diese Initiative könnte eventuell mit der vorgeschlagenen Schaffung eines Rates für Parkanlagen verknüpft werden. Dieser Vorschlag geht auf die Fraktion der sozialistischen Partei im Zusammenhang mit der Renaturierung der Petruss zurück. (1a/2019/5-5)
Abfälle im Stadtgebiet nach den Debatten bezüglich des Umweltberichts 2017 und des Umweltaktionsplans 2018
Frage von Elisabeth Margue
Ich verweise auf die Debatten bezüglich des Umweltberichts 2017 und des Umweltaktionsplans 2018, die bei der Sitzung vom 11. März 2019 geführt wurden und sich vor allem um die Abfallentsorgung im Gebiet der Stadt Luxemburg drehten.
Bei diesen Debatten brachte der Schöffe Patrick Goldschmidt die Idee eines Pilotprojekts zur Sprache, das es Privatpersonen ermöglichen soll, den Müll direkt im öffentlichen Raum zu trennen. Ein solches Projekt würde in der Tat dem Vorhaben entsprechen, das bei der Schöffenratserklärung erwogen wurde, nämlich das versuchsweise Aufstellen von Trennmüllbehältern an einzelnen ausgewählten Standorten.
Bei der Schöffenratserklärung wurde ebenfalls die Einrichtung von kleinen, überwachten Recyclingcentern in verschiedenen Stadtvierteln vorgesehen.
Dazu möchte ich dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:
- Kann der Schöffenrat dem Gemeinderat weitere Informationen über die Arten von geplanten Standorten, die in Frage kommenden Müllarten und die bei der Erarbeitung dieses Pilotprojekts erzielten Fortschritte bereitstellen?
- Plant der Schöffenrat, die bestehenden Container durch unterirdische Container an den Standorten zu ersetzen, an denen dies möglich ist?
- Können bei Großveranstaltungen, die in den kommenden Monaten im Stadtgebiet Luxemburgs stattfinden werden, wie dem ING Night Marathon oder der Schueberfouer, Trennmüllbehälter aufgestellt werden?
- Wie steht es mit dem Vorhaben, kleine Recyclingcenter einzurichten?
Antwort von Patrick Goldschmidt
Der Schöffe Patrick Goldschmidt erklärt, dass im Rahmen der Debatten über den Umweltbericht 2017 und den Umweltaktionsplan 2018 der Schöffenrat in der Tat weitere Maßnahmen zur Abfallentsorgung bekannt gegeben und daraufhin den Service Hygiène beauftragt habe, ein Pilotprojekt für zwei verschiedene Standorte zu entwickeln – als erstes auf der Kinnekswiss und als zweites auf dem Campus Geesseknäppchen. Die Umsetzung des Pilotprojekts ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Beispielsweise nehmen die Schüler/innen der Bildungsstätten des Geesseknäppchen häufig Fertiggerichte zu sich, deren Verpackungen nicht einfach zu trennen sind.
An diesem Standort wird die Stadt daher zunächst Container für das Recyceln von Kunststoffen einerseits und Metalldosen andererseits aufstellen. Auf der Kinnekswiss werden ebenfalls Container installiert und deren Akzeptanz durch die Nutzer/innen getestet. Bekanntlich halten sich hier das ganze Jahr über viele Passanten auf, darunter viele junge Menschen, die grundsätzlich zur Abfalltrennung im öffentlichen Raum bereit sind.
Hinsichtlich der Installation von unterirdischen Containern ist zu berücksichtigen, dass diese sich nicht für alle Standorte eignen, wie insbesondere im Umkreis von Spielplätzen. Einerseits könnte im Falle von Baustellen in der Nähe dieser Container der Zugang behindert werden, andererseits ist ihr Fassungsvermögen im Gegensatz zu dem der oberirdischen Container begrenzt bzw. unveränderlich. Unterirdische Container können daher nicht überall von heute auf morgen installiert werden, könnten jedoch im Rahmen von künftigen Teilbebauungsplänen (PAP) oder Wohnbauprojekten im Stadtgebiet eingeplant werden, und zwar nicht nur für recycelbare Abfälle, sondern eventuell auch für die Trennung von Restmüll. Die Stadt wird daher versuchen, ein Pilotprojekt unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips vielleicht im nächsten Jahr auf den Weg zu bringen.
Hinsichtlich der Mülltrennung im Rahmen von Großveranstaltungen ist zwischen den Nutzern als Endverbrauchende und den Betreibern, Veranstaltern oder Schaustellern zu unterscheiden. Die Stadt unterstützt allgemein die Vermeidung von Abfällen und stellt bei Veranstaltungen im Stadtgebiet, die von Vereinigungen organisiert sind, mehrere mobile Spülmaschinen („Spullweenecher“) auf, um der Verwendung von Plastik- oder Pappgeschirr und -besteck entgegenzuwirken.
Somit stellt sich die Frage nach dem Betreiben der „Spullweenecher“ und der Bereitstellung von Besteck und sonstigem Zubehör. Derzeit werden die Veranstaltungen, die diese Vorrichtung probeweise nutzen können, ausgewählt und hierfür Nutzungsbestimmungen erstellt.
Abschließend ist anzumerken, dass die Stadt bereits über 65 Stellplätze für Müllcontainer auf dem Stadtgebiet verfügt. Obwohl es sich hierbei nicht um Recyclingcenter handelt, wird hierdurch dennoch schon das Recyceln eines Großteils der anfallenden Abfallmengen ermöglicht, ohne dass die Anwohner/innen zum Recyclingcenter in der Route d'Arlon fahren müssen. Der Schöffenrat plant zudem die Einrichtung von kleinen Recyclingcentern. Dafür müssen aber ebenfalls geeignete Standorte gefunden werden und es besteht Gefahr, dass die Anwohner der Umgebung sich dadurch gestört fühlen. Ein entsprechendes Projekt ist jedenfalls in der Entwicklung und sobald die zuständigen Dienststellen so weit sind, wird der Schöffenrat das Projektvorhaben an den Gemeinderat weiterleiten. Recycling ist letztlich ein umfangreiches und komplexes Thema, und allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wird hierzu eine ausführlichere schriftliche Antwort vorgelegt werden.