Analytischer Bericht
Live-Übertragung der Sitzung
Gemeinschaftsgärten
Fragen von Joël Delvaux
Die Bevölkerung der Stadt Luxemburg wächst zusehends. Die Stadt verfolgt eine Politik des starken Bevölkerungswachstums, die unserer Meinung nach zu ambitioniert und nicht nachhaltig ist. Immer mehr Menschen leben in Wohnungen ohne Zugang zu einem Garten.
Diese Wachstumspolitik hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht weist die Europäische Kommission auf die schlechte Luftqualität in der Stadt Luxemburg hin.
Gartenarbeit steigert nicht nur das körperliche und seelische Wohlbefinden, sondern ermöglicht es den Menschen auch, sich etwas stärker von den großen Supermarktketten unabhängig zu machen, was Lebensmittel anbelangt. Die Gartenarbeit trägt somit in einem gewissen Maße zur Selbstversorgung bei, führt dazu, dass weniger gefahren werden muss und ist deshalb umweltfreundlich. Bei Beachtung biologischer Prinzipien kann durch das Gärtnern auch die Biodiversität gefördert werden. Darüber hinaus weist die Gartenarbeit auch eine pädagogische, gemeinschaftliche Seite auf und trägt dazu bei, soziale Bindungen sowie das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft oder sogar den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
In diesem Zusammenhang möchte ich dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:
- Welche Politik verfolgt die Stadt Luxemburg in Bezug auf öffentliche Gärten?
- Wie viele Gemeinschaftsgärten werden von der Stadt verwaltet?
- Welche Arten von Gemeinschaftsgärten gibt es?
- Wie viele Personen stehen (pro Stadtviertel) auf der Warteliste?
- Wie gedenkt die Stadt Luxemburg, dieser Nachfrage zu begegnen?
- Plant die Stadt Luxemburg, weitere Gemeinschaftsgärten einzurichten und wenn ja, wo und auf welchen Grundstücken?
- Welche Grundstücke stehen für Gemeinschaftsgärten zur Verfügung?
- Werden bei neuen Wohnbauvorhaben von der Stadt Luxemburg durchweg Gemeinschaftsgärten eingeplant?
Antwort von Patrick Goldschmidt
Der Schöffe Patrick Goldschmidt antwortet, dass es in der Stadt Luxemburg vier Arten von Gemeinschaftsgärten gibt:
- Kommunale Gärten: Hierbei handelt es sich um Parzellen, die zur persönlichen Nutzung zur Verfügung stehen und meist hinter den Wohnhäusern liegen und überall im Stadtgebiet zu finden sind.
- Öffentliche Gärten: Dies sind die Parks der Stadt Luxemburg.
- Gemeinschaftsgärten: Hierbei handelt es sich um Gärten, die von einer Gruppe von Anwohnerinnen und Anwohnern (10–30 Personen) bepflanzt und verwaltet werden, die in dem Stadtviertel ansässig sind, in dem sich auch der Garten befindet. Gemeinschaftsgärten werden nach ökologischen Kriterien auf der Grundlage einer von der Stadt erstellten Geschäftsordnung bewirtschaftet.
- Kleingartenkolonien (cités jardinières): Dies sind Parzellen zur persönlichen Nutzung, die sich in einer Kleingartenkolonie befinden. Kleingartenkolonien werden von Vereinigungen verwaltet, die dem Dachverband des luxemburgischen Kleingärtnerverbandes Ligue du Coin de Terre et du Foyer – Ligue Gaart an Heem (Liga Garten und Heim, CTF) angehören.
Derzeit verwaltet die Stadt Luxemburg fünf Gemeinschaftsgärten, die sich in Bonneweg, Oberstadt-Bahnhofsviertel, auf dem Limpertsberg, in Pfaffenthal und im Grund befinden.
Was die Anzahl der Personen auf der Warteliste angeht, so besteht angesichts der Tatsache, dass die Wartelisten für jedes einzelne Stadtviertel sehr umfangreich sind, der Vorschlag, den drei Fraktionen die zu diesem Zweck erstellte Tabelle zur Verfügung zu stellen, in der die Anfragen aus den verschiedenen Stadtvierteln aufgelistet sind. Derzeit enthält die Tabelle 261 Anfragen bezüglich kommunaler Gärten, 208 Anfragen betreffend Gemeinschaftsgärten und 151 Anfragen für Kleingartenkolonien.
Bei Gemeinschaftsgärten beträgt die Wartezeit unter drei Jahren. Aufgrund des Konzepts der ökologischen Bewirtschaftung, das darauf abzielt, Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen durch die Stadt zu vermeiden, müssen die Teilnehmenden im jeweiligen Stadtviertel ansässig sein. Die Einrichtung weiterer Gemeinschaftsgärten, unter anderem im Stadtviertel Merl-Belair, ist geplant. Derzeit werden mehrere Grundstücke daraufhin geprüft und die Ergebnisse demnächst dem Schöffenrat präsentiert, sodass mit dem Vorhaben wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2020 begonnen werden kann.
Auch Anfragen aus den Stadtvierteln Gasperich, Hamm und Pulvermühle werden geprüft. Sollten genügend Personen Interesse haben, werden die Antragstellenden gebeten, einen Verein vorzuschlagen, der die Verwaltung übernehmen könnte, beispielsweise ein örtlicher Zweckverband.
Die Integration von Gemeinschaftsgärten bei neuen Wohnbauvorhaben ist nicht geplant, da es sich hierbei um Privatgrundstücke handelt. Gemeinschaftsgärten hingegen sind für ein gesamtes Stadtviertel und alle Bewohner/innen dieses Stadtviertels bestimmt.
Energetische Sanierung der Gebäude im Besitz der Stadt
Frage von Carlo Back
Im Rahmen der Diskussionen betreffend den Haushalt 2019 berichtete der Schöffe für Umwelt, dass 395 Gebäude (169 Zweckbauten und 226 Wohnbauten) über einen Energiepass verfügen und dass noch 386 Energiepässe (für 231 Zweckbauten und 155 Wohnbauten) auszustellen sind. Dies bedeutet, dass etwa 50 % der Gebäude im Besitz der Stadt derzeit keinen Energiepass haben.
Angesichts dieser Tatsache möchte ich folgende Fragen stellen:
- Verfügt der Schöffenrat über einen Aktionsplan für die energetische Sanierung dieser Gebäude?
- Wie soll dieses Projekt ablaufen bzw. wie lange wird es dauern, eine geeignete energetische Sanierung aller im Besitz der Stadt Luxemburg befindlichen Gebäude durchzuführen?
- Wie hoch sind die Energieeinsparungen, die gemäß den derzeit der Stadt vorliegenden Energiepässen durch die Sanierung dieser Gebäude erzielt werden könnten?
Antwort von Serge Wilmes
Der Schöffe Serge Wilmes erklärt, dass die Erstellung der Energiepässe eine sehr umfangreiche Aufgabe sei, weshalb zwei Personen mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt wurden. Diese wurden damit betraut, die Gebäudepläne ausfindig zu machen und die Daten für die Berechnung der Energiepässe durch spezialisierte Planungsbüros aufzubereiten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden etwa 50 % der Energiepässe erstellt.
Da die beiden befristeten Arbeitsverträge ausgelaufen sind, läuft derzeit ein Einstellungsverfahren, um neues Personal für die Fortführung der Aufgabe und die Überwachung des Energieverbrauchs der kommunalen Gebäude einzustellen. Einstweilen kann bereits eine Schätzung des gesamten Energiesparpotenzials aufgrund der energetischen Sanierung erfolgen, wobei in Anbetracht der mit Altbauten verbundenen Einschränkungen eine Verbesserung auf Klasse D realistisch erscheint. Den Schätzungen zufolge könnte durch die Sanierung der Energieverbrauch bis 2030 um 13 558 MWh/Jahr und der CO2-Ausstoß um 2363 t/Jahr verringert werden. Dies entspräche 36 % des gesamten Einsparpotenzials der Gemeindeverwaltung. In ihrem Leitbild hat sich die Stadt Luxemburg verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 40 % zu verringern.
Es obliegt dem Service Bâtiments (Dienststelle Gebäude), unter Berücksichtigung der Energiebilanz der Gebäude sowie der erforderlichen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen einen mehrjährigen Plan der vorgesehenen energetischen Sanierungsmaßnahmen zu erstellen.
Boden der Église Saint-Alphonse
Frage von Tom Krieps
Letzten Freitag ist der Boden in der Église Saint-Alphonse (Ecke Rue Beaumont/Rue des Capucins) auf spektakuläre Weise auf einer gewissen Länge aufgebrochen.
Nach einer Inspektion wurde die Kirche für die Öffentlichkeit gesperrt.
Ich bitte Sie daher, folgende Fragen zu beantworten:
- Ausgehend von der Annahme, dass diese Kirche der Stadt Luxemburg gehört: Muss die Stadt den Wiederaufbau des Gebäudes finanzieren?
- Droht das Gebäude einzustürzen?
Antwort von Lydie Polfer
Die Bürgermeisterin und Präsidentin des Schöffenrats erwidert, dass die betreffende Kirche nicht der Stadt gehört und dass es deshalb nicht der Stadt obliegt, für ihre Instandsetzung aufzukommen.
Entschädigung und Mittel zur Unterstützung von Gewerbetreibenden im Rahmen der Tram-Baustelle
Frage von Claudine Konsbruck
Die Stadt Luxemburg erlebt derzeit einige tiefgreifende Veränderungen: eines der großen Bauvorhaben, die aktuell durchgeführt werden, betrifft den Ausbau des Tramnetzes. Die Bauarbeiten schreiten zügig voran und derzeit werden umfangreiche Arbeiten im Bahnhofsviertel durchgeführt. Dies erschwert den Zugang zu mehreren Straßen und verschiedene Gewerbetreibende haben sich wegen rückläufiger Kundenzahlen beschwert. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft Luxtram, an der die Stadt beteiligt ist, für die Geschäfte entlang der Tram-Strecke einen speziellen Entschädigungsfonds eingerichtet. Daher möchte ich dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:
- Welche Kriterien müssen die Geschäfte erfüllen, um eine Entschädigung aus diesem Fonds zu erhalten?
- Wie viele Geschäfte haben dieses Angebot bisher in Anspruch genommen?
- Welche Möglichkeiten stehen den Gemeindeverwaltungen zur Verfügung, um betroffene Geschäfte zu unterstützen – insbesondere jene, die nicht direkt an der Tram-Strecke liegen und somit die erforderlichen Kriterien für die Stellung eines Antrags beim Entschädigungsfonds nicht erfüllen (z. B. Bereitstellung leerer Geschäftsräume usw.)?
Antwort von Patrick Goldschmidt
Der Schöffe Patrick Goldschmidt weist darauf hin, dass die Stadt Luxemburg weder über eine gesetzliche Grundlage noch über ein Budget verfügt, um die Gewerbetreibenden für die negativen Auswirkungen zu entschädigen, die diese Baustellen mit sich bringen. Die Stadt Luxemburg unterstützt jedoch den Wirtschaftsverband (Union commerciale de la Ville de Luxembourg, UCVL) mit mehr als 300 000 EUR pro Jahr. Darüber hinaus hat die Stadt punktuelle Maßnahmen zur Unterstützung von Gewerbetreibenden und Geschäften getroffen. Unter anderem wurden die Tarife im Parkhaus Fort Wedell und im Parkhaus Fort Neipperg angepasst, um zwischen dem 29. November und dem 25. Dezember 2019 die erste Stunde kostenloses Parken zu ermöglichen. Vom Parkhaus Neipperg besteht alle 3 Minuten ein Anschluss an das Stadtzentrum, sodass die Parkenden ihre Einkäufe in beiden Stadtvierteln erledigen können.
Die Geschäfte profitieren auch von der Werbung in den sozialen Netzwerken der Stadt Luxemburg (Facebook, Instagram).
Was die an Luxtram gerichteten Anträge auf Entschädigung anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass diese Anträge bei Luxtram und nicht bei der Stadt eingereicht werden. Laut den erhaltenen Auskünften wurden bisher elf Anträge im Hinblick auf den Erhalt einer Entschädigung eingereicht. Diese Anträge werden derzeit bearbeitet und es wurde noch keine Entscheidung getroffen. Die damit betraute Kommission ist erst vor kurzem zusammengetreten.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Bauarbeiten noch laufen und dass normalerweise das Ende einer Baustelle abgewartet werden muss, um das Ausmaß der Auswirkungen der durchgeführten Arbeiten einschätzen und bewerten zu können.
Den Geschäften, die nicht direkt an der Tram-Strecke liegen, ist zu empfehlen, einen Antrag bei Luxtram zu stellen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe der Stadt Luxemburg ist, die von Luxtram festgelegten Kriterien in Frage zu stellen.
In Anbetracht der momentan schwierigen Lage sollten Gewerbetreibende, die beabsichtigen, ein neues Geschäft zu eröffnen, eventuell versuchen, einen Mietnachlass bei ihrem Vermieter auszuhandeln oder ihr Projekt ggf. verschieben. Die Vermieter werden diesbezüglich um ihr Entgegenkommen gebeten. Denkbar wäre auch die Einführung einer Art „Mieterdarlehen“, welches dem Mieter ermöglicht, die sich durch die Mietminderung ergebenden Mietrückstände bei Erholung des Geschäfts nach Abschluss der Arbeiten in Raten abzuzahlen. Diese Maßnahme stellt für in Schwierigkeiten geratene Geschäfte wahrscheinlich eine effizientere und schnellere Hilfe dar als das von Luxtram vorgesehene Entschädigungsverfahren.
Anlegung eines Fitnessplatzes im Merl-Park
Frage von Héloïse BOCK
Die Fitnessplätze, die an beiden Enden des Petruss-Tals – im Bahnhofsviertel und in Grund – im Kaltreis-Park, im Laval-Park und in Kockelscheuer eingerichtet wurden, erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie werden sowohl von Seiten der Anwohner/innen wie auch der Berufstätigen, die in unmittelbarer Nähe oder auch in der weiteren Umgebung ihren Arbeitsplatz haben und ihre Mittagspause nutzen, um Sport zu treiben, geschätzt.
Es stehen verschiedene Sportgeräte zur Verfügung, die ein leichteres oder intensiveres Training ermöglichen. Die angebrachten Hinweisschilder erläutern die richtige Verwendung der Geräte und geben an, welche Körperpartien bei der Übung besonders beansprucht werden.
Die Besucherzahlen des Merl-Parks steigen stetig – insbesondere seit der umfassenden und äußerst gelungenen Renovierung des Restaurant-Pavillons und der Anbringung von Trampolinen im Sommer. Der Park liegt in unmittelbarer Nähe zahlreicher Gymnasien, die von tausenden Schülern besucht werden.
In diesem Zusammenhang und in Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats möchte ich folgende Fragen stellen:
- Wäre der Schöffenrat bereit, die Anlegung eines Fitnessplatzes im Merl-Park in Erwägung zu ziehen?
- Wenn ja, könnten die verschiedenen Optionen im Rahmen einer Sitzung der betroffenen Kommissionen vorgestellt werden?
- Könnte die Anlegung im Frühjahr 2020 erfolgen?
Antwort von Serge Wilmes
Der Schöffe Serge Wilmes weist darauf hin, dass bisher kein Aufruf zur Bürgerbeteiligung für die Neugestaltung des Merl-Parks erfolgt ist. Wohl ist im mehrjährigen Plan ein Projekt zur Einrichtung eines Spielplatzes mit verschiedenen Spielgeräten für Kinder vorgesehen. Der Plan wird dem Schöffenrat im weiteren Verlauf des Jahres 2020 vorgestellt und zu gegebener Zeit wird auch eine öffentliche Sitzung stattfinden.
Die Stadt Luxemburg hat grundsätzlich bezüglich der Anlegung von Fitnessplätzen keine feststehende Vorgehensweise. Die Fitnessplätze werden in der Regel an Orten eingerichtet, an denen auch andere Sportaktivitäten im Freien ausgeübt werden können (Joggen, Nordic Walking usw.), wie beispielsweise im Laval-Park oder im Kaltreis-Park. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Idee der Einrichtung eines Fitnessplatzes im Merl-Park im Rahmen der Neugestaltung des Parks zu erörtern.
Laufende Maßnahmen zur Förderung der sanften Mobilität
Frage von Guy Foetz
Es herrscht allgemeiner Konsens darüber, dass die sanfte Mobilität in unserer Stadt am besten durch viele kleine Maßnahmen im Alltag gefördert werden kann. Umso bedauerlicher ist es, feststellen zu müssen, dass der Radverkehr durch grundlegende Hindernisse beeinträchtigt wird. Zwei dieser Probleme möchte ich mit meinen nachstehenden Fragen ansprechen.
- Rund um das neue Einkaufszentrum am Ban de Gasperich ist nirgends ein Fahrradständer zu finden, an dem Radfahrer/innen ihr Fahrrad sicher abstellen können. Was gedenkt der Schöffenrat zu unternehmen, um diese bedauernswerte Lage zu ändern?
- Derzeit wird die Durchfahrt mit dem Fahrrad von der Rue du Père Raphaël in die Rue Christophe Colomb durch ein mit einer Metallabsperrung umzäuntes Baustofflager beeinträchtigt. Die Radfahrer müssen von ihrem Fahrrad absteigen und es auf dem engen Durchgang, der auf dem Bürgersteig noch verbleibt, schieben. Diese Situation besteht bereits seit Februar dieses Jahres und hätte eigentlich im Juli beendet sein sollen. Es ist offensichtlich, dass außer einem Container keine Materialien mehr in dem umzäunten Bereich gelagert werden. Warum darf das betreffende Unternehmen die Absperrung weiterhin an Ort und Stelle belassen?
Auch ist anzumerken, dass selbst nach Entfernung der Absperrung die Fahrbahn auf der gesamten Breite weiterhin versperrt sein wird, und zwar durch die von der Stadt Luxemburg installierte Barriere aus Betonblöcken, mit der verhindert werden sollte, dass Fahrzeuge vom Wohnviertel aus in das Gewerbegebiet fahren. So wird es auch weiterhin nicht möglich sein, mit dem Rad von der Rue du Père Raphaël in die Rue Christophe Colomb zu fahren, zumal die Radfahrer/innen zur Fortsetzung ihres Weges vom Fahrrad absteigen und es über den Bürgersteig schieben müssen. Wäre es nicht möglich, für Radfahrer eine kleine Öffnung in der Barriere zu schaffen? Dies würde ihnen das Leben erheblich erleichtern!
Antwort von Patrick Goldschmidt
Der Schöffe Patrick Goldschmidt bestätigt, dass an der betreffenden Stelle nur wenig öffentlicher Raum zur Verfügung steht und somit tatsächlich kaum Platz für die Anbringung eines Fahrradständers vorhanden ist. Die Stadt Luxemburg hat zur Lösung dieses Problems Kontakt mit dem Einkaufszentrum aufgenommen und das Einkaufszentrum beabsichtigt außerdem, für seine Kundschaft einen oder mehrere Fahrradständer auf dem Gelände des Einkaufszentrums aufzustellen. Es ist derzeit nicht bekannt, ob die diesbezüglichen Maßnahmen bereits in die Wege geleitet wurden, aber die Stadt wird diese Angelegenheit weiterverfolgen.
Bezüglich der Schwierigkeiten, von der Rue du Père Raphaël in die Rue Christophe Colomb zu gelangen, ist zu sagen, dass eine Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Raums vorliegt, die bis zum 20. Dezember 2019 verlängert wurde und noch bis ins Jahr 2020 verlängert werden wird. Das Unternehmen wurde jedoch darüber in Kenntnis gesetzt, dass es unbedingt einen Durchgang anlegen muss, der breit genug ist, um Radfahrern die Durchfahrt zu ermöglichen. Bei Bedarf wird die Stadt das Unternehmen nochmals diesbezüglich kontaktieren.
Aufwertung des öffentlichen Raums in der Stadt
Frage von Elisabeth Margue
Ich wende mich hiermit an Sie aufgrund der Anlegung eines Stadtstrands an der Place du Théâtre, mit dem eine Aufwertung des öffentlichen Raums in der Stadt Luxemburg sowie die Schaffung eines Treffpunkts und Erholungsraums im Stadtzentrum beabsichtigt wurde.
In diesem Zusammenhang möchte ich dem Schöffenrat die folgenden Fragen stellen:
- Welche Bilanz zieht die Stadt Luxemburg aus ihrem Unterfangen, im Stadtzentrum einen Stadtstrand anzulegen?
- Hat die Stadt Luxemburg andere Projekte im Hinblick auf die Aufwertung des öffentlichen Raums und insbesondere der Place du Théâtre oder anderer öffentlicher Plätze geplant?
- Beabsichtigt die Stadt Luxemburg, in diesem Zusammenhang ein Projekt mit Bürgerbeteiligung durchzuführen?
- Wurde die Stadt Luxemburg von der Regierung gebeten, sich an der Überarbeitung nationaler Initiativen zur Aufwertung des öffentlichen Raums auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg zu beteiligen?
Antwort von Serge Wilmes
Der Schöffe Serge Wilmes bestätigt, dass dem Schöffenrat die Neugestaltung und Belebung des öffentlichen Raums ein besonders wichtiges Anliegen ist, wovon auch die Schaffung des neuen Service Espace public, fêtes et marchés (Dienststelle Öffentlicher Raum, Veranstaltungen und Märkte) zeugt.
Bezüglich des diesen Sommer an der Place du Théâtre angelegten Stadtstrands, der sogenannten „Theaterplage“, hat die Stadt sehr positive Rückmeldungen von den Besucherinnen und Besuchern erhalten, wobei der Strand vor allem bei Familien mit Kindern großen Anklang fand. Seit dem 7. Dezember 2019 ist ein „Poppentheaterplatz“ eingerichtet, der jeden Samstag, Sonntag, Dienstag und Donnerstag bespielt wird, um den Platz während der Weihnachtszeit und der Wintermonate zu beleben. Bei diesem als „Placemaking“ oder „Placemanagement“ bezeichneten Ansatz steht die Aufwertung und Belebung öffentlicher Räume im Mittelpunkt. Es handelt sich dabei um einen städtebaulichen Ansatz, dessen Ziel darin besteht, diese Art von Veranstaltungen auf andere öffentliche Räume der Stadt zu übertragen.
Bis zur endgültigen Neugestaltung der Place du Théâtre, die noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, da zuvor die Sanierung des Parkhauses abgeschlossen werden muss, sind die getroffenen Gestaltungsmaßnahmen vorläufig. Im Falle eines endgültigen Entwurfs ist wie bei den Projekten für die Place de Paris, die Place Thorn oder auch den Pfaffendal Spidolsgaart eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Darüber hinaus gibt es bereits Ideen für die Aufwertung des öffentlichen Raums an anderen Orten wie der Place des Bains sowie konkrete Stellen im Bahnhofsviertel.
Es wurde auch angedacht, alle bereits durchgeführten und künftigen Projekte über ein Portal online zugänglich zu machen und die Menschen vor Ort stärker einzubeziehen.
Was nationale Initiativen zur Aufwertung des öffentlichen Raums auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg betrifft, so ist auf die Zusammenarbeit mit dem Staat bezüglich der Place de la Constitution – „Gëlle Fra“ – hinzuweisen. Dieser Platz wird zwar von der Stadt Luxemburg genutzt, steht aber in staatlichem Eigentum. Derzeit wird ein Projekt zur Neugestaltung dieses Platzes geprüft.
Darüber hinaus wurde die Stadt in ein auf Betreiben des Fonds d’urbanisation et d’aménagement du Kirchberg ins Leben gerufenes Projekt zur Gestaltung des öffentlichen Raums eingebunden. Es ist sehr erfreulich, dass der Wille besteht, die Lebensqualität im öffentlichen Raum zu verbessern.
Obdachlose und ihre Haustiere
Frage von Claudie Reyland
Personen ohne festen Wohnsitz haben häufig einen Hund, oder manchmal auch eine Katze oder ein sonstiges Haustier. Für Menschen dieses Personenkreises sind diese Gefährten äußerst wichtig und meist sind beide unzertrennlich.
In den meisten Einrichtungen für Obdachlose auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg sind Haustiere jedoch verboten. Viele Obdachlose möchten ihren Gefährten jedoch nicht allein lassen und bevorzugen es daher, im Freien zu übernachten.
In Anbetracht dessen möchte ich dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:
- In wie vielen Einrichtungen für Obdachlose auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg sind Haustiere erlaubt?
- Wäre es möglich, in diesen Einrichtungen mehr Plätze für Personen mit Haustieren zur Verfügung zu stellen?
Antwort von Maurice Bauer
Der Schöffe Maurice Bauer erläutert, dass es auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg derzeit fünf Notunterkünfte für Obdachlose gibt, darunter das Foyer Ulysse, das von Caritas Accueil et Solidarité verwaltet und vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion finanziert wird. Die Stadt Luxemburg ist in keiner Weise in die Verwaltung dieser Einrichtung eingebunden. Darüber hinaus stehen den Obdachlosen die „Nuetswaach“-Nachtunterkünfte zur Verfügung, die von der Caritas und dem Roten Kreuz verwaltet und vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion finanziert werden. Eine weitere Einrichtung ist das Abrigado, das von der Vereinigung Comité national de défense sociale verwaltet und vom Ministerium für Gesundheit sowie der Stadt Luxemburg finanziert wird. Die vorübergehende „Wanteraktioun“ wiederum wird von verschiedenen Betreibern organisiert und vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion finanziert.
In drei Einrichtungen für Obdachlose sind Haustiere erlaubt: in den beiden Nachtunterkünften in der Rue Michel Rodange und in Eich sowie bei der „Wanteraktioun“. Die Einschätzung, ob die jeweilige Person und ihr Haustier aufgenommen werden können, obliegt jedoch der verantwortlichen Person der jeweiligen Einrichtung und hängt vom Verhalten des Tiers und der Gewährleistung der Sicherheit der anderen Nutzer/innen der Einrichtung ab.
Aufzug zwischen der Bahnüberführung und der Bushaltestelle „Gare Rocade“
Frage von Tom Krieps
Ich möchte eine Frage zum Aufzug zwischen der Bahnüberführung und der Bushaltestelle „Gare Rocade“ an Sie richten.
Die betreffende Haltestelle wird im Zuge der Tramarbeiten am Bahnhof verstärkt genutzt werden, da dort zahlreiche zusätzliche Linien halten werden.
Der Aufzug ist jedoch seit einiger Zeit außer Betrieb. Personen mit eingeschränkter Mobilität, Reisende mit Koffern sowie Personen mit Kinderwägen müssen somit die Treppe nehmen oder in der Hoffnung, dass der andere Aufzug nicht ebenfalls ausgefallen ist, die Straße überqueren. Die Bahnüberführung scheint die Lebensdauer der Aufzüge, über die sie mit der Straße verbunden ist, tatsächlich zu beeinträchtigen. Deshalb meine Frage:
- Wann ist mit einem funktionierenden Aufzug zu rechnen, der die Nutzer/innen gebührend empfängt?
Antwort von Simone Beissel
Die Schöffin Simone Beissel erklärt, dass der Aufzug seit dem 21. November 2019 wieder in Betrieb ist und dass sich die Instandsetzungsarbeiten in der Tat aufgrund der Übernahme des Unternehmens Luxlift durch die Kone Corporation besonders in die Länge gezogen haben. Angesichts der häufigen Nutzung wurde nun ein Aufzug mit leistungsstärkerem Motor und besonders robustem Zugseil eingebaut.