Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Fahrradständer

Frage von Paul Galles

Aufgrund der steigenden Anzahl von Fahrrädern in der Stadt finden viele Fahrradfahrer/innen keinen Platz mehr, um ihr Fahrrad abzustellen. Oft werden daher Fahrräder an Masten oder Zäunen befestigt, wodurch Fußgänger/innen beeinträchtigt werden können.

  • Wo in der Stadt befinden sich Fahrradständer und wo kann man sich zu diesem Thema informieren?
  • Gibt es ein Verzeichnis der Fahrradständer?
  • Verfolgt die Stadt eine Strategie im Hinblick auf die Planung zusätzlicher Fahrradständer?
  • Gibt es eine Form der Beschilderung, um die Fahrradfahrer/innen darüber zu informieren, wo sich die jeweils nächsten Fahrradständer befinden?
  • Werden alternative Stellplätze angeboten, wenn Fahrradständer vorübergehend aufgrund einer Baustelleneinrichtung entfernt werden?
  • Welche Regelungen gibt es bezüglich der Stellen, an denen es erlaubt ist, Fahrräder abzustellen?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Die Einrichtung und Verteilung von Fahrradständern richtet sich nach dem Fahrradkonzept der Stadt. Auch in den Parkhäusern „Knuedler“ und „Neipperg“ werden Fahrradständer eingerichtet. Die verschiedenen Standorte der Fahrradständer können über die Karte „Fahrradrouten / Itinéraires cyclables“ der Stadt oder über die „Citymap“ auf www.vdl.lu in Erfahrung gebracht werden.

Die Stadt ist bestrebt, die Bereitstellung entsprechender Informationen zu verbessern und ist dabei, die Möglichkeiten der Anbringung einer Beschilderung, mit der die jeweils nächsten Fahrradständer angezeigt werden, zu untersuchen. Die Stadt verfügt zwar nicht über ein öffentlich zugängliches Verzeichnis von Fahrradständern, aber über eine interne Liste der öffentlichen Fahrradständer. Sämtliche Fahrradständer wurden an strategisch günstigen Stellen so aufgestellt, dass sie den Fußgängerverkehr nicht behindern. Ggf. übermittelt die Stadt dem Staat oder der CFL Anfragen, Fahrradständer auf den Grundstücken einzurichten, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt sind.

Die Frage, an welchen Orten Fahrräder abgestellt werden können, wird durch die Allgemeine Polizeiverordnung geregelt (Art. 3 betreffend die Nutzung des öffentlichen Straßenraums und Art. 9 betreffend das Verbot, Gegenstände jeglicher Art im öffentlichen Straßenraum abzustellen oder zu entsorgen), sowie durch das Gesetz über die Großherzogliche Polizei (Loi du 18 juillet 2018 sur la Police Grand-Ducale; Art. 13, gemäß dem die Stadt Luxemburg sich das Recht vorbehält, sämtliche Fahrzeuge, einschließlich Fahrräder, entfernen zu lassen, die ein Hindernis im öffentlichen Raum oder für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen).

Die Stadt erweist sich in dieser Hinsicht als relativ nachsichtig. Bis heute hat die Stadt noch kein einziges Fahrrad abschleppen lassen, es könnte aber hierzu kommen, sollten Beschwerden eingehen oder an Masten oder anderen Gegenständen befestigte Fahrräder, Roller oder sonstige Verkehrsmittel eine Gefahr für Fußgänger oder sonstige Verkehrsteilnehmer darstellen.

Spielplätze im Stadtviertel Neudorf

Frage von Christa Brömmel

Ende 2019 wurde der Pausenhof der ehemaligen Grundschule in Neudorf in einen Parkplatz umgewandelt, obgleich es im Stadtviertel an Spielplätzen mangelt.

  • Welches sind die Gründe, die die Stadt zu dieser Entscheidung geführt haben?
  • Handelt es sich hierbei um eine vorübergehende Maßnahme? Hätte auch eine andere Lösung gefunden werden können?
  • Durch welche Maßnahmen gedenkt die Stadt, das Unfallrisiko auf Null zu senken? Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass das Spielplatzangebot im Stadtviertel Neudorf angemessen ist (sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht)?
  • Beabsichtigt der Schöffenrat, das Angebot zu verbessern?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Der vorübergehende Parkplatz im Pausenhof der ehemaligen Grundschule wurde auf Bitten der Anrainer/innen und der Gewerbetreibenden für die Dauer der Bauarbeiten, die derzeit in der Rue de Neudorf erfolgen, eingerichtet.

Die kommunalen Dienststellen tragen dafür Sorge, dass während der Nutzung des Hofes der ehemaligen Grundschule als Parkplatz jeglicher Gefahrensituation vorgebeugt wird.

Die Stadt setzt sich dafür ein, ansprechende Spielplätze im gesamten Stadtgebiet zu schaffen, was allerdings im Stadtviertel Neudorf aufgrund der topografischen Voraussetzungen nicht ohne Weiteres umgesetzt werden kann. Derzeit gibt es im Stadtteil zwei Spielplätze (Rue Aale Wee und Rue du Grünewald).

Schulwegsicherheit im Stadtviertel Belair

Frage von Tom Krieps

Der Elternrat der Grundschule Gaston Diderich hat die gefährlichsten Fußgängerüberwege im Stadtteil aufgelistet. Hervorzuheben ist insbesondere der Fußgängerüberweg an der Kreuzung der Avenue Guillaume mit der Avenue du X Septembre, wo die aus der Avenue Guillaume kommenden Autofahrer während der Grünphase für Fußgänger nach rechts in die Avenue du X Septembre abbiegen dürfen.

  • Mit welchen Weiterverfolgungsmaßnahmen beabsichtigt die Stadt, an diese lobenswerte Initiative des Elternausschusses anzuknüpfen?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Arbeitsbesprechungen zwischen dem Elternrat, der Arbeitsgruppe für „sanfte Mobilität“, der Verkehrspolizei sowie dem Service Enseignement (Dienststelle Schulen) und dem Service Circulation (Dienststelle Verkehr) haben stattgefunden, um die verschiedenen Fußgängerüberwege im Stadtviertel Belair zu besprechen.

An der erwähnten Kreuzung schaltet die Fußgängerampel tatsächlich gleichzeitig mit der Ampel für rechts sowie links abbiegende Fahrzeuge auf Grün. Zu ähnlichen Situationen kommt es auch andernorts im Stadtgebiet, zumal sich diese nicht immer vermeiden lassen.

Die Stadt ist im Allgemeinen bestrebt, die Ampelschaltung im Hinblick auf die Optimierung des Verkehrsflusses zu gestalten, allerdings wird derzeit die Möglichkeit untersucht, die Ampelschaltung an der erwähnten Kreuzung während bestimmter Stunden zu verändern. Der Schöffenrat hofft, dass diese Untersuchung im Frühjahr 2020 abgeschlossen sein wird.

Was die anderen vom Elternrat als gefährlich eingestuften Fußgängerüberwege betrifft, so hat sich der Schöffenrat anlässlich einer Ortsbegehung davon überzeugt, dass kleine Änderungsmaßnahmen ausreichend sind, um erhebliche Verbesserungen zu erreichen. Die Stadt wird weiterhin mit dem Elternrat zusammenarbeiten, um den Schulweg sicherer zu gestalten.

Busdienste auf Abruf „Call-a-bus“ und „Rollibus“

Frage von Guy Foetz

Parallel zur kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel auf nationaler Ebene, die am 1. März 2020 in Kraft tritt, wird auch der Busdienst „Adapto“, den der Staat Personen mit eingeschränkter Mobilität anbietet, kostenlos sein. Es stellt sich daher die Frage, ob die von der Stadt Luxemburg angebotenen Busdienste auf Abruf („Call-a-bus“ und „Rollibus“) in Zukunft ebenfalls kostenlos sind.

Es sind schon Maßnahmen im Hinblick auf die Zugänglichkeit der Busse der Stadt Luxemburg wie auch der Quais der Bushaltestellen auf dem Stadtgebiet umgesetzt worden, um diese für Personen, die sich im Rollstuhl fortbewegen, barrierefrei zu gestalten. Ich schlage daher vor, dass die Stadt ein Infoblatt herausgibt, welches Personen mit eingeschränkter Mobilität über diese Verbesserungen informiert, zumal die Betroffenen nun die Möglichkeit haben, sich in den Standardbussen freier zu bewegen ohne einen Bus auf Abruf vorbestellen zu müssen. Hierbei müsste natürlich im Vorfeld sichergestellt werden, dass die Barrierefreiheit bei allen Bussen der Stadt Luxemburg für Personen mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet ist.

Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Gruppe von „déi Lénk“ 2015 einen Antrag bezüglich des „Design for All“ eingereicht hat, der eine systematische Herangehensweise vorsieht. Das ehemalige Gemeinderatsmitglied Joël Delvaux möchte sich als Testperson zur Verfügung stellen, um zu analysieren, inwieweit die Stadt Luxemburg ganz allgemein Personen mit eingeschränkter Mobilität Barrierefreiheit bietet.

Was insbesondere die Anpassung der Gebührenverordnung (règlement-taxe) betrifft, die heute dem Gemeinderat vorgelegt wurde, möchte ich in Erfahrung bringen, ob die Stadt Luxemburg sich in gewissem Rahmen flexibel erweist, was den Zugang der Nutzer/innen zu den Busdiensten „Call-a-bus“ (für Personen über 70 Jahre) und „Rollibus“ (für Personen mit eingeschränkter Mobilität) betrifft.

  • Welche Regelungen sind anwendbar, wenn die maximal zulässige Anzahl von drei Begleitpersonen überschritten wird?
  • Müssen die Nutzer/innen im Vorfeld ein besonderes Antragsformular der Stadt Luxemburg ausfüllen oder kann die Stadt Informationen nutzen, die zuvor durch das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten erfasst worden sind?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Der Busdienst „Rollibus“ wird künftig für Personen mit eingeschränkter Mobilität kostenlos angeboten und ermöglicht die Mitnahme von bis zu drei Begleitpersonen, eine Zahl, die sich aus den Erfahrungen der letzten Jahre ergeben hat. Sollte eine vierte Begleitperson vorhanden sein, so ist der Service Autobus (Dienststelle Busse) aufgefordert, sich nachsichtig zu zeigen.

Im Prinzip sind sämtliche Busse, die auf dem Liniennetz der Stadt Luxemburg verkehren, mit einer Rampe für Fahrgäste im Rollstuhl ausgestattet, was auch auf die Busse von externen Dienstleistern zutrifft. Im Falle einer Panne dürfen die Busunternehmen einen mit Rampe ausgestatteten Bus nicht durch einen Bus ohne Rampe ersetzen. Im Falle eines Problems sind die Fahrgäste aufgefordert, den Service Autobus zu informieren.

Die ehemaligen Fahrkartenkontrolleure werden weiterhin beschäftigt, um u. a. dafür Sorge zu tragen, dass die Busunternehmen die Bestimmungen der mit der Stadt Luxemburg unterzeichneten Vereinbarungen einhalten.

Die Bedingungen und Vorgaben des vom Staat angebotenen Busdienstes „Adapto“ unterscheiden sich von denen des von der Stadt angebotenen Dienstes „Rollibus“. Personen, die den Busdienst „Rollibus“ nicht mehr nutzen können, werden gebeten, vom Busdienst „Adapto“ Gebrauch zu machen. Die Stadt kann auch nach individuellen Lösungen für Personen mit vorübergehender eingeschränkter Mobilität suchen, sofern die Betroffenen sich mit einem entsprechenden Ersuchen an den Schöffenrat wenden. Sollte es erforderlich sein, können auch weitere Anpassungen der angebotenen Busdienste geprüft werden.