In nichtöffentlicher Sitzung
1. Beratende Kommissionen: Ersetzung von Mitgliedern
2. Aufsichtsrat der Hospices Civils der Stadt Luxemburg: Ernennung eines neuen Vollmitglieds
3. Fondation Jean-Pierre Pescatore: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
4. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung
In öffentlicher Sitzung
5. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
6. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
7. Finanzen der Stadt:
- Antworten der Mitglieder des Schöffenrats zu den vorgetragenen Bemerkungen
- Prüfung und Abstimmung über die eingebrachten Änderungsvorschläge und Vorschläge
- Abstimmung über den berichtigten Haushalt 2024 und den Haushalt 2025
- Verwaltungskonten für das Haushaltsjahr 2023 – Billigung
- Abrechnungen von Bauvorhaben – Billigung
8. Der Stadt unterstellte öffentliche Einrichtungen:
- Office Social: berichtigter Haushalt 2024 und Haushalt 2025 – Billigung
- Zivilhospize: Jahresabrechnung 2022 – Billigung
- Zivilhospize: berichtigter Haushalt 2024 und Haushalt 2025 – Billigung
- Fondation Jean-Pierre Pescatore: berichtigter Haushalt 2024 und Haushalt 2025 – Billigung
9. Verträge – Billigung
10. Änderung der Gebührenverordnung (règlement-taxe) – Beschlussfassung
- Einführung eines neuen Kapitels E-3: Essen auf Rädern: Festsetzung des Preises für ein Essen auf Rädern auf 15 €
- Anpassung von Artikel 4 „Théâtres de la Ville“ in Kapitel B-1: kulturelle Einrichtungen
- Anpassung von Kapitel G-2: Sport für alle
11. Verlängerung und Erhöhung der Energieprämie für das Jahr 2025 – Beschlussfassung
12. Ampassung der geänderten kommunalen Verordnung vom 10. Februar 2012 zur Schaffung einer Solidaritätszulage (règlement communal créant une allocation de solidarité) – Beschlussfassung
13. Zusätzliche Kapitaleinlage für die Finanzierung des Ausbaus des Krematoriums – Beschlussfassung
14. Ratifizierung der neun neuen Artikel der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, d. h. Artikel 31-39 – Billigung
15. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung
16. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
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Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
Der analytische Bericht dieser Sitzung wird zeitnah bereitgestellt.
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Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Feierlichkeiten zum 150-jährigen Bestehen des öffentlichen Transports im Jahr 2025
Frage von Rat Tom Weidig
Am 28. Juni 1975 wurden in der Stadt Luxemburg 100 Jahre öffentlicher Transport gefeiert, u.a. mit der Ausstellung von Miniatur-Modellen von Bus und Straßenbahn aus dem Tramsmusée. Sind im Jahr 2025 ähnliche Feierlichkeiten für das 150-jährige Bestehen des öffentlichen Transports in der Stadt Luxemburg vorgesehen? Wenn ja, welche? Sind im Budget 2025 bereits diesbezügliche Ausgaben vorgesehen?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Am 21. Februar 1875 wurde in Luxemburg-Stadt erstmals eine von Pferden gezogene Straßenbahn eingesetzt. Diese funktionierte bis zum Jahr 1908 auf einer Strecke von drei Kilometern, bevor sie im August 1908 von der elektrischen Straßenbahn abgelöst wurde. Im Jahr 2025 ist es auch 50 Jahre her, dass der neue Tramsschapp (Depot der städtischen Busse) in der Rue de Bouillon. Wir werden beide Jahrestage feiern. Ein spezielles Budget ist nicht vorgesehen, doch werden unsere zuständigen Dienststellen (Service Autobus und Service Communication et Relations publiques) ein ansprechendes Programm auf die Beine stellen. Über die beiden erwähnten Jahrestage hinaus werden wir 2025 auch feiern, dass die Trambahn nun bis zum Flughafen fährt.
Um die Zukunft des Tramsmusée muss sich übrigens niemand sorgen. Bekanntlich werden der Service Autobus sowie der Service Véhicules et Maintenance in den kommenden zehn Jahren umziehen. Zusammen mit der zuständigen beratenden Kommission und dem Gemeinderat werden wir einen geeigneten neuen Standort für das Tramsmusée finden.
Installation „L’homme qui mesure les nuages“ des belgischen Künstlers Jan Fabre
Dringliche Frage von Rätin Maxime Miltgen
Rat Gabriel Boisante: Da meine Kollegin Maxime Miltgen heute leider nicht anwesend sein kann, werde ich die von ihr eingereichte Frage vorstellen. Im Rahmen der Art Week 2024 hat die Stadt Luxemburg die Ausstellung der Skulptur „L’homme qui mesure les nuages“ („Der Mann, der die Wolken misst“) des belgischen Künstlers Jan Fabre finanziell unterstützt. Das Werk ist emblematisch in der zeitgenössischen Kunstlandschaft, doch wurde der betreffende Künstler im Jahr 2022 wegen sexueller Belästigung und Verletzung des Schamgefühls zu 18 Monaten Haft mit fünf Jahren Bewährung verurteilt.
Die Ausstellung dieses Kunstwerks ist ein sehr problematisches und schwer verständliches Signal, insbesondere mit Blick auf die Orange Week (25. November bis 10. Dezember 2024), in deren Rahmen sich die Stadt Luxemburg aktiv gegen jegliche Form der Gewalt gegen Frauen einsetzt, darunter auch Mobbing und unangebrachtes Verhalten. Ein Werk geht zwar oftmals über seinen Schöpfer hinaus und viele historische Künstler werden trotz ihres problematischen Verhaltens weiterhin gefeiert, da die künstlerische Freiheit ein Grundwert ist. Auch geht es hier nicht darum, die Werke dieses Künstlers für immer zu verbieten, nachdem er seine Strafe verbüßt hat. Es muss aber unterstrichen werden, dass die Stadt Luxemburg durch die Unterstützung der Ausstellung des erwähnten Kunstwerks ein sehr problematisches Signal sendet. Es wäre ein Minimum gewesen, das Werk zu kontextualisieren, um jegliche Glorifizierung des Künstlers zu verhindern und eine öffentliche Debatte über die ethischen Fragen, die sich in dieser Situation stellen, anzuregen.
Bürgermeisterin Lydie Polfer hat bereits gegenüber der Presse erklärt, dass die Stadt Luxemburg nicht über die Verurteilung dieses Künstlers informiert war. Es kann natürlich vorkommen, dass man nicht alles weiß. Bei einem Projekt dieser Größenordnung wäre es aber wichtig, einen Background-Check durchzuführen. Zudem ist es schwer zu verstehen, dass die Verurteilung niemandem aufgefallen ist, da in vielen großen Zeitungen darüber berichtet wurde und ein Mitglied der DP-Fraktion bereits im Jahr 2018 in der Zeitung Le Quotidien zu diesem Fall Stellung bezogen hatte.
- Warum hat die Stadt Luxemburg beschlossen, ein Werk von Herrn Fabre trotz seiner Verurteilung zu unterstützen und auszustellen, obwohl diese Entscheidung im Widerspruch zu den erklärten Zielen der Orange Week zu stehen scheint?
- Ist die Stadt der Ansicht, dass diese Initiative mit ihrem Engagement gegen Gewalt gegen Frauen vereinbar ist?
- Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zu ergreifen, um das Werk in einen Kontext zu stellen und eine Glorifizierung des Künstlers zu vermeiden?
- Beabsichtigt die Stadt, ihre Entscheidung zu revidieren? Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren?
- Warum wurde ein ausländischer Künstler für diesen Anlass ausgewählt, obwohl Luxemburg über viele talentierte lokale Künstler verfügt, die diese Plattform und die finanzielle Unterstützung verdienen?
- Wie gedenkt die Stadt, solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Ich habe zu diesem Vorfall Stellung bezogen, sobald ich davon Kenntnis erhielt – und das war nach der Art Week. Es ist erstaunlich, dass bei der großen Pressekonferenz über die Art Week einen Monat davor niemand auf diesen Vorfall hingewiesen hat.
Die Stadt Luxemburg unterstützt die Art Week, seit diese besteht, d.h. seit 2015. Von 2015 bis 2019 wurde die Veranstaltung in den Victor-Hugo-Hallen abgehalten. Während der Pandemie im Jahr 2020 fand sie ausschließlich virtuell statt. Seit 2021 findet sie im Zelt auf dem Glacis statt. Damals wurde vom Organisator vorgeschlagen, Skulpturen im öffentlichen Raum, verteilt über das Stadtgebiet, aufzustellen. Ausgewählt werden diese Skulpturen nicht von der Stadt Luxemburg , denn die Stadt ist weder der Kurator der Ausstellung, noch Mitglied im Comité de sélection. Letztgenanntes Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern internationaler Gallerien, die auf der Art Week ausstellen. Sinn der Art Week ist bekanntlich, internationalen Gallerien die Möglichkeit zu bieten, in Luxemburg Kunst auszustellen. Seit 2021 unterstützt die Stadt Luxemburg die Art Week mit einem finanziellen Zuschuss, der unverändert geblieben ist. Es handelt sich also um eine allgemeine Unterstützung der Art Week, und nicht um die Unterstützung eines spezifischen Künstlers. Die Stadt Luxemburg ist nicht beteiligt an der Festlegung der Künstler, deren Werke ausgestellt werden. In diesem Jahr hat das Comité de sélection einen Schritt weiter gemacht und auch in einer Reihe von Geschäften Kunstwerke ausgestellt.
Wie gesagt war mir der besagte Sachverhalt unbekannt. Hätte ich davon Kenntnis gehabt, hätte die Stadt darauf hingewiesen, dass wir natürlich gegen jegliche Gewalt gegen Frauen sind. Ich möchte daran erinnern, dass wir vor einer Woche den Anne-Beffort-Preis an zwei Vereinigungen überreicht haben, die sich gegen Gewalt gegen Frauen einsetzen. Andere Städte wie London oder Mailand stellen weiterhin Werke von Jan Fabre aus. Darum geht es aber nicht. Hätten wir von der Verurteilung gewusst, hätten wir reagiert. In der darauffolgenden Woche sollte das Kunstwerk entfernt werden, was dann auch montags geschah.
Über das künstlerische Werk und das menschliche Benehmen ließe sich diskutieren. Was kann getan werden, um solche Vorfälle zu verhindern? Sollen keine Filme von Polanski, mit Depardieu oder anderen Regisseuren bzw. Schauspielern mehr gezeigt werden? Soll jeder Theaterschauspieler vor dem Auftritt einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen? Sagen muss man aber auch, dass die Skulptur zu den Schönsten und Interessantesten gehörte, die während der Art Week ausgestellt waren. Der Name der Skulptur, „L’homme qui mesure les nuages“, sagt alles aus darüber, was der Mensch meint, tun zu können, dass er die Unendlichkeit messen könnte. Das Werk stammt übrigens von 2019, also von vor der Verurteilung. Das Thema ist schwierig und umso sensibler, als die Art Week unmittelbar von der Orange Week gefolgt wurde. Wir werden aus diesem Vorfall die nötigen Lehren ziehen.
Dauerhafter Nightshelter für Obdachlose
Dringliche Frage von Rätin Christa Brömmel
Die Vereinigung Inter-Actions, die Konventionen mit der Stadt Luxemburg abgeschlossen hat, ist auf der Suche nach einer dauerhaften Struktur, in der sowohl ein Nightshelter als auch die Büros des Service Premier appel eingerichtet werden können. Einer RTL-Reportage zufolge ist die Suche nach einem geeigneten Standort auf dem Gebiet der Hauptstadt bislang stets gescheitert, dies entweder am Widerstand der Anrainer oder an den Bestimmungen des Flächennutzungsplans (PAG).
- Welche Anstrengungen hat die Stadt unternommen, um Räumlichkeiten für einen ständigen Nightshelter zu finden?
- Welche Standorte wurden in Betracht gezogen und warum ist es dem Schöffenrat nicht gelungen, die Nachbarn zu überzeugen?
- Ist der Schöffenrat gewillt, der Vereinigung Inter-Actions dauerhafte Räumlichkeiten auf dem Stadtgebiet anzubieten, um dort einen Nightshelter einzurichten? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Antwort von Schöffin Corinne Cahen
Dieses Thema beschäftigt uns sehr. Auch wenn die Frage der Zuständigkeit zweitrangig sein sollte, wenn es um Menschen geht, ist es doch eine Tatsache, dass es sich beim Premier appel um eine Dienstleistung des Familienministeriums und nicht der Stadt Luxemburg handelt. Da ich zehn Jahre lang Familienministerin war, kenne ich mich in diesem Bereich aber gut aus. Es ist in der Tat so, dass der Premier appel seine derzeitigen Räumlichkeiten an der Route de Thionville verlassen muss. Es war zwar ein anderer Standort gefunden worden, doch das hatte letztendlich nicht geklappt. Es war keine Machbarkeitsstudie durchgeführt worden und es stellte sich heraus, dass die bestehende Reglementierung die Ansiedlung des Premier appel am besagten Standort nicht erlaubte. Es wurde daraufhin sofort mit der Direction de l’Architecte der Stadt Luxemburg untersucht, ob die Stadt über ein geeignetes Gebäude verfügt, das sich für diesen Zweck eignen würde. Das war nicht der Fall.
Um gleich auf die letzte Frage zu antworten: Wir helfen, wo wir nur können. Es ist extrem wichtig, dass der Premier appel einen neuen Standort bekommt. Dabei ist anzumerken, dass die Räumlichkeiten des Premier appel nicht nur als Büros der Streetworker genutzt werden, sondern dass sich darin auch ein paar Betten befinden für obdachlose Personen, die an einem gegebenen Tag keinen Platz in einem Nightshelter finden. Im Foyer Ulysse wurden übrigens immer zwei Betten für solche Notfälle freigehalten. Im Winter ist der Bedarf an Betten dank der Wanteraktioun des Familienministeriums weniger akut.
Wir arbeiten eng mit Inter-Actions und mit dem Familienministerium zusammen. Unsere Suche nach einem geeigneten neuen Standort ist aber bislang erfolglos geblieben. Wenn jemand einen geeigneten Standort vorschlagen kann, werde ich diesen Vorschlag gerne an das Familienministerium und an Inter-Actions weiterleiten.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Struktur im Lastwagen hinter der Hollericher Kirche ebenfalls vom Familienministerium finanziert wird. Die Stadt Luxemburg hat lediglich die Genehmigung erteilt, dass der Lastwagen dort stehen darf. Es handelt sich dabei ebenfalls um einen Nightshelter, der Personen vorbehalten ist, die von Streetworkern dorthin gebracht werden. Es gibt weitere Nightshelter auf dem Gebiet der Hauptstadt. Eine neue Struktur dieser Art wird im nördlichen Bereich des Stadtgebiets eröffnet. Es gibt auch einen Nightshelter neben dem Bistrot Courage. Ich hoffe, dass das Foyer Ulysse bald wiedereröffnet werden kann, und dass auch dort weitere Betten kurzfristig für Notfälle bereitgestellt werden können.
Es passiert also Vieles, doch die Suche nach einem geeigneten Standort für den Premier appel muss noch fortgesetzt werden.
Frage von Rätin Christa Brömmel
In der erwähnten Reportage war die Rede von mehreren möglichen Standorten, wo die Anwohner die Ansiedlung des Premier appel als problematisch angesehen hätten. War die Stadt Luxemburg nicht involviert, z.B. um im Sinne eines Mediationsversuchs?
Antwort von Schöffin Corinne Cahen
Nein, die Stadt war nicht involviert. Ich habe auch erfahren, dass dieses Vorhaben auf dem zurückbehaltenen Standort in Hollerich nicht umgesetzt werden könnte.
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass in einem anderen Fall die Suche nach einem geeigneten Standort für eine Struktur am Widerstand einer Eigentümergemeinschaft gescheitert ist.
Antwort von Schöffin Corinne Cahen
Ich möchte ganz allgemein betonen, dass die Nachbarn einer von Inter-Actions betriebenen Struktur keinerlei Unannehmlichkeiten zu befürchten haben. Inter-Actions leitet seine Strukturen sehr professionell und es gibt keine Beschwerden.
Mobbing-Prävention bei der Stadt Luxemburg
Frage von Rat François Benoy
Nach Angaben der Arbeitnehmerkammer sind 18 Prozent der Staatsbediensteten im öffentlichen Sektor bereits Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz geworden. Auf kommunaler Ebene sorgen die Mobbingvorwürfe von Angestellten der Gemeinde Contern derzeit für Diskussionen. Die Reaktion des Innenministers, der eine externe Mediation gefordert hat, verdeutlicht den Mangel an geeigneten Instrumenten für den kommunalen Sektor.
Es sei daran erinnert, dass die unabhängige Sonderkommission für Fälle von Mobbing im öffentlichen Dienst nicht mehr aktiv ist, seit sie 2014 als verfassungswidrig eingestuft wurde, da sie für Gemeindeangestellte nicht zugänglich war. In der Stadt Luxemburg wurde Anfang 2024 mit der Personaldelegation eine neue Vereinbarung über die Prävention und den Umgang mit sexueller Belästigung und Mobbing unterzeichnet.
- Wie viele Fälle von Mobbing innerhalb des Personals der Stadt Luxemburg wurden in den vergangenen Jahren gemeldet? Was waren die Folgemaßnahmen? Wie hoch schätzt der Schöffenrat die Gesamtzahl der gemeldeten bzw. nicht gemeldeten Fälle von Mobbing?
- Wie wird das Bewusstsein innerhalb des Personals geschärft? Wie wird sichergestellt, dass das gesamte Personal die notwendigen Informationen erhält? Wie ist das Verfahren, wenn ein Fall von Belästigung festgestellt wird? Plant der Schöffenrat, mehr gegen Belästigung zu tun?
- Die Anti-Mobbing-Kampagne und die Betreuung der Opfer wird unter der Leitung der Personalabteilung organisiert. Ist der Schöffenrat der Meinung, dass diese Abteilung eine professionelle und unabhängige Mediation gewährleisten kann? Fördert dies die Meldung von Missständen oder nicht?
- Setzen sich die Mitglieder des Schöffenrates als Abgeordnete bzw. Delegierte im Syvicol dafür ein, dass die betreffenden Gesetzestexte abgeändert werden, um die Verfassungswidrigkeit zu beseitigen und die unabhängige Sonderkommission für Mobbing-Fälle als wirklich unabhängige Instanz wiedereinzusetzen?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Seit 2010 besteht bei der Stadt Luxemburg ein „Accord concernant la prévention et la prise en charge du harcèlement sexuel et moral“. Dieses Abkommen wurde vom Schöffenrat mit allen Gewerkschaften, die in unserer Personaldelegation vertreten sind, unterzeichnet. Es wurde in der Tat am 4. März 2024 erneuert und präzisiert, dies infolge einer Bewertung der Praxis in den zehn vergangenen Jahren durch die Chargée de mission support psychologique und die Chargée à l’égalité des chances.
Im Rahmen des erwähnten Abkommens wurde eine Commission harcèlement unter dem Vorsitz einer Juristin der Stadt Luxemburg geschaffen. Diese Kommission wird mit den Beschwerden befasst; sie analysiert sie, führt Gespräche mit den Betroffenen und schlägt Lösungen vor. Sie erstellt auch einen Jahresbericht für den Schöffenrat.
Die möglichen Maßnahmen reichen von einer Beratung (8 Fälle im Jahr 2024, 3 Fälle im Jahr 2023, 9 im Jahr 2022, 4 im Jahr 2021 und 3 im Jahr 2020) über Mediation (4 Fälle im Jahr 2024, 3 Fälle im Jahr 2023, 3 im Jahr 2022, 3 im Jahr 2021 und 6 im Jahr 2020) und die Intervention der betreffenden Dienststelle oder der Personalabteilung (7 Fälle im Jahr 2024, 0 Fälle im Jahr 2023, 8 im Jahr 2022, 0 im Jahr 2021 und ein Fall im Jahr 2020) bis hin zur Befassung der Commission harcèlement (1 Fall im Jahr 2024, 0 Fälle im Jahr 2023, zwei Fälle im Jahr 2022, ein Fall im Jahr 2021 und 0 im Jahr 2020). Eine Intervention der betreffenden Dienststelle kann z.B. bedeuten, dass ein Mitarbeiter in eine andere Dienststelle versetzt wird.
Die Sensibilisierung erfolgt insbesondere über Intranet und Faltblätter. In einem solchen Faltblatt wird z.B. folgende Situation beschrieben: „Komm, ich mache dir eine Massage. Das gefällt dir bestimmt! – Sprichst Du mit deinem Freund oder mit deinem Mitarbeiter?“. Oder folgende Situationen: „Er hat ihm/ihr wieder Werbung für Unterwäsche geschickt. – Wer, sein Partner oder sein Arbeitskollege?“ sowie „Er legt immer seine Hand auf meine. – Wer, dein Sohn oder dein Chef?“. Darüber hinaus werden Fortbildungskurse und Konferenzen angeboten.
Die Mitarbeiter müssen sich vertrauensvoll an eine Stelle wenden können. Was die Unabhängigkeit dieser Stelle betrifft, verhält es sich so, dass die Betreuung der Mobbingopfer und die Mediation von der Chargée de mission support psychologique übernommen wird. Diese untersteht direkt dem Schöffenrat und gehört also nicht der Direction Ressources humaines an. Falls ein Mobbingopfer dennoch der Ansicht ist, dass die Chargée de mission support psychologique nicht unabhängig genug ist, kann eine externe Mediation im Centre de médiation organisiert werden.
Ob auf Parlamentsebene eine Abänderung der Gesetzestexte erforderlich ist, wäre zu analysieren. Ich gehöre persönlich nicht der dafür zuständigen parlamentarischen Kommission an. Das Thema liegt uns jedenfalls sehr am Herzen. Die Chargée de mission support psychologique hat viel Arbeit: Sie hatte im vergangenen Jahr 131 Interventionen (79 bei Männern und 52 bei Frauen), wobei es allerdings in den meisten Fällen nicht um Mobbing ging, sondern z.B. um Unfälle, Stress, Abhängigkeiten sowie Konflikte mit Kollegen oder einem Chef.
Wir sind also gut aufgestellt und stehen allen Mitarbeitern zur Verfügung, um ihnen bei Bedarf zu helfen. Wir werden unsere Bemühungen in diesem Bereich fortsetzen.
Frage von Rat François Benoy
Vielen Dank für diese Informationen. Ich begrüße, dass diese Instrumente geschaffen wurden, und dass die Stadt ihre Bemühungen fortzusetzen gedenkt. Ich möchte darauf hinweisen, dass viele Informationen nicht im Internet zu finden sind. Vielleicht verfügen die Mitarbeiter der Stadt ja über weitere Informationsquellen (z.B. das Intranet), doch zumindest für Außenstehende ist über die Chargée de mission support psychologique und Mobbing kaum etwas im Internet zu finden. Man wird auf das von Bürgermeisterin Lydie Polfer angesprochene Faltblatt verwiesen, das sich aber vor allem mit sexueller Belästigung und weniger mit Mobbing im Allgemeinen befasst. Man sollte auch im Internet mehr Informationen darüber liefern.
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Jedem neuen Mitarbeiter der Stadt Luxemburg wird das erwähnte Faltblatt ausgehändigt. Auf der Rückseite des Faltblatts sowie im Intranet finden die Mitarbeiter die Kontaktdaten der Personen bzw. Stellen, denen sie sich anvertrauen können.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.