Analytischer Bericht

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Hausaufgabenhilfe in den Foyers scolaires und „e-Bichelchen“

FRAGE VON ANA CORREIA DA VEIGA

Seit dem Schuljahr 2022/2023 wird von den Foyers scolaires eine Hausaufgabenhilfe für die Schüler/innen der Grundschulzyklen 2 bis 4 angeboten. Um die Kommunikation zwischen den Foyers scolaires und den Eltern zu erleichtern, wurde zudem das „e-Bichelchen“ eingeführt.

Hierbei scheint nicht alles planmäßig zu funktionieren. Manche Foyers scolaires haben anscheinend keinen Zugriff auf das „e-Bichelchen“, da das Betriebssystem der Stadt Luxemburg nicht kompatibel ist. Ich möchte die Gelegenheit dieser Gemeinderatssitzung nutzen, um einige Fragen zum Thema zu stellen und den Schöffenrat dazu einzuladen, sich ein Bild von der Lage zu machen.

Wie viele Kinder sind für die Hausaufgabenhilfe in den Foyers scolaires angemeldet?

Zu welchen Zeiten wird die Hausaufgabenhilfe angeboten? Kollidiert die Hausaufgabenhilfe mit anderen in den Foyers scolaires geplanten Aktivitäten?

Wie viele Kinder erscheinen tatsächlich zur angebotenen Hausaufgabenhilfe?

Verfügen die Schülerhorte über ein allgemeines oder an den jeweiligen Foyer scolaire angepasstes Konzept für die Betreuung der Kinder im Rahmen der Hausaufgabenhilfe?

Über welche Abschlüsse verfügen die bei der Hausaufgabenhilfe anwesenden Betreuungspersonen?

Kann der Schöffenrat bestätigen, dass es beim Zugriff auf das „e-Bichelchen“ zu Pannen aufgrund des Betriebssystems gekommen ist? Konnte inzwischen eine Lösung gefunden werden?

Haben die Kinder Zugriff auf das „e-Bichelchen“ und wurde durch die Einführung dieses neuen Instruments ihre Autonomie eingeschränkt?

ANTWORT VON SCHÖFFIN COLETTE MART

Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) hat den Auftrag zur Organisation der Hausaufgabenhilfe in der Tat mit dem Schuljahr 2022/2023 an die Foyers scolaires übertragen. Infolgedessen durfte die Stadt Luxemburg das „Betreute Lernen“ (études dirigées) nicht mehr anbieten. Da die Foyers scolaires schon immer eine Hausaufgabenbetreuung angeboten hatten, handelte es sich allerdings nicht um einen komplett neuen Aufgabenbereich. In den für die Foyers scolaires geltenden Vorgaben ist die in der Vergangenheit angewandte Vorgehensweise detailliert beschrieben: Den Kindern wurde ein ruhiger Ort für die Erledigung der Hausaufgaben zur Verfügung gestellt, die Kommunikation über die Hausaufgaben erfolgte mithilfe des „Hausaufgabebichelchen“ und die Erzieher/innen standen in Kontakt mit Eltern und Lehrkräften.

Derzeit ist die Hausaufgabenhilfe wie folgt organisiert: Für die Zyklen 2 bis 4 wird die Hilfe dienstags und donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr (1685 angemeldete Kinder) sowie montags und mittwochs ab 16:00 Uhr (1487 angemeldete Kinder) angeboten. Die Betreuungspersonen vergewissern sich, dass die Kinder ihre Hausaufgaben auch tatsächlich erledigen. Die Organisation wird von jedem Foyer scolaire selbst übernommen. Wir können den Eltern garantieren, dass die Hausaufgaben erledigt werden. Derzeit werden die Anforderungen des MENJE betreffend der Qualifikation des Personals von der Stadt Luxemburg vollumfänglich erfüllt. 251 der 264 Erzieher/innen der Foyers scolaires haben die vom Institut de formation de l'Education nationale (IFEN) angebotene Schulung „e-Bichelchen“ absolviert.

Uns sind keine Pannen im Zusammenhang mit dem Zugriff auf das „e-Bichelchen“ bekannt.

Ziel der Hausaufgabenhilfe ist es, dass die Kinder ihre Hausaufgaben erledigen und wir stellen sicher, dass dies auch geschieht. Ob das „Bichelchen“ nun in Papierform oder digital zur Verfügung steht, ist hierfür nicht wirklich relevant. Es verfügt allerdings jedes Kind über einen Zugang zum „e-Bichelchen“.

Die Stadt wird ihre Online-Angebote künftig weiter ausbauen. Die Foyers scolaires haben ein allgemeines Lastenheft zu erstellen, das unter anderem die Ausstattung der Foyers scolaires mit Tablets umfasst, welche das Papier nach und nach ersetzen werden.

Der Service Technolink sorgt in Absprache mit dem Service TIC (Dienststelle IKT) und dem Service Foyers scolaires (Dienststelle Schülerhorte) dafür, dass die Foyers scolaires uneingeschränkt Zugriff auf das Technolink-Netzwerk haben.

Sicherheit der Fußgänger/innen rund um die Schule Belair-Kayser vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende

FRAGE VON GUY FOETZ

In dem von der staatlichen Verkehrskommission, welcher auch die Stadt Luxemburg angehört, ausgearbeiteten Leitfaden zur Verkehrsberuhigung in Ballungsräumen wird folgende Empfehlung für Gemeinden ausgesprochen: „Im Hinblick auf die Beseitigung von Gefahrenstellen auf dem Schulweg wird empfohlen, im Rahmen der Einführung einer Tempo-30-Zone ein „Séchere Schoulwee“-Konzept zu erstellen.“

Am 11. Mai 2023 präsentierte der für Mobilität zuständige Schöffe Patrick Goldschmidt anlässlich einer Pressekonferenz die Bilanz und die Zukunftsperspektiven der Mobilität auf dem Gebiet der Hauptstadt. Er ging dabei insbesondere auf die Maßnahmen für Fußgänger/innen sowie die Verkehrsberuhigung infolge der Einrichtung von Tempo-30-Zonen ein.

Schülerinnen und Schüler zählen zu den am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmenden. Der Autoverkehr stellt vor zahlreichen Schulen auf dem Stadtgebiet eine Gefahrenquelle dar. In diesem Zusammenhang wurde mir berichtet, dass das Schulkomitee sowie die Elternvertreter/innen der Schule Belair-Kayser (Aloyse Kayser) den Schöffenrat auf die gefährliche Verkehrssituation vor der Schule Belair-Kayser vor und nach dem Unterricht aufmerksam gemacht hätten.

Was gedenkt der Schöffenrat angesichts des Ersuchens, an der der Schule gegenüberliegenden Kreuzung zwischen der Rue Aloyse Kayser und der Rue des Arquebusiers einen oder mehrere (zur Verbesserung der Sichtbarkeit der Fußgänger/innen gegebenenfalls erhöhte) Fußgängerüberwege anzulegen, zu unternehmen?

In dem von der staatlichen Verkehrskommission ausgearbeiteten Leitfaden zur Verkehrsberuhigung in Ballungsräumen ist die Anlegung von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen auf dem Schulweg oder dem Weg zu Schulbushaltestellen ausdrücklich vorgesehen. Die städtischen Dienststellen sollen der Sicherheitsbeauftragten der Schule Belair-Kayser mitgeteilt haben, dass die Anlegung von Fußgängerüberwegen im Zuge der Einrichtung von Tempo-30-Zonen nicht zwingend erforderlich sei. Kann der Schöffenrat bestätigen, dass dies die Meinung der Stadt betreffend der Gestaltung von Tempo-30-Zonen in der Nähe von Schulen widerspiegelt, oder diese Behauptungen entkräften?

Darüber hinaus legt der von der staatlichen Verkehrskommission ausgearbeitete Leitfaden fest, dass am Übergang von einer staatlichen Straße, auf der eine Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h erlaubt ist, zu einer Tempo-30-Zone stets ein Fußgängerüberweg auf rotem Grund anzulegen ist. Ist der Schöffenrat nicht der Ansicht, dass diese Vorschrift auch beim Übergang von Gemeindestraßen zu Tempo-30-Zonen, wie im Falle der Rue d’Ostende, gelten sollte, um die Sicherheit der gefährdetsten Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten?

Ist der Schöffenrat nicht der Auffassung, dass bis zur Anlegung eines oder mehrerer Fußgängerüberwege an der Kreuzung Rue Aloyse Kayser/Rue des Arquebusiers ein Bediensteter bzw. eine Bedienstete der Stadt anwesend sein sollte, um den Kindern beim Überqueren der Straße zu helfen, wie vom Schulkomitee und von den Elternvertreterinnen bzw. Elternvertretern gefordert?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Die Schule Aloyse Kayser befindet sich in einer Tempo-30-Zone ohne Durchgangsverkehr und in der Nähe einer Stelle, an der die Straße in einer Sackgasse endet. Gemäß den Empfehlungen des Staates richtet die Stadt keine Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen ein. Es gibt natürlich Ausnahmen von dieser Regel, aber nur in stark befahrenen Straßen und an Stellen, an denen der beste Weg für die Kinder nicht eindeutig ersichtlich ist. Die verkehrsberuhigte Zone rund um die Schule Aloyse Kayser bietet den Vorteil, dass die Kinder die Straße an einer beliebigen Stelle überqueren können. Würden wir an der Kreuzung einen Fußgängerüberweg anlegen, dürften die Kinder die Straße auf den 30 Metern davor und danach nur noch direkt beim Fußgängerüberweg überqueren.

Bei der am 30. November 2022 erfolgten Ortsbegehung durch das Schulaufsichtskomitee, dem Vertreter/innen der Verkehrspolizei, des Verkehrsinstruktionsdiensts, des Service Enseignement (Dienststelle Schulwesen), des Service Circulation (Dienststelle Verkehr) und des Service Parking (Dienststelle Parkflächen) der Stadt angehören, wurde festgestellt, dass die gefährlichen Situationen in der Nähe der Schule Aloyse Kayser ausschließlich durch Elterntaxis verursacht werden, die an nicht dafür vorgesehenen Orten halten.

Angesichts der Gegebenheiten des Standorts wäre eine Anlegung des Fußgängerüberwegs unter Einhaltung der staatlichen Empfehlungen nur am Ende der Sackgasse möglich, wobei mehrere Parkplätze gestrichen werden müssten, ohne eine Verbesserung der Sicherheit zu erreichen; andernfalls könnte der Fußgängerüberweg nur an einer den staatlichen Empfehlungen zuwiderlaufenden Stelle angelegt werden.

Gemeinderat Foetz hat vorgeschlagen, einen Fußgängerüberweg auf rotem Grund anzulegen und darauf hingewiesen, dass dies gemäß den Vorschriften des von der staatlichen Verkehrskommission ausgearbeiteten Leitfadens am Übergang von einer staatlichen Straße, auf der eine Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h erlaubt ist, zu einer Tempo-30-Zone vorgeschrieben ist. Da es sich bei der Rue d’Ostende nicht um eine staatliche Straße handelt, hat sich die Frage von Gemeinderat Foetz erledigt.

Ich schlage aber vor, dass sich die betroffenen Dienststellen trotzdem erneut vor Ort begeben, um noch einmal mit dem Schulkomitee und den Elternvertreterinnen bzw. Elternvertretern über etwaige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Kinder zu sprechen. Diese könnten gegebenenfalls auch die Streichung des ein oder anderen Parkplatzes umfassen.

Bezüglich der Anwesenheit eines bzw. einer städtischen Bediensteten, der/die den Kindern beim Überqueren der Straße hilft, ist darauf hinzuweisen, dass nach Absprache mit den schulischen Akteurinnen und Akteuren ein/e städtische/r Bedienstete/r an der vierspurigen Route d’Arlon anwesend ist, die als Hauptverkehrsachse in die und aus der Stadt ein sehr hohes Verkehrsaufkommen aufweist.

Um die Eltern davon abzuhalten, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen, werden wir außerdem die Möglichkeit der Einrichtung eines Pedibus prüfen. Die Schlussfolgerungen dieser Prüfung werden anschließend den Eltern vorgelegt, damit gegebenenfalls zusätzliche Verbesserungen vorgenommen werden können.

Fahrrad-Waschstationen

FRAGE VON CLAUDINE KONSBRUCK

Die Stadt fördert den Fahrradverkehr in der Hauptstadt aktiv. In diesem Zusammenhang hätte ich gerne gewusst, ob die Stadt beabsichtigt, sich ein Beispiel an anderen Gemeinden wie Hesperingen oder Mamer zu nehmen, und ebenfalls eine Fahrrad-Wasch- und Reparaturstation einzurichten? Das würde vielen Radfahrerinnen und Radfahrern das Leben erleichtern.

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Derzeit ist die Einrichtung einer Fahrrad-Waschstation auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg nicht geplant. Die Einrichtung der Fahrrad-Waschstation in Hesperingen erfolgte auch unter völlig anderen Umständen: Dort sind Radfahrer/innen im Rahmen von Freizeitaktivitäten viel im Wald unterwegs, in der Stadt wird das Fahrrad vor allem zur Fortbewegung zwischen zwei Orten genutzt, insbesondere für die Fahrt zur Arbeit. Auch der Standort der Fahrrad-Waschstation in Hesperingen ist mit einem innerstädtischen Standort wie z. B. der Kinnekswiss nicht vergleichbar, denn in der Stadt bestünde die Gefahr, dass die Fahrrad-Waschstation missbräuchlich verwendet wird, zum Beispiel um Wasserschlachten zu veranstalten.

Einrichtungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (Zugang für alle)

FRAGE VON CHRISTA BRÖMMEL

2022 wurde die Stadt Luxemburg für ihre Bemühungen, die Stadt möglichst barrierefrei zu gestalten, mit dem Access City Award ausgezeichnet.

Meine Frage betrifft einerseits die Gestaltung von Bushaltestellen und andererseits die Verkehrsinseln. Genauer gesagt geht es um problematische Situationen an zwei Orten auf dem Kirchberg, für die vermutlich der FUAK (Fonds d’urbanisation et d’aménagement du Plateau de Kirchberg) zuständig ist.

Wie viele Bushaltestellen wurden bereits gemäß der Norm des „Kasseler Sonderbord“ erhöht? Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Bushaltestelle zu erhöhen ist?

Wie hoch ist der Prozentsatz der Bürgersteige, die noch umgestaltet werden müssen, damit Personen im Rollstuhl beim Überqueren von Straßen überall Zugang zu abgesenkten Bürgersteigen und Verkehrsinseln haben?

Warum wurde der Bordstein der Haltestelle beim Rehazenter in der Rue André Vésale noch nicht erhöht?

Beabsichtigt der Schöffenrat, sich wegen der Umgestaltung der Bushaltestellen in der Rue André Vésale sowie des Fußgängerüberwegs am Ausgang des Parkplatzes Nord der LuxExpo an den FUAK zu wenden?

Gibt es Pläne, sämtliche Bushaltestellen und Fußgängerbereiche auf dem Gebiet der Hauptstadt entsprechend umzugestalten? Wenn ja, bis wann soll das geschehen?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Ich kann Gemeinderätin Brömmel versichern, dass unsere Dienststellen über einen entsprechenden Plan verfügen.

Ich nutze häufig öffentliche Verkehrsmittel und versuche, mit Personen mit eingeschränkter Mobilität ins Gespräch zu kommen, damit sie mich auf etwaige Probleme aufmerksam machen können.

Es wird derzeit ein Inventar mit den technischen Merkmalen aller Bushaltestellen (Höhe der Bordsteine, Einrichtungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität usw.) erstellt.

Auf dem Gebiet der Hauptstadt befinden sich etwa 1000 Bushaltestellen. Wo dies möglich ist, werden die Bürgersteige im Rahmen von Sanierungsarbeiten nach und nach mit Bordsteinen des Typs „Kasseler Sonderbord“ ausgestattet. Im Hinblick auf die Umsetzung der gewünschten Umgestaltungsmaßnahmen werden die jeweiligen Haltestellen gegebenenfalls auch verlegt.

Es gibt bei fast allen Buslinien Haltestellen, deren Nutzung für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Personen mit Kinderwagen schwierig ist (z. B. aufgrund von Garagenausfahrten). Deshalb sind alle städtischen Busse mit einer ausklappbaren Rampe ausgestattet und sämtliche Busfahrer/innen werden im Rahmen einer Schulung für die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität sensibilisiert, damit sie diesen bei Bedarf beim Ein- oder Aussteigen helfen können.

Der Acces City Award ist eine Belohnung für all die Bemühungen, die die städtischen Dienststellen in den letzten Jahren unternommen haben. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass die Arbeit damit noch nicht getan ist und dass wir unsere Anstrengungen im Bereich „Zugang für alle“ fortsetzen müssen.

Wenn der Service Autobus (Dienststelle Busse) oder der Service Intégration et Besoins spécifiques (Dienststelle Integration und spezifische Bedürfnisse) von Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Probleme hingewiesen werden, bemüht sich die Stadt um eine zeitnahe Lösung des Problems.

Die Bushaltestelle in der Nähe des Rehazenters bestand bereits vor dem Bau der Einrichtung. Die Umgestaltung der Bushaltestellen in diesem Gebiet sollte eigentlich im Zuge der Errichtung von Wohnbauten erfolgen. Wir schließen uns jedoch Ihrer Meinung an, dass die betreffende Haltestelle so schnell wie möglich umgestaltet werden sollte, und die Stadt wird diesbezüglich Kontakt mit dem FUAK aufnehmen.

Was nicht abgesenkte Verkehrsinseln in der Mitte von Fußgängerüberwegen angeht, so wird die betroffene städtische Dienststelle von den Problemen in Kenntnis gesetzt, mit denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität konfrontiert sehen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Geplante Fahrradbrücke zwischen dem Bisserwee und der Rue Saint Ulric

FRAGE VON TOM KRIEPS

Ich habe in der Presse gelesen, dass eine Fahrradbrücke zwischen dem Bisserwee und der Rue Saint Ulric errichtet werden soll. Dieses Vorhaben ist sehr zu begrüßen, denn dadurch müssten Radfahrer/innen, die in Richtung Hesperingen unterwegs sind, nicht mehr über die Brücke in der Rue Munster fahren, was ihnen das Leben erleichtern würde. Wenn ich mich nicht irre, ist dieses Vorhaben aber noch nicht bei einer Gemeinderatssitzung zur Sprache gekommen. Könnte der Schöffenrat zusätzliche Informationen über dieses Vorhaben bereitstellen?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Die betreffende Fahrradbrücke wurde bisher in keiner Gemeinderatssitzung thematisiert, da die Kosten des Vorhabens (305 000 € für die Brücke selbst, zuzüglich Honorare usw.) die Schwelle unterschreiten, ab der ein Vorhaben dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt werden muss. Zudem waren wir uns sicher, dass ein für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen so wichtiges Vorhaben von den Gemeinderatsmitgliedern einstimmig angenommen würde.

Parkscheinautomaten

FRAGE VON TOM KRIEPS

Meine Frage betrifft die Parkscheinautomaten in der Stadt. Der Parkschein, den ich meiner schriftlichen Frage als Anhang beigelegt hatte, zeugt von der schlechten Druckqualität mancher Automaten. Außerdem kann der Parkschein an vielen Automaten nicht per Smartphone oder Kreditkarte bezahlt werden. Beabsichtigt die Stadt, diese veralteten Automaten auszutauschen? Die Stadt Düdelingen hat beispielsweise ein Bezahlsystem über das Smartphone eingeführt, jedoch ohne die Nutzer/innen, und insbesondere nicht in Düdelingen lebende Menschen, ausreichend über die Einführung dieser neuen Zahlungsmethode zu informieren. Abschließend möchte ich anmerken, dass ich die große Anzahl an Parkscheinautomaten in der Hauptstadt sehr begrüße.

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Derzeit gibt es auf dem Gebiet der Hauptstadt insgesamt 1394 Parkscheinautomaten. 483 dieser Automaten befinden sich in der Innenstadt und sind mit Kreditkartenlesern ausgestattet. Die restlichen Automaten waren mit dem Bezahlsystem Mini-Cash ausgestattet, das jedoch abgeschafft wurde. Aufgrund der hohen Investitionskosten wollte die Stadt die über 800 Parkscheinautomaten dennoch behalten. An manchen Orten wurde stattdessen das Bezahlsystem Call2Park eingeführt, allerdings nicht flächendeckend.

Bezüglich des unleserlichen Parkscheins, den Sie Ihrer Frage beigelegt haben, ist zu sagen, dass die Druckqualität der Parkscheinautomaten einmal pro Woche von unseren Bediensteten geprüft wird. In diesem Fall war der Druckfehler auf ein kaputtes Teil zurückzuführen. Das Gerät wurde inzwischen repariert.

Um eine moderne, dem Jahr 2023 angemessene Lösung anbieten zu können, hat die Stadt am 1. Juni 2023 das System „Indigo Neo“ eingeführt. Im Vorfeld wurden die Parkzonen in der Hauptstadt kartografisch erfasst. Das neue System basiert auf einer App, mit der sämtliche Nutzer/innen (egal ob Einwohner/innen oder Gäste) die Parkgebühren über das Smartphone bezahlen können. Dazu geben die Nutzer/innen ihr KFZ-Kennzeichen in der App ein, die mittels Geolokalisierung den genauen Standort des Fahrzeugs ermittelt. Danach können die Nutzer/innen entscheiden, ob sie den Parkschein kaufen wollen oder nicht. Die Einführung dieses neuen Systems muss natürlich entsprechend kommuniziert werden, und zwar nicht nur im Vorfeld, sondern kontinuierlich, damit neue Einwohner/innen und Gäste der Hauptstadt ebenfalls Bescheid wissen. Das neue System ist nicht nur bequemer für die Nutzer/innen, sondern bietet auch den Vorteil, dass die Parkdauer genau ermittelt und die Gebühr nur für die tatsächliche Parkdauer bezahlt werden muss. Im Gegensatz zum Call2Park-System fällt in diesem Fall keine Kommunikationsgebühr von 50 Cent zu Parkbeginn und bei Parkende an. Anfangs wird das System für Parkplätze entlang von Straßen sowie im Parkhaus Neipperg verfügbar sein. Falls es sich bewährt, wird es auch auf andere im Bau befindliche Parkhäuser ausgeweitet.