Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Demonstration auf der Place Hamilius

FRAGE VON GUY FOETZ

Ich wurde von den Organisatoren einer Veranstaltung („feministischer Marsch“) angesprochen, die für den 8. März 2023 auf der Place Hamilius geplant ist. Die Betroffenen wurden per E-Mail vom  Service Espaces publics, Fêtes et Marchés der Stadt Luxemburg informiert, dass der Eigentümer des besagten Platzes nicht wünsche, dass dort Veranstaltungen stattfinden. Ich möchte daran erinnern, dass dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2014 eine Konvention über die Bereitstellung der Place Hamilius per Erbpachtvertrag für eine Dauer von 75 Jahren vorgelegt worden war. Die Fraktion déi Lénk hatte gegen diesen Vertrag gestimmt, da sie der Meinung war, dass ein öffentlicher Platz nicht Privatpersonen anvertraut werden sollte. Die Bürgermeisterin hatte den Mitgliedern des Gemeinderats versichert, dass die Vereinbarung Bestimmungen enthalte, die sicherstellen sollen, dass der öffentliche Charakter der Place Hamilius erhalten bleibt. Die Antwort, die der Service Espaces publics, Fêtes et Marchés den Organisatoren der erwähnten Veranstaltung gab, scheint diese Behauptungen des Schöffenrates in Frage zu stellen. In der Zwischenzeit hat Schöffe Goldschmidt gegenüber der Zeitung „Lëtzebuerger Land“ betont, dass die Konvention besagt, dass „die auf dem Platz vorgesehenen Veranstaltungen die Genehmigung des Bürgermeisters erfordern und der Erbpächter diese nicht verweigern kann“. Die Bürgermeisterin bestätigte mir, dass es sich um einen Fehler der zuständigen kommunalen Dienststelle handelte und dass die Veranstaltungen auf der Place Hamilius stattfinden können.

Diese positive Entwicklung freut mich. Ich möchte allerdings noch betonen, dass Artikel 2 des „Règlement général de police“ der Stadt besagt, dass „Umzüge, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen sollen, grundsätzlich mindestens acht Tage vor dem von den Organisatoren vorgesehenen Datum beim Bürgermeister angemeldet werden müssen“. Das Demonstrationsrecht ist in der Verfassung verankert. Der Bürgermeister muss daher keine Genehmigung ausstellen: Eine einfache Erklärung durch die Organisatoren reicht aus. Was sind die Gründe für den Fehler der zuständigen Dienststelle? Die Demonstration kann nicht nur auf der Place Hamilius starten, sondern sogar vollständig dort stattfinden.

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

Die Place Hamilius ist ein öffentlicher Platz, der ausschließlich von der Stadt Luxemburg geregelt wird. Der Bauträger des Projekts „Royal Hamilius“ ist für die Stabilität des Platzes verantwortlich, der sich über einer großen Tiefgarage befindet. Die Place Hamilius unterliegt denselben Regeln wie andere öffentliche Plätze. Die Organisatoren melden die Veranstaltungen im Voraus bei der Stadt an, die wiederum die Polizei informiert, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sorgt. Der genaue Ablauf der Veranstaltung wird dann gemeinsam mit der Stadt und der Polizei festgelegt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass nicht zwei Veranstaltungen zur gleichen Zeit am gleichen Ort stattfinden. Die Demonstrationen verliefen fast immer friedlich, mit Ausnahme der Ausschreitungen während der Weihnachtsmärkte im Jahr 2021.

Die Träger des Projekts „Royal Hamilius“ wurden am 30. Oktober 2019 per Einschreiben daran erinnert, dass „aufgrund des Inkrafttretens der genannten Verkehrsordnung und unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen des Erbpachtvertrags die Place Hamilius Teil der öffentlichen Straße sein wird, wie sie insbesondere durch die Allgemeine Polizeiverordnung sowie die Verordnung über die Einrichtung von Auslagen und Terrassen auf der öffentlichen Straße sowie andere Nutzungen der öffentlichen Straße der Stadt geregelt ist, die als Sonderregelung für die Place Hamilius gelten“. Es handelt sich also um einen öffentlichen Platz, der von der Stadt verwaltet wird und auf dem - unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen des „Règlement général de police“ eingehalten werden - die in einer demokratischen Gesellschaft zulässigen Veranstaltungen stattfinden können.

Verteilung von Jodtabletten

FRAGE VON FRANCOIS BENOY

In seinem Rundschreiben Nr. 4180 vom 29. September 2022 an die Gemeindeverwaltungen informiert das Innenministerium über die Rolle der Gemeinden im Falle eines nuklearen Unfalls, insbesondere in Bezug auf die Verteilung von Jodtabletten. Außerhalb einer Krise sieht der Notfallinterventionsplan eine kontinuierliche Verteilung durch die Gemeinden vor. Jede Gemeinde muss über einen kommunalen Plan zur Verteilung von Jodtabletten verfügen, um das allgemeine Dispositiv im Krisenfall zu organisieren. Die Gemeinden verfügen über vollständige Autonomie in Bezug auf die Organisation und die Orte der Verteilung.

Wie wird die Verteilung von Jodtabletten in Luxemburg-Stadt organisiert?

Werden jeder Person, die sich im Bierger-Center meldet, um ihren neuen Wohnort anzugeben, automatisch ein Blister mit Jodtabletten sowie eine Informationsbroschüre angeboten?

Sind die Tabletten bei Bedarf auch für andere Bürger/innen verfügbar?

Wie viele Blisterpackungen wurden in den vergangenen Jahren verteilt?

Verfügt die Stadt über einen kommunalen Plan zur Verteilung von Jodtabletten?

Was sind die allgemeinen Linien dieses Plans?

Wie wird die Versorgung von Schulen, Kindergärten und Schulfoyers mit Jodtabletten organisiert?

Gibt es spezielle Maßnahmen oder Prozeduren für die Stadt Luxemburg aufgrund ihrer Nähe zum Atomkraftwerk Cattenom (Umkreis von 25 Kilometern) und ihres Status als Hauptstadt?

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

Das Bierger-Center bietet jeder Person, die sich beim Einwohnermeldeamt meldet, um ihren neuen Wohnort anzugeben, einen Blister mit Jodtabletten und eine Informationsbroschüre an - so wie es das Rundschreiben Nr. 4180 des Innenministeriums vorsieht. Alle Personen, die im Stadtgebiet wohnen, können einen Blister mit Jodtabletten abholen, ohne irgendwelche Formalitäten beachten zu müssen, z. B. wenn sie den Blister, den sie erhalten haben, verloren haben. Das Bierger-Center verfügt derzeit über einen Vorrat von ca. 1800 Blisterpackungen Jodtabletten. Etwa 1100 Blister mit Tabletten wurden im Laufe des Jahres 2022 verteilt.

Das Rundschreiben des Innenministeriums ist gut gemeint, trägt aber der Realität nicht ausreichend Rechnung, da immer mehr Menschen ihren Wohnsitzwechsel nicht mehr persönlich melden, sondern die Plattformen des Staates (myguichet.lu) oder der Gemeinde (Formularportal der Stadt) nutzen.

Bürger/innen stellen den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung oft medizinische Fragen, auf die diese, da sie weder medizinisch noch pharmazeutisch geschult sind, keine Antworten haben.

In Belgien werden Jodtabletten den Haushalten über die Apotheken und nicht über die Bevölkerungsämter zur Verfügung gestellt.

Was Schulen, Kindergärten, Schulfoyers und andere Einrichtungen betrifft, so verfügt jedes Gebäude über einen Vorrat an Jodtabletten, welcher der Anzahl der Personen entspricht, die sich normalerweise dort aufhalten. Diese Anzahl wird jährlich zum Schuljahresbeginn angepasst.

Derzeit gibt es 6150 Tablettenpackungen für Schulfoyers (an 33 Adressen), 1020 Tablettenpackungen für Kindertagesstätten (an 9 Adressen), 5623 Tablettenpackungen für Schulen (an 30 Adressen) und 460 Tablettenpackungen für andere Einrichtungen (Naturhaus Kockelscheuer und Konservatorium).

Bei einem Atomalarm erhält jedes Kind eine Tablette (oder zwei, je nach Alter des Kindes) und kann den Rest der Packung für die anderen Familienmitglieder mit nach Hause nehmen.

Es heißt, dass Jodtabletten nur für Personen unter 30 Jahren sinnvoll sind.

Modernisierung von Eheschließungen in Luxemburg-Stadt

FRAGE VON FRANCOIS BENOY

Während im Jahr 2019 in Luxemburg-Stadt 498 standesamtliche Trauungen durchgeführt wurden, sank diese Zahl im Jahr 2020 wegen der Pandemie auf 399. Ich habe gehört, dass es 2022 eine Rekordzahl an Eheschließungen gab. Wie viele Eheschließungen und PACS-Zeremonien wurden 2022 abgehalten?

Angesichts des Rückgangs der religiösen Praxis der Einwohner/innen hat der Gesetzgeber 2022 Anpassungen vorgenommen, um modernere, flexiblere und individualisierte Zeremonien zu ermöglichen.

Durch einen Beschluss kann der Gemeinderat andere Orte als das Rathaus für die Zeremonie festlegen. Bisher hat die Stadt Luxemburg von dieser neuen Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Warum hat der Schöffenrat dem Gemeinderat noch keine anderen Orte, z. B. Denkmäler, Säle oder Parks, vorgeschlagen?

Vor mehr als zwei Jahren hatte ich vorgeschlagen, die Zeitfenster für Eheschließungen und PACS-Zeremonien zu erweitern (z. B. samstags, wie in anderen Gemeinden) und nach dem Vorbild der Stadt Esch/Alzette ein System zur Videoaufzeichnung und Live-Übertragung von Eheschließungen und PACS-Zeremonien einzuführen, was nicht nur eine schöne Erinnerung darstellt, sondern auch Familienmitgliedern, die in weit entfernten Ländern leben, die Möglichkeit gibt, der Zeremonie beizuwohnen.

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

544 Eheschließungen - ein Plus von zehn Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 - und 547 Partnerschaften wurden im Jahr 2022 in Luxemburg-Stadt gefeiert. Nur 7 Partnerschaften wurden im Hochzeitssaal geschlossen, die anderen administrativ im Büro.

Die Einwohner/innen sind mit dem derzeitigen Angebot an Räumen zufrieden. Der Stadt wurden keine Anfragen vorgelegt, die darauf abzielten, Hochzeiten an anderen Orten zu veranstalten.

Ziel des Gesetzes war es nicht, Trauungen in Hotels, Parks usw. zu ermöglichen, sondern dem Gemeinderat die Möglichkeit zu geben, einen zusätzlichen Ort für Trauungen zu bestimmen. Der Gemeinderat hat neben dem sehr schönen und beliebten Hochzeitssaal im Rathaus bereits einen zweiten Raum für Hochzeitsfeiern bestimmt, nämlich den Zeremoniensaal im Bierger-Center.

Aufgrund der großen Anzahl an Hochzeiten ist es nicht möglich, auf Gebäude wie den „Cercle municipal“ oder andere Gebäude im Besitz der Stadt zurückzugreifen, in denen viele andere Veranstaltungen stattfinden.

In der Hauptstadt finden Eheschließungen mittwochs, donnerstags und freitags statt. Eine Ausweitung der Zeitfenster würde voraussetzen, dass mehr Beamte samstags arbeiten (wobei zu beachten ist, dass das Bierger-Center samstagsvormittags von 9:30 bis 11:30 Uhr für die Meldung von Geburten und Sterbefällen geöffnet ist) und dass eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderats bzw. des Schöffenkollegiums samstags für Trauungen zur Verfügung stünde.

Es gibt nur sehr wenige Anträge auf Eheschließungen außerhalb der bestehenden Zeitfenster, insbesondere an Samstagvormittagen, da die Zahl der kirchlichen Eheschließungen, die häufig an Samstagnachmittagen stattfinden, stark zurückgegangen ist. Das derzeitige System funktioniert sehr gut und zur allgemeinen Zufriedenheit, so dass Änderungen derzeit nicht in Betracht gezogen werden.

Personal und Büros des Sozialamtes

FRAGE VON CATHY FAYOT

Der neue gesetzliche Rahmen ermöglicht es den Sozialämtern, zusätzliches Personal einzustellen. Das Sozialamt der Hauptstadt, das derzeit 48 Stellen hat, plant weitere Einstellungen.

Im Sozialamt ist ein Team von 13 Personen für die Betreuung der Bezieher/innen des REVIS (Einkommen zur sozialen Eingliederung) zuständig. Die neuen Räumlichkeiten in der Rue de Strasbourg werden nur 54 Arbeitsplätze bieten. Es war geplant, dort nicht nur das Sozialamt, sondern auch den Service Logement der Stadt unterzubringen, um deren Zusammenarbeit zu erleichtern.

Wie werden die Mitarbeitenden des Sozialamts untergebracht? Gibt es Lösungen für eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sozialamt und dem Service Logement der Stadt, um die Betreuung der Klientel zu verbessern? Wäre es nicht besser, das Gebäude in der Rue de Strasbourg für das Sozialamt zu reservieren und den Service Logement in anderen Räumlichkeiten - vorzugsweise in der Nähe der Rue de Strasbourg - unterzubringen?

ANTWORT VON SCHÖFFE MAURICE BAUER

Derzeit bietet das Gebäude in der Rue de Strasbourg (Nr. 90a) genügend Platz, um ab April 2023 sowohl das Sozialamt (mit Ausnahme der regionalen Agenten für soziale Eingliederung - ARIS) als auch den Service Logement zu beherbergen.

Das Gebäude in der Rue de Strasbourg war ursprünglich erworben worden, um den Service Logement und nicht das Sozialamt zu beherbergen. Es wurde beschlossen, diese beiden Dienststellen, die komplementäre Aufgaben erfüllen, in einem gemeinsamen Gebäude unterzubringen, um ihre Zusammenarbeit im Interesse der Klientinnen und Klienten zu optimieren.

Der Bedarf an Personal und Büroräumen für das Sozialamt und den Service Logement stieg im Laufe der Zeit, insbesondere ab dem Jahr 2015.

Die neue Gesetzgebung, die den Sozialämtern zusätzliche Personalressourcen zuweist, hat den Bedarf an Büroräumen weiter erhöht. Aufgrund der Arbeitsmarktlage wird es in den kommenden Jahren jedoch wahrscheinlich nicht möglich sein, alle entsprechenden Stellen zu besetzen.

Am 1. April 2023 wird das Sozialamt 52 Personen beschäftigen, von denen 39 in der Rue de Strasbourg untergebracht werden, während die Büros der 13 ARIS-Agenten an der Adresse 13, Rue Beaumont bleiben werden.

Der Service Logement musste bereits viermal umziehen und muss sich derzeit mit sehr beengten Räumlichkeiten begnügen.

Das Erdgeschoss, die erste Etage sowie ein Teil der dritten Etage des Gebäudes in der Rue de Strasbourg 90a werden vom Sozialamt belegt, während der zweite und ein Teil des dritten Stockwerks dem Service Logement vorbehalten sind.

Die offizielle Einweihung des Gebäudes ist für den 26. April 2023 geplant. Die zuständigen Abteilungen der Stadt wurden beauftragt, nach einem zusätzlichen Gebäude zu suchen, das langfristig entweder den Service Logement oder das Sozialamt (einschließlich der ARIS-Beamten) beherbergen kann.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezüglich der Grundsteuer

FRAGE VON ELISABETH MARGUE

Der Gemeinderat hat Debatten darüber geführt, auf welche Art mehr Bauland mobilisiert werden kann. In diesem Zusammenhang wurde über eine mögliche Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes für Parzellen der Kategorie B6 diskutiert.

Der Gemeinderat der Stadt Diekirch hatte am 24. August 2020 beschlossen, den B6-Hebesatz erheblich zu erhöhen. Das Verwaltungsgericht hat nun (am 10. Februar 2023) den diesbezüglichen Beschluss des Gemeinderats von Diekirch für nichtig erklärt. Wie beurteilt der Schöffenrat der Stadt dieses Urteil? Wird er darauf reagieren?

ANTWORT VON SCHÖFFE LAURENT MOSAR

Das Innenministerium hat angekündigt, keine Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einzulegen, das den Beschluss des Gemeinderats von Diekirch - insbesondere aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes und der Verhältnismäßigkeit bestimmter Steuern und Regeln - für verfassungswidrig erklärt hat.

Der Schöffenrat der Stadt Luxemburg sieht sich in seiner Einschätzung der Situation bestätigt. Die Opposition im Gemeinderat hatte der Schöffenrat per Motion aufgefordert, dem Beispiel der Gemeinde Diekirch zu folgen und den B6-Hebesatz zu erhöhen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass die Stadt Luxemburg gut daran getan hat, auf diese Forderung nicht einzugehen, da mit Sicherheit Schadenersatzforderungen an die Stadt gestellt worden wären.

Die Innenministerin begründete ihre Entscheidung, keine Berufung einzulegen, damit, dass eine solche Maßnahme in keiner Weise zur Lösung der Wohnungskrise beitrage. Die Ministerin bestätigt damit die Position des Schöffenrates der Stadt Luxemburg.

Im Rahmen der Reform der Grundsteuer wird der Hebesatz B6 ohnehin abgeschafft.