Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Neugestaltung der Place de la Constitution („Gëlle Fra“)

FRAGE VON ELISABETH MARGUE

Seit mehreren Jahren werden politische Diskussionen über die Neugestaltung der Place de la Constitution geführt. Insbesondere war die Rede davon, den Parkplatz zu entfernen und einen grüneren und geselligeren Platz zu schaffen. Ein Plan, der im Anhang der Antwort von Minister François Bausch auf eine parlamentarische Anfrage zu diesem Thema veröffentlicht wurde, sieht vor, dass bei der Neugestaltung zahlreiche Bäume gefällt werden. Wie alt sind die fraglichen Bäume? Kann der Schöffenrat bestätigen, dass diese Bäume entfernt werden? Falls ja, stimmt er dieser Maßnahme zu?

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

Die Stadt hat keine Informationen über das Alter der Bäume, da die Place de la Constitution und die Bäume dem Staat gehören. Ich möchte daran erinnern, dass der Staat einen Ideenwettbewerb für die Neugestaltung des Platzes veranstaltet hatte. Die Stadt war mit der von den Architekten, die den ersten Preis gewonnen hatten, vorgeschlagenen Neugestaltung nicht einverstanden, da viele große Bäume, die im Sommer Schatten spenden, gefällt werden sollten. Es war zwar vorgesehen, neue Bäume zu pflanzen, doch würden diese viel Zeit zum Wachsen benötigen.

Diesbezüglich fand eine Unterredung zwischen dem Schöffenrat und Minister François Bausch statt. Der Minister stimmte mit der Stadt darin überein, dass es besser sei, die Fällung der vielen alten Bäume zu vermeiden. Man einigte sich darauf, die Architekten zu beauftragen, ihre Pläne so zu abzuändern, dass die schönen alten Bäume stehen bleiben können und nur einige kleine Bäume, die eine Sichtachse zum Petruss-Tal versperren, entfernt werden. Ein erneutes Treffen zwischen den betroffenen Akteuren ist vorgesehen.

Erweiterung der Kompetenzen der „agents municipaux“

FRAGE VON CLAUDINE KONSBRUCK

Das Gesetz vom 27. Juli 2022 über kommunale Verwaltungssanktionen und die Erweiterung der Befugnisse der „agents municipaux“ (Gemeindebedienstete) sieht eine Reihe neuer Maßnahmen vor, die den Gemeindebehörden zur Verfügung stehen, darunter eine Liste von Tatbeständen und Unzivilisiertheiten, die künftig mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden können. Wie gedenkt die größte Gemeinde des Landes dieses wichtige neue Gesetz umzusetzen? Inwiefern beabsichtigt der Schöffenrat, die allgemeine Polizeiverordnung der Stadt anzupassen? Werden bereits spezielle Schulungen für die „agents municipaux“ durchgeführt? Plant die Stadt die Einstellung von zusätzlichen „agents municipaux“?

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

Die Zahl der „agents municipaux“, die für die Stadt arbeiten, wird von 79 auf 83 steigen. Die Allgemeine Polizeiverordnung, wie sie in dieser Gemeinderatssitzung abgeändert wird, muss vom Innenministerium genehmigt werden. Die Information und Schulung der „agents municipaux“ wird aber schon vor der Genehmigung durch das Ministerium stattfinden. Diese Schulung umfasst auch Kurse zur Konfliktbewältigung, die von Mitarbeitenden des Projekts „A vos côtés“ abgehalten werden.

Die „agents municipaux“ werden bei 17 verschiedenen Tatbeständen eingreifen dürfen. Grundsätzlich können Verstöße gegen die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Polizeiverordnung nur von der Polizei geahndet werden, es sei denn, die „agents municipaux“ haben eine spezielle Ausbildung beim INAP (Institut national de l’administration publique) absolviert. Bislang haben vier Gemeindebedienstete diese Ausbildung absolviert. Die betreffenden Personen müssen das interne Promotionsexamen bestanden haben und vor dem Bezirksgericht vereidigt worden sein. Bisher wurde noch kein „agent municipal“ vereidigt. Das Gesetz vom 27. Juli 2022 trat am 1. Januar 2023 in Kraft, die erwähnte Ausbildung beim INAP wird jedoch erst seit Februar 2023 angeboten.

Valorlux-Tüten

FRAGE VON TOM KRIEPS

Valorlux-Tüten werden häufig außerhalb der Abfallabfuhrtage auf öffentlicher Straße oder auf Privatgrundstücken abgestellt. Ich hatte diese Frage mit einem Foto aus der Rue de la Toison d’Or in Belair illustriert, auf dem Valorlux-Tüten in einer Hecke und hinter einem Stromkasten vor einem Wohnhaus zu sehen sind. Die Abfallwirtschaftsverordnung ist nicht ganz klar für Situationen, in denen sich Valorlux-Tüten auf einem Privatgrundstück befinden. Verstößt das Abstellen der blauen Tüten in diesem Fall gegen die Abfallwirtschaftsordnung der Stadt, wenn nicht sogar gegen die nationale Abfallgesetzgebung? Gedenkt die Stadt zu reagieren, um die Urheber/innen solcher Ablagerungen zu bestrafen?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Das Problem der Valorlux-Tüten, die außerhalb der Abfuhrtage auf öffentlicher Straße abgestellt werden, tritt im Stadtgebiet häufig auf, vor allem weil es sehr schwierig oder sogar unmöglich ist, die Eigentümer/innen der Tüten ausfindig zu machen. Zudem hat das Abstellen einer Valorlux-Tüte außerhalb der Abfuhrtage oft einen Schneeballeffekt, da viele Personen, die eine blaue Tüte sehen, denken, dass sie ihre eigenen ebenfalls herausstellen müssen.

Die Ablagerung von Abfällen auf Privatgrundstücken ist verboten, jedoch hat die Stadt keine Möglichkeit, in solchen Fällen einzugreifen. Falls sich die Tüten außerhalb der Abfuhrtage auf der öffentlichen Straße befinden, informiert der Service Hygiène der Stadt Luxemburg die Einwohner/innen per Notiz, dass sie die Tüten bis zum Abfuhrtag entfernen müssen. Die neue Version der Allgemeinen Polizeiverordnung wird diesbezüglich weitere Bestimmungen enthalten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können dank der erweiterten Befugnisse der städtischen Bediensteten geahndet werden.

Nur in extremen Fällen von unhygienischen Zuständen greift der Service Hygiène direkt auf Privatgrundstücken ein. Er sucht immer zuerst mit dem Eigentümer des Grundstücks nach einer Lösung. Im vorliegenden Fall hat die Dienststelle angekündigt, die Eigentümergemeinschaft zu kontaktieren, um eine Lösung für die Lagerung der Valorlux-Tüten innerhalb des Gebäudes zu finden.

Fertigstellung des Mobilitätsplans der Stadt Luxemburg

FRAGE VON FRANCOIS BENOY

Der Zeitplan für die Erstellung des Mobilitätsplans der Stadt Luxemburg wurde am 30. September 2021 in der Mobilitätskommission vorgestellt. Dabei wurde angekündigt, dass die vierte und letzte Phase für das dritte Quartal 2022 geplant sei. In welcher Phase befindet sich der Mobilitätsplan genau? Einige Antworten wurden im Mobilitätsbeirat gegeben, doch bleibt einiges unklar. Wann wird der Plan fertiggestellt und vorgestellt? Hat der Schöffenrat eine öffentliche Debatte zu diesem Thema im Gemeinderat vorgesehen?

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Am 25. Januar 2023 fand eine Sitzung des Mobilitätsbeirats statt, dem auch Rat Benoy angehört. Dabei wurde der aktuelle Stand des Plans besprochen. Der Plan befindet sich derzeit in der Endphase. Die nächste und letzte Sitzung ist für den 30. März 2023 angesetzt.

Der Mobilitätsplan ist ein äußerst wichtiges Instrument, um die Entwicklung der Stadt in den nächsten 10 bis 15 Jahren zu begleiten. Es erscheint daher sinnvoll, sich die nötige Zeit für die Fertigstellung der letzten Berichte zu nehmen und dafür zu sorgen, dass der nächste Schöffenrat, der nach den Kommunalwahlen vom 11. Juni 2023 gebildet wird, über einen fertigen Entwurf verfügt, der im Gemeinderat diskutiert werden kann. Der Zeitplan der beratenden Kommissionen und die vielen Punkte auf der Tagesordnung des Gemeinderats würden es kaum erlauben, sich vor den Wahlen noch einmal mit diesem wichtigen Thema zu befassen. Es ist wünschenswert, dass sich der nächste Gemeinderat in aller Ruhe mit diesem wichtigen Dokument befassen kann.

Die Grundzüge des Mobilitätsplans sind bereits bekannt, nicht zuletzt aufgrund meiner und der Erklärungen der Bürgermeisterin gegenüber der Presse. Der öffentliche Transport wird eine äußerst wichtige Rolle spielen, da nur durch ihn in den kommenden Jahren ein völliger Stillstand vermieden werden kann. Auch die sanfte Mobilität spielt eine wichtige Rolle, allerdings liegt der Anteil des Fußverkehrs derzeit nur bei etwa 3 %, so dass selbst bei einer Verdreifachung nur 9 oder 10 % erreicht würden. Es geht also darum, den öffentlichen Verkehr so zu organisieren, dass sich Zug, Tram und Bus optimal ergänzen. Dies setzt voraus, dass die notwendigen Korridore für Bus und Tram reserviert werden. Die Stadt wird das Netz der Fahrradrouten permanent weiter ausbauen.

Streichung von Personen aus dem Bevölkerungsregister der Stadt Luxemburg

FRAGE VON EDUARDA DE MACEDO

In einem Artikel im „Luxemburger Wort“ vom 20. Januar 2023 erklärte die Bürgermeisterin, dass 2464 Personen, die im Bevölkerungsregister der Stadt Luxemburg eingetragen waren, von Amts wegen aus diesem Register gestrichen wurden, da es sich in den meisten Fällen um betrügerische Eintragungen gehandelt habe.

Die Stadt verlangt nunmehr die Vorlage eines Mietvertrags oder eines anderen Dokuments, das belegt, dass die betreffende Person tatsächlich dort wohnt, wo sie dies vorgibt. Auf der Website der Stadt ist zu lesen, dass neue Bewohner/innen für die Eintragung in das Einwohnermelderegister entweder eine aktuelle Strom-, Wasser- oder Festnetztelefonrechnung, einen Mietvertrag oder eine vom Eigentümer oder Mieter ausgefüllte und unterschriebene Unterkunftsbescheinigung vorlegen müssen.

Angesichts der sehr angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und der Tatsache, dass die Stadt die bei der Anmeldung angegebenen Adressen nicht überprüft, melden sich viele Menschen in der Stadt an, obwohl sie in anderen Gemeinden oder jenseits der Landesgrenzen leben.

Aufgrund welcher Informationen oder Feststellungen wurden im Jahr 2022 die Streichungen von Amts wegen aus dem Bevölkerungsregister vorgenommen?

Welche Profile hatten die Personen, die in Wirklichkeit nicht in der Hauptstadt wohnten?

Wie wurden diese Personen über ihre Streichung aus dem Einwohnermelderegister informiert?

Wurde eine Strafverfolgung eingeleitet?

Wie will das Bierger-Center in Zukunft vorgehen, um solche Situationen zu verhindern?

Wie ist das Verfahren, wenn eine Person, die mit einem Arbeitsvertrag aus dem Ausland nach Luxemburg kommt, sich registrieren lassen möchte, ohne sofort über eine Wohnung zu verfügen?

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

Um sich in das Bevölkerungsregister der Stadt einzutragen, muss eine Person entweder eine Wohnung gemietet haben, in der Wohnung eines Einwohners/einer Einwohnerin wohnen oder Eigentümer/in einer Wohnung sein.

Anfang 2022 begann die Stadt, diese Informationen konsequenter zu überprüfen, denn immer mehr Einwohner/innen erhielten Briefe, die an Personen adressiert waren, die nie an der betreffenden Adresse gewohnt hatten.

Zudem wurden während der Corona-Pandemie viele Briefe, in denen die Einwohner/innen aufgefordert wurden, Atemschutzmasken bei der Gemeinde abzuholen, per Post an die Stadt zurückgeschickt mit dem Vermerk, dass die Empfänger/innen an der angegebenen Adresse unbekannt seien.

Bei Unregelmäßigkeiten dieser Art kann die Stadt die Polizei bitten, Überprüfungen vor Ort vorzunehmen. Die Polizei hat die Stadt nicht über die genauen Umstände und das weitere Vorgehen in den einzelnen Fällen informiert, und die Stadt ist nicht befugt, Informationen über das Profil der betroffenen Personen anzufordern.

Personen, die von Amts wegen aus dem Bevölkerungsregister gestrichen wurden, haben keinen Anspruch mehr auf die zahlreichen Vorteile, die den Bewohnerinnen und Bewohnern der Hauptstadt vorbehalten sind - von der Möglichkeit, hier zu heiraten, bis hin zu finanziellen Hilfen.

Zugänglichkeit öffentlicher Toiletten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

FRAGE VON TOM KRIEPS

Nur wenige öffentliche Toiletten, die sich auf dem Stadtgebiet befinden, sind für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich. Auch in privaten Einrichtungen sind oft keine Toiletten dieser Art zu finden. Beabsichtigt die Stadt, zusätzliche barrierefreie Toiletten einzurichten, insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Oberstadt? Im Merl-Park gibt es eine öffentliche Toilette, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist, doch der besagte Park schließt am frühen Abend seine Pforten.

ANTWORT VON SCHÖFFE PATRICK GOLDSCHMIDT

Das im Jahr 2017 erstellte Konzept für öffentliche Toiletten gibt Auskunft über die bestehenden Einrichtungen. Im Rahmen dieses Konzepts wurde festgehalten, dass alle neuen öffentlichen Toiletten für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein müssen.

Barrierefreie Toiletten gibt es bei den Bock-Kasematten (Montée de Clausen), in der Nähe des „Klenge Knuedler“ (Rue Notre-Dame; wegen der Baustelle für die Erweiterung des Knuedler-Parkhauses vorübergehend geschlossen) und auf der Place du Théâtre, im Cercle municipal (Rue du Curé), im Stadtpark beim Piratenschiff und auf dem Glacis für die Oberstadt sowie am Hauptbahnhof (von den CFL betriebene Toiletten) und auf der Place de Paris für das Bahnhofsviertel.

Alle neuen öffentlichen Toiletten, die z. B. im neuen Park von Zessingen oder im Petruss-Tal eingerichtet werden, sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich.

Ich bitte Rat Krieps, die Stadt zu informieren, wenn es ein Problem mit der Zugänglichkeit einer bestimmten öffentlichen Toilette gibt.

Was den Merl-Park betrifft, wirft die von Rat Krieps beschriebene Situation die Frage auf, ob die Öffnungszeiten der Parks angemessen sind, und ob die Öffnungszeiten einiger öffentlicher Toiletten ausgeweitet werden sollten.