Nachbarschaftslärm und nächtliche Ruhestörung
Mit diesem Thema befasst sich ein eigenständiges Kapitel der Allgemeinen Polizeiverordnung (règlement général de police) der Stadt. Das Faltblatt „Vos voisins vous disent-ils encore bonjour?“ („Grüßen Ihre Nachbarn Sie noch?“) richtet sich speziell an Restaurants, Cafés und deren Gäste.
In der großherzoglichen Verordnung vom 16. November 1978 ist die erlaubte Lautstärke von Musik in den Räumlichkeiten von Restaurants, Diskotheken usw. sowie in deren Umgebung festgelegt. Die Verwendung von Rundfunkgeräten, Grammophonen und Lautsprechern ist durch den großherzoglichen Erlass vom 15. September 1939 geregelt. Gemäß dem geänderten Gesetz vom 10. Juni 1999 über klassifizierte Einrichtungen (Loi relative aux établissements classés) kann der Bürgermeister für Einrichtungen, die in seine Zuständigkeit fallen, Bedingungen für ihren Betrieb im Interesse der öffentlichen Ruhe festlegen. Die entsprechenden Gesetze können auf Legilux, dem Rechtsportal der Regierung, eingesehen werden.
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Baustellen
Was den von Unternehmen und Baustellen ausgehenden Lärm anbelangt, so können Sie die Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung über den Lärmpegel in der Umgebung von Baustellen (Règlement grand-ducal du 13 février 1979 concernant les niveaux de bruit aux alentours des chantiers) konsultieren, die Sie auf dem Rechtsportal der Regierung Legilux finden.
Auf dem Internetportal des Ministeriums für Gesundheit erhalten Sie Ratschläge, wie Sie ihr Gehör schützen können.
Lärm durch Flughafen, Eisenbahn und Straßenverkehr
Strategische Lärmkarten
Die europäische Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde in die luxemburgische Gesetzgebung übertragen. Die Bekämpfung von Umgebungslärm obliegt dem Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur. Die strategischen Lärmkarten sind unter der Rubrik „Bruit“ des Geoportals abrufbar.
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Aktionspläne für die Lärmbekämpfung
Die Aktionspläne für die Lärmbekämpfung konzentrieren sich auf die Autobahnen, die wichtigsten Eisenbahnstrecken und den Flughafen.
Bei diesen Plänen handelt es sich um Aktualisierungen der derzeit geltenden Aktionspläne aus dem Jahr 2017 mit Ausnahme des Aktionsplans für den Ballungsraum der Stadt Luxemburg, bei dem es sich um einen neuen Plan handelt.
Finanzielle Beihilfen
Der Staat Luxemburg gewährt finanzielle Beihilfen für eine verbesserte Schalldämmung förderungsberechtigter Wohngebäude in direkter Nähe zum Flughafen.
Flughafen
Die Stadt verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Maßnahmen zur Lärmkontrolle und -bekämpfung und setzt sich weiterhin für ein Nachtflugverbot ein. Die Website der Flugsicherungsverwaltung (Administration de la navigation aérienne) bietet einen allgemeinen Überblick über die Aktivitäten auf dem Flughafen und informiert über Lärmmessungen.