Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

„Wanteraktioun“ und Notunterkunft

Frage von David Wagner

Seit 2017/2018 organisiert die Winteraktion eine Partnerschaft mit zwei von der Caritas und dem Roten Kreuz verwalteten Notanlaufstellen für die Nacht (mit jeweils 11 Betten) sowie mit dem Dienst „Premier Appel“ von Inter-Actions. Letzterer ist damit beauftragt, während der Zeiten, die nicht von den vorhandenen Diensten abdeckt sind (täglich von 17:00 bis 24:00 Uhr), sich um Personen in Not zu kümmern.

Wir sind besorgt über zwei Praktiken, über die wir informiert wurden und die im ursprünglichen Konzept der Wanteraktioun aus dem Jahr 2001 aufgeführt waren.
Personen, die keine Aufenthaltserlaubnis besitzen, werden, wie es scheint, bei Temperaturen über -3 Grad und unabhängig von ihrem zeitlichen Eintreffen in der Aufnahmeeinrichtung abgewiesen. Außerdem wird Personen ohne Aufenthaltserlaubnis selbst bei noch niedrigeren Temperaturen nicht dieselbe Ausstattung zur Verfügung gestellt wie Personen mit Aufenthaltserlaubnis: Ihnen werden Holzpaletten zum Schlafen zugewiesen, und nicht etwa Betten wie den anderen. Außerdem verfügt der Dienst „Premier Appel“ außerhalb der Winteraktion in jeder Notanlaufstelle nur über ein einziges Bett, das obdachlosen Jugendlichen, die in Schwierigkeiten sind, vorbehalten ist. Das hat zur Folge, dass die beiden Betten sehr schnell belegt sind, sodass sich die obdachlosen Jugendlichen entweder auf der Straße oder im Drogenhilfezentrum Abrigado oder im Foyer Ulysse wiederfinden, d. h. an Orten, an denen sie mit Drogenmissbrauch konfrontiert sind. Die Herausforderung der Sozialarbeiter/innen besteht jedoch eben darin, die Jugendlichen schnellstmöglich von der Straße zu holen, um diesen Teufelskreis zu vermeiden.

In Anbetracht dessen möchten wir dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:

  • Ist der Schöffenrat über diskriminierende Praktiken in Bezug auf Personen ohne Aufenthaltserlaubnis in den Nachtunterkünften in Kenntnis?
  • Welche Maßnahmen will der Schöffenrat ergreifen, um solchen Praktiken ein Ende zu setzen?
  • Welche Schritte plant der Schöffenrat, um auf die Dringlichkeit einer Situation zu reagieren, die das Leben der Betroffenen und insbesondere von obdachlosen Jugendlichen außerhalb des von der Winteraktion abgedeckten Zeitraums gefährdet?
  • Wie sieht der Zeitplan für diese Maßnahmen aus?
  • Sieht die Stadt eine Erhöhung der Bettenanzahl in den Notunterkünften außerhalb des von der Winteraktion abgedeckten Zeitraums vor?

Antwort von Maurice Bauer

Man muss zwischen der „Wanteraktioun“ und der Notanlaufstelle „Wanteraktioun“ unterscheiden. Bei Letzterer handelt es sich um eine Maßnahme, die theoretisch am 1. Dezember beginnt, jedoch auf Beschluss des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion je nach Temperaturen früher beginnen und/oder später enden kann. Im Prinzip sind die Stadt Luxemburg und deren Dienststellen daher nicht direkt davon betroffen.
Es gibt zwei Notanlaufstellen für die Nacht, die Personen aufnehmen, nämlich in der Rue Michel Rodange und in der Rue d'Eich. Im Rahmen der Notanlaufstellen für die Nacht holen die Mitarbeitenden des Roten Kreuzes und der Caritas Obdachlose von der Straße, oder diese Personen kommen selbst in diese Zentren. Außerdem stehen die Notanlaufstellen für die Nacht nach bestimmten festgelegten Kriterien das ganze Jahr über zur Verfügung, und die Stadt Luxemburg ist in keiner Weise an der „Wanteraktioun“ beteiligt. Die beiden Aktionen werden folglich weitgehend gesondert voneinander durchgeführt.

Zur ersten Frage: Die Stadt Luxemburg wurde nicht über diskriminierende Praktiken informiert. Ihr wurde vielmehr mitgeteilt, dass kein Unterschied zwischen Personen mit und ohne Aufenthaltserlaubnis gemacht wird und lediglich aggressive oder von aggressiven Tieren begleitete Personen anders behandelt werden.
Kommen die Personen in Begleitung von Haustieren, können diese sie ins Zentrum begleiten. Die Tiere werden in den meisten Stellen akzeptiert.

Zur Frage nach den Maßnahmen, die die Stadt ergreift: Es sind keine spezifischen Vorkehrungen zu treffen, da die Stadt nicht über diskriminierende Praktiken informiert ist und es solche anscheinend auch gibt.

Zur Frage, welche Maßnahmen der Schöffenrat zugunsten der betroffenen Personen, insbesondere obdachloser Jugendliche, plant: Die Stadt bespricht die Lage jede Woche vor Ort mit den Beteiligten. Dabei zeigt sich, dass es in den Notanlaufstellen genügend Plätze gibt. Im Übrigen ist die Stadt zur Zeit mit den anderen Behörden im Gespräch, um die bestehenden Maßnahmen auszuweiten und beispielsweise „Housing First“ hinzuzuziehen oder die Notanlaufstellen für die Nacht um eine weitere zu verstärken. Ich erinnere daran, dass in „Krisensituationen“, in denen Menschen keinen Platz zum Schlafen haben, die „Abrigado“-Hilfezentren als „Nachtasyl“ fungieren können. Zum Schluss dankt Schöffe Bauer im Namen der Stadt Luxemburg nochmals jenen, die in diesen Unterkünften arbeiten und wertvolle und engagierte Leistungen für Menschen in Not erbringen.

Durchführung eines Projekts für die Leichtathletik und Bau des „Wunnquartier Stade“

Frage von Tom Krieps

Ich möchte Ihnen eine Frage im Zusammenhang mit dem „Wunnquartier Stade“ stellen.
Bei der Pressekonferenz wurde eine Tabelle mit einem Zeitplan verteilt. Diesem ist zu entnehmen, dass das Josy-Barthel-Stadion abgebrochen werden soll und der Bau eines neuen Fußball- und Rugbystadions in Planung ist.
Zum Thema Leichtathletik wird in der Tabelle lediglich vermerkt: „Es wurde noch keine Alternative für die Leichtathletik gefunden“. Sie werden verstehen, dass diese Information in der kleinen Leichtathletikwelt vermutlich schlecht aufgenommen wird.

  • Könnten Sie mir also bestätigen, dass es ein echtes Projekt für die Leichtathletik gibt und diese Angabe ein Irrtum oder bereits überholt ist?

Antwort von Lydie Polfer

Das ist offenkundig der Fall. Die Stadt möchte eine Alternative für die Leichtathletik finden, die derzeit im Josy-Barthel-Stadion untergebracht ist. Derzeit werden mehrere Sportgelände als Alternative geprüft, um schnellstmöglich die beste Option auswählen zu können.

Künftige Nutzung des Postgebäudes

Frage von Claudine Konsbruck

Nach der Verlegung des Postamts in die Rue Mercier im Jahr 2017 wird das Postgebäude in der Rue Aldringen derzeit nicht genutzt.
Es handelt sich um ein einzigartiges Gebäude im Renaissancestil, mitten im Stadtzentrum.
Der Standort und die Umgebung werden in Kürze durch die Eröffnung des Centre Royal Hamilius aufgewertet, und es ist bedauerlich, dass diese außergewöhnlichen Räumlichkeiten auf einer Fläche von 11 000 m² derzeit leer stehen.

Ich möchte dem Schöffenrat daher folgende Fragen stellen: 

  • Was ist die aktuelle Klassifizierung des Gebäudes und welche Möglichkeiten der Renovierung oder gar Erweiterung gibt es?
  • Kann uns der Schöffenrat über den aktuellen Stand Auskunft geben?
  • Was ist der Stand der Gespräche mit den Verantwortlichen der Post?

Antwort von Lydie Polfer

Die Kontakte der Stadt mit der Post sind sehr positiv. Das Gebäude ist Eigentum der Post. Es lagen verschiedene Projekte vor, die nicht unbedingt den Plänen der Stadt entsprachen. Zunächst war die Einrichtung eines Hotels zumindest in einem größeren Gebäudeteil geplant, die Umsetzung erschien jedoch anfangs als zu kompliziert. Heute scheint dieses Projekt jedoch durchführbar zu sein. Die Stadt möchte keine Stellung nehmen, bevor die Post den Entwurf nicht fertiggestellt hat.
Ich bin jedoch sehr optimistisch, was den künftigen Verwendungszweck dieses Gebäudes anlangt. Das Postgebäude war früher stärker wahrnehmbar, da die Place Hamilius für Busse genutzt wurde. Noch früher stand an dem Platz die Aldringerschule, die jedoch in den 1960er-Jahren neuen Bushaltestellen weichen musste. Solange diese Schule existierte, gab es auch keinen direkten Blick auf das Postgebäude.

Derzeit ist die Place Hamilius aufgrund der noch laufenden Bauarbeiten in keinem zufriedenstellenden Zustand. Die Pflasterung vor dem Postgebäude wird jedoch als Spiegel wirken und das Gebäude zur Geltung bringen. Die wenigen Gebäude auf dem Platz sind weitgehend akzeptabel, insbesondere im Vergleich zum früheren Gebäudebestand (etwa dem ehemaligen „Hamilius“-Haus oder dem Gebäude der „Luxembourgeoise“).
Ich hoffe, sehr bald eine konkrete positive Antwort zur künftigen Verwendung dieses Gebäudes geben zu können.

Neugestaltung des „Spidolsgaart“ in Pfaffenthal

Frage von Claudie Reyland

Im Juni 2017 fand ein Treffen mit Bürgerbeteiligung zu den Vorschlägen statt, die die Einwohner/innen und der örtliche Zweckverband des Stadtviertels zur Neugestaltung des „Spidolsgaart“ in Pfaffenthal vorgebracht hatten.
Bei diesem Vorhaben geht es um die Verlegung des Parkplatzes, der sich derzeit auf diesem Platz befindet. Die Parkfläche soll in Zukunft parallel zur Rue Vauban liegen.
Die Zufahrt der Fahrzeuge würde über die Rue Vauban erfolgen, die Ausfahrt würde an die Kreuzung Rue Pont und Rue Vauban verlegt. Somit könnten Flächen bei der Brücke und der ehemaligen Schule frei werden. Damit würden Konflikte zwischen dem Fuß-, Fahrrad- und Autoverkehr künftig vermieden.

Im Zuge der Neugestaltung wäre außerdem der Abbruch der Nebengebäude der Feuerwehr vorgesehen. An der Westfassade könnte eine Informationstafel angebracht werden. An die Südseite des Feuerwehrgebäudes könnte ein neuer Lagerraum anschließen, und der derzeitige Transformator in diesen Bau integriert werden.
Die Neugestaltung würde auf dem Straßenabschnitt vor der Kirche die Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone in der Rue Vauban vorsehen. Es entstünde somit ein „Shared Space“, in dem Fußgänger/innen, Fahrradfahrer/innen und Autofahrer/innen gleichberechtigt sind.
Darüber hinaus wäre unter anderem die Einrichtung eines Getränkeausschanks, die Vergrößerung des bestehenden Spielplatzes, eine Pétanque-Fläche und Sonnenstühle geplant.
Das Projekt wurde nach Anhörung der Bürger/innen und des Zweckverbands mit den Dienststellen der Stadt Luxemburg ausgearbeitet und bei einem zweiten Treffen in Pfaffenthal am 18. April 2018 vorgestellt.

Wir denken, dass die gesamte Neugestaltung dieses zentralen Platzes für das Stadtviertel, das sich unter anderem seit der Inbetriebnahme des Aufzugs sehr positiv entwickelt, nur von großem Vorteil sein kann. Unter Berücksichtigung des Gesagten möchte ich dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:

  • Was ist der aktuelle Stand des Vorhabens?
  • Wann wird das Projekt vorgestellt?
  • Wann können die Arbeiten für die Neugestaltung des „Spidolsgaart“ beginnen?

Antwort von Serge Wilmes

Das Projekt ist keineswegs in Vergessenheit geraten und der Service Espace public, fêtes et marchés (Dienststelle Öffentlicher Raum, Veranstaltungen und Märkte) ist damit betraut. Es fand eine erste Anhörung der in Pfaffenthal ansässigen Einwohner/innen durch diese Dienststelle statt. Danach wurde ein Anfangsprojekt entwickelt und die Bürger/innen wurden aufgefordert, auf der Grundlage dieser Planung erneut Stellung zu nehmen. Das Projekt ging dann zurück an die Dienststellen der Stadt.
Es ist nun am Schöffenrat, seine grundsätzliche Zustimmung zu den Plänen zu geben, die vom Service Espace public, fêtes et marchés abgestimmt wurden. Sobald der Schöffenrat sein grundsätzliches Einverständnis gegeben hat, wird das Projekt zur Umsetzung an die technischen Dienststellen zurückgeleitet, häufig an den Service Voirie (Dienststelle Straßen). Diese Dienststelle war bisher jedoch noch nicht in der Lage, detaillierte technische Pläne zu erstellen, die dem Schöffenrat zur Umsetzung des Vorhabens vorgelegt werden müssen. Damit ist jedoch bis zum Ende dieses Jahres zu rechnen, sodass die Arbeiten im Laufe des Jahres 2020 aufgenommen werden könnten. Außerdem erhöht der Service Espace public, fêtes et marchés derzeit seinen Personalbestand, um alle Projekte ordnungsgemäß erledigen zu können.

Bürgerbeteiligungs-Workshops für die Einwohner/innen von Pulvermühl

Frage von Linda Gaasch

Mit der Umwandlung des ehemaligen Standortes Secalt in ein Wohngebiet verändert sich das Stadtviertel Pulvermühl. Auf Anfrage der Bürger/innen und um die Lebensqualität in diesem Viertel zu erhöhen, wurden Bürgerbeteiligungs-Workshops durchgeführt.
Der erste Bürgerbeteiligungs-Workshop fand am 23. April 2018, der zweite am 1. Oktober 2018 statt. In den Workshops, die bei den Einwohnerinnen und Einwohnern auf viel Zuspruch stießen, gingen zahlreiche Vorschläge ein. Dabei wurden beispielsweise sehr konkrete Ideen zur Verkehrsführung vorgebracht, aber auch Anfragen zum Leben im Viertel und zu Begegnungen der Einwohner/innen, etwa durch die Schaffung einer Begegnungsstätte neben dem Spielplatz in der Rue du Fort Dumoulin. Die Einwohner/innen in Pulvermühl, die sich an der Entwicklung ihres Viertels beteiligen möchten, haben bislang jedoch keine Rückmeldung erhalten.
Ich möchte daher dem Schöffenrat die folgenden Fragen unterbreiten:

  • Was sind die Erkenntnisse aus den Bürgerbeteiligungs-Workshops am 23. April 2018 und 1. Oktober 2018?
  • Welche bei diesen Bürgerbeteiligungs-Workshops gemachten Vorschläge werden berücksichtigt und wann erfolgt deren Umsetzung?
  • Was sind die nächsten Etappen der Bürgerbeteiligung im Viertel Pulvermühl?

Antwort von Serge Wilmes

Sowohl seitens der Einwohner/innen in Pulvermühl als auch seitens des neuen Schöffenrats besteht der Wille, ein Zukunftsprojekt für das Viertel Pulvermühl zu entwickeln (neue Wohnunterkünfte, Erhöhung der Lebensqualität im Viertel usw.). Daher war die Veranstaltung der Bürgerbeteiligungs-Workshops ein großer Erfolg. Der Service Espace public, fêtes et marchés hat sich ebenfalls um die Gesamtkoordinierung und -planung dieses Projekts gekümmert. Die technischen Dienststellen wie der Service Voirie müssen allerdings noch detaillierte technische Pläne ausarbeiten, die vom Schöffenrat zur Durchführung des Projekts genehmigt werden müssen.

Der zentrale Platz, auf dem sich auf der einen Seite das Kriegsdenkmal und auf der anderen Seite ein Parkplatz befinden, sollte attraktiver und funktionaler gestaltet werden, um den öffentlichen Raum geselliger zu machen. Hinter dem Kriegsdenkmal befindet sich ein etwas verdeckter Platz, auf dem der Service Parcs (Dienststelle Parkanlagen) einen Spielplatz anlegen wird.

Was den Zeitpunkt der Umsetzung der bei den Workshops berücksichtigten Lösungen anlangt, wartet die Stadt noch auf Vorschläge des Planungsbüros für den Spielplatz und kann zurzeit keinen präzisen Zeitplan nennen.

Urbane Landwirtschaft

Frage von Elisabeth Margue

Das Phänomen der urbanen Landwirtschaft hat sich in einer Reihe von Städten auf der ganzen Welt als äußerst erfolgreich erwiesen. Tatsächlich sind die Vorteile der urbanen Landwirtschaft sowohl ökologischer (Verringerung der Luftverschmutzung, Verbesserung der Bodenqualität, lokale Produktion usw.) als auch sozialer Natur (sozialer Zusammenhalt durch Gemeinschaftsgärten usw.). In diesem Zusammenhang möchte ich die folgenden Fragen an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium richten:

  • Wie viel Prozent der Fläche sind für die Landwirtschaft reserviert, bezogen auf die Gesamtfläche der Stadt Luxemburg?
  • Plant die Stadt Luxemburg die Durchführung von urbanen Landwirtschaftsprojekten, insbesondere auf den Dächern von Gebäuden in ihrem Eigentum, auf öffentlichen Plätzen oder unbebauten Grundstücken?
  • Sind der Stadt Luxemburg private kollektive Projekte im Bereich urbane Landwirtschaft bekannt?
  • Wie gedenkt die Stadt Luxemburg private urbane Landwirtschaftsprojekte zu fördern?
  • Inwieweit beabsichtigt die Stadt Luxemburg, die Begrünung der Fassaden öffentlicher Gebäude zu fördern?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Als Gemeinderätin Margue im Juni 2019 im Juni 2019 ihre Frage stellte, hatte das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung am 23. Mai 2019 gerade eine nationale Strategie zum Thema „Smart Nation and Urban Farming“ vorgelegt. Darüber hinaus veröffentlicht das Kataster- und Vermessungsamt auf der Website Geoportail.lu eine Karte der potenziellen Gebiete für „urban farming“, die das ganze Land und damit auch das Gebiet der Stadt Luxemburg abdeckt. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium hat ebenfalls zugestimmt, dass die Gemeindeverwaltungen ihre Daten zu diesem Thema zur Verfügung stellen - was die Stadt Luxemburg gerne tun würde. Die kommunalen Dienststellen sind von der Projektleitung jedoch noch nicht kontaktiert worden.

Was die Frage der Gemeinderätin Margue nach der Fläche betrifft, so ist zu melden, dass die Stadt Luxemburg über eine landwirtschaftliche Fläche von 12,10 % im Verhältnis zur Gesamtfläche ihres Gebiets verfügt. Die Kleingartenkolonien (cités jardinières) stellen eine Fläche von 0,4 % dar, was natürlich nicht die in Wohngebieten oder auf den Dächern von Wohngebäuden nutzbaren privaten Gartenflächen einschließt.

Was die zweite Frage anbelangt, so hat die Stadt Luxemburg im Moment nicht geplant, urbane Landwirtschaftsprojekte auf noch nicht bebautem Land durchzuführen. Schon seit langem bietet die Stadt jedoch die Bereitstellung von Kleingärten, Gemeinschaftsgärten und Kleingartenkolonien sowie die Bewirtschaftung der zur Stadt gehörenden Gärten, Weinberge und Obstgärten (wie zum Beispiel der Klouschtergaart) an. Die Stadt besitzt auch Nutztiere und führt Projekte mit vielen Schulen durch, insbesondere Grundschulen (wie die Schule in Gasperich). Diese Projekte möchte die Stadt weiterführen oder gar ausbauen. Darüber hinaus fördert die Stadt die urbane Landwirtschaft auf kommunalen und privaten Grundstücken im Rahmen von Studien zu neuen Urbanisierungsprojekten, die sie begleitet, wie Laangfur, Op der Schleed und Porte de Hollerich.

In Bezug auf die dritte Frage sind der Stadt Luxemburg private Gemeinschaftsprojekte für Experimentiergärten bekannt, wie das CELL-Projekt (Centre for Ecological Learning Luxembourg) oder die Gemeinschaftsgärten des FUAK (Fonds d’Urbanisation et d’Aménagement du Kirchberg), der Obst- und Gemüseanbau von Terra und Co-Labor usw.

Was die vierte Frage anbelangt, so fördert die Stadt private urbane Landwirtschaftsprojekte im Rahmen ihrer Stadtplanung, aber auch durch die Kartografie, die vom Service Topografie aktualisiert wird, sowie die Vereinigung LUGA 2023, mit der das „urban farming“ gefördert und ausgebaut werden soll.

Was die fünfte Frage betrifft, so ist derzeit keine Begrünung der Fassaden öffentlicher Gebäude geplant, abgesehen von der bestehenden konventionellen Begrünung mit Kletterpflanzen. Die LUGA 2023 könnte jedoch als Katalysator für das „urban farming“ in der Stadt Luxemburg fungieren.

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Bevölkerung in der Stadt

Frage von Carlo Back

Bei der Besprechung zur Festlegung des neuen PAG im Jahr 2017 legte der Schöffenrat unter anderem folgende Zahlen vor: Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Bevölkerung im Jahr 2016 belief sich auf 6,5 Jahre, während der Durchschnitt 2006 bei rund 16 Jahren lag. Zusammen mit dem raschen Bevölkerungswachstum wirft die kurze durchschnittliche Aufenthaltsdauer verschiedene Fragen und Herausforderungen auf, insbesondere in Hinblick auf den sozialen Zusammenhalt der Bevölkerung im Stadtgebiet Luxemburg.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen stellen:

  • Wie hoch ist die aktuelle durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Stadtbevölkerung?
  • Wie lang ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Einwohner/innen mit bzw. ohne luxemburgische(r) Staatsangehörigkeit?
  • Wie hoch ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den verschiedenen Stadtvierteln? Bestehen Unterschiede zwischen den Vierteln?

Antwort von Lydie Polfer

Zur Beantwortung dieser sehr interessanten Frage mussten die betreffenden Dienststellen umfassende Recherchen durchführen. Daher hat es bis zur Beantwortung eine gewisse Zeit gedauert. Die Zahlen selbst werden im Überblick bei der Sitzung präsentiert, die detaillierten Zahlen zu den Vierteln werden veröffentlicht oder zumindest verteilt.
Um die zahlenmäßige Entwicklung feststellen zu können, wurde ein Vergleich der Jahre 2000, 2010 und 2018 angestellt. Die verfügbaren Daten würden eine Zurückverfolgung bis in das Jahr 1984 ermöglichen.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Einwohner/innen der Stadt auch von einem Viertel in ein anderes umziehen und dabei weiterhin im Stadtgebiet verbleiben. Ermittelt man den Durchschnitt, so kann Folgendes festgestellt werden:

  • Im Jahr 2000 zählte die Stadt 78 648 Einwohner/innen mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 23,06 Jahren.
  • Im Jahr 2010 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei einer Einwohnerzahl von 91 498 Personen 17,91 Jahre.
  • 2018 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei einer Einwohnerzahl von 114 827 Personen 14,59 Jahre.

Beim Vergleich der luxemburgischen Bevölkerung mit den Einwohnern ohne luxemburgische Staatsangehörigkeit zeigen sich deutlich große Unterschiede:

  • Luxemburgische Bevölkerung, die in der Stadt lebte:
    • Im Jahr 2000 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei einer Einwohnerzahl von 40 230 Personen 33,3 Jahre.
    • Im Jahr 2010 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei einer Einwohnerzahl von 36 022 Personen 30,5 Jahre.
    • Im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei einer Einwohnerzahl von 36 987 Personen 27 Jahre.
  • Einwohner/innen ohne luxemburgische Staatsangehörigkeit, die in der Stadt lebten:
    • Im Jahr 2000 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei einer Einwohnerzahl von 38 417 Personen 12,4 Jahre.
    • Im Jahr 2010 belief sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei einer Einwohnerzahl von 55 475 Personen auf 9,7 Jahre.
    • Im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Dauer bei einer Einwohnerzahl von 77 839 Personen 8,7 Jahre.

Die Zahlen nach Viertel werden allen Gemeinderäten übermittelt, wobei die Bereitstellung der Detailangaben möglicherweise einen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand erfordert.

Die Bürgermeisterin führt auf die Frage von Gemeinderat Back aus, dass die bei den Besprechungen zur Festlegung des neuen PAG im Jahr 2016 vorgestellten Daten von dem Planungsbüro erfasst wurden, das damals mit dem Projekt zum PAG beauftragt war. Die im Jahr 2016 präsentierten Daten beträfen eigentlich das Jahr 2012. Sie wird weitere Detailangaben vom Planungsbüro zur damals angewandten Berechnungsmethode für die Zahlen anfordern, die dem Gemeinderat 2016 vorgelegt wurden. Abschließend weist die Bürgermeisterin darauf hin, dass die von ihr am heutigen Tag präsentierten Zahlen jene der Stadt sind und die im PAG enthaltenen Zahlen möglicherweise auf den Daten des STATEC basieren.

Elektroroller

Frage von Claudine Konsbruck

Seit dem 15. Oktober gibt es in den Straßen der Stadt Luxemburg zahlreiche Elektroroller: So wurden in den verschiedenen Stadtvierteln angeblich 250 Roller zur Verfügung gestellt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es derzeit keinen Rechtsrahmen gibt, der dieses alternative Fortbewegungsmittel regelt, und dass der Anbieter dieser Roller, nämlich das US-amerikanische Unternehmen BIRD, die Gemeindebehörden in keiner Weise im Voraus informiert hat.
Der Abgeordnetenkammer wurde im Übrigen diese Woche eine öffentliche Petition vorgelegt, in der ein Verbot dieser Roller gefordert wird.
Der Minister für öffentliche Arbeiten sagte am 7. März 2019 in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 300 von Max Hahn, dass beim runden Tisch zum Thema „Verkehrssicherheit“ im Februar 2019 die Festlegung „eines kohärenten Rechtsrahmens“ diskutiert und vorgeschlagen wurde, „der eine Nutzung dieser Verkehrsmittel auf öffentlichen Straßen in aller Sicherheit ermöglicht“. Diese Maßnahme soll dem Schutz der Nutzer/innen dieser Fortbewegungsmittel dienen.

Wir haben es mit einer ersten Initiative einer Elektroroller-Verleihfirma zu tun. Diese Initiative inspiriert möglicherweise auch Konkurrenzunternehmen, sodass wir, wie andere Städte im Ausland, mit einer Fülle von vergleichbaren Initiativen rechnen müssen.
In der Zwischenzeit wimmelt es in der Stadt von Elektrorollern, die von den Nutzern abgestellt werden, wo es ihnen beliebt. Dieses unkontrollierte Abstellen ist nicht nur chaotisch und unästhetisch, sondern kann für die anderen Nutzer der öffentlichen Verkehrswege eine ernste Gefahr darstellen.

Ich möchte daher dem Schöffenrat folgende dringende Fragen stellen:

  • Welche Maßnahmen kann die Stadt ergreifen, um dieser Initiative entgegenzutreten, bei der die Stadtverwaltung vor vollendete Tatsache gestellt wurde?
  • Wurde zwischenzeitlich Kontakt zur Firma BIRD aufgenommen, welche Ergebnisse hatten diese Besprechungen?
  • Wie gedenkt die Stadt hierauf zu reagieren, und wie kann sie anderen ähnlichen Initiativen vorgreifen?

Antwort von Lydie Polfer

In den letzten zwei Jahren sind sechs Firmen an die Stadt herangetreten, die im Stadtgebiet ein Verleihsystem für Roller einrichten wollten. Die Stadt hat darauf geantwortet, dass sie gegenwärtig nicht an der Einrichtung eines Systems für Elektrofahrräder interessiert ist.

Am 7. Oktober 2019 beschloss eine Firma, sich über den Bescheid der Stadt hinwegzusetzen und Elektroroller im Stadtgebiet aufzustellen. Daraufhin wurde die Firma BIRD in einem Schreiben aufgefordert, die Elektroroller wieder einzusammeln, und das Unternehmen wurde zu einem Gespräch gebeten. Da die Repräsentanten der Firma BIRD, die sich zu diesem Zeitpunkt in Dubai aufhielten, nicht verfügbar waren, fand die Besprechung unmittelbar nach ihrer Ankunft in Luxemburg am 17. Oktober 2019 statt. Die Polizei sowie die Rechtsexperten der Stadt nahmen an diesem Gespräch teil, und es wurde den Repräsentanten der Firma BIRD deutlich gemacht, dass sie gegen Artikel 3 der Allgemeinen Polizeiverordnung verstießen. Diesem Artikel zufolge ist es verboten, die öffentlichen Verkehrswege zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, einer industriellen, gewerblichen, handwerklichen oder künstlerischen Tätigkeit ohne Genehmigung durch den Bürgermeister zu nutzen. Die Genehmigung kann zur Wahrung der Bewegungsfreiheit und -bequemlichkeit, der Sicherheit sowie der öffentlichen Ruhe und Hygiene an Bedingungen geknüpft sein. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass ich die Präsenz der Elektroroller auf öffentlichen Verkehrswegen keinesfalls dulde.
Die Firma BIRD wurde darüber informiert, dass die Elektroroller – wenn sie diese nicht noch am selben Nachmittag von den öffentlichen Verkehrswegen entferne – behördlich beschlagnahmt würden. Das erfolge auf der Grundlage des neuen Gesetzes vom 18. Juli 2018 über die großherzogliche Polizei, das dem Bürgermeister neue Befugnisse einräumt, und zwar insbesondere aufgrund von Artikel 13, der besagt: Sofern Gegenstände oder Substanzen eine ernste, konkrete und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung an öffentlich zugänglichen Orten darstellen und sich jede andere Maßnahme zur Behebung der Störung als unwirksam erweist, kann der Bürgermeister diese behördlich beschlagnahmen lassen (nur der französische Text ist rechtsverbindlich).
Gegen 16:00 Uhr bestätigte die Firma BIRD gegenüber der Stadt ihre Absicht, die Elektroroller freiwillig innerhalb der nachfolgenden zwei Tage von den öffentlichen Verkehrswegen zu entfernen.
Des Weiteren wurde die Firma BIRD darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie wie jede andere Firma auch, derartige Initiativen in Zukunft unterlassen solle, da das Free-Floating eine echte Gefahr darstellt. Es wurden schon Elektroroller auf den Tramschienen gefunden. Mit dieser Problematik müssen sich auch mehrere andere Großstädte befassen.

Schließlich wurde mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass, wenn die Stadt eines Tages beabsichtigen sollte, ein Verleihsystem für Elektroroller einzurichten, dies über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen wird. Diese werde an Bedingungen geknüpft sein, wie unter anderem, dass die Stadt kein Free-Floating vorsieht und dass Flächen für das Abstellen von Elektrorollern bereitgestellt und die Kosten für die Vermietung festlegt werden müssen. Die Stadt werde schließlich entscheiden, welche Firma den besten Service bietet.

Kontrolle der kommunalen Finanzen durch die Stadt Luxemburg

Frage von François Benoy

Wie in Presseartikeln zu lesen war, befinden sich die zwei Beamten der Gemeindeverwaltung von Hesperingen, die beträchtliche Geldmittel hinterzogen hatten, derzeit in Untersuchungshaft. Die beiden Beamten sollen im Lauf von rund 20 Jahren kommunale Mittel in Höhe von mehreren Millionen Euro auf Konten von Scheinfirmen umgeleitet haben, und zwar trotz der ordnungs- und regelmäßigen Kontrollen, welche die Gemeinde sowie das Innenministerium durchführen.
Ich möchte dem Schöffenrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen stellen:

  • Welche Kontrollmechanismen gibt es derzeit in der Gemeindeverwaltung der Stadt Luxemburg, die eine solche Unterschlagung von Geldern verhindern?
  • Wie viele Kontrollen der Finanzdienste wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Welche Ziele hatten diese Kontrollen? Was waren die Ergebnisse?
  • Hält der Schöffenrat es angesichts der Geschehnisse in der Gemeindeverwaltung von Hesperingen es für nötig, die Kontrollen in der Gemeindeverwaltung der Stadt Luxemburg zu überarbeiten beziehungsweise zu verbessern? Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
  • Besteht im Schöffenrat zur Verbesserung der Kontrollen Interesse an der Durchführung einer externen Rechnungsprüfung bei unseren Finanzdienststellen?

Antwort von Laurent Mosar

Die Frage ermöglicht dem Schöffenrat, die Prüfungsverfahren für die Gemeindefinanzen sowie die in diesem Rahmen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen genau vorzustellen. Die Stadt hat 40 Dienststellen mit zusammen mehr als 4000 Mitarbeitenden, die jährlich rund 80 000 Rechnungen ausstellen. Das ist mit der Funktionsweise eines Großunternehmens vergleichbar. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden, die ihre Buchhaltung mit der Software GestCom durchführen, die von dem Syndicat Intercommunal de Gestion Informatique (SIGI) (Interkommunales Syndikat für EDV-Verwaltung) verwaltet wird, hat sich die Stadt Luxemburg für SAP entschieden, die sie als Verwaltungssoftware für geeigneter hält.
Es gibt zwar keine 100-prozentige Garantie gegen Betrug oder Unterschlagung von Geldern in der Stadt, es wurden jedoch mehrere Verfahren und Sicherheitsmechanismen eingerichtet, anhand derer Unregelmäßigkeiten ziemlich rasch aufgedeckt werden können. Der Schöffenrat hat gemeinsam mit dem Service Finances (Dienststelle Finanzen) interne Verfahrensvorschriften festgelegt, welche die Rechenschaftspflichten eindeutig und transparent verschiedenen Funktionen in der Gemeinde zuweisen. Eine der wichtigsten Vorschriften besteht in der strengen Trennung von Finanzen und Haushaltsbuchführung und folglich von Service Finances und Recette communale (Gemeindekasse), die mit den Ausgaben und Einnahmen betraut ist. Die Stadt hat als Sicherheits- und Vorkehrungsmaßnahme die Anzahl der Mitarbeitenden, die das Datenblatt des Anbieters in der Software ändern können, auf derzeit vier Personen begrenzt. Auf interner Ebene führt der Service Finances eine Finanzkontrolle durch, in deren Rahmen sämtliche Bestellungen im Wert von über 1500 € validiert werden. Dadurch wird auch geprüft, ob sämtliche Verfahren eingehalten wurden.

Im Bereich Formalisierung wurden die Blöcke mit Auftragsscheinen vor einigen Jahren für Bestellungen unter 25 000 € abgeschafft. Solche Bestellungen haben über die SAP-Software zu erfolgen, was jede Art von Unterschlagung und Betrug extrem schwierig macht.
Zudem kommt der Recette communale eine zentrale Rolle zu, da sie die MultiLine-Zahlungen an die Anbieter in die Wege leitet und bestätigt. Auch auf dieser Ebene gibt es Kontrollen, etwa die Identifizierung des richtigen Partnerunternehmens sowie des Bankkontos, wobei geprüft wird, ob dieses dem auf der Rechnung angegebenen Empfänger entspricht. Neben den internen Kontrollen werden auch gesetzlich vorgesehene externe Kontrollen durchgeführt, insbesondere die vierteljährliche Prüfung der Konten der Recette communale durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer im Auftrag des Schöffenrats gemäß Artikel 146 des Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988 und die Kontrolle der Budgets, der Konten, der Buchhaltung und der Gemeindekassen durch den Rechnungsprüfungsdienst der Gemeinden. Dieser untersteht, wie in Artikel 147 des erwähnten Gemeindegesetzes festgelegt, dem Innenministerium. Dieser Dienst begibt sich jedes Jahr im Sommer für zwei Wochen in die Recette communale, führt dort die Kontrollen durch und verfasst einen an den Schöffenrat adressierten Bericht darüber. Keine Gemeinde ist restlos vor Betrug oder Unterschlagung sicher. Die Stadt hat jedoch mehrere Verfahren eingerichtet, um solche Vorkommnisse bestmöglich zu verhindern.