Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Gefährdete Personen und Telearbeit

Frage von Roy Reding

Ich habe von einer Person erfahren, dass es ihrem Mann von der Stadt Luxemburg nicht gestattet wurde, seine Tätigkeit in Telearbeit auszuführen, und dies, obgleich diese Person zum gefährdeten Personenkreis entsprechend den Bestimmungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zählt. Beide Personen sind im Schulwesen tätig. Personen, die mit einer gefährdeten Personen im selben Haushalt leben, hatten die Möglichkeit, Telearbeit zu beantragen. Der Antrag des betroffenen Haushalts wurde von der Abteilungsleiterin des Département Prévention-Santé-Diversité (Abteilung Prävention, Gesundheit, Vielfalt) der Stadt Luxemburg abgelehnt.

  • Warum hält die Stadt Luxemburg die Vorschriften zum Schutz gefährdeter Personen nicht ein?
  • Warum wurde die Entscheidung von einer Mitarbeiterin der Stadt Luxemburg ohne medizinische Fachkenntnisse getroffen und nicht vom Service Enseignement (Dienststelle Schulen) oder von der schulärztlichen Fachkraft?
  • Wurde der betreffenden Mitarbeiterin eine Zeichnungsbefugnis von der Bürgermeisterin übertragen?
  • Wie sieht es mit der Haftung aus, falls sich herausstellt, dass die Gemeindeverwaltung ihrer Pflicht zum Schutz gefährdeter Personen nicht nachgekommen ist?

Antwort von Colette Mart und Lydie Polfer

Die betroffene Mitarbeiterin ist Lehrerin und somit Staatsbeamte, ihr Ehepartner hingegen arbeitet in einem der Foyers scolaires (Schülerhorte) der Stadt Luxemburg. Für Mitarbeiter/innen, die mit gefährdeten Personen im selben Haushalt leben, hat die Stadt Vorgaben ausgearbeitet. Hierbei wurde angestrebt, zu einem Gleichgewicht zu finden zwischen dem Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern und den Einschränkungen, die sich aus der Pandemie ergeben haben. Zahlreiche Mitarbeiter/innen der Stadt Luxemburg wurden vom Dienst freigestellt oder haben während der Ausgangsbeschränkungen von zuhause aus gearbeitet.

Im Zusammenhang mit den Foyers scolaires sind die Möglichkeiten eingeschränkt, die Arbeit von zuhause aus zu erledigen. Der betreffende Mitarbeiter war bis zum 25. Mai freigestellt, dem Tag der Wiedereröffnung der Grundschulen und Foyers scolaires.

Entscheidungsbefugt ist nicht die schulärztliche Fachkraft, die Teil des Krisenreferats ist, sondern die Direction Ressources humaines (Direktion Personal, DRH). Diese berücksichtigt bei ihrer Entscheidungsfindung die Anweisungen der Regierung und die vom Schöffenrat festgelegten Vorgehensweisen. Das Département Prévention-Santé-Diversité der DRH steht mit der zuständigen schulärztlichen Fachkraft in Kontakt.
Von der Betreuung der Kinder wurde der betroffene Personenkreis gemäß Entscheidung des Schöffenrats freigestellt, nicht jedoch von ihrer Präsenz in den Foyers scolaires. So waren sie beispielsweise dafür zuständig, die Materialien vorzubereiten, das Spielzeug zu desinfizieren und die Kinder im Pausenhof zu überwachen. Die betroffenen Personen haben sich von ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin über die einzuhaltenden Gesundheitsvorschriften beraten lassen.

Dies ist also kein Einzelfall. Die Stadt Luxemburg hat versucht, alle ähnlich gelagerten Fälle fair und mit der nötigen Sensibilität zu behandeln.

Neugestaltung der Place de la Constitution

Frage von CLAUDINE KONSBRUCK

Die Verantwortlichen der Stadt haben vor Kurzem angekündigt, dass die Stadt Luxemburg und der Staat eine Neugestaltung und Aufwertung der Place de la Constitution und ihrer Umgebung planen.
Diese Absicht ist zu begrüßen, denn es handelt sich um einen außergewöhnlichen und einzigartigen Standort im Stadtzentrum, der etwas Besseres verdient hat als die derzeitige Nutzung als Parkplatz.
Die Behörden möchten den Platz zu einem autofreien, geselligen Ort umgestalten und eine vielseitige Nutzung des Standorts ermöglichen. Geplant sind unter anderem eine Touristeninformation, eine Ticket-Verkaufsstelle, ein kleiner Imbissstand sowie ein Zugang zu den Kasematten über einen neuen Aufzug.

Die Place de la Constitution wird auch von zahlreichen Reisebussen und sonstigen Fahrzeugen als Parkplatz genutzt. Jeden Tag lassen diese dort unzählige Gäste ein- und aussteigen. Durch die An- und Abfahrt der Busse kommt es oftmals zu Verkehrsbehinderungen im Stadtzentrum.

  • Wie sieht der voraussichtliche Zeitplan für die Neugestaltung der Place de la Constitution aus?
  • Welche Gestaltungsmaßnahmen sind im Einzelnen geplant?
  • Was geschieht mit den Reisebussen, Hop-on-hop-off-Bussen und dem Bummelzug, die derzeit auf diesem Platz halten?

Antwort von Lydie Polfer

Der Platz befindet sich in staatlichem Eigentum, und es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Vertreter/innen des Staats sowie der Stadt Luxemburg angehören. Die Ausschreibung des Ideenwettbewerbs, die für März 2020 geplant war, musste aufgrund der Coronakrise auf den Herbst 2020 verschoben werden.

Die Haltestellen der Reisebusse wurden bereits in den Boulevard de la Pétrusse verlegt, die Place de la Constitution kann nun nicht mehr von Bussen angefahren werden. Die Haltestelle des Bummelzugs wurde in die Montée de Clausen verlegt. Außerdem werden die Taxistände von der Rue Notre-Dame in die Rue Willy Goergen wie auch an die Place de la Constitution verlegt – hier bleibt der Taxistand bis zum Beginn der Neugestaltung des Platzes. Dadurch können in der Rue Notre-Dame Straßenterrassen eingerichtet werden. Nach Abschluss der Erweiterung des Parkhauses Knuedler wird die Place de la Constitution für den motorisierten Verkehr gesperrt.

Im Rahmen der Neugestaltung des Platzes soll auch der Eingang zu den Kasematten neu gestaltet und ein Aufzug zum Petruss-Tal angelegt werden, entlang des Steilhangs oder im Inneren.

Sozialwohnungen und Service Logement

Frage von Guy Foetz

Im Zusammenhang mit meiner Frage vom 7. Oktober zum Thema Sozialwohnungen und zum Service Logement (Dienststelle Wohnungswesen) musste ich feststellen, dass mehrere Aspekte bei der Antwort vom 16. Dezember nicht geklärt werden konnten. Ich möchte daher meine Frage insbesondere zu diesen Aspekten wiederholen, zumal die Wohnungssituation auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg sehr angespannt ist und auch landesweit allgemein eine große Wohnungsnot herrscht:

  • Wie lange müssen Antragstellende in der Stadt Luxemburg durchschnittlich auf die Zuteilung einer Sozialwohnung warten?
  • Wie unterstützt die Stadt Luxemburg Personen, die eine Sozialwohnung beantragt haben, bis deren Antrag stattgegeben werden kann, abgesehen von der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und der Weiterleitung an das Sozialamt?
  • Verfügt die Stadt Luxemburg über ein Verzeichnis der leerstehenden Wohnungen im Stadtgebiet?

Antwort von Maurice Bauer

Derzeit werden etwa 550 Anträge bearbeitet. Bei der Zuteilung werden sowohl die Familiensituation als auch die Dringlichkeit des Falls berücksichtigt. Es ist zwar grundsätzlich schwierig, eine durchschnittliche Wartezeit zu ermitteln, aber in nicht dringenden Fällen kann man von einer Wartezeit von etwa drei bis vier Jahren ausgehen.

Die Stadt Luxemburg investiert große Summen, erschwinglichen Wohnraum und Sozialwohnungen zu schaffen. Hierbei arbeitet sie auch mit anderen Akteuren zusammen.

Da zu befürchten ist, dass die Zahl der Anträge weiter ansteigt, leitet die Stadt die Antragstellenden weiter, insbesondere an den Fonds für Wohnungswesen, die Nationale Gesellschaft für verbilligtes Wohneigentum (Société nationale des habitations à bon marché, SNHBM), die Agentur für Sozialwohnungen und die Wunnéngshëllef. In Fällen, wo dies nützlich erscheint, nimmt die Stadt auch Kontakt mit dem Sozialamt auf.

Abschließend möchte ich festhalten, dass die Stadt Luxemburg über kein Verzeichnis von leerstehenden Wohnungen verfügt, da dies gegen den Datenschutz verstoßen würde.

Tiefgarage des „Tramsschapp“

Frage von Carlo Back

Ich möchte dem Schöffenrat mehrere Fragen zur Tiefgarage unter dem ehemaligen „Tramsschapp“ auf dem Limpertsberg stellen. Diese stehen in Zusammenhang mit den jüngsten Diskussionen zum Radweg auf dem Limpertsberg und dem Mangel an Parkplätzen in dem Stadtviertel. Die Tiefgarage entstand vor rund 20 Jahren. Es sollten damit in erster Linie Parkplätze für die Lehrkräfte der Schulen auf dem Limpertsberg geschaffen werden. Derzeit ist das Parkhaus nicht in das Parkplatz-Leitsystem eingebunden, das auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg eingeführt wurde.

Daher möchte ich dem Schöffenrat die folgenden Fragen stellen:

  • Wie viele Parkplätze gibt es insgesamt in der Tiefgarage „Alen Tramsschapp“ auf dem Limpertsberg?
  • Wie viele der Parkplätze wurden von Privatpersonen gekauft, die in dem Stadtviertel wohnen?
  • Wie viele der Parkplätze werden an Privatpersonen vermietet, die in dem Stadtviertel wohnen, oder auch an Lehrkräfte, die an einer der Schulen auf dem Limpertsberg unterrichten?
  • Wie ist allgemein die Auslastung dieses Kurzzeitparkplatzes?
  • Welche Kauf- bzw. Mietpreise sind aktuell maßgeblich?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Die Tiefgarage „Tramsschapp“ umfasst 302 Stellplätze, davon acht für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Für Personen, die in einem Umkreis von 300 Metern zur Tiefgarage leben, bietet die Stadt eine Langzeitvermietung von Parkplätzen an, für 5, 10, 20 oder 30 Jahre.

  • Zehn Personen nehmen derzeit diese Möglichkeit in Anspruch.
  • 15 Parkplätze sind an Privatpersonen vermietet, die in einem Umkreis von 300 Metern leben (sieben Jahresabonnements, ein Halbjahresabonnement und sieben Monatsabonnements).
  • 23 Parkplätze sind an Lehrkräfte vermietet (Quartalsabonnements, gültig montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr).

Die durchschnittliche Auslastung ist wie folgt:

  • Montag bis Sonntag (über 24 Stunden): 16,6 % (entspricht 42 Autos)
  • zwischen 8:00 und 17:00 Uhr: 9,8 % (entspricht 25 Autos)
  • zwischen 17:00 und 21:00 Uhr: 47,2 % (entspricht 120 Autos)
  • Zwischen 19:00 und 20:00 Uhr wird die höchste Auslastung erreicht: 64,5 % (entspricht 164 Autos)

Für Personen, die einen Stellplatz in der Tiefgarage „Tramsschapp“ anmieten möchten, stehen also mindestens 35,5 % der Parkplätze zur Verfügung. Für Bewohner/innen, die über keine eigene Garage verfügen, stellt dies eine interessante Möglichkeit dar.
Die Preise für Langzeitvermietungen liegen zwischen 8379 Euro für fünf Jahre und 50 278 Euro für 30 Jahre. Ein Jahresabonnement kostet 1933 Euro, ein Halbjahresabonnement 1017,40 Euro und ein Monatsabonnement 172,96 Euro. Der Preis für das vierteljährliche Abonnement für Lehrkräfte beläuft sich auf 228,91 Euro, das sind 76,90 Euro pro Monat.

Wochenmarkt auf der Place Guillaume II

Frage von Cathy Fayot

Der Wochenmarkt auf dem Knuedler befindet hat noch Winterpause: Nur einige wenige Stände bieten derzeit Produkte zum Verkauf an.
In den letzten Jahren ist allerdings der Trend zu beobachten, dass immer mehr Stände auch im Frühling nicht wiedereröffnet werden. So verödet der Markt langsam, aber sicher. Dies liegt an einem Mangel an Kundschaft, vielleicht gibt es aber auch noch andere Gründe dafür.
Zu dieser Feststellung kam auch der Maarteverband bei seiner Hauptversammlung am Sonntag, den 8. März 2020.
Daher möchte ich der Bürgermeisterin die folgenden Fragen stellen:

  • Möchte die Stadt Luxemburg, dass im Stadtzentrum und im Bahnhofsviertel weiterhin ein Wochenmarkt stattfindet? Und vielleicht auch in anderen Stadtvierteln?
  • Wie möchte die Stadt diesen Markt wieder dynamischer gestalten und eine neue Kundschaft anlocken?
  • Entsprechen die Öffnungszeiten immer noch den Bedürfnissen der Kundschaft? D. h. ein Markt, der nur samstags stattfindet und von morgens früh bis gegen 15:00/16:00 Uhr am Nachmittag geöffnet hat?
  • Wird sich die Stadt Luxemburg aktiv dafür einsetzen, neue Händler/innen zu finden, die andere Produkte anbieten, um das Angebot vielseitiger zu machen?
  • Welches sind die Kriterien zur Platzierung der verschiedenen Stände auf dem Markt?
  • Wo können die Lastwägen und Kleintransporter der Händler/innen parken, damit eine optimale Versorgung der Stände mit neuen Waren gewährleistet ist?
  • Welches sind die aktuellen Standgebühren?

Im Laufe des Jahres finden zahlreiche weitere Veranstaltungen auf dem Knuedler statt, und ab September 2020 sind umfassende Sanierungsarbeiten auf dem Platz geplant.

  • Ist für den Mittwochs- und Samstagsmarkt ein alternativer Standort vorgesehen, für die Zeit, während denen die Bauarbeiten in Gang sind bzw. wenn andere Veranstaltungen anstehen, z. B. das „Märtchen“ oder der Weihnachtsmarkt?
  • Wenn ja, wo? Ist dieser Standort für die Händler/innen und die Kundschaft leicht zugänglich?

Antwort von Patrick Goldschmidt und Lydie Polfer

Diese Frage wurde bereits vor dem Inkrafttreten Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie gestellt. Die Lage hat sich inzwischen geändert. Es werden zwei Märkte abgehalten, einer an der Place Guillaume II und ein anderer an der Place Léon XIII in Bonneweg. Wegen der langfristigen Bauarbeiten an der Place de Paris findet dort derzeit kein Markt statt.

Der Schöffenrat beabsichtigt, zuerst die bestehenden Märkte zu stärken, bevor neue Märkte eröffnet werden. Zu diesem Ansatz hat auch das Pilotprojekt eines Markts auf dem Kirchberg geführt, das wegen mangelnder Kundschaft eingestellt werden musste. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Luxemburg die Beteiligung von Foodtrucks, da diese dazu beitragen, die Kundschaft anzulocken.
Eine Anpassung der Öffnungszeiten wird von der Stadt gemeinsam mit dem neuen Vorsitzenden des Maarteverband geprüft. Denkbar ist beispielsweise eine Öffnung am Mittwochabend.

Für Händler/innen, die sich an einem der Märkte beteiligen möchten, stehen auf der Website der Stadt Luxemburg Formulare zur Verfügung.
2020 haben sechs Gewerbetreibende diesbezüglich Kontakt mit der Stadt aufgenommen.
Die Stadt Luxemburg prüft für jeden neuen Stand, ob dieser kompatibel mit dem bestehenden Angebot ist. Auch hat der Schöffenrat die zuständige kommunale Dienststelle damit beauftragt, aktiv nach Anbieterinnen bzw. Anbietern zu suchen, die ein Mehrwert wären.

Ein großer Stand ist seit dem Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen weggefallen und wird auch bis zum Jahresende nicht weiter teilnehmen. Dieser war seit Jahren mit seinen Produkten auf dem Markt vertreten. Der betreffende Standplatz steht also ab sofort für eine andere Händlerin bzw. einen anderen Händler zur Verfügung.

Die Zuteilung der Stände erfolgt aufgrund praktischer Überlegungen, wie die Ausrichtung der Stände, die Zugangswege, die Erreichbarkeit für Lastwägen usw. Aufgrund der laufenden Bauarbeiten versucht die Stadt Luxemburg derzeit, die Anzahl der Fahrzeuge an der Place Guillaume II so weit wie möglich zu verringern. In Anbetracht der aktuellen Umstände wäre es denkbar, den Hof des ehemaligen Athénée vorübergehend als Parkplatz für bestimmte Fahrzeuge zu nutzen.

Die Standgebühren sind in der Gebührenverordnung (règlement-taxe) festgelegt. Die Gebühren sind sehr günstig und belaufen sich auf etwa 500 Euro pro Jahr für einen Stand mit einer Länge von 10 Metern. Eine Erhöhung dieser Gebühr ist gegenwärtig nicht geplant.

Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass der Markt während der Ausgangsbeschränkungen sehr gut besucht war, sodass der Schöffenrat mit seiner Entscheidung, den Markt während dieser Zeit nicht zu schließen, sehr zufrieden ist.
Der Markt geht gestärkt aus dieser Krise hervor und darf sich über viele neue Kundinnen und Kunden freuen. Die Stadt Luxemburg hofft, dass es sich dabei um eine nachhaltige Trendwende handelt.