Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Zugang zu Schulgebäuden in Luxemburg-Stadt

FRAGE VON Christa BRÖMMEL

In den Medien wurde Anfang Oktober berichtet, dass es in der Hesperinger Grundschule zu einem sexuellen Übergriff an einer Schülerin gekommen sei. Der mutmaßliche Täter konnte das Schulgebäude anscheinend ungehindert betreten und sich zur Toilette begeben, wo er ein Mädchen sexuell belästigte. Inwiefern können derartige Übergriffe durch die Zugangsregelungen zu Schulgebäuden auf dem Stadtgebiet verhindert werden? Gelten dieselben Regelungen für alle Schulgebäude? Ist es bereits vorgekommen, dass sich Unbefugte Zugang zu einem der städtischen Schulgebäude verschaffen konnten? Wenn ja, wie wurde mit solchen Vorfällen umgegangen und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

Bei einem vor kurzem von Inter-Actions organisierten Vortrag über den sexuellen Missbrauch von Kindern wurde auch auf die Bedeutsamkeit von Kenntnissen über die Strategien der Täter/innen, Vorbeugungsmaßnahmen und Sicherheitskonzepten eingegangen. Welche Maßnahmen werden getroffen, um das Personal der städtischen Schulen und Schülerhorte für sexuelle Gewalt zu sensibilisieren? Welche Schutzvorkehrungen werden in Schulhöfen getroffen?

Grundsätzlich sollte zehn Minuten vor und nach dem Unterricht eine Betreuung gewährleistet sein. Dieses System scheint aber nicht an allen Schulen optimal zu funktionieren und manche der Betreuer/innen sollen sich am Eingang zum Schulgebäude aufhalten, anstatt den Schulhof zu überwachen. Den Eltern bereitet dieser Umstand große Sorge und so bleiben sie oft bis 8:05 oder 8:10 Uhr in der Schule, um sicherzustellen, dass ihren Kindern nichts passiert, während sie im Schulhof an den im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie festgelegten Stellen auf den Unterrichtsbeginn warten. Welche Verhaltensregeln gelten dabei? Werden diese Regeln in allen Gebäuden eingehalten?

ANTWORT VON SCHÖFFIN Colette MART

Die Nachricht von dem Vorfall in Hesperingen beschäftigt den gesamten Schöffenrat. Dass eine pädophile Person, die es geschafft hat, sich Zugang zum Gebäude zu verschaffen, ein Kind allein auf der Toilette antrifft, kann eigentlich nur während des Unterrichts oder nach Unterrichtsende passieren, wenn sich niemand sonst im Gebäude aufhält. Wie der Bildungsminister bereits darlegt hat, herrscht in Schulen zu anderen Tageszeiten ein ständiges Kommen und Gehen (Kinder, Lehrkräfte, Handwerker/innen, Reinigungspersonal usw.).

Während des Tages sind die Türen der Schulen in Luxemburg-Stadt grundsätzlich verschlossen, für Zyklus 1 ab 9:00 Uhr morgens, für alle anderen Zyklen ab 8:00 Uhr. Kinder, die verspätet eintreffen, werden vom Hausmeister oder der Hausmeisterin eingelassen. Es gibt keine einheitlichen Zugangsregelungen für alle städtischen Schulen. Diese werden von den jeweiligen Schulkomitees festgelegt.

Bei dem Vorfall in Hesperingen hat der mutmaßliche Täter laut Medienberichten ein Kind zur Schule gebracht und sich dann versteckt. Anscheinend war es in Hesperingen nicht vorgeschrieben, die Türen zu einem bestimmten Zeitpunkt abzusperren.

In Luxemburg-Stadt dürfen Eltern und andere Begleitpersonen ihre Kinder nur während des ersten Quartals ins Schulgebäude begleiten. Die städtischen Schulgebäude besitzen mehrere Eingänge. Während der Pandemie wurden die Türen regelmäßig geöffnet, um durchzulüften. Eltern war das Betreten der Schulgebäude nicht gestattet. In letzter Zeit trugen viele Menschen Masken, man ist nicht mit allen persönlich bekannt und es waren auch Bedienstete anderer kommunaler Dienststellen in Schulen beschäftigt. Im Hauptgebäude der Schule muss immer ein Pförtner bzw. eine Pförtnerin anwesend sein. Wenn verspätet eintreffende Kinder ab 8:00 oder 9:00 Uhr den Pförtner bzw. die Pförtnerin um Einlass bitten müssen, ist eine effiziente Zugangskontrolle gewährleistet. Die Stadt führt gerade ein einheitliches System mit automatisch öffnenden und schließenden Türen und Überwachungskameras in allen Gebäuden ein. Dieses System ist noch nicht in allen Schulgebäuden vorhanden.

Die Einführung einheitlicher Zugangsregeln in allen städtischen Schulen wäre wünschenswert. Diese Frage wird derzeit von der Cellule juridique (Rechtsreferat), dem Service Maintenance (Dienststelle Wartung) und dem Service Sécurité (Dienststelle Sicherheit) geprüft.

So ein tragischer Vorfall wie jener in Hesperingen ist in Luxemburg-Stadt bisher nicht passiert.

Ein Bewusstsein für sexuelle Übergriffe wird an den städtischen Schulen im Rahmen der Sexualerziehung geschaffen. Der Service Médecine scolaire (Dienststelle Schulärztliche Betreuung) ist die Anlaufstelle für alle Fälle von sexueller Belästigung, egal ob diese inner- oder außerhalb der Schule erfolgt sind. Die Stadt nimmt dieses Thema sehr ernst. Vor einigen Jahren wurde eine Broschüre ausgearbeitet, in der erklärt wird, wie man feststellen kann, ob Kinder Opfer von sexueller Belästigung geworden sind. Diese Broschüre wird Eltern und Lehrkräften zur Verfügung gestellt. Der Schöffenrat wird auch eine neue Sensibilisierungskampagne zu diesem Thema für Lehrkräfte und Erzieher/innen ins Leben rufen. Im Rahmen der Sexualerziehung ist besonders zu betonen, dass sich die Kinder nicht von Unbekannten berühren lassen sollen.

Umsetzung des neuen Gestaltungskonzepts für die Place de l’Étoile

FRAGE VON Guy FOETZ

Am 15. September 2020 wurde von privaten Projektentwicklern und Eigentümern, darunter der Staatsfonds „Abu Dhabi Investment Authority“ (AIDA), ein Konzept für die Neugestaltung der Place de l’Étoile vorgestellt. Nun ist ein weiteres Jahr vergangen, ohne dass dem Gemeinderat ein neuer Teilbebauungsplan (Projet d’aménagement particulier, PAP) vorgelegt worden wäre.

Es liegt ein PAP aus dem Jahr 1992 und ein weiterer aus dem Jahr 2010 vor. Dass an die drei Hektar Land in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum brachliegen und die Stadt nichts unternimmt, während sich die Bevölkerung mit einer nie dagewesenen Wohnungsnot konfrontiert sieht, ist einfach inakzeptabel. Wie weit ist das im September 2020 vorgestellte Projekt bereits fortgeschritten? Wird dem Gemeinderat bald ein neuer PAP vorgelegt werden?

Beabsichtigt der Schöffenrat angesichts der Tatsache, dass noch unbebaute Grundstücke in Zonen, die im allgemeinen Bebauungsplan (PAG) der Stadt schon vor Jahren für die Bebauung vorgesehen wurden, teilweise immer noch nicht als Bauland genutzt wurden, endlich die Möglichkeiten des Gesetzes über die Gemeindeplanung und Stadtentwicklung (loi du 19 juillet 2004 sur l’aménagement communal et le développement urbain) auszunutzen? Ich möchte daran erinnern, dass diese Möglichkeiten neben einem Antrag auf Baulandumlegung durch das Ministerium auch eine Enteignung aus Gründen des öffentlichen Interesses oder die Erhebung einer jährlichen Gebühr für die Nichtnutzung als Bauland umfassen.

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN Lydie POLFER

Die Ausarbeitung des PAP im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Gestaltungskonzepts für die Place de l’Étoile läuft sehr gut. Im Zuge dessen ist die Zusammenarbeit zahlreicher Institutionen (Dienststellen der Stadt und staatliche Stellen) nötig. Die Vorstellung des Vorhabens 2020 fand im Beisein der privaten Bauträger und des Ministers für Mobilität und öffentliche Arbeiten, Herrn François Bausch, statt. Im Rahmen des Vorhabens sind auch eine Abänderung des Verlaufs mehrerer Straßen und eine Verlängerung der Tram bis zum CHL geplant. In diesem Zusammenhang sind viele organisatorische sowie finanzielle Aspekte zu klären. Da die Place de l’Étoile später als Bahnhof am Stadtrand dienen soll, von dem Busverbindungen zu den verschiedenen Wohnvierteln eingerichtet werden sollen, ist auch ein Busparkplatz vorgesehen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird demnächst abgeschlossen sein. Der Schöffenrat und die kommunalen Dienststellen hoffen, den PAP Ende 2021 oder spätestens Anfang 2022 vorlegen zu können. Ich möchte mich bereits jetzt bei allen Akteuren bedanken, die an der Umsetzung dieses großartigen Vorhabens mitgewirkt haben.

Gestaltung der Rue Anatole France in Bonneweg und der Radwege von Bonneweg zum Bahnhof

FRAGE VON François BENOY

Als ich meine Frage einreichte, hatte die Neugestaltung der Rue Anatole France (zwischen der Rue Jean-Pierre Pier und den Kleingärten) gerade erst begonnen. Es war noch nicht ersichtlich, wie die Straße künftig aussehen würde. Die Errichtung neuer Wohnbauten auf dem Plateau in Bonneweg bringt zahlreiche Herausforderungen in Bezug auf die Mobilität mit sich. Welche Vorkehrungen für die sanfte Mobilität wurden getroffen? Ist ein eigener Fahrradstreifen geplant? Wie breit werden die Bürgersteige sein? Welche Maßnahmen sind geplant, damit Radfahrer/innen von diesem neuen Teil von Bonneweg sicher und bequem zum Bahnhof und ins Stadtzentrum gelangen können? Nach dem derzeitigen Stand der Arbeiten sieht es so aus, als würde eine gerade Straße mit zahlreichen Parkplätzen entstehen. Ist ein Ausbau der Radwege zwischen dem Plateau in Bonneweg und dem Stadtzentrum geplant?

ANTWORT VON SCHÖFFE Patrick GOLDSCHMIDT

Ziel der Neugestaltung der Rue Anatole France und der Rue Jean-Pierre Pier ist es, die neuen Viertel, für die ein PAP vorliegt, an die öffentliche Infrastruktur anzubinden. Die Rue Anatole France ist eine Tempo-30-Zone. Diese Zonen sind auf das friedliche Nebeneinander zwischen allen Verkehrsteilnehmenden ausgerichtet, sodass keine speziellen Gestaltungsmaßnahmen für Radfahrer/innen nötig sind. Da die Rue Anatole France eine Sackgasse ist, gibt es keinen Durchgangsverkehr.

Die Bürgersteige sind zwei bis drei Meter breit.

Im Rahmen der Neugestaltung wird die Rue Anatole France mit mehreren Versätzen versehen und zu beiden Seiten der Straße werden Parkplätze angelegt. Ziel der Seitenversätze und der dahinterliegenden Parkplätze ist es, den geraden Straßenverlauf zu durchbrechen und dadurch eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit zu erreichen.

Radfahrer/innen, die vom Plateau in Bonneweg in die Oberstadt gelangen möchten, können entweder den Radweg PC 1 entlang der Alzette und dann den Fahrstuhl im Grund nehmen oder über die Tempo-30-Zonen in Bonneweg und anschließend über den Viadukt oder die Adolphe-Brücke ins Stadtzentrum fahren, wobei nur die Rocade de Bonnevoie ein kleines Hindernis darstellt.

Die Umsetzung provisorischer Maßnahmen, darunter die Anbringung von Ampeln und „Rechtsabbieger-Pfeilen“ für Radfahrer/innen oder die Einrichtung von Fahrradstraßen, wird derzeit für verschiedene Orte auf dem Stadtgebiet geprüft, darunter auch einige Stellen in Bonneweg. Entsprechende Vorschläge sollen dem Schöffenrat in den nächsten Wochen vorgelegt werden.

Bereitstellung eines Arbeitsraums für kreatives Schaffen für das CEPA

FRAGE VON Claudie REYLAND

Die Stadt unterstützt unzählige kulturelle und multikulturelle Aktivitäten. Um den Dialog zwischen verschiedenen Kulturen und Generationen weiter zu fördern, sollte die Bevölkerung Kultur jedoch nicht nur „konsumieren“ können, sondern auch selbst Gelegenheit erhalten, sich schöpferisch zu betätigen. Das vor mehr als 40 Jahren ins Leben gerufene CEPA (Centre pour la création des arts), auch als „Summerakademie“ bekannt, hat sich im Bereich der kulturellen Aktivitäten und außerschulischen künstlerischen Erziehung einen Namen gemacht. Derzeit ist das CEPA im Gebäude „Carré“ untergebracht, aus dem es aber im Juli oder August 2022 voraussichtlich ausziehen muss. Anscheinend wurden bisher keine geeigneten Ersatzräumlichkeiten gefunden, in denen das Zentrum seine Tätigkeit fortführen kann. Hat das CEPA bezüglich der Suche nach einem neuen Standort Kontakt mit dem Schöffenrat aufgenommen? Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass es auf dem Stadtgebiet Raum für Vereinigungen wie das CEPA geben muss? Ist es dem Schöffenrat ein Anliegen, die Kreativität von Jugendlichen und Junggebliebenen auf dem Stadtgebiet zu fördern? Ist dem Schöffenrat bewusst, dass kreatives Schaffen ein wichtiges Mittel darstellt, um einen interkulturellen Dialog anzustoßen und auf diese Weise eine soziale, interkulturelle und inklusive Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen? Sollte der Schöffenrat seiner Meinung nach eine wichtige Rolle beim Erhalt derartiger Orte des kreativen Schaffens auf dem Stadtgebiet spielen, beispielsweise durch Bereitstellung eines Gebäudes?

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN Lydie POLFER

Die Stadt ist sich der hohen Bedeutung der Kultur im Allgemeinen und des CEPA im Besonderen bewusst. Sowohl der aktuelle als auch alle früheren Schöffenräte haben das CEPA unterstützt. Seit 2016 erhält die Vereinigung einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15 000 Euro. Das CEPA hat die Stadt um Hilfe bei der Suche eines neuen Gebäudes gebeten. Bis jetzt wurde jedoch kein Gebäude gefunden, das in Bezug auf hygiene- und sicherheitstechnische Aspekte alle Voraussetzungen erfüllt.

Die Förderung der Kreativität nimmt für uns einen hohen Stellenwert ein, weshalb wir alle dahingehenden Initiativen unterstützen. Die Stadt verfügt über ein breites Kulturangebot, das von Theatern, über das Konservatorium und die Rotondes, bis hin zu den beiden städtischen Museen reicht. In der Villa Vauban werden beispielsweise zu jeder Ausstellung pädagogische Aktivitäten für Kinder angeboten. Auch im „Future Lab“ des Theaters steht die Förderung von Kreativität im Mittelpunkt.

Einige kulturelle Aktivitäten werden in Privaträumlichkeiten organisiert – so beispielsweise das Projekt „Hariko“. Es kann vorkommen, dass die betreffenden Privaträumlichkeiten irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen. Für die Gemeinde stellt es meist eine große Herausforderung dar, geeignete Ersatzräume zu finden. Wenn wir die Gelegenheit hätten, weitere Räumlichkeiten für die Förderung kreativer Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen, würden wir diese wahrnehmen. Auch im ehemaligen Schlachthaus in Hollerich wird ein derartiges Projekt umgesetzt. Die kommunalen Dienststellen werden ihre Suche nach einem neuen Standort für das CEPA fortsetzen. Es bestehen auch gute Aussichten, dass das CEPA nicht im Sommer 2022 aus seinen aktuellen Räumlichkeiten ausziehen muss. Die Stadt wird sich jedenfalls dafür einsetzen.

Zugang zum Hof der Grundschule „Demy Schlechter“

FRAGE VON Christa BRÖMMEL

Laut den Informationen auf der Website der Stadt Luxemburg sind die Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Dies gilt auch für den Hof der Grundschule „Demy Schlechter“. An langen Schultagen (Montag, Mittwoch, Freitag) wird der Schulhof nach dem Unterricht allerdings durch automatische Türen verschlossen, sodass er nur von Kindern genutzt werden kann, die den Schülerhort besuchen und nach dem Unterrichtsende um 16:00 Uhr vor Ort bleiben. Der Elternverein der Schule hatte bereits darum gebeten, den Schulhof für alle Kinder zugänglich zu machen.

Kann der Schöffenrat bestätigen, dass dieser Schulhof seit Anfang des Jahres nur bis 18:00 Uhr zugänglich ist, obwohl die Schulhöfe laut den Angaben auf der Website der Stadt von April bis Oktober bis 22:00 Uhr und von November bis März bis 18:00 Uhr geöffnet sein sollten? Warum haben nicht alle Kinder Zugang zum Hof der Schule „Demy Schlechter“? Wer kann von den allgemeinen Regeln abweichende Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen zu den Schulhöfen beschließen? Wurden in diesem Fall alle betroffenen Parteien angehört? Sollten Kinder nach Meinung des Schöffenrats Zugang zu Spielmöglichkeiten in der Nähe ihres Wohnsitzes haben, um ihre Eigenverantwortung und Selbstständigkeit zu fördern? Wurden bei der Beurteilung der Frage, ob der Spielplatz der Schule „Demy Schlechter“ nach dem Unterricht nur für die für den Schülerhort angemeldeten Kinder oder für alle Kinder zugänglich sein soll, alle Gesichtspunkte berücksichtigt? Könnten die automatischen Türen erst nach 18:00 bzw. 22:00 Uhr geschlossen werden? Sollten während der normalen Öffnungszeiten unerwünschte Besucher/innen den Spielplatz aufsuchen, könnten beispielsweise die Mitarbeitenden des Präventions- und Mediationsdiensts „À vos côtés“ eingreifen.

ANTWORT VON SCHÖFFIN Colette MART

Meine Vorgängerin Viviane Loschetter hat dafür gesorgt, dass die Schulhöfe für alle Kinder des jeweiligen Stadtviertels zugänglich sind, auch außerhalb des Unterrichts. Diese gute Idee ist insofern sinnvoll, als die Kinder so einen sicheren Ort zum Spielen haben und die Schulhöfe dadurch Teil des Alltagslebens im Stadtviertel sind. Seitdem hat die Stadt allerdings zahlreiche Beschwerden seitens Lehrkräften und Eltern bezüglich diverser unerwünschter Gegenstände (Zigarettenstummel, Präservative, Abfälle usw.) erhalten, die auf den Schulhöfen weggeworfen wurden. Es wurde beschlossen, die Schulhöfe trotzdem offen zu lassen, sie aber häufiger zu reinigen.

Die Situation in der Rue Demy Schlechter ist speziell, da der Schulhof auch als Spielplatz unter freiem Himmel für den Schülerhort dient. Es ist keine leichte Aufgabe, den gesamten Schulhof ständig im Auge zu behalten, um zu wissen, welche Kinder welchen Alters sich wo aufhalten.

Die aktuelle Regelung wurde mit allen Betroffenen (Eltern, Lehrkräfte und Personal des Schülerhorts) abgesprochen. Es waren auch Kontrollen durch Gemeindebedienstete angedacht worden. Es bestand allerdings die Sorge, dass der Spielplatz nicht sicher genug für jüngere Kinder sei, wenn auch ältere Kinder Zugang zum Schulhof hätten. Darüber hinaus stellt sich die Frage der Haftung, da das Personal des Schülerhorts die Aufsicht über die Kinder des Schülerhorts wahrnehmen muss. Deshalb wurde bereits vor Jahren beschlossen, dass die Grundschule „Demy Schlechter“ einen geschlossenen Campus bildet, auf dem sich nur die für den Schülerhort angemeldeten Kinder sowie alle Kinder, die direkt nach dem Unterricht dort spielen möchten, aufhalten dürfen.

Nach den schweren Vorfällen in Bonneweg und Hesperingen muss ein Gleichgewicht zwischen Spielmöglichkeiten und Sicherheitsbedenken gefunden werden. Im Falle der Grundschule „Demy Schlechter“ ist die aktuelle Lösung für alle Beteiligten am besten.