Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Reservierungen zur Nutzung der städtischen Schwimmbäder

FRAGE VON TOM KRIEPS

Aktuell ist die Nutzung der städtischen Schwimmbäder Bonneweg und Belair Personen vorbehalten, die im Voraus einen Zeitabschnitt reserviert haben. Die Reservierung kann telefonisch beim Schwimmbad Bonneweg vorgenommen werden. Dieses System war jedoch vorübergehend überlastet. Darüber hinaus erscheint es veraltet, telefonisch Reservierungen vorzunehmen. Wäre es möglich, ein Online-Reservierungssystem einzuführen, über das Nutzerinnen und Nutzer Zeitabschnitte reservieren können?

ANTWORT VON SCHÖFFIN SIMONE BEISSEL

Nach Feststellung des Problems der Überlastung wurde eine Telefonzentrale mit mehreren Telefonapparaten im Schwimmbad Bonneweg eingerichtet. Die Nutzerinnen und Nutzer wurden gebeten, für einen Besuch des Schwimmbads Belair am Wochenende die Reservierungen ab Mittwoch vorzunehmen, bzw. ab Montag für einen Besuch des Schwimmbads Bonneweg in der Woche. So soll vermieden werden, dass zu Wochenbeginn zu viele Reservierungen eingehen. Die Einrichtung eines Online-Reservierungssystems hätte deutlich höhere Kosten mit sich gebracht, welche die Stadt für unverhältnismäßig hielt, zumal eine Rückkehr zur Normalität zu erwarten ist. Das Reservierungsverfahren funktioniert aktuell einwandfrei.

Neue Stundenpläne in der Grundschule

FRAGE VON CHRISTA BRÖMMEL

Die Stundenpläne der öffentlichen Schulen der Stadt ändern sich ab dem 15. September 2021, was von der Stadt zur Anpassung an die geltende Gesetzgebung so entschieden wurde. Die Kinder haben somit montags, dienstags und freitags eine längere Mittagspause. Aktuell findet an diesen Tagen für die Zyklen 2 bis 4 vor der Mittagspause das Betreute Lernen statt, während dies für die Zyklen 3 und 4 künftig nur noch montags und freitags am Ende des Schultags angeboten wird. Diese Änderungen wurden den Eltern erst rund einen Monat vor den Sommerferien mitgeteilt und das entsprechende Schreiben war nur auf Französisch, Deutsch und Englisch verfasst. In dem Schreiben wurden die Eltern aufgefordert, ihre Kinder bis zum 30. Juni zum Betreuten Lernen anzumelden.

Wie fielen die Reaktionen aus und welche Fragen und Bedenken hatten die Eltern nach Ankündigung dieser Änderungen? Konnte die Stadt vor diesem Hintergrund Unterschiede in Bezug auf die sozioökonomische Situation der Familien feststellen? Wie gedenkt sie gegebenenfalls darauf zu reagieren, um die Lebensbedingungen der Kinder aus diesen Familien nicht zu verschlechtern? Hatten diese Änderungen einen Einfluss auf die Anmeldungen zu den Foyers scolaires (Schülerhorten) und Sportvereinen? Wurde im Nachgang zu dieser Entscheidung eine Strategie für die Kommunikation (und die Bearbeitung der Reaktionen und Fragen) ausgearbeitet? Hat der Schöffenrat der Stadt Luxemburg die Einrichtung einer telefonischen Helpline und/oder einer Rubrik mit häufig gestellten Fragen und Antworten auf der Website der Stadt Luxemburg in Betracht gezogen, um einen direkten Kontakt mit den Eltern herzustellen?

Meiner Ansicht nach hätte die Mitteilung in einem anderen Format als per einfaches Schreiben und auch zusätzlich in anderen Sprachen (insbesondere auf Portugiesisch) erfolgen müssen. Warum können die Eltern ihre Kinder nicht nur zu einer Lerneinheit pro Woche anmelden? Gedenkt der Schöffenrat die Vorgehensweise bei den Hausaufgaben in Absprache mit der Regionaldirektion zu überdenken, da die genauen Anweisungen des ministeriellen Rundschreibens anscheinend nicht von allen Mitgliedern des Lehrkörpers auf identische Weise angewandt werden? Wird eine Folgenabschätzung zu den neuen Stundenplänen durchgeführt? Wann wird diese verfügbar sein und ist die Einbindung aller Eltern, des Lehr- und sozialpädagogischen Personals sowie der Kinder geplant, beispielsweise mittels einer Umfrage?

ANTWORT VON SCHÖFFIN COLETTE MART

Der Service Enseignement (Dienststelle Schulen) erhielt zahlreiche schriftliche und mündliche Rückfragen, insbesondere von Familien aus sozioökonomisch privilegierteren Kreisen. Die Fragen zu Änderungen des Stundenplans der Schulen sind oft eng mit Änderungen in Bezug auf das Betreute Lernen verbunden. Häufig wurde nachgefragt, ob die Stadt nicht ebenfalls die Betreuung der Geschwister der zum Betreuten Lernen angemeldeten Kinder für dessen Dauer sicherstellen kann. Die nicht zum Betreuten Lernen angemeldeten Geschwister können in den Foyers scolaires angemeldet werden. Werden Kinder sowohl zum Betreuten Lernen als auch im Foyer angemeldet, organisieren die betreffenden Foyers die Rückkehr zum Foyer nach Ende des Betreuten Lernens. Die Eltern können somit die Kinder (Geschwister) gemeinsam im Foyer abholen, entweder um 17:15 Uhr oder um 18:00 Uhr bzw. 18:30 Uhr. Für einige Familien können etwas höhere Kosten anfallen. Die Gebühren sind nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt: Einkommensschwache Personen zahlen sehr geringe Gebühren, und die Stadt übernimmt im Rahmen einer Sozialakte für Kinder, deren Familien sich dies nicht leisten können, die gesamten Gebühren für den Foyer scolaire.

Die Stadt bietet keine Betreuung in den Schulen parallel zum Betreuten Lernen an. Nicht im Foyer scolaire angemeldete Kinder, deren Eltern sie nicht um 12:00 Uhr an der Schule abholen können, können für die Dauer der Mittagspause im Foyer scolaire angemeldet werden. Eltern, die sich nicht um 12:00 Uhr an der Schule einfinden können, ihre Kinder aber dennoch zum Mittagessen abholen möchten, werden gebeten, sich in dringenden Fällen für eine individuelle Lösung an die Leitung des betreffenden Foyer scolaire zu wenden. Die Stadt bittet die Eltern, die neuen Anmeldezeiten einzuhalten, und würde es begrüßen, wenn die Eltern ihre Planung dementsprechend ausrichten könnten. Eine Aufsicht durch die Lehrkraft ist in den Schulen bis zu zehn Minuten nach Ende der Schulstunde gewährleistet. Die Auswirkungen der Änderungen hinsichtlich Anmeldungen im Foyer scolaire lassen sich bisher nur schwer abschätzen. In Bezug auf die Auswirkungen auf die Aktivitäten der Sportvereine ist insbesondere die LASEP zu nennen. Die Kinder der Zyklen 1 und 2 können zwischen 16:00 und 17:00 Uhr an den Kursen der LASEP teilnehmen, sofern sie nicht das Betreute Lernen in Anspruch nehmen. Die Stadt ist bestrebt, die Aktivitäten der LASEP in jedem Stadtviertel anzubieten. Ziel ist es dabei, die Schwimmfähigkeit der Kinder über die LASEP und in Zusammenarbeit mit dem Verein Swimming Luxembourg a.s.b.l. zu verbessern. Eine Zusammenarbeit mit anderen Sportvereinen (z. B. Badminton-Vereine) ist in diesem Rahmen möglich. Die Kinder können an den Aktivitäten der anderen Vereine jeweils dienstags, donnerstags und samstags teilnehmen. Die Anmeldung der Kinder zum Betreuten Lernen ist nicht Pflicht, und die Stadt nimmt keine Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern entgegen, die keine Hilfe benötigen. Kinder, die lediglich betreut werden sollen, sind in den Foyers scolaires anzumelden.

Die Änderungen wurden den Eltern schnellstmöglich mitgeteilt, d. h. nachdem der Arbeitskreis seine Arbeit abgeschlossen hatte und die erforderlichen Beschlüsse auf Ebene des Schöffen- und Gemeinderates gefasst wurden. Beim Schöffenrat sind keine Beschwerden eingegangen. Diesbezüglich hat sich auch kein Elternkomitee an mich gewandt. Die Elternvertreter/innen der Schulkommission haben ebenfalls keine Beschwerden eingereicht. Ein am Arbeitskreis mitwirkendes Mitglied der Elternvertretung brachte die Sichtweise der Eltern ein.

Dem Service Enseignement zufolge begrüßen die Eltern im Allgemeinen die Verlängerung der Mittagspause. Die längere Mittagspause verhindert ebenfalls, dass manche Kinder – insbesondere mit besonderen Bedürfnissen – weniger schnell ermüden. Die Stadt bearbeitet die Anfragen auf Einzelfallbasis, um die Eltern bestmöglich zu unterstützen und passende Lösungen zu finden.

Leider haben manche Lehrkräfte angekündigt, kein Betreutes Lernen mehr zu organisieren. Die Stadt wäre der Regionaldirektion dankbar für deren Unterstützung, um den Lehrkörper für die Wichtigkeit des Betreuten Lernens zu sensibilisieren. Ich hoffe, dass die neuen Referendare und Lehrbeauftragten dazu beitragen werden, die Weiterführung dieses wichtigen Angebots sicherzustellen, und ich zähle auf die Kooperation und das Verständnis des Lehrpersonals bezüglich dieser notwendigen Änderungen.

Unter anderem wurden die Inhalte der Hausaufgabenhilfe im Arbeitskreis besprochen. Entsprechende Vorschriften wurden gemeinsam mit der Generaldirektion erstellt, und eine diesbezügliche Beurteilung soll nach drei Jahren durchgeführt werden. Die Stadt hat zu prüfen, ob ihre Dienststellen die Änderung gut bewältigt haben. Die Änderungen müssen ab nächsten Herbst umgesetzt werden und auf alle auftretenden Probleme ist rasch zu reagieren. Daher treten die neuen Stundenpläne zu Schuljahresbeginn in Kraft, die Änderungen beim Betreuten Lernen dagegen erst nach den Herbstferien. Der Schöffenrat kann bei der Abstimmung ausführlichere Informationen über die endgültige Organisation in den Schulen zur Verfügung stellen.

Parzellierung von Grundstücken in der <i>Rue Kohlenberg</i> / <i>Rue des Champs</i>

FRAGE VON CATHY FAYOT

Am 14 Dezember 2020 hat der Gemeinderat die Parzellierung der Grundstücke Nr. 84 und 86 in der Rue Kohlenberg und Nr. 13 in der Rue des Champs beschlossen. Die Mitglieder der Commission du développement urbain et économique (Kommission für Stadt- und Wirtschaftsentwicklung), die sich bei ihrer Sitzung am 2. Dezember 2020 mit besagtem Projekt beschäftigten, wurden über das Anliegen der Anfrage („Zusammenlegung von drei Grundstücken, um einen neuen Bauplatz für einen Neubau zu schaffen“) und darüber in Kenntnis gesetzt, dass zu diesem Zeitpunkt all diese Grundstücken bebaut sind. Fotos der entsprechenden Gebäude waren nicht verfügbar.

Das 2016 gebaute Wohnhaus mit der Hausnr. 13 in der Rue des Champs wurde zwischenzeitlich abgerissen. Es handelte sich dabei um einen hochwertigen Massivbau in gutem Zustand mit Fensterrahmen aus Stein und einem Kupferdach. Der Abriss des Gebäudes ist eine Verschwendung von Energie und Baumaterial. Wurden beim Abriss dieses Gebäudes die Kriterien der nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes und des schonenden Umgangs mit Ressourcen und Energie berücksichtigt? Diese Fragen werden umso drängender in Zeiten der Ressourcenknappheit und angesichts der schwierigen Entsorgung von Baustellenabfällen. Wie gedenkt die Stadt zukünftig im Dialog mit den Eigentümerinnen und Eigentümern solche Situationen zu vermeiden, insbesondere bei der Einbindung bestehender Gebäude in neue Bauvorhaben?

ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER

Das betreffende Parzellierungsvorhaben wurde vom Gemeinderat am 14. Dezember 2020 genehmigt, da es alle geltenden Bestimmungen erfüllte. Die Stadt kann den Abriss eines Gebäudes nicht verweigern, es sei denn, es handelt sich dabei um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Die Genehmigung zum Abriss des Wohngebäudes wurde am 14. Oktober 2020 bekanntgegeben. Die Abfallgesetzgebung (loi du 18 décembre 2015 modifiant la loi modifiée du 21 mars 2012 relative aux déchets) sieht vor, dass bei jedem Abriss eines Gebäudes „die Abfallvermeidung berücksichtigt werden muss“. Die verschiedenen Arten von Baustellenabfällen müssen getrennt entsorgt werden. Seit 2017 muss jeder Neubau der Energieklasse AAA entsprechen, was auch auf das neue Projekt auf den oben erwähnten Parzellen zutrifft. Die Stadt sucht immer den Dialog mit den Grundstückseigentümern, um ggf. die Möglichkeit der Vermeidung eines Abrisses zu erörtern. Infolgedessen entscheiden sich manche Eigentümer/innen gegen den Abriss und für die Renovierung und Einbindung des Gebäudes in das neue Bauvorhaben. Es gibt jedoch keine Rechtsgrundlage, in deren Rahmen die Stadt die Eigentümer/innen zu einer bestimmten Vorgehensweise verpflichten könnte.