Analytischer Bericht
Live-Übertragung der Sitzung
Anlegung eines Fahrradwegs entlang der Avenue Pasteur
Fragen von Elisabeth Margue
Es wurden lange politische Debatten darüber geführt, ob die Anlegung eines Fahrradwegs auf dem Limpertsberg notwendig und möglich sei. Nach mehreren Gesprächen zwischen dem Schöffenrat und den Bewohnerinnen und Bewohnern des besagten Stadtviertels wurde eine Alternative erarbeitet, die sowohl die Besonderheiten des Viertels als auch die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung berücksichtigt. Da dieser Alternativvorschlag von den Anwohnerinnen und Anwohnern im Viertel gut aufgenommen wurde, fand am 24. Februar 2020 eine diesbezüglich Abstimmung im Gemeinderat statt.
Aufgrund langwieriger Gespräche mit dem Umweltministerium hinsichtlich der Beseitigung einiger Bäume wurde die Umsetzung des beschlossenen Vorhabens verschoben.
Vor einigen Wochen organisierte die Stadt ein erneutes Informationstreffen zu den für die Anlegung des Fahrradwegs geplanten Straßenbauarbeiten. Bei dieser Gelegenheit wurden einige Kritikpunkte formuliert. Die Bürgermeisterin kündigte die erneute Prüfung des Projekts seitens der zuständigen Dienststellen mit Blick auf diese Kritikpunkte an.
Darüber hinaus wurden vor einigen Wochen Flyer von der Gruppe déi Gréng auf dem Limpertsberg verteilt. Diese Flyer bewarben die Einrichtung einer Begegnungszone auf der Strecke, für die der Gemeinderat bereits einen separaten und gesicherten Fahrradweg beschlossen hat.
Meiner Ansicht nach sollte die politische Debatte nicht erneut aufgenommen werden, da wir diesbezüglich schon lange und ausführliche Gespräche geführt haben und zu der Einigung gekommen sind, den betreffenden Fahrradweg anzulegen. Den Bewohnerinnen und Bewohnern auf dem Limpertsberg und den Fahrradfahrenden allgemein ist an der Realisierung eines sicheren Fahrradwegs gelegen.
Ich bitte Sie uns über die Folgemaßnahmen zu informieren, die für das vom Gemeinderat am 24. Februar 2020 beschlossene Projekt geplant sind.
Antwort von Patrick Goldschmidt
Ich bedanke mich bei Gemeinderätin Margue für die Frage zu diesem wichtigen Projekt, das eine lange Vorgeschichte hat. Vor etwas mehr als zwei Jahren wurde das Thema einer sicheren Fahrradverbindung entlang der Avenue Pasteur im Rahmen einer Besprechung zwischen dem Schöffenrat und dem Örtlichen Zweckverband Limpertsberg aufgegriffen. Im Juli 2019 wurde in der Victor-Hugo-Halle auf dem Limpertsberg erneut ein Einwohnertreffen zu diesem Thema organisiert, bei dem wir mit den Bürgerinnen und Bürgern alle Alternativen besprochen haben. Daraufhin wurde ein Projekt erarbeitet. Der Schöffenrat initiierte anschließend einen partizipativen Prozess und sprach mit den Bewohnerinnen und Bewohnern auf dem Limpertsberg. Die Grünen, die sich stets für Bürgerbeteiligung aussprechen, taten genau das Gegenteil, indem sie den Bürgerinnen und Bürgern mit ihrem Flyer fertige Ideen vorsetzten.
In den Jahren 2019 und 2020 haben unsere Dienststellen jede mögliche Lösung im Detail geprüft. In meinem Beitrag zur Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2020, abrufbar auf der Website der Stadt (im Livestream-Archiv unter dem Punkt „Verkehr“), wird deutlich, dass ich unseren Ansatz als vorläufige Kompromisslösung präsentiert habe, mit der sich der Schöffenrat, die Bürger/innen und der Örtliche Zweckverband einverstanden erklärten. Diese Lösung ist nicht optimal, aber sie verspricht eine signifikante Verbesserung, zumindest auf dem Streckenabschnitt bis zum „Lycée des Garçons“. Eine endgültige Lösung kann erst gefunden werden, wenn eines der Gymnasien vom Limpertsberg weggezogen ist, denn dann würden deutlich weniger Busse auf der Strecke verkehren. Die Tatsache, dass die Grünen laut ihres Flyers auf der besagten Gemeinderatssitzung im Februar 2020 gegen das Projekt gestimmt hätten, obwohl sie sich ihrer Stimme enthielten, zeigt, wie genau es die Grünen mit der Wahrheit nehmen.
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir die notwendigen Genehmigungen bei den verschiedenen Ministerien beantragt, und eine Anfrage blieb über einen längeren Zeitraum unbeantwortet. Im Juni 2021 trafen wir uns mit dem zuständigen Ministerium und konnten rasch eine Lösung finden. Der Service Voirie (Dienststelle Straßen) arbeitete daraufhin einen Ausführungsplan aus, der den Anwohnerinnen und Anwohnern am 13. Juni im Rahmen einer Baustellenbesprechung vorgestellt wurde.
Pandemiebedingt entstand jedoch eine neue Situation: Der Schöffenrat genehmigte allen Betreiberinnen und Betreibern von Restaurants und Cafés, einen Freisitz vor ihren Lokalen einzurichten. Ein Betreiber sprach sich gegen die Anlegung eines Fahrradwegs vor seinem Café aus, da er ansonsten keinen Freisitz hätte aufbauen können. Deshalb erklärte die Bürgermeisterin in der Sitzung vom 13. September, dass die Stadt das gesamte Vorhaben noch einmal genau prüfen werde. Es wurde angekündigt, dass die Bewohner/innen vom Limpertsberg einige Wochen später erneut dazu eingeladen würden, gemeinsam die beste Lösung zu finden. Dabei sollte nicht nur der Busverkehr berücksichtigt werden, sondern auch geprüft werden, ob alle Restaurants und Cafés die aktuell vorhandenen Freisitze beibehalten können, sobald der Fahrradweg, wie vom Gemeinderat beschlossen, angelegt ist. Wir glauben, dass es mögliche Lösungen gibt, und diese wollen wir nächsten Samstag im Studio des Grand Théâtre vorstellen. Alle Interessierten können nach vorheriger Anmeldung dieser Sitzung beiwohnen. Wir wollen erneut erklären, warum bestimmte Lösungen nicht in Frage kommen, und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich dazu zu äußern.
Eine Zählung der Schulbusse ergab Folgendes: Von Montag bis Freitag fahren täglich über 200 Busse die Avenue de la Faïencerie oder die Avenue Victor Hugo hinauf bzw. diese beiden Straßen und die Avenue Pasteur hinunter. Auf dem Rückweg benutzt ein Großteil der Busse (140) die Avenue Pasteur, die im unteren Teil sehr schmal verläuft. Das unterstreicht die Notwendigkeit der Einrichtung eines sicheren Radwegs. Der Schöffenrat möchte nicht, dass sich die Busse zwischen der Avenue de la Faïencerie und der Avenue Victor Hugo aufteilen. Sobald ein Großteil der Schulen an andere Standorte verlegt wurde, haben wir neue Möglichkeiten, um den Verkehr auf dem Limpertsberg zu organisieren.
Ich lade die Opposition herzlich dazu ein, mit uns zusammenzuarbeiten. Ich bedaure, dass sich die Opposition bei der Abstimmung zu der von uns vorgeschlagenen Übergangslösung der Stimme enthalten hat, denn wir hätten kurzfristig etwas für den Fahrradverkehr tun können. Der im Flyer der Grünen präsentierte Vorschlag bedingt Infrastrukturarbeiten mit einer Umsetzungsfrist von zwei bis drei Jahren. Aufgrund der mangelnden Unterstützung seitens der Opposition war es uns leider nicht möglich, die Umstände für die Fahrradfahrenden zu verbessern.
Elektromagnetische Felder in der Stadt Luxemburg
Frage von Guy Foetz
Laut Umweltbericht 2019 lässt der Ausbau der Mobilfunknetze die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger über die gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern und insbesondere im Hinblick auf die Einführung der 5G-Technologie wieder aufleben. Die Stadt hat ein neues Gerät erworben, um diesbezüglich Messungen durchzuführen. Sie ist darüber hinaus dem Aufruf des Landes Luxemburg gefolgt und hat sich für die Durchführung von Pilotprojekten im Bereich 5G beworben.
Der Umweltaktionsplan 2020 der Stadt sieht unter anderem vor, die elektromagnetische Belastung im öffentlichen Raum einzudämmen. Dazu dienen ein Frequenzkataster und die Charta für elektromagnetische Felder, die Anwendung der Charta für elektromagnetische Hotcity-Felder sowie die Wiedereinführung des Frequenzkatasters für den Mobilfunk im Zusammenhang mit der Entwicklung der 5G-Technologie/„Smart Cells“ (Pilotprojekt im Rahmen der nationalen Projektausschreibung).
Was ergaben die Messungen der elektromagnetischen Felder im Stadtgebiet und welche Tendenzen sind erkennbar? Können wir auf eine erhöhte elektromagnetische Belastung schließen, die sich als gesundheitsschädigend erweisen könnte? Wie steht es um die Überwachung und Vorhersage elektromagnetischer Felder im Bereich 5G? Wie hat sich das Pilotprojekt zur Wiedereinführung der Frequenzkataster für den Mobilfunk im Zusammenhang mit dem Ausbau von 5G/„Smart Cells“ entwickelt?
Antwort von Serge Wilmes
Zunächst möchte ich betonen, dass die Verantwortlichkeit für die Messung der elektromagnetischen Felder, die Kontrolle zur Einhaltung der Grenzwerte und die Vermeidung gesundheitsschädlicher Auswirkungen per Gesetz nicht der Stadt Luxemburg, sondern dem Land obliegt. Dennoch führt die Stadt seit 2009 auf freiwilliger Basis entsprechende Maßnahmen durch.
Das im Jahr 2009 eingeführte Frequenzkataster für den Mobilfunk liefert Informationen zu elektromagnetischen Feldern im gesamten Stadtgebiet. Es war vorgesehen, dieses Kataster in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Leider war dies aufgrund der fehlenden Unterstützung seitens der staatlichen Behörden und Mobilfunkbetreiber bisher nicht möglich. Wir befinden uns bereits mit den Zuständigen im Gespräch, aber es liegt noch viel Arbeit vor uns.
Im Übrigen sind zehn Messpunkte über das Stadtgebiet verteilt. Allerdings lassen die Messungen der vergangenen Jahre, einzusehen auf der Website der Stadt, keine klare Tendenz erkennen und erlauben keine statistischen Rückschlüsse, da es sich um punktuelle Messungen handelt und die Anzahl der Messpunkte für derlei Zwecke unzureichend ist.
Die Frage nach dem Schwellenwert, ab dem die elektromagnetische Strahlung gesundheitsgefährdend ist, lässt sich von den Dienststellen der Stadt kaum beantworten, denn auch in der Wissenschaft gibt es dazu keinen Konsens. Einigkeit scheint nur darüber zu bestehen, dass unter einem Wert von 0,6 Volt pro Meter eine Gesundheitsgefahr ausgeschlossen werden kann. Die Stadt stellt sicher, dass dieser Grenzwert mit der Installation der Hotcity-Antennen nicht überschritten wird.
Für die noch sehr junge 5G-Technologie existieren noch keine standardisierten Messprotokolle. Die Stadt bereitet ein Pilotprojekt vor, um den Virtual-Reality-Service „Urban Timetravel“ mit der 5G-Technologie zu betreiben. Zum einen möchten wir dadurch die Möglichkeiten der Technik aufzeigen, zum anderen wollen wir die daraus resultierende Strahlung mit der Unterstützung einer externen Forschungseinrichtung messen. Das Land und die Mobilfunkbetreiber sind involviert und wir wollen diese Gelegenheit nutzen, um das Frequenzkataster für den Mobilfunk zu aktualisieren und die 5G-Technologie darin aufzunehmen.
Die Stadt möchte folglich in diesem Bereich auf freiwilliger Basis aktiver werden und mehr Daten sammeln, ist jedoch auf die Mitwirkung anderer Akteure angewiesen.
Frage von Guy Foetz
Wäre es zumindest möglich, uns die vorliegenden Daten zur Verfügung zu stellen und diese im Rahmen einer Sitzung der zuständigen beratenden Kommission zu besprechen?
Antwort von Lydie Polfer
Sehr gern. Aber auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass uns keine aussagekräftigen Daten zur Verfügung stehen.
Befestigung der Trennwände an der Terasse einer Weinstube
Frage von Tom Krieps
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Betreiber einer Weinstube auf der Place d’Armes die Trennwände seiner Terasse mit Schrauben im Boden befestigt hat. Das finde ich sehr fragwürdig. Es handelt sich faktisch um eine permanente Installation. Auch wenn die Schrauben wieder gelöst werden können, stellen diese im Boden verankerten Trennwände meiner Meinung nach eine Gefahrenquelle dar. Wenn viele Menschen durch die Straßen schlendern, könnten sie sich an den Installationen stoßen und verletzen. Meiner schriftlichen Anfrage liegt ein Foto bei. Entspricht diese Art der Befestigung von Trennwänden den geltenden Regelungen?
Antwort von Lydie Polfer
Ich danke Rat Krieps für seine engagierte Arbeit. Diese Situation entspricht tatsächlich nicht den geltenden Bestimmungen. Die betreffende Fläche erfüllt die Vorgaben, die Befestigung der Trennwände jedoch nicht. Unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Anfrage von Rat Krieps sind unsere Dienststellen mit dem Besitzer des betreffenden Geschäfts in Kontakt getreten. Letzterer merkte an, dass diese Installationen bereits unter dem vorhergehenden Besitzer existierten. Er hat sich jedoch verpflichtet, die Konstruktionen vor der nächsten Saison zu entfernen. In Zeiten von Corona kann die Lieferung von neuen Trennwänden einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Stadt Luxemburg befugt ist, derlei und ähnliche Einrichtungen (wie die Blumenkästen auf der Place d‘Armes) im Boden zu verankern.
Dienstleistung „Call-a-Bus“
Frage von Guy Foetz
Die Dienstleistung „Call-a-Bus“, auch bekannt unter ihrer früheren Bezeichnung „Rollibus“, ist eine öffentliche Transportdienstleistung mit Beförderung von Tür zu Tür und richtet sich an Personen im Rollstuhl und Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt ab dem 70.°Lebensjahr.
Gerüchten zufolge ist die Anzahl der Personen, die diese Dienstleistung regelmäßig nutzen, drastisch zurückgegangen. Außerdem wollen sich einige Nachbargemeinden der Stadt anscheinend nicht mehr an den Betriebskosten beteiligen und haben die entsprechenden Vereinbarungen nicht verlängert.
Entsprechen diese Gerüchte der Wahrheit? Falls ja, könnten Sie uns die Gründe dafür erläutern? Welche Pläne verfolgt die Stadt Luxemburg für die Dienstleistung „Rollibus“ in Zukunft?
Antwort von Patrick Goldschmidt
Seit März 2020 ist das Angebot „Call-a-Bus“ für Personen im Rollstuhl kostenfrei. Personen, die 70 Jahre und älter sind, zahlen 6 € pro Fahrt. Bestellt eine Person den Bus und befindet sich dann nicht am vereinbarten Abholpunkt, erhebt die Stadt eine Stornierungsgebühr (2 € für Personen im Rollstuhl und 6 € für Personen über 70 Jahre).
Rund 750 Personen haben eine Vereinbarung über die Nutzung der Dienstleistung mit der Stadt unterzeichnet. Es stimmt nicht, dass die Dienstleistung von weniger Personen in Anspruch genommen wird, im Gegenteil: Vor dem Jahr 2020 wurde der „Rollibus“ monatlich im Durchschnitt von 69 Personen genutzt, aktuell sind es 86 Personen.
Für Personen, die älter als 70 Jahre sind, fahren die „Call-a-Bus“-Busse seit Juli 2021 nicht mehr die benachbarten Gemeinden an. Personen im Rollstuhl werden weiterhin in die Nachbargemeinden gefahren, die eine Vereinbarung mit der Stadt geschlossen haben (Hesperingen, Niederanven, Bartringen, Walferdingen und Strassen). Bis zum Jahr 2014 galt eine solche Vereinbarung auch mit den Gemeinden Steinsel und Sandweiler.
PackUp 24/24-Stationen in der Stadt Luxemburg
Frage von François Benoy
Post Luxemburg verfügt derzeit über ein landesweites Netz aus über 110 „PackUp 24/24“-Stationen. Nachdem die Pakete an eine der Stationen geliefert wurden, sind sie 7 Tage für Kundinnen/Kunden verfügbar und können rund um die Uhr abgeholt werden. Auf unserem Stadtgebiet befinden sich 13 „PackUp 24/24“-Stationen und 9 „PackUp“-Stationen mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Aktuell sind die Stationen ungleichmäßig über das Stadtgebiet und zwischen den Stadtvierteln verteilt. Eine größere Anzahl von „PackUp“-Stationen wäre nicht nur praktischer für die Personen, die sie nutzen, sondern würde auch den Verkehr der zahlreichen Zustellwagen in den Stadtvierteln und um die Postfilialen reduzieren. Wie steht der Schöffenrat zu den „PackUp“-Stationen auf dem Stadtgebiet? Führt die Stadt bereits Gespräche mit Post Luxemburg, um das Netz der Stationen auf dem Stadtgebiet zu erweitern und alle Stadtviertel abzudecken? Zieht die Stadt die Bereitstellung kommunaler Grundstücke zu diesem Zweck in Erwägung? Welche anderen Strategien verfolgt der Schöffenrat, um den Zustellverkehr in der Stadt Luxemburg zu verringern?
Antwort von Lydie Polfer
Post Luxemburg benötigt eine Baugenehmigung, um eine „PackUp“-Station zu errichten. In Zusammenarbeit mit Post Luxemburg haben wir spezielle Regeln festgelegt. Die Einrichtung von „PackUp“-Stationen ist in Mischgebieten, Gewerbegebieten und dem Bahnhofsviertel erlaubt. Die Stationen werden vorrangig in der Nähe der wichtigsten Verkehrsachsen installiert. Die Karte mit den jeweiligen Standorten kann den Mitgliedern der zuständigen beratenden Kommission vorgelegt werden. Die Installation von „PackUp“-Stationen in Wohngebieten ist in der Regel nicht gestattet. In der Rue Yolande gibt es jedoch einen Spezialfall. Dort befindet sich eine Station auf einem Grundstück von Post Luxemburg, das als BEP (Bereich für öffentliche Gebäude und Einrichtungen) eingestuft wurde. Die Stadt erhielt Anwohnerbeschwerden wegen dieser Station, die jedoch ordnungsgemäß genehmigt worden war. Die Stadt versucht dafür zu sorgen, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Wir befinden uns derzeit mit Post Luxemburg im Gespräch. Andere Wirtschaftsakteure müssen auf die gleiche Weise behandelt werden. Die Auswirkungen des Online-Handels auf den lokalen Handel sind bedauerlich. Die Stadt muss sich dieser Realität jedoch stellen und sich der Situation so gut wie möglich anpassen.