Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Arbeitsweise der Mietkommission

Frage von David Wagner

1. Wie hat die Mietkommission bei Untersuchungen vorzugehen? Ist diese Vorgehensweise durch klare und transparente Kriterien geregelt?

Zuständigkeit, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Mietkommission sind durch das geänderte Gesetz vom 21. September 2006 über die Miete zu Wohnzwecken (loi modifiée du 21 septembre 2006 sur le bail à loyer à usage d‘habitation), insbesondere durch die Artikel 7 ff. dieses Gesetzes, geregelt und unterliegen dessen strengen Bestimmungen.

Dasselbe Gesetz bestimmt die Methoden und Voraussetzungen für eine Befassung, den Verfahrensablauf und die Kriterien für die Bewertung der Miethöhe. Die Debatten finden in Anwesenheit aller ordnungsgemäß geladenen Parteien statt, die sich dazu äußern.

Die Kommission, die über kein eigenes Budget verfügt, hat keine besonderen Mittel zur Untersuchung. Wenn sich dies als sinnvoll erweist, führt die Kommission eine Besichtigung der Mietfläche durch, insbesondere um die Qualität der Möblierung einer Wohnung zu überprüfen, sofern sich der Antrag auf möbliert vermietete Räume bezieht. Wünscht eine Partei die Bestellung eines Sachverständigen, so gibt die Kommission dem Antrag statt, vorausgesetzt, die antragstellende Person verpflichtet sich zur Kostenübernahme.

2. Muss die Mietkommission ihre Entscheidung begründen?

Die Mietkommission ist keine Gerichtsbarkeit, sondern ein paritätisches Organ. Als solches setzt sie sich aus einer Präsidentin bzw. einem Präsidenten (Juristen), einem Eigentümer-Beisitzer, einem Mieter-Beisitzer und einem Sekretär zusammen.

Ihre wichtigste Funktion ist die Streitbeilegung, und die meisten bei der Mietkommission eingereichten Anträge führen zu Einigungen zwischen Vermieter, Mieter und Präsidenten.

Der Mietkommission fällt kein Urteil, zumal sie nicht befugt ist, eine Partei zu verurteilen. Sie trifft begründete Entscheidungen, hauptsächlich auf der Grundlage der von den Parteien vorgelegten Dokumente. Sie bestimmt somit die Miete nach den Kriterien der Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

3. Hat sich der Schöffenrat nach dem Untersuchungsverfahren im oben genannten konkreten Fall erkundigt?

Die Mietkommission ist ein gesetzlich unabhängiges Organ. Der Rat darf sich daher nicht in die Arbeit oder Entscheidungsfindung der Kommission einmischen. Dazu sind nur die Justizbehörden befugt. Kommt es zu keiner Einigung, so hat jede Partei das Recht, die Entscheidung vor dem Friedensgericht anzufechten. Auch gegen die oben genannte Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

4. Stimmt die Behauptung in der Presse, der Präsident der Mietkommission habe dem Kläger nahegelegt, seine Beschwerde zurückzuziehen? Falls ja: Auf welcher Grundlage hat der Präsident diesen Vorschlag gemacht? Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass die Mietkommission in diesem speziellen Fall professionell oder dem Berufsethos entsprechend gehandelt hat? Kann der Gemeinderat Zugang zu den Akten dieses Falls erhalten?

Die Kommission weist darauf hin, dass in den 40 Jahren, in denen der derzeitige Präsident im Amt ist, weder seine Arbeit noch die der Gutachter Anlass zu Kritik gegeben haben. Die Kommission stellt fest, dass Anträge – es handelt sich nicht um Klagen, sondern um Beschwerden – im Allgemeinen nach den von der Kommission während der Sitzung abgegebenen Erklärungen zurückgezogen werden. Viele Antragsteller/innen ziehen ihre Anträge von sich aus zurück, sobald sie Kenntnis von den geltenden Rechtsvorschriften erhalten, häufig um erhebliche und unnötige Sachverständigenkosten für die Parteien und insbesondere für die antragstellende Person zu vermeiden.

Abgesehen von der Entscheidung und dem Einigungsprotokoll ist in keinem der Rechts- oder Verwaltungstexte ein eigener Bericht vorgesehen. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass sie ihrem Auftrag gemäß gehandelt hat.

5. Gibt es einen Jahresbericht der Mietkommission, in dem anonym die von den antragstellenden Personen angegebenen Gründe, die von der Mietkommission eingeleiteten Folgemaßnahmen und Verfahren, die erzielten Ergebnisse und die Gründe für die Nichtverfolgung bestimmter Fälle aufgeführt sind? Falls nicht: Müsste nicht jährlich ein solcher Bericht erstellt und veröffentlicht werden?

Jedes Jahr erstellt der Sekretär ein anonymes Verzeichnis mit der Anzahl der Anträge, in der er den Status des Antragstellers (Vermieter/Mieter) und den Ausgang des Falls (Einigung, Rückzug oder Entscheidung) angibt. Dieser für statistische Zwecke erstellte Bericht wird in den jährlichen Tätigkeitsbericht des Service Logement (Dienststelle Wohnungswesen) aufgenommen, der dem Gemeinderat gleichzeitig mit dem Jahresbudget übermittelt wird. Zu Ihrer Information liegt der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 bei.

Anhang (Auszug aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht 2018 des Service Logement mit Bezug auf die Mietkommission)

3. 10) Die Mietkommission

3. 10) Sekretariat der Mietkommission

Für das Sekretariat der Mietkommission ist der Service Logement zuständig. Die Mietkommission wurde durch das Gesetz vom 2. Oktober 2006 über die Miete zu Wohnzwecken (loi du 2 octobre 2006 sur le bail à louer) gegründet.

Die Mitglieder der Mietkommission werden vom Gemeinderat für einen Zeitraum von sechs Jahren bestellt und vom Innenminister bestätigt, und nach den allgemeinen Gemeinderatswahlen innerhalb von drei Monaten nach der Einsetzung der gewählten Ratsmitglieder erneuert (Artikel 7 des genannten Gesetzes). So wurden die Mitglieder am 9. Februar 2018 ernannt, und die Mietkommissionen wurden auf eine reduziert.

Mitglieder der Mietkommission:

- Jean-Marie Bauler, Präsident

- Ferdinand Burg, stellvertretender Präsident

- Paul Ries, Eigentümer-Beisitzer

- Robert Conrad, stellvertretender Eigentümer-Beisitzer

- Christiane Philipp, Mieter-Beisitzerin

- Alphonse Schroeder, stellvertretender Mieter-Beisitzer

- Paul Schon, Sekretär

- Anouk Speltz, stellvertretende Sekretärin

Wenn zwischen Vermieter/in und Mieter/in Uneinigkeit über die Höhe der Miete besteht und die Parteien keine gütliche Einigung erzielen können, kann der/die Vermieter/in die Mietkommission mit der Angelegenheit befassen, um einen Antrag auf Mieterhöhung zu stellen. Der/die Mieter/in kann sich seinerseits an die Mietkommission wenden, um eine Mietminderung zu verlangen.

Die Mietkommission tritt zusammen, um über die gestellten Anträge zu entscheiden.

Die als Schlichtungsstelle dienende Mietkommission ist eine hilfreiche Einrichtung für die friedliche Beilegung von Konflikten. Der praktische Nutzen der Kommission ist groß, denn viele Streitigkeiten können so außergerichtlich beigelegt werden.

Dieses Verfahren betrifft sämtliche Mieter/innen und Eigentümer/innen von vermieteten Wohnimmobilien.

Im Laufe des Jahres 2018 wurde die Kommission mit 11 Fällen befasst (15 im Jahr 2017).

Die Mietkommission trat zusammen, um über 3 Vermieteranträge auf Mieterhöhung und 8 Mieteranträge auf Mietminderung zu entscheiden:

- In einem Fall wurde eine Einigung zwischen den Parteien erzielt.

- Drei Anträge waren unzulässig.

- In vier Fällen wurde ein Urteil gefällt.

- Drei Fälle wurden zurückgezogen. 

Bäume im öffentlichen Raum

Frage von François Benoy

Ich möchte dem Schöffenrat folgende Fragen stellen:

1. In der Stadt Luxemburg gibt es aktuell rund 20 000 Bäume. Diese erfüllen wichtige Funktionen als Sauerstoff- und Schattenspender, Staubfilter und Lebensraum für Tiere. Viele Bäume stehen an öffentlichen Straßen und sind starken Belastungen ausgesetzt. Außerdem sind Bäume in städtischen Gebieten sehr wichtig für die Klimaanpassung.

  • Welches Ziel und welche Strategie verfolgt der Schöffenrat zur Vergrößerung des Baumbestands in der Stadt Luxemburg?

2. Insbesondere der Stammfuß ist häufig in schlechtem Zustand – aufgrund von Platzmangel, hoher Bodenverdichtung, Müllablagerungen, abgestellten Fahrrädern und Missbrauch der Umgebung als Hundetoilette.

  • Welche Richtlinien gelten für die Stammfuß-Planung in der Stadt Luxemburg?
  • Welche Fläche und Tiefe ist für Stammfüße in Luxemburg-Stadt vorgesehen, damit die Bäume genügend Wurzeln bilden und die immer länger werdenden Dürreperioden überleben können?
  • Werden bei allen Bauprojekten Forstfachleute konsultiert, damit sichergestellt ist, dass genügend Platz für die Stammfüße vorhanden ist?

3. Derzeit wird der Boulevard de la Fraternité renoviert. Der Platz um die Stammfüße war zu klein und scheint nicht vergrößert worden zu sein. In dieser Straße in Bonneweg haben bereits zahlreiche Bäume nicht überlebt. 

  • Gibt es genügend Platz rund um die Füße der Bäume entlang des Boulevard de la Fraternité, um das Überleben des Baumbestands zu gewährleisten? Werden entlang der gesamten Straße wieder Bäume nachgepflanzt?

4. In der Stadt Luxemburg wird die Fläche um die Stammfüße immer öfter mit einem Granulat gefüllt, etwa in der Rue Chingiz Aitmatov. Dies scheint weder die Artenvielfalt noch die Bestäuber zu fördern, noch ist es optisch attraktiv.

  • Weshalb wird auf diese Methode zurückgegriffen?
  • Welche Art Granulat wird hierbei verwendet? Wurde auch Unkrautvlies eingelegt?
  • Inwiefern ist diese Methode mit dem Ziel der Förderung der Artenvielfalt in städtischen Gebieten vereinbar?
  • Besteht nicht die Gefahr, dass das Granulat bei Regen weggespült wird und in das Abwasser gelangt?

5. Am 7. Mai 2019 habe ich dem Schöffenrat vorgeschlagen, ein Patenschaftsprojekt für Bäume ins Leben zu rufen, um hiermit zur Verbesserung des Zustands der Stammfüße beizutragen und die Bevölkerung einzubinden. Der Schöffenrat hat den Vorschlag begrüßt.  

  • Wie und wann möchten Sie diese Maßnahme umsetzen?

Antwort von Serge Wilmes

Danke, dass Sie diese Frage gestellt haben. Bäume sind uns allen ein Anliegen. Bereits seit den 1990er-Jahren verfügt die Stadt Luxemburg über einen Kataster der Bäume im öffentlichen Raum. Heute enthält dieser Kataster bereits fast 21 000 Bäume. Jeder Baum hat einen „Personalausweis“, der es den kommunalen Dienststellen ermöglicht, seinen Gesundheitszustand zu überwachen. Es wird darauf geachtet, dass die Bäume an Orten gepflanzt werden, wo sie gut wachsen können, und dass sie den nötigen Platz haben.

Seit 2012 werden auch Jungbäume in den Baumkataster eingetragen. Jährlich kommen etwa 300 junge Bäume hinzu, entweder als zusätzliche Bäume oder als Ersatz für Bäume, die entfernt werden mussten.

Der Service Parcs (Dienststelle Parkanlagen) orientiert sich an der „Richtlinie Forstentwicklung und Landschaftsbau“, anhand derer Bäume ausgewählt sowie die optimalen Bedingungen und am besten geeigneten Standorte für die jeweiligen Bäume bestimmt werden können. Die kommunalen Dienststellen halten sich an diese Richtlinien, etwa hinsichtlich des Volumens (zwischen 8 und 12 m3) und der Tiefe (mindestens 1,5 m), die zur Pflanzung von Bäumen berücksichtigt werden müssen.

Externe Experten brauchen wir nicht zu konsultieren, denn wir haben das Glück, im Service Parcs über Experten wie Herrn Kirch zu verfügen, den Verantwortlichen des Département Support Arboriculture (Abteilung zur Unterstützung der Baumzucht). Zur Entscheidung, ob ein Baum erhalten wird oder nicht, werden jedoch die Förster herangezogen.

Der Service Parcs hat mir mitgeteilt, dass er an dem von Rat Benoy erwähnten Straßenbauvorhaben am Boulevard de la Fraternité nicht beteiligt war.

Das von Herrn Benoy erwähnte Granulat besteht aus einem Mineralstoff vulkanischen Ursprungs aus der Eifel. Dieses Granulat verlangsamt die Entwicklung von Unkraut, ist aber völlig unschädlich. Mit dieser Lösung wird die Artenvielfalt deutlich besser respektiert als bei den Methoden, die in der Vergangenheit angewandt wurden. Die kommunalen Dienststellen wurden angewiesen, auf Unkrautvlies zu verzichten.

Das Patenschaftsprojekt für Bäume liegt wegen der Pandemie auf Eis. Wir möchten es aber möglichst bald realisieren.

Antwort von François Benoy

Ich würde es begrüßen, wenn der Schöffenrat auch den dritten Punkt meiner Frage beantworten könnte.

Antwort von Lydie Polfer

Der Schöffenrat wird Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lassen.

Schutz von zu erhaltenden Bäumen bei privaten Bauarbeiten

Frage von François Benoy

Der PAP für das Ökoviertel „Leben ohne Auto“ im Limpertsberg sieht die Einbindung der Rotbuche aus dem ehemaligen Garten der Maison Bourg-Gemen vor. Es handelt sich um einen markanten Baum, der sowohl durch den PAP als auch durch den PAG geschützt ist. Fotos, die ich am 11. Juni erhalten und noch am selben Tag dem Service Urbanisme (Dienststelle Stadtplanung) und dem Umweltbeauftragten übermittelt habe, zeigen, dass der Bauträger den Baum nicht sachgerecht geschützt hat und die Wurzeln erheblich geschädigt wurden. Das Überleben des Baumes ist leider nicht gesichert.

Daher meine Fragen:

  • Zum markanten Baum im PAP „Leben ohne Auto“:
    • Wurde der Baum sachgerecht durch den Bauträger geschützt?
    • Was haben die Dienststellen der Stadt vor Ort festgestellt?
    • Wurde der Baum beschädigt? Wie wurde er beschädigt?
    • Welche Risiken bestehen für den Baum? Wie hoch sind seine Überlebenschancen?
    • Welche Folgen hat das für den Bauträger? Welche Folgemaßnahmen hat die Stadt in diesem Fall ergriffen?
       
  • Zum Schutz von Bäumen und anderen Lebensräumen bei Bauarbeiten, insbesondere im Fall von PAPs:
    • Welche Anweisungen zum Schutz von Bäumen und Lebensräumen, die erhalten werden sollen, gibt die Stadt Luxemburg den Bauträgern?
    • Wie kontrolliert die Stadt den sachgerechten Schutz?
    • Überprüft die Stadt Luxemburg vor Ort, ob die Lebensräume ohne Beeinträchtigung erhalten wurden?
    • Was sind die Folgen, wenn sich herausstellt, dass die fraglichen natürlichen Elemente nicht bewahrt wurden?
    • Wie viele Fälle illegaler Zerstörung von Lebensräumen bei Bauarbeiten während der letzten Jahre sind Ihnen bekannt?

Antwort von Serge Wilmes

Das Naturschutzgesetz vom 19. Januar 2004 (loi du 19 janvier 2004 concernant la protection de la nature) enthält Bestimmungen zum Schutz von Bäumen im Rahmen von Baustellen. Auf dieser Grundlage hat der Schöffenrat Richtlinien erstellt, an die sich die Bauträger halten müssen. Darüber hinaus wurde eine Informationskampagne zu diesem Thema gestartet.

Wenn Arbeiten innerhalb eines Umkreises von weniger als 5 Metern um einen Baum geplant sind, muss der Service Parcs zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten kontaktiert werden. Gemeinsam mit dem Service Coordination des chantiers (SERCO, Dienststelle Baustellenkoordinierung) werden dann die geeigneten Schutzmaßnahmen festgelegt und in das Lastenheft aufgenommen. Vor der Arbeit erfolgt eine gemeinsame Bestandsaufnahme. Es gibt eine eigene Liste mit den Strafen, die für den Fall vorgesehen sind, dass die Regeln nicht eingehalten werden. Die Unternehmen müssen über eine entsprechende Versicherung verfügen.

Der Service Parcs führt regelmäßige Kontrollen durch, aber es gibt viele Baustellen im Stadtgebiet, und anscheinend sind in diesem Fall die Dinge nicht gelaufen, wie geplant. Die Fotos, die Sie uns geschickt haben, zeigen, dass der Baum nicht sachgerecht geschützt wurde. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es allerdings schwierig, abzuschätzen, welche Auswirkungen dies auf die Gesundheit des Baumes haben wird.

Antwort von Lydie Polfer

Ich stelle lediglich fest, dass die Umgebung des Baumstammes unverändert geblieben ist. Wir haben im Rahmen der Planung viel getan, um sicherzustellen, dass dieser Baum erhalten bleibt. Eine meiner ersten Aktionen im Januar 2014 war die Erhaltung der ehemaligen Vorschule, der Maison Bourg-Gemen. Der Bauträger wurde angewiesen, seine Pläne entsprechend zu ändern, was geringere Einnahmen für diesen bedeutet. Der Schöffenrat bestand ebenfalls darauf, dass der fragliche Baum erhalten bleibt.

Die Stadt Luxemburg selbst hat einen markanten Baum im Innenhof des Lëtzebuerg City Museum mit einer Holzpalisade geschützt. Leider ist dieser Baum erkrankt. Er wird zwar hingebungsvoll gepflegt, aber es ist nicht sicher, dass er überleben wird.

Der Park im Petruss-Tal und die offensichtliche Errichtung einer Straße durch den Wald

Frage von Héloïse Bock

Ich habe diese Frage gestellt, um herauszufinden, was für Arbeiten derzeit im Petruss-Tal durchgeführt werden. Wie es scheint, wurde ein Fahrweg errichtet, der eine neue Wohnanlage mit Luxuswohnungen direkt an das Straßennetz anbindet. Dies ist das einzige Gebäude in diesem Gebiet, das einen direkten Zugang zur Petruss hat. Darüber hinaus ist das Gelände zum Petruss-Park hin offen.

Vor einigen Jahren bin ich darüber informiert worden, dass dieses Grundstück von der Stadt angekauft wurde und geklärt werden sollte, welche Möglichkeiten es gibt, den Spielplatz und die „Fitness“-Station zu vergrößern. Daher meine Frage nach der Bodenbeschaffenheit dieses Grundstücks, wobei berücksichtigt werden muss, dass sich früher dort ein Pfadfinderheim dort befand. Wenn es der Stadt gehört, würde ich gerne wissen, wie die Zukunft dieses Geländes aussieht. Wenn es nicht der Stadt gehört, möchte ich wissen, was genehmigt wurde.

Bäume wurden gefällt. Ist der Schöffenrat bereit, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Petruss-Park als Wald- und Naturpark zu schützen?

Die Materiallager der Baustelle könnten besser organisiert sein. Es wurden dort beispielsweise Sand abgelagert, der zu Bergen von rund fünfzehn Meter Höhe aufgetürmt wurde, ebenso Kanalisationsmaterial. Wäre es nicht möglich, den Transport des Materials so zu organisieren, dass es nicht im Park zwischengelagert werden muss? Übrigens befindet sich hier schon seit etwa acht oder neun Jahren das Material der Firma Keren für die Arbeiten an der Kläranlage von Beggen. Wann kann dieses Material entfernt werden?

Ist der Zaun rund um den Skatepark wirklich notwendig? Ich glaube, dass der Zaun Lkw-Fahrer/innen, die durch den Park fahren, dazu verleitet, schneller zu fahren, da er ihnen ein falsches Gefühl der Sicherheit vermittelt.

Antwort von Serge Wilmes

Das fragliche Grundstück gehört nicht der Stadt Luxemburg. Die Bürgermeisterin wird die Dienststellen um nähere Informationen ersuchen, die wir Ihnen übermitteln werden. Im Allgemeinen möchte die Stadt den bewaldeten Charakter des Petruss-Tals erhalten. Sie kennen den vom Gemeinderat beschlossenen Plan zur Renaturierung der Petruss. Ich möchte daran erinnern, dass wir versuchen werden, so viele Bäume wie möglich zu erhalten.

Antwort von Héloïse Bock

Der Plan zur Renaturierung der Petruss, über den abgestimmt wurde, betrifft nicht den von mir erwähnten Teil des Tals.

Antwort von Serge Wilmes

Auch dieser Teil wurde bereits analysiert.

Antwort von Lydie Polfer

Die Videosequenz vom fraglichen Gelände, dir mir Rätin Bock vor Beginn dieser Gemeinderatssitzung gezeigt hat, hat mich beschäftigt. Ein alter Weg, der an den Gartenmauern entlang führt, endet in einer Sackgasse in der Nähe des betreffenden Grundstücks. An diesem Weg wurde nichts geändert. Allerdings ist ein neuer Weg in Serpentinen angelegt worden. Anscheinend wurde dieser Weg noch nicht befestigt. Ich habe die Baupolizei wegen einer Kontrolle der Örtlichkeit kontaktiert. Es ist möglicherweise rechtmäßig, einen Fußweg durch das Waldgebiet zu schaffen, aber ich werde dafür sorgen, dass kein Fahrweg errichtet wird.

Fahrradstellflächen bei Schulen

Frage von Claudie Reyland

Immer mehr Kinder, Eltern und Lehrkräfte fahren mit dem Fahrrad zur Schule. Angesichts der vom Schöffenrat verfolgten Förderung der sanften Mobilität möchte ich diesem folgende Fragen stellen: Gibt es ein Verzeichnis der geeigneten Fahrradstellplätze in der Nähe von Schulen, Heimen, Kinderkrippen, Gymnasien und Jugendzentren im Stadtgebiet? Falls ja: Kann man es einsehen? Ist vorgesehen, alle Schulen, Heime, Kinderkrippen, Kindergärten, Gymnasien und Jugendzentren im Stadtgebiet mit geeigneten Fahrradstellplätzen auszustatten? In welchem Zeitrahmen? 

Antwort von Patrick Goldschmidt

Die Stadt Luxemburg hat nicht nur ein „Fahrradkonzept“ ausgearbeitet (2014), sondern auch einen Plan der Fahrradständer im öffentlichen Raum, der laufend aktualisiert wird. Was die Fahrradständer in der Nähe von Schulen anlangt, ist die Stadt Luxemburg nur für jene Schulen zuständig, die der Gemeinde gehören. Für Gymnasien ist sie nicht zuständig.

Alle Schulen im Zuständigkeitsbereich der Stadt verfügen über Fahrradständer. Wenn Schulen bei der Stadt das Aufstellen zusätzlicher Fahrrad- oder Rollerständer beantragen, bestimmen unsere Dienststellen vor Ort die besten Standorte.

In der Radwegkarte der Stadt Luxemburg sind die vorhandenen Fahrradständer eingezeichnet, auch diejenigen, die sich in der Nähe von Schulen befinden. Ein solche Karte ist auch online auf der „City Map“-Website (unter der Rubrik „Mobilité douce“) verfügbar.

Das Aufstellen neuer Fahrradständer geht schnell, wenn sie auf Lager sind. Andernfalls hängt das Aufstelldatum von den Lieferzeiten der Fahrradständer ab.

Die Stadt hat kürzlich im Parkhaus Knuedler neue Fahrradständer aufgestellt. Wenn Sie Vorschläge für andere Stellplätze haben, lassen Sie uns diese bitte wissen.

Mobilitätsstudie

Frage von Carlo Back

Der Mobilitätsschöffe hat im Juni 2020 in einer luxemburgischen Zeitung angekündigt, dass der Schöffenrat einen externen Berater mit einer Studie über sanfte Mobilität in Luxemburg-Stadt beauftragen werde. Kann der Schöffenrat bestätigen, dass eine solche Studie geplant ist? Wenn ja: Zu welchem Ergebnis hat diese Evaluierung geführt? In welchem Zeitrahmen wird sie durchgeführt und veröffentlicht? Gibt es ein Lastenheft? Wird bei der Erstellung des Lastenhefts die Mobilitätskommission konsultiert? Ähnliche Studien wurden 2007 und 2012 durchgeführt. Ist diese neue Studie als Fortsetzung dieser Studien geplant? Ist vorgesehen, die Mobilitätskommission und die Zivilgesellschaft einzubeziehen, insbesondere die „Lëtzebuerger Velos Initiativ“ (LVI)?

Antwort von Patrick Goldschmidt

Es handelt sich nicht um ein neues Fahrradkonzept, wie in den Jahren 2007 und 2014, sondern um einen „Mobilitätsentwicklungsplan“, der nicht nur sanfte Mobilität, sondern alle Fortbewegungsformen im Stadtgebiet berücksichtigt. Es handelt sich um ein strategisches Dokument, das für die nächsten 10 bis 20 Jahre maßgeblich sein wird. Der Schöffenrat hat beschlossen, einen externen Experten mit der Erstellung eines Lastenhefts zu beauftragen, bei der alle der Stadt bereits zur Verfügung stehenden Daten berücksichtigt werden und auf deren Grundlage die Stadt dann die nötigen Entscheidungen treffen kann. Die Ausarbeitung des Lastenhefts erfolgt in den nächsten 12 bis 18 Monaten. Selbstverständlich wird die zuständige beratende Kommission konsultiert werden, ebenso wie die im Bereich Mobilität tätigen Akteure. Wir werden dann ein Verhandlungsverfahren (marché négocié) starten, um einen Experten von internationalem Rang zu finden, der vielleicht schon Städte von vergleichbarer Größe wie die Stadt Luxemburg betreut hat. Selbstverständlich wird die sanfte Mobilität eine äußerst wichtige Rolle im „Mobilitätsentwicklungsplan“ spielen.

Rue Wilson

Frage von Tom Krieps

Die „Black Lives Matter“-Bewegung hat seit dem Tod von George Floyd in Minneapolis international Wellen geschlagen. Es hat sogar eine Demonstration vor der amerikanischen Botschaft stattgefunden. Einige Städte und Einrichtungen haben George Floyd gewürdigt und starke Signale in diesem Sinne gesetzt. Die Princeton University hat den Namen Woodrow Wilson aus der Bezeichnung eines ihrer Institute gestrichen, als sich herausstellte, dass dieser Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika zwar den Völkerbund förderte, aber ein notorischer Rassist war und die Rassentrennung im amerikanischen öffentlichen Dienst eingeführt hatte.

Könnten wir nicht, ähnlich wie es die Stadt Berlin gemacht hat, den Namen der Rue Wilson im Bahnhofsviertel so ändern, dass der Straßenname beibehalten wird, die Straße jedoch umgewidmet und einer neuen Persönlichkeit zugeordnet wird? Die Petersallee in Berlin war ursprünglich nach einem brutalen Kolonialisten benannt. Nun wurde sie aber umgewidmet, und zwar an Hans Peters, einen mutigen Widerstandskämpfer, der sich dem Nationalsozialismus entgegengestellt hat.

Könnten wir nicht die Rue Wilson fortan nach August Wilson, einem schwarzen Dramatiker, benennen, oder nach Harold Wilson, dem britischen Premierminister, oder nach Bill Wilson, dem Gründer der Anonymen Alkoholiker? Die Tatsache, dass die Straße offiziell nur „Rue Wilson“ und nicht „Woodrow Wilson“ heißt, würde die Sache vereinfachen.

Antwort von Lydie Polfer

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir kürzlich einen Boulevard im Stadtteil Cents nach Nelson Mandela benannt haben.

Die Rue Wilson entstand während der Verstädterung des Plateau Bourbon, also vor vielen Jahren. Woodrow Wilson hatte unleugbar sehr große Verdienste: Er wurde 1919 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet und kämpfte für die Rechte der Frauen. Aber er hatte auch rassistische Ansichten. Die negativen Seiten von Woodrow Wilson lassen sich nicht leugnen. Tatsache ist jedoch, dass zu der Zeit, als diese Straße nach ihm benannt wurde, der Wunsch bestand, ihn für seine positiven Taten zu ehren, für die er den Friedensnobelpreis erhielt.

Die „Black Lives Matter“-Bewegung hat Fragen zu verschiedenen Aspekten der Biographien von Persönlichkeiten aufgeworfen, nach denen Straßen benannt wurden. Jede hat positive und eher negative Seiten. Ist es legitim, die positiven Seiten wegen der negativen Seiten zu vergessen, die sich zu einem bestimmten historischen Zeitpunkt zeigen können? Würde man sich die Biographien anderer Menschen, etwa der von Ihnen genannten, näher ansehen, könnte man vielleicht auch weniger positive Seiten finden.

Eine Änderung des Straßennamens ist daher nicht geplant. Ich möchte jedoch Rat Krieps dafür danken, dass er uns die Gelegenheit gegeben hat, uns mit dieser Dimension der Geschichte zu befassen. Allgemein erlauben Straßennamen, historische Fakten ins Licht zu rücken. Es kommt vor, dass einige Tatsachen verschleiert, andere glorifiziert werden. In vielen Bereichen, z. B. in der Wissenschaft, kann die Wahrheit von heute sich als der Fehler von morgen herausstellen. Deshalb dürfen wir nie vergessen, dass es keine ewigen Wahrheiten gibt, und müssen einen offenen Geist bewahren.

Im Allgemeinen wählt die Stadt für die Benennung von Straßen Personen aus, die eine Verbindung zur Stadt Luxemburg haben oder sich international verdient gemacht haben, wie Nelson Mandela. Vor vierzig Jahren wurde eine Allee nach John F. Kennedy benannt. Alle Vorschläge für die Benennung von Straßen sind willkommen.