Analytischer Bericht
Live-Übertragung der Sitzung
Beauftragung einer privaten Sicherheitsfirma mit der Überwachung des öffentlichen Raums im Bahnhofsviertel und in Bonneweg
RÄTIN CHRISTA BRÖMMEL
Der Vertrag, den die Stadt Luxemburg im Oktober 2020 mit der Firma GDL Security zur Überwachung des öffentlichen Raums im Bahnhofsviertel und in der Oberstadt abgeschlossen hat, läuft Ende Januar 2021 aus. Der Schöffenrat will diesen Vertrag jetzt ohne viel Federlesens verlängern und ausweiten.
In der Gemeinderatssitzung vom 7. Dezember 2020 hatten die Fraktionen LSAP, déi Lénk und déi gréng diese Maßnahme bereits kritisiert, und unsere Kritikpunkte bleiben unverändert: Die Verträge missachten das Gesetz von 2002 über private Sicherheitsfirmen, das die Überwachung des öffentlichen Raumes durch diese Firmen nicht erlaubt, und unserer Ansicht nach auch Artikel 97 der Verfassung, demzufolge es ausschließlich der Polizei vorbehalten ist, für die Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen. Demnach sind die Kompetenzen der Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste quasi null. Den Menschen wird somit ein Versprechen gegeben, das nicht eingehalten werden kann. Das Bild der Polizei wird dadurch mutwillig aufs Spiel gesetzt.
Weitere Aspekte sind dabei die Kompetenzen der städtischen Polizeibeamten, der negative Einfluss auf das Ansehen und die Arbeit der Polizei und die Vereinbarkeit mit der Sozialarbeit. Diese Aspekte sind wichtig, stehen aber unserer Ansicht nach hinter der Frage der Legalität zurück. Die Mehrheit tut jedoch so, als wäre dies irrelevant.
BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Ich möchte Rätin Brömmel bitten, sich darauf zu beschränken, die schriftlich eingereichten Fragen vorzutragen. Das Thema wurde bereits im Gemeinderat diskutiert.
RÄTIN CHRISTA BRÖMMEL
Ich bin der Ansicht, dass wir die Möglichkeit haben müssen, die Beweggründe zu erläutern, die unseren Fragen zugrunde liegen.
BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Der Schöffenrat wird auf die Fragen antworten, die schriftlich eingereicht wurden. Die Debatte wird im Rahmen dieser Fragestunde nicht neu eröffnet.
RÄTIN CHRISTA BRÖMMEL
In diesem Fall überlasse ich Rätin Ana Correia das Wort, um die Fragen vorzustellen.
FRAGE VON RÄTIN ANA CORREIA DA VEIGA
Ich werde also jetzt die Fragen vorstellen, auch wenn es bedauerlich ist, dass Rätin Brömmel und Rat Krieps die Argumente, warum der Vertrag mit der privaten Sicherheitsfirma unserer Ansicht nach illegal ist, nicht vortragen konnten.
Auf welche Argumente stützt sich der Schöffenrat, um die Vereinbarung zu verlängern und das Tätigkeitsfeld der privaten Sicherheitsfirma auf das Stadtviertel Bonneweg auszuweiten?
Bürgermeisterin Lydie Polfer und Schöffe Laurent Mosar berufen sich immer wieder auf positive Reaktionen von einem Teil der Bevölkerung und haben angekündigt, dass die Maßnahmen bewertet würden, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Im Rahmen von Interviews auf RTL hieß es am 15. Januar 2021, dass es mit Hilfe der privaten Sicherheitsfirma zu Festnahmen gekommen sei. Inwiefern hat diese private Firma bei Festnahmen mit der Polizei zusammengearbeitet? Dürfen die Angestellten der Sicherheitsfirma Personen festhalten? Trifft es zu, dass die Polizei seit der Einführung der Patrouillen der Sicherheitsfirma im Bahnhofsviertel mehr Präsenz zeigt?
Die Medien haben über ein geplantes Interview mit der Innenministerin berichtetet. Falls dieses Treffen bereits stattgefunden hat: Was kam dabei heraus und welche Schlussfolgerungen hat der Schöffenrat gezogen? Falls dieses Treffen noch nicht stattgefunden hat: Warum wartet der Schöffenrat das Treffen nicht ab, bevor er weitere Maßnahmen beschließt?
Darüber hinaus haben wir auf eine Reihe von Fragen, die wir in unserer dringlichen Anfrage vom 7. Dezember 2020 gestellt hatten, noch keine zufriedenstellenden Antworten erhalten: Wem stellt die private Sicherheitsfirma ihre Berichte zu? Was passiert mit diesen Berichten? Wie wird reagiert, wenn festgestellt wird, dass die Sicherheitsfirma ihre Kompetenzen überschreitet? Welche Rolle spielen die Hunde, die die Angestellten der Sicherheitsfirma begleiten? Sollen sie eine abschreckende Wirkung haben, sollen sie die Menschen einschüchtern? Dienen sie als präventive Verteidigungsmaßnahme, zum Aufspüren von Drogen oder haben sie nur eine schmückende Funktion? Warum werden die Hunde nur im Bahnhofsviertel eingesetzt und nicht auch in der Oberstadt?
Hat der Schöffenrat die sozialen Akteure vor Ort konsultiert? Welche Schlussfolgerungen wurden gezogen und welche Bedenken gab es seitens der sozialen Akteure? Wäre es möglich, einen Bericht der entsprechenden Versammlung zu erhalten?
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Ich werde auf die Fragen in der Reihenfolge antworten, in welcher sie schriftlich eingereicht wurden. Die Verfasser der Frage äußern zunächst die Ansicht, der Einsatz der privaten Sicherheitsfirma sei eindeutig eine illegale Maßnahme. Dem ist nicht so! Dieser Schöffenrat hat nichts illegales getan, ebenso wenig wie die Stadt Differdingen.
Die Partei, die auf nationaler Ebene für Sicherheit und für juristische Klarheit in diesem Dossier sorgen sollte, arbeitet mit zweierlei Maß. Ich möchte daran erinnern, dass Sie sich mit einem langen Brief an die Innenministerin gewendet haben, und dass die Ministerin Ihnen geantwortet hat, dass es zu den ureigenen Kompetenzen des Bürgermeisters gehört, für die Sicherheit und Sauberkeit in der Gemeinde zu sorgen.
Das von Ihnen erwähnte Treffen mit der Innenministerin hat in der Tat stattgefunden. Dabei hat die Ministerin vorgeschlagen, dass wir die Beschreibung der Aufgaben und Kompetenzen des privaten Sicherheitsdienstes präzisieren. Das haben wir getan, indem die Mission wie folgt beschrieben wurde: „La surveillance des infrastructures et installations communales dans les parcs et places publics par une présence visible dans le périmètre assigné en début d’exécution du contrat, le périmètre étant sujet à révision ; en cas de nécessité, prêter assistance aux personnes en difficultés, ce dans la limite de ce qui est légalement permis, dont notamment l’article 43 du Code de procédure pénale et des articles 410-1 et 410-2 du Code pénal ; appeler la Police en cas d’incident.“ Genau das hat die private Sicherheitsfirma in den vergangenen zwei Monaten getan.
Heute Morgen hatten wir eine konstruktive Diskussion im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für kommunale Prävention (Comité de prévention communal). Die Staatsanwaltschaft hat begrüßt, dass endlich eine Reihe von Dingen zur Diskussion kommen, z. B. die Kompetenzen der Sicherheitsfirmen. Diese sollten bereits im Gesetz von 2002 definiert werden, was jedoch aufgrund von Einwänden des Staatsrates nicht getan wurde. Heute Morgen wurde unterstrichen, dass dies endlich nachgeholt werden müsse, und dass weitere gesetzliche Maßnahmen getroffen werden müssten, damit die Kompetenzen aller beteiligten Akteure geklärt werden.
Auf die konkrete Frage von Rätin Brömmel, ob es in den zwei Monaten zu irgendeinem Zeitpunkt zu einem Konflikt gekommen sei (mit der Polizei und den anderen Akteuren auf dem Gebiet, insbesondere mit den Akteuren des Projekts „À vos côtés“), hat der für die Hauptstadt zuständige Polizeidirektor ganz klar mit „Nein“ geantwortet.
Die Berichte, die täglich von der Sicherheitsfirma erstellt wurden, werden zurzeit nur der Cellule juridique (Rechtsrefereat) der Stadt Luxemburg zugestellt, nicht der Polizei. Die Berichte können von den Gemeinderatsmitgliedern eingesehen werden. Wir können sie nicht alle hier und jetzt analysieren, können dies aber gerne im Rahmen einer Sitzung der zuständigen beratenden Kommission tun. Den Berichten zufolge haben die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma im Verlauf des vergangenen Monats häufiger Polizeipatrouillen bemerkt, was ja nur zu begrüßen ist. Natürlich kann nur die Polizei Protokoll erstellen und Personen festnehmen.
Die Hunde dienen vor allem dem Selbstschutz der Mitarbeiter der Sicherheitsfirma und sind in diesem Sinne bislang nie zum Einsatz gekommen. Es gab Situationen, in denen es hoch herging, und in denen die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma der Polizei geholfen haben. Ich kann jedem nur empfehlen, den Artikel von Victor Weitzel in der Zeitschrift „Forum“ zu lesen: Die Beschreibung der Situation im Bahnhofsviertel spiegelt die Realität absolut korrekt wider – mit den persönlichen politischen Schlussfolgerungen des Autors bin ich allerdings nicht einverstanden.
Weil die Präsenz der Sicherheitsfirma, wie auch das Projekt „À vos côtés“, zu einem viel besseren Sicherheitsgefühl bei den Einwohnerinnen und Einwohnern und zu einer allgemeinen Beruhigung der Situation geführt hat, haben wir beschlossen, den Vertrag zu verlängern – zunächst um zwei Monate, da wir uns erwarten, dass endlich geklärt wird, wer intervenieren darf, wenn Personen Hauseingänge blockieren, dort kochen, ihre Notdurft verrichten oder Spritzen hinterlassen. Die Polizei vertritt seit Jahren die Ansicht, dass sie nicht einschreiten dürfe. Im Juli 2020 betonte der damalige Polizeiminister François Bausch bei einer Debatte im Parlament, dass es nicht weiter geduldet werden könne, dass nichts unternommen wird, und dass er sich dafür einsetzen werde, dass ein Gesetz ausgearbeitet werde, das es der Polizei erlaubt, zu intervenieren. Im November wurde mir auf Nachfrage erklärt, dass die diesbezügliche Diskussion bislang noch nicht erfolgt sei. Der jetzige Polizeiminister scheint Ideen zu haben, wie diese Problematik angegangen werden könnte. Ich hoffe, dass wir bald auf einen grünen Zweig kommen, damit die Polizei endlich gegen die unmöglichen Situationen, denen die Menschen im Bahnhofsviertel tagtäglich ausgesetzt sind, einschreiten kann.
In zwei Monaten müssen wir ohnehin neu ausschreiben. Wir analysieren derzeit, ober das Gebiet, in dem die Sicherheitsfirma tätig ist, ausgeweitet werden und z. B. einen Teil von Bonneweg einbezogen werden kann.
Mit den Akteuren des Projekts „À vos côtés“ steht die Stadt Luxemburg in ständigem Kontakt. Die Ausgaben für dieses Projekt sind übrigens wesentlich höher als für die Sicherheitsfirma. Die Polizei war in beiden Fällen bereit, spezifische Weiterbildungskurse anzubieten. Für die Mitarbeitenden des Projektes „À vos côtés“ wurden diese Kurse durchgeführt, für die Mitarbeitenden der Sicherheitsfirma jedoch nicht, da der zuständige Minister diese absagte.
Auch mit den anderen Akteuren des sozialen Bereichs steht die Stadt Luxemburg in ständigem Kontakt. Wir haben gleichzeitig mehr Personal für das Abrigado vorgesehen und es sind mehr Mitarbeitende des Service Hygiène vor Ort.
Die Gesamtsituation, die u. a. zu einem Anstieg der Zahl der Einbrüche im Bahnhofsviertel und in Bonneweg geführt, hat, muss sich jedoch ändern. Erforderlich ist dafür ein gemeinsames Vorgehen aller beteiligten Akteure – von der Polizei über die Justiz bis hin zum Gesundheits- und zum Familienministerium. Im Dezember 2020 habe ich diesbezüglich ein weiteres Schreiben an drei Ministerien gerichtet, und die Regierung hat angekündigt, eine kohärente Vorgehensweise auszuarbeiten.
RÄTIN CHRISTA BRÖMMEL
Ich finde verschiedene Informationen in den Berichten der Sicherheitsfirma sehr bedenklich. Manche Passagen legen den Verdacht nahe, dass die Hunde sehr wohl zum Einsatz gekommen sind. Das ist inakzeptabel und droht die Polizeigewalt zu untergraben. Die von Ihnen vorgeschlagene Sitzung der zuständigen beratenden Kommission sollte deshalb schnellstmöglich einberufen werden, damit wir darüber diskutieren können.
BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Der Polizei-Regionaldirektor hat Ihnen heute Morgen doch ganz klar geantwortet, dass zu keinem Moment etwas passiert ist, das nicht korrekt gewesen wäre.
RÄTIN CHRISTA BRÖMMEL
Ich stelle das in Frage.
BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Ich möchte daran erinnern, dass Minister Bausch von einer „nigerianischen Mafia“ gesprochen hat. Wenn man die Fakten nicht anerkennt, ist man weit davon entfernt, die Probleme zu lösen. Wir sind gerne bereit, eine Sitzung der beratenden Kommission einzuberufen, um über dieses Thema zu diskutieren.
Von den 30 Personen, die 2019 von der Polizei zusätzlich im Bahnhofsviertel eingesetzt wurden, waren 20 Polizisten, 8 Mitarbeitende der Police judiciaire und zwei Hundeführer der Polizei. Trotzdem war die Situation im Juni 2020 wieder so wie zuvor. Es ist deshalb unerlässlich, dass alle beteiligten Akteure weiter an einem Strang ziehen, um das Problem besser in den Griff zu bekommen.
Verzicht auf Mieteinnahmen aus Geschäftslokalen im Gemeindebesitz
RAT FRANÇOIS BENOY
Ich möchte zunächst meine Entrüstung darüber ausdrücken, dass Sie, Frau Bürgermeisterin, eine halbe Stunde lang geantwortet haben, nachdem Sie Christa Brömmel und den beiden anderen Autoren der schriftlichen Frage über die private Sicherheitsfirma nicht einmal ein paar Minuten zugestanden haben, um ihre Argumente auszuführen, auf denen die Frage gründet. Ich finde, dieser Umgang des Schöffenrates mit der Opposition ist des Gemeinderates der Stadt Luxemburg nicht würdig. Sie zwingen uns damit praktisch dazu, nächstes Mal einen Punkt auf die Tagesordnung setzen zu lassen, damit wir zumindest unsere Argumente ausführen können.
BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Herr Benoy, das stimmt einfach nicht! Rätin Correia hat alle Fragen gestellt, die in der schriftlichen Frage enthalten waren. Da Rätin Brömmel begonnen hatte, einen Exkurs zu machen und die Gesamtproblematik nochmals zu schildern, habe ich sie gebeten, sich auf die eingereichten Fragen zu beschränken. Rätin Correia hat diese vorgetragen und ich habe darauf geantwortet. Ich bitte Sie deshalb, bei den Fakten zu bleiben.
FRAGE VON RAT FRANÇOIS BENOY
Fakt ist, dass wir unsere Argumente nicht mal ausführen konnten, und ich finde es sehr schade, wie Sie hier mit uns umgehen.
Zu meiner Frage: Wie wir alle wissen, geht es dem Hotel- und Gastronomiegewerbe (HORECA) in dieser Krisenzeit nicht gut, worauf die Vertreter dieses Sektors durch ihre Kundgebungen samstags noch einmal hinweisen wollen.
Ich habe in der Presse gelesen, dass die Stadt Luxemburg während der letzten erzwungenen Schließung auf die Mieteinnahmen aus den 30 Geschäftslokalen im Gemeindebeseitz verzichtet und diese Maßnahme zugunsten der Restaurant- und Gaststättenbetreiberinnen und -betreiber für die gesamte Dauer der Schließung verlängert hat. Wir unterstützen diese Maßnahme voll und ganz.
Der Schöffenrat beabsichtigt jedoch auch, denjenigen Gastronomen, die ein Take-Away anbieten, nur die Hälfte der Miete zu erlassen. Dem Vernehmen nach führt das Take-Away-Angebot nicht zu Gewinn, sondern mildert lediglich die Verluste leicht ab. Es handelt sich also nur um einen Tropfen auf den heißen Stein. Kennt der Schöffenrat den Prozentsatz, den das Take-Away-Angebot am Umsatz der Restaurants ausmacht? Aus welchen Erwägungen hat der Schöffenrat beschlossen, dass Restaurants, die ein Take-Away anbieten, die Hälfte der Miete bezahlen müssen? Wie viele Betriebe sind davon betroffen?
Des Weiteren möchte ich wissen, wann endlich eine Sitzung der Kommission für wirtschaftliche Entwicklung einberufen wird, damit wir über die Bilanz und die Perspektiven der Finanzhilfen der Stadt Luxemburg für die Geschäftsleute diskutieren können. Ich habe dies vor über sechs Monaten angefragt.
ANTWORT VON SCHÖFFE SERGE WILMES
Ich danke Herrn Benoy für diese Fragen und wir freuen uns, dass Sie diese Maßnahme, die wir gemeinsam beschlossen haben, unterstützen. Die Maßnahme wurde getroffen als Fortsetzung der Hilfsmaßnahmen, die wir im Zuge des ersten Lockdowns beschlossen hatten. Richtigzustellen ist, dass nicht allgemein eine halbe Monatsmiete erlassen wurde. Der Schöffenrat hat vielmehr versucht, den spezifischen Situationen der 30 betroffenen Betriebe in den gemeindeeigenen Geschäftsflächen soweit wie möglich Rechnung zu tragen.
Das Hotel- und Gaststättengewerbe (HORECA) musste am 26. November komplett schließen. Deshalb werden den betroffenen Gastronomiebetrieben in den gemeindeeigenen Geschäftsflächen die Mieten der Monate Dezember, Januar und Februar ganz erlassen. Es handelt sich dabei um 13 der insgesamt 30 Geschäftsflächen.
Denjenigen Betrieben, die ein Take-Away anbieten, wurden nicht zwei Monatsmieten erlassen, sondern eine, da diese Betriebe zwar weniger Kunden haben, aber dennoch weiterarbeiten können. Dies betrifft sechs Betriebe.
Die halbe Monatsmiete wurde den 11 übrigen Geschäften (z. B. Kleidergeschäfte) erlassen, die nur während drei Wochen (von Weihnachten bis Mitte Januar) geschlossen bleiben mussten.
Die Maßnahme wird so lange für das HORECA-Gewerbe weitergeführt, wie die erzwungene Schließung andauert.
Was die Einberufung der diesbezüglichen Kommissionssitzung betrifft, wurde dies leider schlicht vergessen. Es handelt sich nicht um böse Absicht.
BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Wir haben also versucht, alles so gerecht wie möglich zu machen.
RAT FRANÇOIS BENOY
Sie haben mir noch nicht darauf geantwortet, ob Sie wissen, wie groß die Umsatzeinbußen der betroffenen Lokale sind. Wie gesagt habe ich gehört, dass das Take-Away nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellt, sodass es unserer Ansicht nach sinnvoller gewesen wäre, allen betroffenen Betrieben die gesamte Monatsmiete zu erlassen.
SCHÖFFE SERGE WILMES
Über diese Informationen verfügen wir nicht, doch wir kennen diese Betriebe und deren Verantwortlichen gut. Es erschien uns gerecht, zwischen den Betrieben, die teilweise geöffnet haben dürfen, und denen, die nicht arbeiten dürfen, zu unterscheiden.
BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
Das gleiche Prinzip wird beim „chômage partiel“ angewandt: Man erhält nur eine Entschädigung für diejenigen Mitarbeiter, die tatsächlich nicht gearbeitet haben.
Wiederholte Verschmutzungen der Petruss
FRAGE VON RAT TOM KRIEPS
Im vergangenen Jahr gab es mehrmals Presseberichte über Verunreinigungen der Petruss, angeblich durch eine Baustelle an der Route d’Esch. Die Staatsanwaltschaft soll mit einer diesbezüglichen Strafanzeige befasst worden sein.
Auch wenn die Petruss dem Staat gehört, möchte ich doch wissen, ob die Stadt Luxemburg Kenntnis von diesen Vorfällen hat. Durch welche Baustelle wurden die Verunreinigungen verursacht? Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt Luxemburg zu ergreifen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern?
ANTWORT VON SCHÖFFIN SIMONE BEISSEL
Die Petruss unterliegt der Kompetenz des Staates, auch wenn die Stadt Luxemburg die Unterhaltsarbeiten durchführt. Zwischen August und November 2020 wurde der Bach in der Tat mehrmals verunreinigt. In manchen Fällen wurde die Stadt Luxemburg von der Feuerwehr bzw. von der Polizei informiert, in anderen Fällen wurden die Verschmutzungen von unserem Kanalamt festgestellt.
Die schlimmste Verschmutzung ging vom Gebäude in der Rue de Strasbourg Nr. 38 aus. Die betreffende Firma leitete altes Heizöl aus ihrer Zisterne in die Kanalisation (in den für Regenwasser bestimmten Kanal), womit das Öl geradewegs in die Petruss floss. Die Feuerwehr hat die Stadt Luxemburg informiert und die Stadt hat sofort Klage eingereicht. Das Verfahren läuft.
Die anderen Fälle ereigneten sich am 29. September, am 20. und 27. Oktober sowie am 6. November 2020 auf einer Baustelle in der Umgebung der Route d’Esch, genauer gesagt in der Rue Baudoin und in der Rue de la Vallée. In diesem gesamten Bereich befindet sich grauer Mergel. Bei Regen oder wenn Grundwasser in die Baugrube gelangt, verwandelt sich dieser Lehmboden in einen grauen Brei. Die diesbezüglichen Bestimmungen des Wasserwirtschaftsamtes sehen vor, dass ein Container aufgestellt wird, in dem sich der graue Brei absetzen kann, da er schwerer als das Wasser ist. Filter müssen eingesetzt werden und erst dann kann die Flüssigkeit in den Kanal eingeleitet werden. Das Wasserwirtschaftsamt und die Polizei waren vor Ort, doch die betreffende Firma hat die Arbeiten unverändert fortgesetzt.
Die Stadt Luxemburg kann jedoch keine Strafanzeige erstatten. Auch wenn die Petruss wie zementiert aussah und der Mergel zumindest durch seine Konsistenz Auswirkungen auf die Flora und Fauna haben kann, ist der Mergel doch ein natürliches Produkt. Bei derartigen Verstößen ist zurzeit nur eine Verwarnung seitens der Stadt Luxemburg möglich. Wir haben anschließend vor Ort kontrolliert und festgestellt, dass die Bestimmungen halbwegs eingehalten wurden.
Weder die Stadt Luxemburg noch das Wasserwirtschaftsamt haben zurzeit die Möglichkeit, wirksam gegen solche Vorfälle vorzugehen. Entsprechende Strafen müssten per Gesetz eingeführt werden. Eventuell gäbe es auch Möglichkeiten im Rahmen der Allgemeinen Polizeiverordnung (Règlement général de police) der Stadt Luxemburg.
Wir beabsichtigen, zusätzliche „First Flush“-Installationen zu schaffen, um die gröbsten Verunreinigungen herauszufiltern, bevor diese die Petruss erreichen, und sie zur Kläranlage nach Beggen zu leiten. Dies ist jedoch mit hohen Kosten verbunden.
Vorkaufsrecht der Gemeinden
RAT TOM KRIEPS
Ich werde kurz auf die Vorgeschichte eingehen, bevor Rätin Margue die diesbezüglichen Fragen stellt. Am 5. Januar 2021 hat der Verwaltungsgerichtshof in einem Verfahren betreffend die Gemeinde Sassenheim ein Urteil gefällt. Das Problem bestand darin, dass nicht der Schöffenrat, sondern nur der Gemeinderat den Beschluss treffen kann, das Vorkaufsrecht der Gemeinde geltend zu machen. Die diesbezügliche Frist von 30 Tagen ist viel zu kurz, da der Gemeinderat nicht immer so oft zusammentritt. Zudem wird von den Gemeinden gefordert, gleich ein fertiges Projekt für das betreffende Grundstück vorzulegen, was in einer derart kurzen Frist absolut unmöglich ist. Diese Situation wurde jetzt vom Verwaltungsgerichtshof geändert.
FRAGE VON RÄTIN ELISABETH MARGUE
Der Gemeinderat hat sich in jüngster Vergangenheit oft mit dem Vorkaufsrecht befasst, da es sich um ein wichtiges Instrument handelt. Wegen der unsicheren Gesetzeslage und des diesbezüglichen Rundschreibens des Innenministeriums haben wir wiederholt darauf verzichtet, das Vorkaufsrecht der Gemeinde anzuwenden. In seinem Urteil vom 5. Januar 2021 hat der Verwaltungsgerichtshof beschlossen, dass der Schöffenrat die Entscheidung treffen kann, das Vorkaufsrecht geltend zu machen, und dass der Gemeinderat diesem Beschluss nur noch zustimmen muss (zu gegebener Zeit, in jedem Fall aber vor der Unterzeichnung der notariellen Urkunde). Aus dem Urteil geht ebenfalls hervor, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, sofort ein konkretes Projekt vorzulegen, da dies für die Gemeinden nicht möglich ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs spiegelt also eine sehr pragmatische Vorgehensweise wider, die es erlaubt, die Ziele des „Pacte logement“ zu verwirklichen.
Eine Wochenzeitung schrieb vergangene Woche, der Verwaltungsgerichtshof habe das Vorkaufsrecht gerettet. Es ist bedauerlich, dass das Vorkaufsrecht gerettet werden musste, und dass es nicht von der Politik selbst gerettet wurde, sodass wir ein Jahr verloren haben.
Wie interpretiert die Stadt Luxemburg dieses begrüßenswerte Urteil und wie wird sich dieses auf die zukünftige Politik der Stadt Luxemburg auswirken?
ANTWORT VON SCHÖFFE LAURENT MOSAR
Der Schöffenrat ist froh und erleichtert über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, denn diese Problematik hatte uns in den vergangenen Monaten viel Kopfzerbrechen bereitet. Wir danken den politisch Verantwortlichen der Gemeinde Sassenheim, dass sie gegen das erste Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt und damit dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ermöglicht haben. Dieses bestätigt uns in unserer Einschätzung über das Urteil aus erster Instanz und der diesbezüglichen Rundschreiben des Innenministeriums.
Die Innenministerin wurde bereits zum zweiten Mal durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs abgestraft. Das erste Urteil betraf ein Rundschreiben über die Bedingungen, welche die Gemeinden infolge eines Urteils gegen den Fonds für Wohnungswesen (Fonds du Logement) einzuhalten hätten, und gegen das wir uns ebenfalls gewehrt hatten. Nun wurde die Innenministerin erneut abgestraft, nachdem sie ihre Rundschreiben bezüglich des Vorkaufsrechts vorschnell auf ein Urteil aus erster Instanz, welches keine wirkliche rechtliche Grundlage darstellt, gegründet hatte. Durch diese aus juristischer und politischer Sicht unglücklichen Rundschreiben haben wir in puncto Vorkaufsrecht praktisch ein ganzes Jahr verloren.
Rätin Margue hat einen Artikel der Wochenzeitung „d’Lëtzebuerger Land“ zitiert, in dem zu Recht festgestellt wird, dass die Justiz das Vorkaufsrecht der Gemeinden gerettet hat. Darüber hinaus möchte ich unterstreichen, dass die Politik im Sinne der Gewaltenteilung allein der Justiz die Interpretation ihrer eigenen Entscheidungen überlassen sollte. Die Politik sollte die Gerichtsurteile nicht interpretieren, wie es in diesem Fall geschehen ist.
Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtshofs enthält mehrere wichtige Beschlüsse. Erstens hat der Verwaltungsgerichtshof beschlossen, dass in Zukunft immer das Verwaltungsgericht bzw. der Verwaltungsgerichtshof für Streitfälle betreffend das Vorkaufsrecht zuständig sind. Zweitens hat er beschlossen, dass der Schöffenrat in Zukunft wieder selbst die Entscheidung treffen kann, das Vorkaufsrecht der Gemeinde geltend zu machen, mit der Auflage, dass der Gemeinderat spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss ein Gutachten über die entsprechende notarielle Urkunde (die noch nicht unterschrieben sein darf) abgeben muss. Der Schöffenrat muss gleich in seinem Beschluss deutlich angeben, zu welchem Zweck er das jeweilige Grundstück kaufen möchte. Die Zweckbestimmung darf anschließend nicht mehr geändert werden. Wenn also z. B. angegeben wurde, dass auf dem Grundstück Wohnungen gebaut werden sollen, darf später nicht beschlossen werden, eine Schule darauf zu errichten. Drittens braucht der Gemeinderat keine sogenannte „décision de renonciation“ mehr zu treffen, womit eine aufwändige und wegen der vorgesehenen Fristen problematische Prozedur entfällt. Als vierte Konsequenz ist es nicht mehr erforderlich, dass die Gemeinde ein konkretes Projekt vorlegt. Sie muss aber das Ziel des Grundstückskaufs angeben. Im Urteil des Verwaltungsgerichts werden die Ziele präzise aufgezählt: erstens die Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des „Pacte logement“-Gesetzes, zweitens „la réalisation de travaux de voirie et d’équipements publics“ und drittens „la réalisation de travaux visant à ériger des équipements collectifs“. Die Gemeinde muss sich also gleich am Anfang auf eines dieser drei Ziele festlegen. Im Rahmen dieser Zielsetzungen verfügt die Gemeinde jedoch über vollen Handlungsspielraum, was die Situation wesentlich verbessern wird.
Wir freuen uns also über dieses Urteil, das uns erlaubt, wieder unser Vorkaufsrecht geltend zu machen. Allerdings hat das Urteil, das sich auf den spezifischen Fall der Gemeinde Sassenheim bezog, nicht alle Probleme gelöst. Eines davon besteht darin, dass immer mehr „compromis de vente“ eine Klausel beinhalten, dass bei der Unterzeichnung eine substantielle Anzahlung geleistet werden muss. Eine Gemeinde kann dies jedoch nicht tun, da sie ansonsten gegen die Gesetzgebung im Bereich der Gemeindefinanzen verstoßen würde. Im neuen „Pacte logement“-Gesetz müssen diese Punkte unbedingt geklärt werden, da die Bauträger ansonsten weiterhin versuchen werden, mit allen möglichen Tricks das Vorkaufsrecht der Gemeinden zu umgehen.
Im Allgemeinen freuen wir uns jedoch über den wichtigen Schritt, den dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofs darstellt, und ich danke allen Mitgliedern des Gemeinderates für ihre Unterstützung in diesem heiklen Dossier.
BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
In der Tat freuen wir uns über diese juristische Grundlage, die uns das Leben erleichtern wird. Ich hoffe jedoch, dass der Gesetzgeber noch einige Nachbesserungen vornehmen wird, um den Gemeinden mehr Flexibilität zuzugestehen, sowohl bezüglich der Definition des Projektes, das auf dem betreffenden Gelände umgesetzt werden soll, als auch bezüglich des Zeitraums, innerhalb dessen diese Umsetzung erfolgen soll.
Vorstellbar wäre z. B., dass eine Gemeinde ein Grundstück in einem Gewerbegebiet aufkauft, um ein Projekt in diesem Rahmen zu verwirklichen, dass später jedoch eine Umklassierung im Allgemeinen Bebauungsplan (PAG) erfolgt, womit die ursprüngliche Zweckbestimmung nicht mehr umsetzbar wäre. Mehr Flexibilität für die Gemeinden wäre deshalb wünschenswert.