Sanierung der ehemaligen Deponie und des CASA-Geländes sowie Sedimentanalyse des neuen Stadtviertels „Stellwiss“ in Beggen
FRAGE VON Guy FOETZ
„Die jüngsten Probleme mit der Schwermetallverschmutzung auf einer Baustelle in der Rue de Beggen in unmittelbarer Nähe der ehemaligen Deponie der „Continental Alloys" (CASA) und die Gefahr der Schwermetallverschmutzung des Schwemmlandbodens der Alzette zeigen, wie sehr die Nachwirkungen des Betriebs dieser Fabrik während der Jahre 1969 bis 1989 die Gegenwart und die Zukunft der Stadtteile Beggen und Dommeldingen beeinflussen.
Déi Lénk Stad ist der Meinung, dass es die Pflicht der Stadt Luxemburg sei, bei den zuständigen Behörden, darunter das Umweltministerium, zu intervenieren, aber auch selbst bei Arcelor-Mittal S.A. vorstellig zu werden, damit dieser aktuelle Eigentümer der besagten Deponie und des Geländes, auf dem die hochgradig verschmutzende Fabrik angesiedelt war, diese sanieren lässt. Dies gilt umso mehr, als der neue Allgemeine Bebauungsplan (PAG) neue Wohnviertel in der Nähe der Alzette und eine gesonderte Bebauungszone auf dem Gelände der Fabrik von Dommeldingen vorsieht.
Vor diesem Hintergrund und in Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats möchte ich Ihnen deshalb folgende Fragen vorlegen:
- Wie steht es um die Sanierung der ehemaligen Deponie CASA nach dem Verursacherprinzip und welche zukünftigen Schritte plant die Stadt in dieser Hinsicht?
- Wird die Stadt die Sedimente des neuen Stadtviertels „Stellwiss“ analysieren lassen, bevor ein Teilbebauungsplan (PAP) in Erwägung gezogen wird?
- Welche Bohrungen wurden in der Vergangenheit an der Stelle der ehemaligen CASA auf dem Fabrikgelände in Dommeldingen durchgeführt und was hat die Analyse ergeben?
- Welche Schritte hat die Stadt in Richtung Arcelor-Mittal S.A. unternommen, um das ehemalige Gelände der „Continental Alloys“ zu sanieren, bzw. welche Schritte plant sie für die Zukunft?
ANTWORT VON Bürgermeisterin Lydie POLFER
„Sehr geehrter Gemeinderat,
mit Ihrem Schreiben vom 28. Juli 2021 haben Sie in Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats eine Reihe von Fragen gestellt, die wir Ihnen gerne wie folgt beantworten möchten:
- Wie steht es um die Sanierung der ehemaligen Deponie CASA nach dem Verursacherprinzip und welche zukünftigen Schritte plant die Stadt in dieser Hinsicht?
Die Deponie CASA verfügt über eine Genehmigung für den Anschluss von Oberflächenwasser. Diese Genehmigung vom 31. August 2006 bezieht sich auf die endgültige Sanierung der Deponie, die Abdichtungs- und Einschließungsarbeiten mit einer Reprofilierung der Deponie sowie eine mineralische Abdichtung auf Tonbasis und eine Überschüttung der Deponie mit Mutterboden umfasst.
Darüber hinaus wurde am 22. März 2005 eine ministerielle Genehmigung auf der Grundlage des geänderten Gesetzes über klassifizierte Einrichtungen (loi modifiée du 10 juin 1999 relative aux établissements classé) erteilt. Weitere Informationen liegen uns nicht vor.
- Wird die Stadt die Sedimente des neuen Stadtviertels „Stellwiss“ analysieren lassen, bevor ein Teilbebauungsplan (PAP) in Erwägung gezogen wird?
Etwaige Pläne, das betreffende Gebiet zu bebauen, sind uns derzeit nicht bekannt. Für den Fall, dass für dieses Gebiet ein zukünftiger Teilbebauungsplan (PAP) ausgearbeitet wird, werden selbstverständlich alle geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen eingehalten.
- Welche Bohrungen wurden in der Vergangenheit an der Stelle der ehemaligen CASA auf dem Fabrikgelände in Dommeldingen durchgeführt und was hat die Analyse ergeben?
Diesbezüglich verweisen wir auf das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung, das die zuständige Behörde in dieser Angelegenheit ist.
- Welche Schritte hat die Stadt in Richtung Arcelor-Mittal S.A. unternommen, um das ehemalige Gelände der „Continental Alloys“ zu sanieren, bzw. welche Schritte plant sie diesbezüglich für die Zukunft?
Diesbezüglich verweisen wir auf das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung, das die zuständige Behörde in dieser Angelegenheit ist.“
Parkgebühren auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg
FRAGE VON ELISABETH MARGUE
„In Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats wende ich mich mit folgendem Anliegen an Sie:
Der Tagestarif für das Parken im Parkhaus Gernsback im Kirchberg beträgt seit dem 1. Februar 2022 15 €, was dem Dreifachen des Preises entspricht, der bei der Eröffnung des besagten Parkhauses galt.
Dieses zum Fonds Kirchberg gehörende Parkhaus profitiert von einer strategisch günstigen Lage am östlichen Eingang der Stadt Luxemburg und bietet über die Tramlinie, die den Kirchberg mit dem Stadtzentrum verbindet, einen direkten Zugang zum öffentlichen Verkehrsnetz der Stadt Luxemburg. Die Attraktivität dieses Parkhauses trägt daher erheblich zur Entlastung der Straßen in der Stadt Luxemburg bei.
Hierzu erlaube mir, dem Schöffenrat die folgenden Fragen zu stellen:
- Welche Tagestarife gelten für die großen Parkflächen der Stadt Luxemburg, wie insbesondere den Parkplatz Glacis und den P+R Bouillon?
- Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass die Parkgebühren ein Mittel zur Beeinflussung des städtischen Verkehrs darstellen, insbesondere indem die Autofahrer/innen dazu angehalten werden, Parkplätze am Stadtrand zu nutzen?
- Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass der Tarif von 15 € attraktiv genug ist, um die Autofahrer/innen dazu zu bewegen, ihr Auto im Parkhaus Gernsback stehen zu lassen, um mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen?
- Falls die Antwort negativ ausfällt, beabsichtigt der Schöffenrat, beim Fonds Kirchberg zu intervenieren und ihn aufzufordern, den Tarif von 15 € nach unten zu korrigieren?“
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
„Sehr geehrte Gemeinderätin,
ich antworte gern auf Ihr Schreiben vom 14. März 2022 bezüglich der Parkgebühren auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg.
Nach Rücksprache mit dem Service Parking (Dienststelle Parkflächen) kann ich Ihnen mitteilen, dass für den Parkplatz Glacis die folgenden Tarife gelten:
- In der Parkreihe entlang der Allée Scheffer zwischen der Avenue Pasteur und der Rue Jean l‘Aveugle auf dem Teil des Geländes, das von der Avenue de la Faïencerie, der Allée Scheffer, dem Boulevard de la Foire und der Rue des Glacis (Verlängerung der Avenue Victor Hugo zwischen der Allée Scheffer und dem Kreisverkehr Schuman) begrenzt wird, ist das Parken an Werktagen, von Montag bis Samstag, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, auf zwei Stunden begrenzt. Die Parkgebühr in dieser orangefarbenen Zone beträgt 2,00 € für eine Stunde.
- In der Parkreihe entlang des Boulevard de la Foire auf dem Teil des Geländes, das von der Avenue de la Faïencerie, der Allée Scheffer, der Avenue Pasteur und dem Boulevard de la Foire begrenzt wird, ist das Parken an Werktagen, von Montag bis Freitag, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, auf fünf Stunden begrenzt. Die Parkgebühr in dieser Zone beträgt 1,00 € für eine Stunde.
- Auf dem Teil des Geländes, das von der Avenue de la Faïencerie, der Allée Scheffer, dem Boulevard de la Foire und der Rue des Glacis (Verlängerung der Avenue Victor Hugo zwischen der Allée Scheffer und dem Kreisverkehr Schuman) begrenzt wird, außer in der Parkreihe entlang des Boulevard de la Foire und außer in der Parkreihe entlang der Allée Scheffer zwischen der Avenue Pasteur und der Rue Jean l‘Aveugle, ist das Parken an Werktagen, von Montag bis Freitag, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, auf zehn Stunden begrenzt. Die Parkgebühr in dieser Zone beträgt 1,00 € für eine Stunde.
Was den P+R Bouillon sowie alle anderen von der Stadt Luxemburg betriebenen P+R-Anlagen betrifft, so ist das Parken dort die ersten 24 Stunden kostenlos. Ab der 25. Parkstunde fällt eine Gebühr von 10 € für den ganzen Tag an.
Die konsequente Steuerung von Parkplätzen und Parkhäusern im öffentlichen Straßenraum durch allgemeine Parkgebühren und die Begrenzung der Parkdauer, die Parkgebühren in Parkhäusern sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und sanfter Verkehrsmittel tragen dazu bei, dass Kurzzeitparkende (2 Std.) auf Straßen, mittelfristig Parkende (3-5 Std.) auf Parkhäuser und Langzeitparkende (>5 Std.) auf P+R, welche sich meist in den Randgebieten der Stadt befinden, gelenkt werden.
Seit der Eröffnung des Parkhauses Gernsback, das dem Fonds Kirchberg gehört, im Mai 2021 zahlten die Parkenden für die ersten drei Stunden des Parkens 1,40 € pro Stunde bzw. eine Pauschale von 5 € ab der vierten Stunde. Ab dem 1. Februar 2022 wurde die Preisgestaltung des Parkhauses Gernsback von diesem dahingehend geändert, dass die Kunden des betreffenden Parkhauses derzeit noch 1,40 € pro Stunde für die ersten drei Parkstunden zahlen, das Parken ab der vierten Stunde bis maximal 24 Stunden jedoch zu einem Pauschalpreis von 15 € erfolgt, d. h. es fand eine Verdreifachung des ursprünglichen Pauschalpreises statt.
Ich weise darauf hin, dass der Pauschaltarif von 15 €, der das Parken im Parkhaus Gernsback bis zu 24 Stunden ermöglicht, immer noch günstiger ist als die Beträge, die für das Parken von 10 Stunden in den anderen Parkhäusern auf dem Kirchberg fällig werden. Die folgende Tabelle zeigt die Beträge, die für 10 Stunden Parken in den Parkhäusern auf dem Kirchberg fällig werden.
Name des Parkhauses |
Zu zahlender Betrag für 10 Stunden Parken |
Gernsback |
15 € |
Luxexpo |
18 € |
Auchan |
19 € |
Place de l’Europe |
16,80 € |
Trois Glands |
16,80 € |
Erasme |
16,80 € |
Die einzigen Orte, an denen das Parken günstiger ist als im Parkhaus Gernsback, sind das Parkdeck am Boulevard Konrad Adenauer sowie einige Straßen auf dem Kirchberg, wo das Parken an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr auf 10 Stunden begrenzt ist. Die Gebühr in diesen Zonen beträgt 0,50 €/Stunde, d. h. 5 € für maximal 10 Stunden.
Derzeit wird das Parkhaus Gernsback nur wenig genutzt und die aktuelle Belegungsrate liegt bei nur +/-24 % (einschließlich Abonnements). Dies ist sicherlich auf die neue Preisgestaltung zurückzuführen, die für Langzeitparkende (ab fünf Stunden) nicht attraktiv genug ist, da die von der Stadt betriebenen P+R 24 Stunden lang kostenlos sind.
Es sei daran erinnert, dass die ideale Lage des Parkhauses Gernsback am östlichen Stadteingang sowie der direkte Zugang zum Tamnetz und zum Busbahnhof, die sich auf demselben Gelände befinden, Faktoren sein sollten, die dieses Parkhaus für die verschiedenen Arten von Parkenden attraktiv machen. Die seit dem 4. Februar 2022 geltenden neuen Parkgebühren könnten jedoch ein Grund für die geringe Auslastung des Parkhauses sein.
Diese Stellungnahme beruht auf Artikel 25 des Gemeindegesetzes (loi communale) sowie auf Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Luxemburg vom 13. Mai 2013 und gilt von nun an als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird in der Zusammenfassung der Erörterungen des Gemeinderats und auf der Internetseite der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“
Entsorgung von Tierkadavern
FRAGE VON CLAUDINE KONSBRUCK
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Schöffinnen und Schöffen,
es kommt vor, dass die Einwohner/innen der Stadt Luxemburg Tiere (z. B. Füchse) auf ihren Privatgrundstücken tot auffinden.
Es gibt zahlreiche mögliche Todesursachen für diese Tiere, die außerdem Träger von Infektionskrankheiten sein können.
Gibt es eine bestimmte Dienststelle in der Gemeinde (oder nachrangig des Staates), die für die Abholung dieser toten Tierkörper zuständig ist?
Wäre es hilfreich, diese Information auf der Website der Stadt Luxemburg zu veröffentlichen?“
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
„Sehr geehrte Gemeinderätin,
ich antworte gern auf Ihr Schreiben vom 25. April 2022 bezüglich der Entsorgung von Tierkadavern.
Nach Rücksprache mit dem Service Environnement (Dienststelle Umwelt) und dem Service Hygiène (Dienststelle Hygiene) kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine bestimmte staatliche Stelle gibt, die mit der Abholung toter Tiere beauftragt ist. Im Allgemeinen werden die Überreste von Tieren im öffentlichen Raum von der Straßenbauverwaltung oder dem Service Hygiène eingesammelt und verbrannt, je nachdem, wo der Tierkadaver gefunden wurde. Auf Privatgrundstücken wird die Beseitigung von Wildtierkadavern von der Naturverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Service Hygiène durchgeführt. Darüber hinaus kann die Bevölkerung der Stadt Luxemburg den Service Hygiène kontaktieren, um nach vorheriger Terminabsprache die Kadaver von Haustieren zum Service Hygiène zu bringen. Die Einwohner/innen werden in diesem Fall gebeten, die Kadaver in einem geeigneten Beutel zu verpacken, der beim Service Hygiène erhältlich ist. Wenn die Tierbesitzenden eine besondere Leistung im Zusammenhang mit ihrem verstorbenen Haustier wünschen (z. B. eine Einäscherung), werden sie gebeten, sich mit einem darauf spezialisierten Unternehmen in Verbindung zu setzen.
Besteht ein konkreter Verdacht auf Krankheit oder Vergiftung, hat die Gemeinde die Möglichkeit, tote Tiere an das tierärztliche Staatslaboratorium zu überweisen, um dort diagnostische Analysen durchführen zu lassen (kostenlose Autopsie, vertiefte toxikologische Gutachten gegen Gebühr). Diese Analysen werden derzeit jedoch nicht als in die Zuständigkeit der Stadt fallend betrachtet.
Es wird eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Dienststellen der Stadt Luxemburg sowie der Naturverwaltung stattfinden, um die Verfahren zu konkretisieren, die in Bezug auf die Verwaltung von Tierkadavern anzuwenden sind.
Diese Stellungnahme beruht auf Artikel 25 des Gemeindegesetzes sowie auf Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Luxemburg vom 13. Mai 2013 und gilt von nun an als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird in der Zusammenfassung der Erörterungen des Gemeinderats und auf der Website der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“
Attraktivität und städtebauliche Entwicklung des Bahnhofsviertels
FRAGE VON ELISABETH MARGUE
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Schöffinnen und Schöffen,
ich erlaube mir, Ihnen das folgende Schreiben zum Thema der Attraktivität und der städtebaulichen Entwicklung des Bahnhofsviertels zukommen zu lassen.
Das besagte Stadtviertel wurde von der Trambaustelle stark in Mitleidenschaft gezogen und steht immer noch vor großen Herausforderungen im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch und Sicherheitsproblemen.
In einem Interview, das am 9. April 2022 im Luxemburger Wort veröffentlicht wurde, haben zwei Geschäftsleute ihre Sicht auf die Entwicklung des Bahnhofsviertels dargelegt. Sie bedauern insbesondere die Sperrung der Avenue de la Gare für den motorisierten Individualverkehr und die hohe Anzahl leerstehender Ladenflächen in derselben Straße. Andererseits loben sie die städtebaulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rue de Strasbourg und die positiven Auswirkungen der Einrichtung von Sitzterrassen in dieser Straße. Außerdem äußerten sie den Wunsch nach einer Verbesserung der Straßenbeleuchtung in diesem Stadtviertel.
In Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats möchte ich dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium folgende Fragen stellen:
- Teilt der Schöffenrat die von den Geschäftsleuten des Stadtviertels gemachten Beobachtungen?
- Falls dem so ist, welche Maßnahmen gedenkt er zu ergreifen, um hinsichtlich der hohen Zahl leerstehender Ladenflächen in der Avenue de la Gare Abhilfe zu schaffen?
- Wie gedenkt er im Allgemeinen zur Wohnlichkeit und Attraktivität des Bahnhofsviertels beizutragen?
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
„Sehr geehrte Gemeinderätin,
ich antworte gern auf Ihr Schreiben vom 7. Mai 2022 bezüglich der Attraktivität und städtebaulichen Entwicklung des Bahnhofsviertels.
Nach Rücksprache mit dem Service Biens communaux et aménagement foncier (Dienststelle kommunales Immobilieneigentum und Bodennutzung) kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Luxemburg nicht Eigentümerin der leerstehenden Ladenflächen in der Avenue de la Gare ist. Dennoch ist dieses Problem bekannt und die Cellule Développement économique et commercial (Referat Entwicklung von Wirtschaft und Handel, DEC) konnte einige Flächen in der Straße für die Einrichtung verschiedener Pop-Up Stores anmieten. Um allgemein zur Wohnlichkeit und Attraktivität des Bahnhofsviertels beizutragen, wurde von der Stadt Luxemburg eine Reihe von Vereinbarungen mit Vereinen und Geschäftsleuten unterzeichnet, nachdem die betreffenden kommunalen Räumlichkeiten von der Stadt renoviert worden waren.
Dazu gehörte die Bereitstellung von Räumlichkeiten unter der Adresse 16, Dernier Sol für das Projekt des Roten Kreuzes „Vestiaires“, das bedürftigen Menschen angemessene Kleidung und die Zurückgewinnung ihrer Würde ermöglichen soll. Ein weiteres Projekt – „Saxophone“ – wurde im Gebäude 24, Rue de Hollerich durchgeführt. Das Gebäude wurde von der Stadt gekauft und die Räumlichkeiten im Erdgeschoss wurden dem gemeinnützigen Verein „Stëmm vun der Strooss“ zur Verfügung gestellt. Der Verein kann dort etwa 30 Personen in multifunktionalen Räumen zum Aufhalten, Ausruhen und Essen unterbringen. Vier Sanitäranlagen und eine Fläche für die „Kleederstuff“ sind ebenfalls Bestandteil der Räumlichkeiten. In Kürze wird die Eröffnung eines neuen Café-Restaurants im Herzen des Gemeindegebäudes „Parking Neippberg“, auf der Seite der Rue du Fort Neippberg, den über längere Zeit leerstehenden Räumlichkeiten neues Leben einhauchen. Dieses Geschäft wird etwa 50 Personen gleichzeitig bewirten können und bietet auch den ganzen Tag über kleine Speisen an. Schließlich sei noch auf die ständigen Bemühungen des Service Espace public, fêtes et marchés (Dienststelle Öffentlicher Raum, Veranstaltungen und Märkte) hingewiesen, insbesondere die Place de Paris und den Bahnhofsvorplatz durch die regelmäßige Organisation verschiedener und vielfältiger Attraktionen zu beleben.
Für die Avenue de la Gare ist jedoch eine umfassende Neugestaltung des öffentlichen Raums, zusammen mit einem „kommerziellen“ Förderprogramm, notwendig, um (mittelfristig) wieder Geschäfte und Aktivität anzusiedeln sowie ein städtisches Leben nach dem Vorbild des Bahnhofsviertels einer Hauptstadt zu etablieren.
Neben der Avenue de la Gare hat sich jedoch auch die Avenue de la Liberté mit der Place de Paris gut entwickelt und beherbergt neben dem neugestalteten öffentlichen Raum auch „angesagte“ Geschäfte, Sitzterrassen und auf hinsichtlich Veranstaltungen einen Wochenmarkt, einen über die Landesgrenzen hinweg bekannten Weihnachtsmarkt und auch eine neu gestaltete „Garer Kiermes". Hinzu kommen Straßendekorationen bis hin zum Aufstellen eines 14 Meter hohen Eiffelturms. Nicht zu vergessen sind auch die Weihnachtsbeleuchtung und -dekoration im Rahmen der „Winterlights", wobei große Anstrengungen für das Bahnhofsviertel unternommen werden.
Die Rue de Strasbourg wurde ebenfalls kurzfristig und provisorisch nach den Grundsätzen des „tactical urbanism“ umgestaltet und beherbergt nun Sitzterrassen und „alternative“ Dekorationen in einem verkehrsberuhigten Umfeld. Darüber hinaus wird die Rue de Strasbourg in den kommenden Jahren komplett umgestaltet, so dass sie in Kürze einen völlig anderen öffentlichen Raum bieten wird, der auf Geselligkeit ausgerichtet ist.
Die Stadt beteiligt sich also aktiv an der Umgestaltung des Bahnhofsviertels, sowohl auf Ebene der (dauerhaften oder provisorischen) Neugestaltung des öffentlichen Raums als auch auf Ebene der Veranstaltungen. Das Ziel ist stets, die Lebensqualität im Bahnhofsviertel zu verbessern, damit Anwohnende, Nutzer/innen und Gewerbetreibende davon profitieren. Auf diese Weise wird das Ansehen des Bahnhofsviertels „verbessert“.
Hinzu kommt, dass die Fußwege in der Avenue de la Gare zu den am stärksten frequentierten der Stadt Luxemburg gehören. Im Übrigen scheint das Aufkommen an Fußgänger/innen nur während der Pandemie zurückgegangen zu sein.
Diese Stellungnahme beruht auf Artikel 25 des Gemeindegesetzes (loi communale) sowie auf Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Luxemburg vom 13. Mai 2013 und gilt von nun an als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird in der Zusammenfassung der Erörterungen des Gemeinderats und auf der Internetseite der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“
Ausbau von Fahrradstellplätzen
FRAGE VON LINDA GAASCH
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
der Verkehrssektor ist für 30 % der CO2-Emissionen in der Europäischen Union verantwortlich. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Wandel im Verkehrssektor in konkrete Maßnahmen umgewandelt wird.
Die Stadt Luxemburg eignet sich gut für die Nutzung von Fahrrädern, und die Zahl der Fahrradfahrenden steigt stetig. Auf Gemeindeebene ist es zwingend notwendig, die sanfte Mobilität zu fördern und zu unterstützen. Die Förderung der Fahrradnutzung trägt dazu bei, den motorisierten Verkehr und die durch diesen bedingte Umweltverschmutzung zu reduzieren und die CO2-Emissionen des Verkehrs zu senken. Darüber hinaus wirken sich Radfahrende positiv auf die lokale Wirtschaft in ihrer Gemeinde aus, da sie eher Geschäfte aufsuchen, die näher an ihrem Wohnort liegen.
Dennoch musste ich feststellen, dass es an geeigneten Parkplätzen mangelt, damit all diese Radfahrenden nicht nur mobil sein, sondern ihr Fahrrad auch angemessen abstellen können.
Ich möchte deshalb in Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats dem Schöffenrat folgende Fragen vorlegen:
• Wie viele für das Abstellen von Fahrrädern vorgesehene Plätze gibt es in der Stadt Luxemburg? Wo befinden sich diese? Wie sind sie auf die einzelnen Stadtviertel verteilt?
• Beabsichtigt die Stadt Luxemburg, dieses Angebot auszuweiten?
• Gibt es einen Plan für die Erweiterung der Fahrradabstellmöglichkeiten für jedes Stadtviertel? Wenn ja, werden systematisch Stellplätze in Straßen vorgesehen, in denen den Bewohnenden keine Garagen oder andere Innenstellplätze für Fahrräder zur Verfügung stehen?
• Ist zur Schaffung von sicheren Fahrradstellplätzen geplant, das Angebot an Fahrradboxen auch in den Stadtvierteln auszuweiten?
• Ist es geplant, in der Umgebung von Sport-, Kultur- und Verwaltungszentren Fahrradstellplätze anzulegen und zu erweitern? Wenn ja, in welchem Zeitraum ist dies geplant?
• Kann der Schöffenrat bestätigen, dass derzeit bei der Neugestaltung einer Straße ein Fahrradstellplatz nur dann in Betracht gezogen wird, wenn die Stadt Luxemburg einen entsprechenden Antrag erhalten hat? Wenn ja, was ist der Grund dafür, dass das Angebot an Fahrradstellplätzen bei einer Neugestaltung nicht systematischer erweitert wird?
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
„Sehr geehrte Gemeinderätin,
als Antwort auf Ihr Schreiben vom 21. Juli 2022 bezüglich des Ausbaus von Fahrradstellplätzen lasse ich Ihnen gerne die folgenden Informationen vom Service Circulation (Dienststelle Verkehr) zukommen.
Zu Punkt 1 – Anzahl der Fahrradstellflächen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg:
Derzeit stehen im gesamten Stadtgebiet 1075 Fahrradstellplätze zur Verfügung. Ein Großteil dieses Angebots (503 Stellplätze) befindet sich im Stadtzentrum, im Bahnhofsviertel sowie im bevölkerungsreichsten Stadtviertel Bonneweg.
Zu Punkt 2 – Ausbau des Angebots:
Wie im Rahmen ihrer Politik für nachhaltige Mobilität vorgesehen, ist die Stadt Luxemburg ständig bemüht, dieses Angebot zu erweitern. Die Umsetzung hängt jedoch einerseits von den verfügbaren Flächen im öffentlichen Raum ab, ohne jedoch den freien Verkehr anderer Verkehrsteilnehmenden zu behindern, und andererseits von den von der Stadt durchgeführten Baustellen, an denen die laufenden Arbeiten sehr oft das Aufstellen von Fahrradständern verhindern.
Zu Punkt 3 – Geplante Fahrradstellplätze in den Stadtvierteln:
Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, wird derzeit vom Service Circulation ein Pilotprojekt zur Einrichtung einer Infrastruktur für das sichere Abstellen von Fahrrädern in Wohnvierteln ausgearbeitet. Dieses Projekt wird dem Schöffenrat schnellstmöglich vorgelegt.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Fahrradständer auch auf Grund von Anfragen an uns oder bei neuem Bedarf an strategischen Stellen aufgestellt werden, wie z. B. bei der Durchführung einer einfachen Umwidmung von PKW-Stellplätzen.
Zu Punkt 4 – Einrichtung von Fahrradboxen:
Das oben erwähnte Pilotprojekt sieht ein solches Angebot für Fahrradnutzende auf dem Gemeindegebiet vor. In zwei Parkhäusern, Neipperg und Knuedler, gibt es bereits sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.
Die Stadt möchte das bestehende Angebot an individuellen Fahrradboxen, wie sie im P+R Bouillon aufgestellt wurden, nicht weiter ausbauen, da diese leider allzu oft für die Lagerung von Gegenständen aller Art missbräuchlich verwendet werden. Aus diesem Grund fördert und sieht das besagte Projekt die Einrichtung von Strukturen vor, die das kollektive Abstellen von Fahrrädern ermöglichen, wie z. B. Fahrradkäfige.
Zu Punkt 5 – Angebot von Fahrradstellplätzen in der Umgebung von Sport-, Kultur- und Verwaltungszentren:
Um der Nachfrage von Radfahrenden, die diese Orte aufsuchen, gerecht zu werden, wurde ein solches Angebot bereits an einigen Orten eingerichtet. Bei steigendem Bedarf an diesen Orten kann dieses Angebot natürlich erweitert werden, entweder wenn festgestellt wird, dass eine solche Infrastruktur fehlt, oder wenn ein ausdrücklicher Antrag an die Stadt gerichtet wird. Im Übrigen wird bei jedem neuen öffentlichen Infrastrukturprojekt dieser Art automatisch ein Platz für Fahrradanschlüsse geschaffen.
Zu Punkt 6 – Schaffung von Fahrradstellplätzen bei Projekten zur Straßenumgestaltung:
Bei neuen Projekten zur Neugestaltung von Straßen werden die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden und insbesondere die der Radfahrenden berücksichtigt.
Diese Stellungnahme beruht auf Artikel 25 des Gemeindegesetzes (loi communale) sowie auf Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Luxemburg vom 13. Mai 2013 und gilt von nun an als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird in der Zusammenfassung der Erörterungen des Gemeinderats und auf der Internetseite der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“
Anzeige der Haltestellen auf den Bildschirmen in der Tram
FRAGE VON ELISABETH MARGUE
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Schöffinnen und Schöffen,
in Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats wende ich mich mit folgendem Anliegen an Sie:
Die Bildschirme in der Tram zeigen seit einigen Monaten in den meisten Fällen nicht mehr die nächsten Haltestellen und nicht die Minuten in Echtzeit bis zu diesen Haltestellen und bis zur Endhaltestelle an.
Angesichts des Nutzens dieser Informationen für die Reisenden möchte ich dem Schöffenrat die folgenden Fragen stellen:
- Wurde dieses Problem bereits dem Schöffenrat gemeldet?
- Wurde das Problem im Verwaltungsrat von Luxtram erörtert? Können die Mitglieder des Schöffenrats, welche die Stadt Luxemburg im Verwaltungsrat von Luxtram vertreten, weitere Informationen über die Ursachen dieses technischen Problems sowie über die Schritte, die zur Behebung des Problems unternommen wurden, geben?
- Wenn nicht, hält es das Schöffenkollegium für sinnvoll, bei der Gesellschaft Luxtram oder bei Dritten, die mit der Anzeige auf den in der Tram installierten Bildschirmen beauftragt sind, zu intervenieren und sie aufzufordern, dieses Problem so schnell wie möglich zu beheben?“
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
„Sehr geehrte Gemeinderätin,
ich antworte gern auf Ihr Schreiben vom 9. August 2022 bezüglich der Anzeige der Haltestellen auf den Bildschirmen in der Straßenbahn.
Nach Rücksprache mit der Direction Mobilité (Direktion Mobilität) kann ich Ihnen mitteilen, dass der Schöffenrat über die Situation informiert ist, da die Frage der Anzeigen in der Tram sowohl im Verwaltungsrat als auch im politischen Ausschuss der LuxTram diskutiert wurde.
Die Bildschirme in den Tram sind in zwei Hälften geteilt. Der linke Teil ist für institutionelle und kommerzielle Werbung reserviert. Der rechte Teil ist für die Fahrgastinformation vorgesehen. Die Fahrgastinformation besteht aus einem „Thermometer", das das Endziel und die nächsten Haltestellen anzeigt. Aus technischen Gründen ist die Anzeige nur in einigen Trams funktionsfähig, während in anderen ein neutraler Bildschirm angezeigt wird. Der Anbieter arbeitet derzeit an der Lösung des Problems und der vollständigen Kompatibilität mit den Fahrzeugsystemen. Übrigens funktionierte das System bis Ende 2021 sehr zufriedenstellend.
Diese Stellungnahme beruht auf Artikel 25 des Gemeindegesetzes (loi communale) sowie auf Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Luxemburg vom 13. Mai 2013 und gilt von nun an als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird in der Zusammenfassung der Erörterungen des Gemeinderats und auf der Internetseite der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“
Verbindung Mühlenweg – Pont Buchler
FRAGE VON GUY FOETZ
„Die Verkehrsordnung mit der Referenz 63e/2022/3-22-0398, die auf der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats vom 17. Juni stand, enthielt einen „accès interdit aux cycles et piétons sur la passerelle pour piétons reliant le Mühlenweg au pont du chemin de fer (route de Thionville)“. Auf meine Anfrage diesbezüglich erhielt ich damals die folgende Antwort: „die Regelung steht im Zusammenhang mit den Arbeiten am Pont Buchler, wo in diesem Jahr die Verbindung zum Mühlenweg geschaffen werden soll. Ich werde mich über die Details erkundigen.“
Daher möchte ich in Anwendung von Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats die folgenden Fragen an Sie richten:
- Wird die Verbindung Mühlenweg-Pont Buchler, auf die die Bewohner/innen von Gasperich sehnsüchtig warten, in diesem Jahr fertiggestellt?
- Wird diese Verbindung die Form einer Überführung annehmen, obgleich zuvor die Idee eines Aufzugs diskutiert worden war?
- Welche konkreten Pläne liegen bereits vor?“
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
„Sehr geehrter Gemeinderat,
ich antworte gern auf Ihr Schreiben vom 22. August 2022 bezüglich der Verbindung Mühlenweg und Pont Buchler.
Nach Rücksprache mit dem Service Circulation kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bauherrschaft für die besagte Baustelle am Pont Buehler bei der Straßenbauverwaltung liegt. Alle Arbeiten und die Planung des Bauvorhabens liegen daher in der alleinigen Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung.
Was Ihre konkreten Fragen betrifft, so hat der Service Circulation bei der betreffenden staatlichen Verwaltung um Auskunft gebeten. Diese bestätigte, dass das Projekt einer Rampe zwischen dem Mühlenweg und der Brücke selbst vom Minister für Mobilität und öffentliche Arbeiten genehmigt wurde und dass das beauftragte Planungsbüro derzeit die Ausführungspläne und die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Über ein Datum für den Beginn der Bauarbeiten liegen derzeit keine Informationen vor.
Dessen ungeachtet bleibt der Service Circulation der Stadt Luxemburg mit den Projektverantwortlichen der Straßenbauverwaltung in Kontakt, um die Entwicklung des Vorhabens und den Zeitplan für die Umsetzung dieser für unser Radwegenetz äußerst wichtigen Verbindung zwischen den Stadtvierteln schnellstmöglich zu erfahren.
Diese Stellungnahme beruht auf Artikel 25 des Gemeindegesetzes (loi communale) sowie auf Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Luxemburg vom 13. Mai 2013 und gilt von nun an als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird in der Zusammenfassung der Erörterungen des Gemeinderats und auf der Internetseite der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“
Unterstützung bei digitalen Behördengängen
FRAGE VON CLAUDINE KONSBRUCK
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Schöffinnen und Schöffen,
es ist eine Tatsache, dass die Digitalisierung voranschreitet und dass viele Behörden langfristig das Ziel haben, ihre Verfahren zu digitalisieren.
Viele Behördengänge sind bei staatlichen und kommunalen Instanzen auf elektronischem Weg möglich.
Menschen fortgeschrittenen Alters sind mit diesen modernen Technologien oft überfordert, da sie größtenteils ohne Computer aufgewachsen sind.
Gibt es bei der Gemeinde eine Stelle, bei der diese Personen Hilfe erhalten können?
Wäre es denkbar, einen mobilen Hilfsdienst zu organisieren, der es diesen Menschen ermöglicht, in verschiedenen Stadtvierteln nach vorheriger Absprache Unterstützung zu erhalten?
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
„Sehr geehrte Gemeinderätin,
ich antworte gern auf Ihr Schreiben vom 30. Mai 2022 bezüglich der Unterstützung bei digitalen Behördengängen.
Nach Rücksprache mit dem Service Technologies de l‘information et de la communication (Dienststelle Informations- und Kommunikationstechnologien, TIC) und der Direction des Affaires sociales (Direktion für soziale Angelegenheiten) kann ich Ihnen mitteilen, dass derzeit nur vereinzelt Nachfragen nach Unterstützung bei digitalen Behördengängen beim Service Seniors (Dienststelle Senioren) eingegangen sind. Seit 2020 können die Mitarbeitenden des Service Seniors ältere Bürger/innen bei Behördengängen unterstützen, insbesondere bei der Vereinbarung von Terminen für PCR-Tests, Impfungen oder dem Antrag auf Zusendung der Impfbescheinigung. Allerdings unterstützt der Service Seniors ältere Menschen nicht bei Bankgeschäften oder Steuererklärungen.
Es ist wichtig, die Entwicklung der Situation zu beobachten, um auf einen Anstieg der Nachfrage reagieren zu können. In diesem Fall wäre die Einrichtung einer (barrierefreien, im Erdgeschoss gelegenen) Anlaufstelle mit einem Computer, der den Seniorinnen und Senioren für ihre digitalen Behördengänge zur Verfügung gestellt wird, sinnvoll. Die Seniorinnen und Senioren könnten ihre digitalen Behördengänge selbstständig durchführen und könnten bei Bedarf Unterstützung erhalten. Außerdem könnte diese Anlaufstelle als Informations- und Orientierungspunkt dienen, an dem Seniorinnen und Senioren nicht nur Dokumente einsehen können, sondern an dem sie sich auch beraten lassen können und an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
Diese Stellungnahme beruht auf Artikel 25 des Gemeindegesetzes (loi communale) sowie auf Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Luxemburg vom 13. Mai 2013 und gilt von nun an als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird in der Zusammenfassung der Erörterungen des Gemeinderats und auf der Internetseite der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“
Neues Wartehäuschen an der Haltestelle „Klensch“ im Stadtviertel Gasperich
FRAGE VON GUY FOETZ
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Schöffe für Mobilität in der Stadt,
seit einigen Wochen gibt es ein neues Wartehäuschen an der Haltestelle „Klensch“ im Stadtviertel Gasperich, Richtung Hauptbahnhof. Dieses Wartehäuschen sticht durch sein besonderes Aussehen hervor.
Woher stammt der Entwurf für dieses Wartehäuschen, das sich sowohl durch seine Form als auch durch das Fehlen von Werbetafeln deutlich von anderen Wartehäuschen unterscheidet?
Wie hoch waren die Kosten und von wem wurden sie getragen?
Wie reagierten die Anwohnenden, deren Grundstücke an die dunkle, massive Rückwand grenzen?“
ANTWORT VON BÜRGERMEISTERIN LYDIE POLFER
„Sehr geehrter Gemeinderat,
ich antworte gern auf Ihr Schreiben vom 22. August 2022 bezüglich des neuen Wartehäuschens „Klensch“ in Gasperich.
Nach Rücksprache mit dem Service Autobus (Dienststelle Busse) kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bushaltestelle in ihrer jetzigen Form noch nicht fertiggestellt ist. Das Wartehäuschen wird noch mit einem Bildschirm ausgestattet, der die Abfahrtszeiten der Busse in Echtzeit anzeigt.
Das besagte Wartehäuschen wurde vom Bauherrn (UNITED S.A.) im Rahmen des Baus der Wohnanlage hinter der Bushaltestelle errichtet. Die Gestaltung erfolgte durch den Bauherrn (Christian Bauer & Associés Architectes) in Absprache mit der Stadt hinsichtlich der erforderlichen Ausstattung (Bildschirme, Schilder usw.).
Da es sich um ein privates Projekt handelt, kennen wir die Kosten nicht. Das Wartehäuschen wurde nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert, abgesehen von der elektronischen Ausstattung, wie es auch bei den Haltestellen von JCDecaux-Luxembourg der Fall ist.
Bisher gab es keine Reaktionen von den Anwohnenden und die „dunkle“ Rückseite soll letztendlich vollständig begrünt werden.
Diese Stellungnahme beruht auf Artikel 25 des Gemeindegesetzes (loi communale) sowie auf Artikel 9 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Luxemburg vom 13. Mai 2013 und gilt von nun an als schriftliche Antwort auf die gestellte Frage. Sie wird in der Zusammenfassung der Erörterungen des Gemeinderats und auf der Internetseite der Stadt Luxemburg veröffentlicht.“