In nichtöffentlicher Sitzung
1. Beratende Kommission für interkulturelles Zusammenleben: Ersatz eines Mitglieds
2. Zivilhospize: Personalangelegenheiten – Stellungnahme
3. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung
In öffentlicher Sitzung
4. Fragen der Mitglieder des Gemeinderats
5. Verkehr: endgültige Änderungen des Verkehrsreglements – zeitlich befristete Reglemente – Bestätigung zeitlich befristeter Reglemente – Beschlussfassung
6. Verträge – Billigung
7. Kostenvoranschläge – Billigung
- Endgültiges detailliertes Projekt für die Renovierung und den Umbau der Cinémathèque (17, place du Théâtre)
- Endgültiges detailliertes Projekt für die Renovierung und die Anpassung an die geltenden Vorschriften des großen Auditoriums im städtischen Konservatorium
- Projekt zur Ausführung von Infrastrukturarbeiten in den Straßen Albert Calmes, Nicolas Margue, Nicolas Majerus, Alphonse Rupprecht und Rue de Trèves
- Projekt zur Ausführung von Modernisierungsarbeiten in der Rue Jean-François Gangler, der Rue Nicolas Martha sowie auf der Place Jeanne d’Arc
8. Städtebau:
- Punktuelle Änderung des PAP „Dernier Sol“ – Beschlussfassung
- Punktuelle Änderung des PAG „Stade Prince Jean“– Beschlussfassung
- Punktuelle Änderung des PAP QE „Stade Prince Jean“– Beschlussfassung
- Punktuelle Änderung des PAG „Val des Bons-Malades“ – Beschlussfassung
- Punktuelle Änderung des PAP QE „Val des Bons-Malades“ – Beschlussfassung
- Einstufung des Gebäudes in der Rue d’Epernay Nr. 1 als nationales Kulturgut – Stellungnahme
- Parzellierung von Grundstücken gemäß Art. 29 des Kommunalplanungsgesetzes (loi aménagement communal) – Beschlussfassung
9. Musikkonservatorium: Schulorganisation 2024/2025 – endgültige Billigung
10. Gewährung außerordentlicher Zuschüsse – Beschlussfassung
11. Geänderter Antrag der Partei déi Gréng auf Verkehrsberuhigung vor den Schulen – Abstimmung
12. Antrag der Fraktionen DP, CSV und déi Gréng zur Einführung des Projekts „Future Generation“ des Unternehmens mit sozialer Ausrichtung „Youth and Work“ in der Stadt Luxemburg - Vorstellung
13. Forstwirtschaftsplan für den Wald der Zivilhospize der Stadt Luxemburg, Forstrevier Lorentzweiler, für das Haushaltsjahr 2025 – Stellungnahme
14. Sozialamt: Schaffung von Stellen – Stellungnahme
15. Rechtsangelegenheiten: Klagebefugnisse – Beschlussfassung 16. Schaffung/Streichung von Stellen – Beschlussfassung
Live-Übertragung der Sitzungen
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Analytischer Bericht
Der analytische Bericht enthält die vom Gemeinderat abgehaltenen Diskussionen und getroffenen Entscheidungen. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern der Hauptstadt als wichtiges Informationsmittel, das es ihnen ermöglicht, sich über diejenigen Projekte und Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf ihr Alltagsleben haben.
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Von den Gemeinderatsmitgliedern gestellte Fragen
Wasserverschmutzung und Rechnung an das Syndikat Minettkompost
Dringliche Frage von Rätin Linda Gaasch
Bei der Beantragung der Genehmigung für die Erweiterung der Anlage des Syndikats Minettkompost, in dem die Stadt Luxemburg Mitglied ist, wurde festgestellt, dass verschmutztes Wasser, das auf eine Menge zwischen 20.000 und 55.000 Einwohnergleichwerten geschätzt wird, unerlaubt in die Kanalisation von Monnerich und von dort in die Kläranlage von Schifflingen fließen gelassen wurde. Ein Teil dieses Wassers, das nicht in einem Regenrückhaltebecken zurückgehalten werden konnte, wurde in einen Wasserlauf geleitet und verunreinigte diesen. Aus diesen Gründen beschloss das SIVEC (Syndicat intercommunal à vocation écologique), dem Syndikat Minettkompost eine Rechnung über mehr als 1,4 Millionen Euro pro Jahr für die nächsten drei Jahre zu schicken.
- Was sind die ökologischen Folgen dieser Situation?
- Was wird unternommen, um diese Situation zu beheben? Innerhalb welcher Fristen?
- War die Situation sowie die fehlende Genehmigung zum Zeitpunkt des Beitritts der Stadt Luxemburg zu Minettkompost bekannt?
- Welche finanziellen Folgen hat die Entscheidung des SIVEC für die Stadt Luxemburg?
- Gibt es Auswirkungen auf die zukünftigen Projekte von Minettkompost und die Zusammenarbeit der Stadt Luxemburg mit Minettkompost?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Rätin Gaasch hatte diese Frage vor einem Monat gestellt. Vergangene Woche wurde im Rahmen einer Vorstandssitzung von Minettkompost über dieses Thema gesprochen. Unter anderem war auch Rätin Gaasch als Vertreterin der Stadt Luxemburg dabei anwesend, doch werden wir selbstverständlich auch im Gemeinderat die nötigen Antworten liefern.
Weil das Presswasser über den Kollektor in Monnerich direkt zur Kläranlage geleitet wird, gab es laut Minettkompost keine ökologischen Folgen. Diese Situation besteht seit den 1990er Jahren. 2003 wurde eine Genehmigung des Wasserwirtschaftsamts erteilt. 2008 kam ein neues Gesetz. Hätte dieses schon vorher bestanden, wäre man nicht konform gewesen. Im Jahr 2013 hat Minettkompost die Methanisationsanlage in Betrieb genommen, die ebenfalls genehmigt wurde. Erst vor ein paar Jahren, vor der Covid-Pandemie, haben die Diskussionen begonnen, ob die Vorgehensweise richtig war. Nach der Pandemie sagte der SIVEC, es müsse eine Lösung gefunden werden für das Presswasser und der finanzielle Beitrag von Minettkompost müsse an die korrekte Einwohnerzahl angepasst werden. Ab dem Jahr 2025 - es handelt sich nicht um eine Strafe und die Zahlung erfolgt auch nicht retroaktiv - wird Minettkompost jährlich 1,4 Millionen Euro an das SIVEC bezahlen. Davon zahlt die Stadt Luxemburg jährlich rund 200.000 Euro. Die meisten Gemeinden sind sowohl Mitglied des SIVEC als auch von Minettkompost und erhalten auf diesem Weg einen Teil des Geldes zurück, was aber für die Stadt Luxemburg und weitere Gemeinden aber nicht zutrifft, da sie nicht Mitglied des SIVEC sind. Man hat sich darauf geeinigt, 25.000 Einwohnergleichwerte als Berechnungsgrundlage zu nehmen.
Das Problem ist dadurch entstanden, dass der Kollektor seit langer Zeit unterdimensioniert ist. Wenn es viel regnet, läuft das Becken irgendwann über. Das Wasser stammt nicht nur von Minettkompost, sondern auch von den betreffenden Gemeinden, von denen viele kein separates Regen- und Schmutzwassernetz haben. Eine Lösung wurde ausgearbeitet. Dabei soll das Presswasser als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Dies setzt den Bau von Lagertanks voraus, weil das Presswasser nur während der Vegetationsphase, d.h. wenn das Düngen erlaubt ist, auf den Feldern ausgebracht werden kann. Das Genehmigungsdossier wird demnächst beim Wasserwirtschaftsamt eingereicht. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann der Bau der Lagertanks beginnen. Innerhalb von drei Jahren sollte das Projekt dann umgesetzt werden können.
Multifunktionaler Platz neben dem Stadion
Frage von Rat François Benoy
Vor drei Jahren wurde das Stade de Luxembourg eingeweiht. Neben dem Stadion gibt es einen Parkplatz, der als multifunktionaler Platz für größere Veranstaltungen genutzt werden kann. Meines Wissens wurde dieser Platz jedoch bislang immer nur als Parkplatz genutzt.
- Wurde dieser Platz jemals für Veranstaltungen genutzt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
- Wie hoch waren die zusätzlichen Kosten für die Einrichtung dieses multifunktionalen Platzes (über den Parkplatz hinaus)?
- Warum macht der Schöffenrat angesichts der guten Lage dieses Platzes nicht mehr Werbung für diesen Ort? Welche Veranstaltungen werden für diesen Platz geeignet sein? Wie werden die Mietbedingungen aussehen?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
In der Tat kann der Parkplatz auch für Events mit bis zu 12.562 Personen (bzw. 2.400 Personen sitzend) genutzt werden. Es wurden bereits mehrere Events dort organisiert: der Start der Tour de Luxembourg 2022, das Ceratizit Festival Elsy Jacobs (2023), die Fête du vélo – Vélo pour tous / Be active night (2021) sowie der Spiridon Bëschlaf.
Die Zusatzkosten, um den Parkplatz als multifunktionellen Platz nutzen zu können, lagen laut abgeändertem Kostenvoranschlag bei 1.890.594,29 €, wobei die definitive Abrechnung aber noch nicht erfolgt ist.
Dass bislang keine Konzerte oder andere Veranstaltungen dieser Art dort organisiert wurden, ist dadurch bedingt, dass nicht gleichzeitig Events auf dem Platz und im Stadion stattfinden dürfen, die Sportveranstaltungen (Fußball und Rugby) Priorität genießen und die Veranstaltungskalender der UEFA sowie der FIFA keine Planung auf längere Sicht ermöglichen.
Wir beabsichtigen jedoch, den Platz in den Monaten, in denen weniger Fußballspiele stattfinden (insbesondere im Winter), verstärkt für Events zu nutzen. Angedacht haben wir z.B., dass der Adventszirkus in Zukunft dort (statt auf dem Glacis) gastieren könnte. Im Hinblick darauf werden die technischen Infrastrukturen auf dem Platz neben dem Stadion verstärkt – was kein größerer Aufwand ist –, um zu gewährleisten, dass z.B. in puncto Beleuchtung und Beheizung alles glatt läuft.
Anmietung von Ständen auf dem Weihnachtsmarkt
Dringliche Frage von Rat François Benoy
Nach meinen Informationen wurden in diesem Jahr neben dem Standgeld von 1.500 € einige Aussteller der Kategorie der sogenannten Camelots ohne vorherige Information verpflichtet, ein Chalet der Stadt Luxemburg zum Preis von 1.000 € pro laufendem Meter zu mieten, um am Weihnachtsmarkt teilzunehmen, und können nicht mehr ihr eigenes Chalet nutzen.
- Können Sie mir diese Information bestätigen?
- Warum dieser Schritt, der für die Betroffenen mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist?
- Wie viele Aussteller sind von dieser Maßnahme betroffen?
- Hat es Stornierungen gegeben? Wenn ja, wie viele?
- Gibt es in diesem Jahr weitere Änderungen für die Aussteller?
Antwort von Schöffe Patrick Goldschmidt
Ich bedauere, dass diese Frage unterschwellige Unterstellungen enthält und der Inhalt zu 99 Prozent falsch ist. Im Taxenreglement der Stadt Luxemburg, das auf der Internetseite www.vdl.lu für jeden zugänglich ist, ist nachzulesen, dass die Platzgebühr für den Weihnachtsmarkt nicht so hoch ist wie in der Frage von Rat Benoy angegeben, sondern bei ein paar hundert Euro liegt (für einen Stand von drei bzw. sechs Metern Länge).
Die Teilnehmer können sehr wohl ihre eigenen Stände benutzen, sofern diese dem Qualitätsanspruch der Stadt Luxemburg im Sinne eines schönen Weihnachtsmarktes im Herzen der Hauptstadt entsprechen. Seit einigen Jahren besteht die Situation, dass manche Teilnehmer keinen eigenen Stand besitzen. Die Stadt Luxemburg mietet deshalb Stände von drei bzw. sechs Metern an und vermietet diese zum gleichen Preis, den die Stadt Luxemburg bezahlt, an die Schausteller weiter. Das Gleiche gilt für die Dekoration. Die Miete liegt bei 1.150 Euro für einen Drei-Meter-Stand und bei 2.500 Euro für einen Sechs-Meter-Stand. Hinzu kommen 163,48 Euro pro laufenden Meter Dekoration.
Wer also einen Stand von sechs Metern Länge hat, zahlt einschließlich des Standgelds rund 4.000 Euro für die gesamte Dauer des Weihnachtsmarkts (über 40 Tage). Pro Tag liegt man somit also bei weniger als 100 Euro pro laufenden Meter – und man braucht weder einen eigenen Stand, noch kein Personal zum Auf- und Abbau des Standes.
In diesem Jahr haben wir einen zusätzlichen Teilnehmer, der einen Stand bei der Stadt Luxemburg gemietet hat. Insgesamt sind es 13 Stände von 6 Metern Länge und 18 Stände von drei Metern Länge. Einem Teilnehmer hatten wir im Oktober 2023 gesagt, sein Stand sei eigentlich nicht mehr geeignet, doch er könne ihn noch einmal benutzen. Dieser Schausteller war in diesem Jahr gleich einverstanden, einen Stand bei der Stadt Luxemburg anzumieten, und er ist sehr zufrieden.
Ich wünsche allen Schaustellern viel Erfolg und den Besuchern der Weihnachtsmärkte, die bis zum 31. Dezember geöffnet haben werden, viel Freude und schöne Momente.
Fällung eines 100 Jahre alten Baumes in der Rue Godchaux
Dringliche Frage von Rätin Linda Gaasch
Wir wurden von Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass im Rahmen der Bauarbeiten in der Rue Godchaux eine hundertjährige Douglasie, die von den Anwohnern sowie von Vögeln, Eichhörnchen und anderen Arten geschätzt wird, gefällt werden soll. Es stellt sich auch die Frage, ob andere Bäume in dieser Allee, insbesondere Kastanienbäume, ebenfalls bedroht sind.
In der Gemeinderatssitzung vom 12. Juli 2021 hat sich Bürgermeisterin Lydie Polfer in Ihrer Antwort auf eine Frage von Rätin Brömmel, die sich auf die alten Bäumen in der Nähe des Standorts 66, Rue de la Montagne in Hamm (zukünftiges Home der Pfadfindergruppe Telstar) und insbesondere auf eine Zeder an diesem Standort bezog, persönlich für die Rettung dieser Bäume ausgesprochen, indem sie sagte: „Die Vielfalt in der Natur soll als Bereicherung angesehen werden.“
- Ist die Fällung dieser hundertjährigen Douglasie tatsächlich geplant? Wenn ja, im Rahmen welchen Projekts und warum?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Baum zu retten? Welche Alternativen wurden analysiert?
- Was ist mit den anderen Bäumen in dieser Allee? Wurden Bäume gefällt, bzw. sind weitere Bäume von der Fällung bedroht? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Bäume in dieser Allee zu erhalten?
- Wie viele Bäume wurden letztendlich für den Bau des Pfadfinder-Homes gefällt?
Antwort von Schöffin Simone Beissel
Ich kann Rätin Gaasch beruhigen, denn am 23. Oktober 2024, als ihm die Pläne für die bevorstehenden Arbeiten von der zuständigen Dienststelle vorgestellt wurden, beschloss der Schöffenrat sofort die Überarbeitung der Pläne, um die hundertjährige Douglasie, die sich in der Mitte der von den Arbeiten betroffenen Zone befindet, zu erhalten. Der Schöffenrat hat ein Herz für jeden Baum, der erhalten werden kann. Es geht also nun darum, den Baum zu erhalten, und es dennoch fertigzubringen, die wichtigen Kanalisationsinfrastrukturen an diesem Standort zu verlegen.
Im Umfeld des Scoutshomes wurden sechs Bäume gefällt. Zuvor waren umfangreiche Studien durchgeführt worden (eine Kartografie der Biotope, eine Studie über die Fauna und Flora, ein Ornithologie-Screening, eine Studie über die Fledermäuse), und die Stadt Luxemburg hat daraufhin die erforderliche Genehmigung der Umweltverwaltung erhalten. Die sechs Bäume, die nicht erhalten werden konnten, werden gemäß einem Gentleman’s agreement so weit wie möglich vor Ort kompensiert, ansonsten über das Ökopunktesystem.
Frage von Rätin Linda Gaasch
Ich hoffe, dass der Schöffenrat bei der Überarbeitung der Pläne dafür sorgen wird, dass gar keine Bäume weichen müssen.
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Wir haben ein großes Herz für alle Bereiche der Natur, ob es sich um Bäume, Tiere oder sauberes Wasser handelt. Ich kann Ihnen versichern, dass der Schöffenrat stets nach bestem Wissen und Gewissen die optimale Lösung sucht.
Frage von Rätin Linda Gaasch
Werden die überarbeiteten Pläne dem Gemeinderat vorgelegt?
Antwort von Bürgermeisterin Lydie Polfer
Die Pläne werden dem Gemeinderat nicht vorgelegt, doch wir werden Ihnen gerne mitteilen, was zurückbehalten wird.
Artikel 13 Absatz 3 des Gemeindegesetzes (loi communale) betrifft das Initiativrecht, gemäß dem jedes einzeln agierende Mitglied des Gemeinderats der vom Schöffenrat festgesetzten Tagesordnung einen oder mehrere Punkte hinzuzufügen lassen kann, mit dem bzw. denen es den Gemeinderat befassen möchte.
Derartige Vorschläge müssen bei der Bürgermeisterin mittels eines schriftlichen und begründeten Antrags mindestens drei Tage vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden.