Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Das „Coffee-Bike“

Frage von ROY REDING

Rat Reding möchte sich über die Monatsgebühr des Coffee-Bike informieren. Der Betrag wurde auf 750 Euro pro Monat festgesetzt, für ein Kleinunternehmen erschient ihm dies jedoch zu viel. 

Aufgrund dieser Feststellung sieht er sich veranlasst, die folgenden Fragen zu stellen:

  • Wie wurde dieser Betrag festgelegt?
  • Halten Sie diesen Betrag für angemessen für ein Kleinunternehmen, das darauf angewiesen ist, mit minimalen Margen zu arbeiten?
  • Glauben Sie nicht, dass eine moderate Gebühr es derartigen mobilen Verkaufseinrichtungen ermöglichen würde, ihr Angebot zu vergrößern, wie dies in anderen Hauptstädten der Fall ist?
     

Antwort von SERGE WILMES

Schöffe Wilmes betont, dass der Schöffenrat Richtlinien für Foodtrucks und ähnliche Verkaufseinrichtungen festgelegt hat. In diesem Zusammenhang mussten erst Stellplätze im öffentlichen Raum bestimmt und anschließend die je nach Größe der Fläche und Standort fälligen Abgaben festgelegt werden. Für mobile Verkaufseinrichtungen hat sich die Stadt Luxemburg an den in anderen Städten üblichen Preisen orientiert (z. B. Brüssel).

Die Preisliste kann auf der Website der Stadt eingesehen werden. Dort finden Interessierte auch einen Link, über den sie die Antragstellung vornehmen können. Für den Standort Place Guillaume gilt beispielsweise ein Tarif von 1,60 Euro pro Stunde und Quadratmeter, für den Standort „Charlys Gare“ ein Tarif von 0,80 Euro.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die traditionellen Geschäfte häufig hohe Mieten zahlen.

Was das Coffee-Bike im Besonderen betrifft, so hat eine Unterredung zwischen dem Betreiber sowie seinem Anwalt und Vertreterinnen und Vertretern des Schöffenrats stattgefunden. Im Ergebnis hat die Stadt vorgeschlagen, eine Vereinbarung zu treffen, in welcher die verschiedenen Standorte, an denen das Coffee-Bike aufgestellt werden darf, aufgeführt werden. Die Standorte wurden so gewählt, dass sie sich nicht in unmittelbarer Nähe von Geschäften mit einem ähnlichen Angebot befinden.

Die Stadt machte auch den Vorschlag, der Betreiber solle seine jeweilige Aufenthaltsdauer an den verschiedenen Standorten in einem hierfür vorgesehenen Formular eintragen, als Basis für eine Abrechnung am Ende jedes Monats. Dazu gibt es noch keine Rückmeldung des Betroffenen.

Die Stadt Luxemburg unterstützt grundsätzlich diese Art von mobiler Verkaufseinrichtung. Der Schöffenrat ist gewillt, die Modalitäten im Interesse des Handels gegebenenfalls zu überprüfen.

Einrichten von Parkplätzen für Personen mit eingeschränkter Mobilität in Gasperich

Frage von MAURICE BAUER

Bei der letzten Sitzung des örtlichen Zweckverbands Gasperich wurden mehrere Beschwerden zum Parkplatzbedarf für Personen mit eingeschränkter Mobilität behandelt.
So haben die Mitglieder der Ortsgruppe Gasperich der Amiperas oft Probleme, wenn sie im Umfeld des Besprechungsraums in der Place Sauerwiss Nr. 8 parken wollen, den die Stadt Luxemburg zur Verfügung gestellt hat. Auf dem Parkplatz neben dem Lokal parken regelmäßig Kleintransporter, die aufgrund ihrer Größe die Personen mit eingeschränkter Mobilität beim Aussteigen behindern.

Wäre es möglich, Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität neben dem Versammlungslokal der Regionalabteilung Gasperich des Amiperas einzurichten, um den Betroffenen den Zugang zu diesem Raum zu erleichtern?

Es wäre auch sinnvoll, einen Parkplatz für Personen mit eingeschränkter Mobilität im Ortskern von Gasperich einzurichten, und zwar in der Nähe der Geschäfte, die „bei der Auer“ liegen. 2017 wurden dort zwei Stellplätze für Elektroautos eingerichtet, die den Zugang zu den Geschäften erschweren, besonders für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
 

Antwort von PATRICK GOLDSCHMIDT

Der Schöffe Goldschmidt betont, dass Privatpersonen, die einen Parkplatz für Personen mit eingeschränkter Mobilität benötigen, einen solchen beantragen müssen. Wird dem Antrag zugestimmt, so obliegt es dem Service Circulation (Dienststelle Verkehr), einen solchen Parkplatz einzurichten. In vorliegender Sache ist dasselbe Verfahren anzuwenden. So wird der Service Circulation nach erfolgter Befürwortung eines entsprechenden Antrags an den beiden angegebenen Orten je einen Platz einrichten und dabei die im Stadtviertel gegebenen Bedürfnisse berücksichtigen.

Umzug des Projekts Hariko

Frage von CLAUDIE REYLAND

Die im Projektraum von Hariko geleistete Arbeit mit jugendlichen und etwas älteren Flüchtlingen und anderen Personen ist sehr wichtig und erfolgreich. Sie konzentriert sich insbesondere auf folgenden Bereiche:

  • Sensibilisierung für das Zusammenleben im lokalen Kontext von Personen aus Kulturen mit jeweils unterschiedlichen Codes zu Themen wie Gleichstellung von Frauen und Männern oder Homosexualität
  • Integration durch Sportaktivitäten (Fußball, Jogging, Schwimmkurse usw.)
  • Integration durch kulturelle Aktivitäten (Tanz, Theater, Nähwerkstätten)
  • Veranstaltung von Sprachkursen (Französisch, Englisch, Arabisch (!))
  • Veranstaltung von Informatikkursen
  • Hilfe für Personen, die internationalen Schutz beantragen möchten, insbesondere zu administrativen und rechtlichen Fragen im Rahmen komplizierter Verfahren
  • Kooperation mit OH! Open Home – Oppent Haus, eine Initiative, die Flüchtlinge dabei unterstützt, bei Familien unterzukommen, sodass sie nicht in Flüchtlingsheimen wohnen müssen

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Niederlassung von Hariko innerhalb der STADT LUXEMBURG besonders wichtig ist – bei einer Lage in einer Gemeinde des Umlands wäre der Zugang für Viele erschwert –, Hariko jedoch spätestens Ende Juni dieses Jahres – also in zwei Monaten – aus seinen Räumlichkeiten in Bonneweg (Dernier Sol Nr. 1) ausziehen muss, möchte ich dem Schöffenrat die folgenden Fragen stellen:

  • Plant die Stadt Luxemburg, Hariko ab Ende Juni andere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen?
  • Falls nein: Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass Hariko im Stadtzentrum bleiben sollte? Falls dem so ist: Welche Schritte hat der Schöffenrat unternommen, um eine angemessene Lösung für diese Notlage zu finden?
  • Welche Unterstützung beabsichtigt die Stadt Luxemburg der Initiative Hariko zukommen zu lassen, damit diese auf ihrem bisherigen Erfolg aufbauen und ihr Potenzial vollständig entfalten kann, in Anbetracht der Tatsache, dass die dort tätigen Teams derzeit mit geringer finanzieller Unterstützung und minimalen Mitteln arbeiten?
  • Im Tageblatt war zu lesen, dass Hariko Räumlichkeiten in Esch-sur-Alzette beziehen wird. Kann der Schöffenrat diese Information bestätigen?

Antwort von LYDIE POLFER

Die Bürgermeisterin erklärt, dass das Rote Kreuz die im September 2015 ins Leben gerufene Initiative Hariko unterstützt und die Mietkosten für die Räumlichkeiten getragen hat. Anfang 2018 haben die Eigentümer des Gebäudes jedoch Eigenbedarf angemeldet. Sie selbst habe sich gemeinsam mit der Schöffin Wiseler am 9. Mai bei einer Ortsbegehung davon überzeugen können, dass die Eigentümer des Gebäudes tatsächlich die Umsetzung eines eigenen Projekts vorhaben. Dieses Projekt wird allerdings nicht kurzfristig realisiert, da es sieben verschiedene Parzellen betrifft, die erst zusammengelegt werden müssen, und dazu bedarf es einer Abstimmung im Gemeinderat. So muss vor Baubeginn auch geklärt werden, was für öffentliche Verkehrswege abgetreten werden muss. Es ist daher eine weitere Unterredung mit den Eigentümern für den 5. Juli angesetzt, um ihnen das Verfahren zu erklären.

Den Verantwortlichen von Hariko zufolge hat ihnen die Stadt Esch-sur-Alzette die Nutzung des ehemaligen Gebäudes des Friedensgerichts angeboten. Der Schöffenrat betont, dass er dieses Vorhaben unterstützt und Hariko vor dem Umzug an diesen Standort provisorisch in zwei Gebäuden in Esch untergebracht werden kann. Es ist zu begrüßen, dass die Initiative Hariko nun ebenfalls in einer großen Stadt im Süden des Landes Präsenz haben wird.

Die Stadt Luxemburg verfügt derzeit leider nicht über geeignete Räumlichkeiten, die sie Hariko kurzfristig zur Verfügung stellen könnte. Am 12. Juni hat im Beisein von Vertretern des Roten Kreuzes eine Begehung des früheren Polizeigebäudes in der Rue Glesener stattgefunden. Die Stadt hatte ursprünglich die Unterbringung von Start-ups in diesen Räumlichkeiten vorgesehen, die saniert werden mussten, man kann jedoch ggf. zumindest das oberste, nicht über einen Lift erreichbare Stockwerk des Gebäudes dafür ins Auge fassen. Es müssen noch Strom und Heizung installiert sowie Fenster eingebaut werden usw. Als alternative Lösung könnten auch die Räumlichkeiten des früheren Schlachthofs in Hollerich genutzt werden, sobald der Service Sports (Dienstelle Sport) diese geräumt hat.

Jedenfalls ist vorgesehen, zu gegebener Zeit eine Bürgerbefragung zur weiteren Entwicklung des Viertels Hollerich in dieser Gegend durchzuführen. Dass die Stadt Esch-sur-Alzette Hariko ein Lokal zur Verfügung stellen kann, bedeutet also nicht, dass die Stadt Luxemburg nicht ebenfalls nach einer geeigneten Lösung auf dem Stadtgebiet suchen kann.

 

Verkehr in der Rue Schetzel und der Rue des Sources

Frage von SAM TANSON

Die Anwohner/innen von Weimerskirch – insbesondere der Rue Schetzel und der Rue des Sources –, haben sich zu einem Verein zusammengeschlossen, um auf die Situation des Transitverkehrs in den Straßen ihres Stadtviertels und die Nichteinhaltung der Regeln des Code de la route (Straßenverkehrsordnung) aufmerksam zu machen.
Im Oktober 2017 fand eine Besprechung in der Gemeindeverwaltung statt, und es wurde festgehalten, dass der Service Circulation (Dienststelle Verkehr) die Situation analysieren und sich um eine Lösung bemühen werde. Es wurden Möglichkeiten überlegt, Einbahnstraßen zu schaffen und/oder die Fahrbahn stellenweise zu verengen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren. Es wurde vereinbart, eine Mitwirkungsveranstaltung zu organisieren, bei der die Anwohner/innen über verschiedene Lösungswege diskutieren können.
Es wurde auch der Schutz des Bürgersteigs zwischen der Rue Schetzel und der Rue des Sources auf der Höhe der Rue de Kirchberg besprochen, da es immer wieder dazu kommt, dass Autos rechts überholen und dabei über den Bürgersteig fahren. Da an fraglicher Stelle auf Höhe der Einfahrt in die Rue Schetzel eine Baustelle geplant ist, wurde darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen zeitgleich mit diesen Arbeiten ausgeführt werden könnten.

Ich möchte dem Schöffenrat daher die folgenden Fragen stellen:

  • Welche Lösungen wurden durch den Service Circulation erarbeitet?
  • Wird es eine Besprechung mit den Bürgern geben und, falls ja, zu welchem Termin?
  • Werden oder wurden Maßnahmen zur Sicherung des Bürgersteigs getroffen?
     

Antwort von PATRICK GOLDSCHMIDT

Schöffe Goldschmidt erläutert, es sei bereits bei einer Unterredung mit den Anrainern der betreffenden Straßen im Jahr 2017 festgehalten worden, dass Zählungen der Autos durchgeführt und die Möglichkeiten geprüft werden, Einbahnverkehr einzuführen oder die Fahrbahn zu verengen. Das Befahren durch Busse müsse allerdings gewährleistet bleiben. Die Zählungen in der Rue des Sources haben Folgendes ergeben: zwischen 8:00 und 9:00 Uhr wurden 130 Autos gezählt, und zwischen 18:00 und 19:00 Uhr 220 Autos. Die Zufahrt in Straßen mit Tempo 30 ist nur für Anrainer/innen und Besucher/innen gestattet. Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch, was jedoch leider nicht verhindert, dass etliche Autofahrer die Vorschriften nicht respektieren.

Wenn auf der etwa 800 m langen Strecke eine Einbahnstraße eingerichtet wird, so ist damit zu rechnen, dass die Autos schneller fahren. In einer Einbahnstraße würden zweimal drei Meter für Busspuren sowie zusätzlich zwei Meter für Autos benötigt. Dafür müsste man den vorgesehenen Parkstreifen entfernen, was nicht die Zustimmung der Anrainer/innen finden wird.

Es wurde daher beschlossen, die aktuelle Situation zu belassen. Es wurde jedoch auch mit dem Service Voirie (Dienststelle Straßen) geprüft, die Bürgersteigränder zu erhöhen, um zu verhindern, dass Fahrzeuge darüber fahren. Da derzeit keine andere Lösung zu erwarten ist, ist in dieser Phase keine Besprechung mit den Anrainern vorgesehen.

Auf lange Sicht wäre eine stärkere Sensibilisierung der Allgemeinheit wünschenswert, damit häufiger von der Möglichkeit des Car-Sharing Gebrauch gemacht bzw. das öffentliche Verkehrsnetz genutzt wird.

Überschwemmungen in Pfaffenthal

Frage von CARLO BACK

Rtl.lu berichtet in seiner Ausgabe vom Mittwoch, den 13. Juni 2018, von den Überschwemmungen im Stadtviertel Pfaffenthal infolge der starken Regenfälle der vergangenen Wochen. Dort wird erwähnt, dass im Abwassernetz das Regenwasser mit häuslichen Abwässern vermischt sei. Laut derselben Informationsquelle verfügt das Viertel Pfaffenthal über ein Kanalisationsnetz, in dem Regen- und Abwässer getrennt werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Frage stellen:

  • Kann uns der Schöffenrat über die außergewöhnlichen Ereignisse im Kanalsystem dieses Stadtviertels informieren?
  • Wie konnte es dazu kommen?
  • Welche Maßnahmen will die Stadt treffen, um solchen Ausnahmesituationen in Zukunft vorzubeugen?
     

Antwort von SIMONE BEISSEL

Die Schöffin Beissel antwortet, in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni seien enorme Regenmassen niedergegangen, bis zu 80 Liter pro Quadratmeter. Zum Vergleich gibt sie an, bei Starkregen fallen normalerweise zwischen 25 und 30 Liter pro Quadratmeter und Stunde. Sie sei gemeinsam mit der Bürgermeisterin zweimal vor Ort gewesen.

Der Hauptkollektor funktioniert nach einem Mischsystem, d. h. Abwasser und Regenwasser fließen durch ein- und dasselbe Rohr. Es wurde zudem festgestellt, dass zahlreiche Privatanschlüsse schlecht ausgeführt wurden, was zum Überlaufen des Kollektors führt. Das Wasser ergießt sich in die Alzette, deren Wasserlauf an der betreffenden Stelle schmal ist, sodass hier das Wasser schnell über das Ufer getreten ist und Straßen und Keller überschwemmt hat. 

Derzeit wird untersucht, woher das verunreinigte Wasser stammt, das zu einer Überlastung des Kollektors geführt hat. Es ist die Errichtung einer Entlastungsrinne vorgesehen, um derartige Überschwemmungen der Alzette in Zukunft zu vermeiden. Der ganze Sektor wird genau überprüft werden, um geeignete zusätzliche Maßnahmen festzustellen.

Wenn die Infrastrukturen erneuert werden, soll die Kanalisation so weit wie möglich vergrößert werden.